DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 22/93 VOM 04.06.1993

Redaktion: DK5JI


ÜBERSICHT:


VORBEREITUNGEN ZUR NÄCHSTEN WELT-FUNKKONFERENZ ANGELAUFEN

Am 18.05. trat zum ersten Mal die nationale Vorbereitungsgruppe zu der im November 1993 stattfindenden Welt-Funkkonferenz zusammen. Tagungsort war das Bundesministerium für Post und Telekommunikation in Bonn. Der DARC war durch das VFDB-Hauptvorstandsmitglied Fritz Wiefelspütz, DL6FC, vertreten.

Die Welt-Funkkonferenz 1993, abgekürzt WRC 93, hat die Aufgabe, die Tagesordnung für die beiden nächsten WRCs zu erarbeiten, die für 1995 und 1997 geplant sind. WRCs werden in Zukunft nicht mehr, wie bisher, ausschließlich für einzelne Funkdienste einberufen. Deshalb wurden alle Beschlüsse und Empfehlungen vergangener Konferenzen geprüft, ob sie für eine der beiden nächsten WRCs in Frage kommen.

Der DARC hat vorgeschlagen, das Problem der Harmonisierung des 40-m-Amateurfunkbandes für die Tagesordnung der WRC 95 vorzuschlagen. Dieses Problem konnte bei der WARC 1992 nicht gelöst werden.

Der Vorschlag ist einer unter einer Vielzahl anderer, die die übrigen der mehr als 30 Teilnehmer der Sitzung aus allen Funkdienstebereichen diskutiert haben.

Bei der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) hat inzwischen eine besonders für diese Aufgabe eingerichtete Gruppe ihre Arbeit aufgenommen. Wie auch alle übrigen Länder der Welt wird sie bis zum November das Programm der WRC 95 zusammenstellen.

DL6FC äußerte die Hoffnung, daß sich auch die IARU-Amateurfunkverbände weltweit für die Harmonisierung des 40-m-Bandes in allen Regionen der Welt einsetzen werden. Ob es gelingt, die Harmonisierung aller Frequenzbänder des Amateurfunkdienstes zum Thema der Konferenz zu machen, will die IARU noch entscheiden. Die nächste Sitzung der nationalen Vorbereitungsgruppe ist für den 13.07. dieses Jahres geplant.


AMATEURFUNK IN ERITREA

Nach einer Volksabstimmung wurde die bisherige äthiopische Provinz Eritrea am 24.05.1993 unabhängig. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) hat dem neuen Land auf provisorischer Basis die Rufzeichenreihe E3A bis E3Z zugewiesen.

Seit dem 31.05. hält sich eine Gruppe von norwegischen Funkamateuren in der Hauptstadt Asmara auf. Sie wollen eine Clubstation errichten und ein Seminar zur Einführung in den Amateurfunk durchführen. Daran nehmen Ingenieure, Techniker und Studenten teil, die von der Fernmeldebehörde von Eritrea ausgewählt wurden.

Außerdem wird eine Amateurfunkstation unter dem Rufzeichen E35X betrieben. QSL-Karten für diese Station gehen an LA6ZH. Eritrea wurde am 14.11.1962 als separates Land von der DXCC-Länderliste gestrichen, nachdem Äthiopien dieses Land als 14. Provinz annektiert hatte.

Es wird erwartet, daß der amerikanische Amateurfunkverband ARRL das Land in Kürze wieder in die aktuelle DXCC-Länderliste aufnehmen wird.


GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN ZWISCHEN DEN NIEDERLANDEN UND SÜDAFRIKA

Die Niederlande und Südafrika haben ein Gegenseitigkeitsabkommen zur Anerkennung ihrer Amateurfunklizenzen abgeschlossen. Die Anerkennung erfolgt auf der Vergleichsbasis der CEPT-Lizenz. Dies meldet die niederländische Amateurfunkzeitschrift Electron in ihrer Maiausgabe. Danach sollen sich die Lizenzklasse A, B und C beider Länder gleichen. Lediglich die niederländische Klasse D findet kein Äquivalent in Südafrika.


ARRL WUCHS UM 3,5 %

Die Zahl der Mitglieder im amerikanischen Amateurfunkverband ARRL wuchs im Jahre 1992 um 5610 auf fast 164.000, entsprechend 3,5 %. Dies meldete die amerikanische Amateurfunkzeitschrift QST in ihrer Maiausgabe. Noch im Jahre 1990 hatte sich die Zahl um etwa 3000 verringert.

Ungeachtet einer allgemeinen Rezession betrugen die Einnahmen der ARRL im Jahre 1992 fast 11,6 Millionen US$ und damit nur rund 1 % weniger als im Rekordjahr 1991. Sie setzen sich zusammen aus Mitgliedsbeiträgen in Höhe von über 4 Mio. US$, einem Anzeigengewinn von mehr als 3 Mio. US$ sowie Einnahmen aus dem Büchervertrieb von 3,7 Mio. US$. Dem standen Ausgaben in Höhe von 11,3 Mio. US$ gegenüber, entsprechend 6 % mehr als im Jahre 1991.


AMATEURFUNK-ENTSCHLIESSUNG IM US-SENAT

Am 10.05. wurde im US-Senat eine Resolution eingebracht, die sowohl eine Anerkennung als auch die Unterstützung des Amateurfunks als nationales Prinzip festlegt. Dies meldete die amerikanische Rundspruchstation W1AW am 10.05.

Die Resolution fordert darüber hinaus, daß jede erforderliche behördliche Vorschrift die Ausübung des Amateurfunks im öffentlichen Interesse erleichtern und fördern soll.


RUFZEICHENAUSGABE IN DEN USA DURCH FREIWILLIGEN-ORGANISATIONEN

Die amerikanische Fernmeldebehörde FCC hat laut W1AW angekündigt, ihre Bestimmungen zu ändern, um die seit Jahren eingestellte Erteilung von Sonderrufzeichen für Clubstationen und Stationen in militärischen Rehabilitationszentren wieder aufleben zu lassen. Die Verwaltung solcher Rufzeichen soll künftig durch Freiwilligen-Organisationen erfolgen.

Um hierfür zugelassen zu werden, muß die betreffende Organisation zum Zweck der Förderung des Amateurfunkdienstes bestehen und mindestens 1 % aller US-Funkamateure als Mitglieder haben. Dies wären derzeit mindestens 5500. Ein Datum für die Realisierung dieser Neuerung wurde noch nicht genannt.


TRANSPONDER-FAHRPLAN FÜR AMSAT-OSCAR 13

Bis zum 02.08. gilt folgender Transponder-Fahrplan für AMSAT-OSCAR 13:

MA 0 bis MA 256 Mode B

Dabei ist von MA 170 bis MA 10 Omni-Betrieb vor gesehen.


FUNKWETTERBERICHT (01.06. de DJ2RE)

Eine mäßige Erhöhung der Sonnentätigkeit hat vom 27.05. an zu einer leichten Besserung der Ausbreitungsbedingungen auf den höherfrequenten Bändern geführt. Am 30.05. stieg die F2-Grenzfrequenz erstmals seit zwei Wochen bis auf 8 MHz an. Auch die mehrere Tage anhaltende Flaute bei der Sporadisch-E-Ausbreitung ist zu Ende gegangen. So war seit dem 29.05. täglich Shortskip-Verkehr im 6-m-Band möglich. Am 30.05. erreichte die 10-cm-Strahlung mit 140 Einheiten den höchsten Wert im Mai, während die Sonnenfleckenzahl 95 Punkte betrug. Mit einem sehr bald einsetzenden Rückgang beider Größen wird gerechnet. Der bisherige ruhige Verlauf des Funkwetters dürfte jedoch damit kaum beeinflußt werden.


Ende des Deutschland-RS Nr. 22/93 vom 04.06.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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