DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 21/93 VOM 28.05.1993

Redaktion: DK5JI


ÜBERSICHT:


ZWISCHENERGEBNIS DER BERATUNGEN ÜBER DIE DARC-STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF EINER DV-AFuG VORGELEGT

Der Referent des DARC für Gesetze und Normen, Karl Erhard Vögele, DK9HU, hat ein erstes Zwischenergebnis der Beratungen über die Stellungnahme des DARC zu dem Entwurf einer DV-AFuG vorgelegt.

Vorausgegangen war eine Klausurtagung des Rechtskreises des Amateurrates und des Referates für Gesetze und Normen gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des DARC, Rolf Kadau, DJ7CH. Die Tagung fand vom 20.–23.05. im Amateurfunkzentrum in Baunatal statt. Dabei wurde der Entwurf der Verordnung des BMPT unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Ortsverbände, der Distriktsvorsitzenden und der Referenten beraten. Die Koordination zwischen DARC und VFDB lag in den Händen des VFDB-Geschäftsführers, Günter Schupp, DL6IM.

Wie Karl Erhard Vögele, DK9HU, betonte, begrüßt die Arbeitsgruppe die Zielsetzung des BMPT, in der neuen Durchführungsverordnung die Eigenverantwortung des Amateurfunkdienstes zu stärken und die Regelungen zu liberalisieren und zu vereinfachen. In einzelnen Bereichen sei diese Zielsetzung, die uneingeschränkt gutgeheißen werde, umgesetzt. Jedoch müsse man mit Bedauern feststellen, daß der vorgelegte Entwurf dies insgesamt nicht erreiche und bei vielen auch der Eindruck entstanden sei, daß er möglicherweise geeignet sei, das Gegenteil zu bewirken.

Die Änderungswünsche betreffen folgende Sachpunkte, die auch den überwiegend vorgetragenen Positionen in den Stellungnahmen der Ortsverbände entsprechen:

  1. Der DARC wünscht insgesamt vier Lizenzklassen, davon zwei Einsteigerklassen.
  2. Der vom BMPT in dieser Form vorgeschlagene Ausbildungsfunkbetrieb stößt wegen der damit verbundenen Mißbrauchsmöglichkeiten auf entschiedenen Widerstand.
  3. Die im Verordnungsentwurf des BMPT vorgesehene Koordinierung ist zu begrüßen. Der DARC hält die Ergänzung der Verordnung um die Verbindlichkeit der Bandpläne für notwendig.
  4. Der DARC fordert die Rücknahme der Leistungsreduzierung auf 100 W. Da die Funkamateure die in der Verordnung vorgegebenen Normen und Grenzwerte einhalten, gibt es kein Argument dafür, dies durch weitere Maßnahmen zusätzlich sicherstellen zu müssen.
  5. Bei der Lösung des EMVG-Problems wird der DARC einen ausgewogenen Formulierungsvorschlag vorlegen, der alle Aspekte der bisherigen Rechtsprechung berücksichtigt.
  6. Die Regelung der EMVU-Frage entspricht schon weitgehend einer vernünftigen Lösung. Der DARC hat begründete Bedenken zurückgestellt, daß aus rechtlicher Sicht die Lösung der EMVU-Frage in der DV-AFuG nicht möglich ist. Dies bleibt nach Ansicht des DARC für die Funkamateure unschädlich, solange eine Lösung greift, die über die Regelungsmechanismen des an sich zuständigen Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht hinausgeht.
  7. Der DARC hält die Gebührenerhöhungen für sehr massiv. Sie müssen sozialverträglicher gestaltet und mit Ermäßigungsmöglichkeiten versehen sein. Im Grundsatz ist der DARC mit dem Kostendeckungsprinzip einverstanden, jedoch müssen Teile der Kosten aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt sein.

Wie DK9HU in seinem Zwischenbericht weiter ausführt, habe das BMPT den DARC mit einem fast völligen Neuentwurf überrascht. Der DARC habe sich dem Sachzwang beugen und praktisch die gesamte Bandbreite der sachlichen und rechtlichen Probleme in einer sehr kurzen Zeit abhandeln müssen. Der DARC habe daher viele Gesichtspunkte zwar in ihrer Problematik erkennen, aber nicht alle einer ausgereiften Lösung zuführen können.

Der Vorstand wird den Entwurf anläßlich einer Sondersitzung am 05./06.06. abschließend beraten und darüber beschließen. Im Hearing am 18.06. in Bonn wird es eine weitere Gelegenheit geben, den Standpunkt des DARC zu vertreten.

In seiner Stellungnahme weist DK9HU darauf hin, daß der DARC niemanden zwingen könne, die Vorschläge des DARC zu akzeptieren. Was erreicht werden könne, bestimme allein das BMPT. Allerdings habe der DARC Vorschläge und Argumente von einigem Gewicht vorzutragen, an denen auch das BMPT nicht ohne weiteres vorbeigehen könne.


ANHÖRUNG DES BUNDESTAGSAUSSCHUSSES FÜR POST UND TELEKOMMUNIKATION

Am 24.05. fand in Bonn eine Anhörung des Bundestagsausschusses für Post und Telekommunikation zum Problem der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit von Mobilfunksendeanlagen statt.

Den Sachverständigen und Verbänden war zuvor ein Fragenkatalog zugegangen. Der DARC hatte Fragen zur Technik sowie zur medizinischen und zur rechtlichen Seite ausführlich und allgemeinverständlich beantwortet. Dies wurde bereits im Vorfeld des Hearings seitens der Abgeordneten positiv vermerkt.

Als Sachverständige des DARC waren die stellvertretenden Vorsitzenden Professor Dr. Jodi Elbers, DJ3XV, und Rolf Kadau, DJ7CH, sowie der Referent für Gesetze und Normen, Karl Erhard Vögele, DK9HU, geladen. Die Sitzung wurde durch den Vorsitzenden des Ausschusses, Peter Paterna, geleitet. Der Bundesminister für Post und Telekommunikation, Dr. Wolfgang Bötsch, wohnte der Debatte des Hearings über weite Strecken bei.

Das Thema der thermischen Wirkungen wurde als weithin geklärt angesehen. Allerdings wurde Kritik am Zustandekommen der Normen geübt. Dagegen nahm die Diskussion über die athermischen, das heißt biologischen Wirkungen einen breiteren Raum ein. Hier wies Rolf Kadau, DJ7CH, darauf hin, daß bei den Funkamateuren bislang keine athermischen Wirkungen beobachtet worden seien. Die weitere Diskussion ergab in diesem Sinne keine zusätzlichen Erkenntnisse.

Als für die Funkamateure bedeutungsvoll erwies sich ein Beitrag des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Post und Telekommunikation, Joseph Eisenried, zum Thema der elektromagnetischen Grundbelastung. Danach hätten Messungen des BAPT an über 1.000 Standorten von Sendeanlagen nur sehr geringe Feldstärken ergeben. Sie lägen je nach Standort um den Faktor 100 bis 1000 unter den Grenzwerten der VDE DIN 0848. Nur in einem einzigen Fall seien sie um den Faktor 10 unter der Norm geblieben. Damit wurde die Ansicht des DARC bestätigt, die bereits im Hearing am 02.11. in Bonn vertreten wurde. Sie besagt, daß die elektromagnetische Grundbelastung vernachläßigbar gering ist.


FUNKWETTERBERICHT (25.05. de DJ2RE)

Niedrige Sonnentätigkeit und geringe magnetische Aktivität bestimmen seit Monatsmitte das Funkwetter. Am 23.05. war die Sonnenfleckenzahl bis auf 9 Punkte zurückgegangen. Sie stieg am darauffolgenden Tag auf 26 Einheiten an. Gleichzeitig betrug die 10-cm-Strahlung 95 bzw. 98 Flux-Einheiten. Die täglichen Höchst -werte der F2-Grenzfrequenz erreichten bei geringen Schwankungen im Mittel 7,5 MHz. Auf dem 6-m-Band sind die Sporadisch-E-Übertragungen, die in diesem Frühjahr frühzeitig begonnen hatten, seit dem 18.05. wieder merklich seltener geworden. Das ruhige Funkwetter wird sich voraussichtlich bis über das Monatsende hinaus fortsetzen.


Ende des Deutschland-RS Nr. 21/93 vom 28.05.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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