DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 2/93 VOM 15.01.1993

Redaktion: DK5JI


ÜBERSICHT:


ARBEITSKREIS EMVU BEIM BMPT/BAPT

Am 09.01. fand in Frankfurt eine Sitzung des Arbeitskreises EMVU statt. Diese Sitzung war auf Wunsch des neugewählten DARC-Vorstandes und des Amateurratsprechers einberufen worden und diente der allgemeinen Information und der Koordination des weiteren Vorgehens.

Die Mitglieder des Arbeitskreises berichteten über den harmonischen und sachlichen Verlauf der bisherigen Besprechungen beim BAPT/BMPT in Mainz, die unter der Leitung von Herrn Werkhausen vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation standen. Es wurde deutlich, daß der Arbeitskreis bereits die Frage beantwortet hat, die seinerzeit Grund für seine Einrichtung war. Danach gehen vom Amateurfunkdienst keine entscheidungsrelevanten Beiträge zum sog. allgemeinen „Elektrosmog“ aus.

Der Arbeitskreis EMVU und der DARC sind sich darüber einig, daß die VDE-Vorschrift 0848 weder im alten noch neuen Entwurf anwendbar sei. Sie entspreche nicht dem derzeitigen wissenschaftlichen Diskussionsstand, noch habe sie als Entwurf überhaupt und aus EG-rechtlichen Gründen derzeit Gültigkeit. Auf den Amateurfunkdienst sei sie nicht sachgerecht anwendbar, da sie dessen besondere Betriebsweise unberücksichtigt ließe. Gesetzt den Fall, daß diese Mängel beseitigt sind, wäre nach Meinung des Arbeitskreises die vom BMPT vorgeschlagene Berechnung nach der sog. Kugelmethode von den Funkamateuren zu akzeptieren.

Hier gelte allerdings der Vorbehalt, daß für das Nahfeld noch geeignete Methoden gefunden werden müßten. Denn die Kugelmethode sei insbesondere dann fehlerhaft, wenn der ermittelte Sicherheitsabstand klein ist im Verhältnis zu den Abmessungen der Antenne selbst. Dies treffe in der Regel im Kurzwellenbereich bei Drahtantennen und Beams zu. Ungeachtet dessen sind die Funkamateure bereit, den Dialog hierüber mit dem BMPT fortzusetzen, ohne daß es der weiteren institutionellen Einrichtung eines Arbeitskreises bedarf.

Nach Ansicht des Arbeitskreises EMVU kann die Herzschrittmacherproblematik nur über den dafür einzig vorhergesehenen Weg des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit gelöst werden. Nach dem Bericht des DARC-Vorstandsmitgliedes Professor Dr. Jodi Elbers, DJ3XV, würden die Ergebnisse der allgemeinen Umfrage bei Herzschrittmacherpatienten keine Grundlage für evtl. Regelungen bieten, wie sie vom BMPT/BAPT bzw. DIN 0848 vorgesehen seien. Die Funkamateure unterstützen ungeachtet dessen alle Beteiligten weiterhin mit ihren Erkenntnissen und Erfahrungen. Ausgehend von der Kritik an der DIN 0848 sei es nun folgerichtig, so der DARC-Vorsitzende Dr. Horst Ellgering, DL9MH, wenn der DARC die Konsequenzen ziehe und daher beabsichtige, im „Europäischen Komitee für elektromagnetische Normung“ (CENELEC) gegen den Entwurf der DIN 0848 Einspruch einzulegen.

Im weiteren Verlauf der Besprechung erörterten der Arbeitskreis EMVU und die Vertreter des DARC eingehend das Ergebnis des Rechtspapiers des Justitiars des DARC, Boyke Dettmers, DJ4KD, zur Rechtsstellung des Funkamateurs beim Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. Es habe dankenswerterweise mit dem Hinweis auf die Anwendbarkeit des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Rechtsposition des Funkamateurs gestärkt. In gleicher Weise äußerte sich der designierte künftige Referent des DARC für den Aufgabenbereich Gesetze und Normen, Karl Erhard Vögele, DK9HU, in einem weiteren Diskussionspapier.

DARC-Vorstandsmitglied Rolf Kadau, DC7CH, bewertet den derzeit erkennbaren Sachstand als noch nicht ausreichend für dauerhafte Lösungen des EMVU-Problems. Unter Hinweis darauf sieht er die eigentliche Aufgabe des Arbeitskreises EMVU als erledigt an und schlägt im Einvernehmen mit dessen Mitgliedern vor,dem BMPT/BAPT den gemeinsam erarbeiteten Standpunkt zu den technischen Fragen zu erläutern und die weitere Zusammenarbeit anzubieten.

Amateurratssprecher Fritz Edinger, DL5FAU, und der DARC-Vorstand dankten den Mitgliedern des Arbeitskreises insbesondere für den äußerst zeitaufwendigen Einsatz und die Arbeitspapiere einschließlich der notwendigen Messungen.


NEUE RUFZEICHEN BITTE DER DARC-GESCHÄFTSSTELLE MELDEN

Mit Wirkung vom 01.01.1993 ist die Umstellung aller Rufzeichen mit den Landeskennern Y2 bis Y9 auf DL- bzw. DC-, DD- und DG-Rufzeichen abgeschlossen.

Der DARC wird nicht automatisch über die neuen Rufzeichen informiert. Daher ergeht die Bitte, diese der DARC-Geschäftsstelle mitzuteilen, damit eingehende QSL-Karten vermittelt werden können.

Bei erfolgter Eingabe in die Mitgliederdatei erscheint das neue Rufzeichen auf dem Adreßaufkleber der cq-DL. Sollte dies nicht der Fall sein, wird um eine erneute Meldung an die DARC-Geschäftsstelle gebeten.

Die Anschrift der DARC-Geschäftsstelle lautet: DARC e. V., ......


MITGLIEDERSTATISTIK DES DARC VERÖFFENTLICHT

Am 01.01.1993 zählte der DARC 58.500 Mitglieder. Die effektive Zuwachsrate von 1035 Mitgliedern, das sind 1,8 %, entspricht etwa dem Zuwachs vom Vorjahr. Der Anteil der Jugendlichen unter 27 Jahre betrug 11,3 % und der Jugendlichen unter 18 Jahre 1,7 %.


QSL-BÜRO FÜR SLOWAKEI

Der slowakische Amateurfunkverband SARA hat ein eigenes QSL-Büro eingerichtet. Nach Angaben der amerikanischen Rundspruchstation W1AW vom 08.01. wurde Harry Cincura, OM3EA, als QSL-Manager eingesetzt. Die Anschrift lautet: SARA, QSL-Büro, ......


NEUER OV-INFO-DIENST ERSCHIENEN

Am 13.01. veröffentlichte die DARC-Geschäftsstelle eine neue Ausgabe des OV-Info-Dienstes. Empfänger sind alle Ortsverbandsvorsitzenden. Dem OV-Info-Dienst beigelegt ist u. a. eine neue Liste der Mitglieder des jeweiligen Ortsverbandes und das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 13.12.1992.


FUNKWETTERBERICHT (12.01. de DJ2RE)

Geringe Sonnenaktivität bestimmt weiterhin die Funkwetterlage. Sonnenfleckenzahl und 10-cm-Strahlung schwanken seit Jahresbeginn um 100 bzw. 130 Einheiten. Am 11.01. wurden 99 und 132 Punkte registriert.

Auch das Erdmagnetfeld war in Mitteleuropa überwiegend ungestört. Lediglich in höheren Breiten traten am 04. und 07.01. zeitlich begrenzte Störungen auf, die auf verstärkten Sonnenwind beruhen. Seit längerer Zeit liegen die Maxima der F2-Grenzfrequenz bei 9 bis 10 MHz. Infolgedessen gingen die Bandöffnungen oberhalb von 20 MHz, und da besonders auf den nördlich verlaufenden Linien, weiter zurück.

Auf dem 50-MHz-Band bestehen derzeit nur geringe Aussichten für DX-Verkehr. Ein leichter Rückgang der Bedingungen wird voraussichtlich um den 15.01. stattfinden. Darüber hinaus ist eine Fortsetzung des ruhigen Funkwetters wahrscheinlich.


Ende des Deutschland-RS Nr. 2/93 vom 15.01.1993

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1993 Rundspruch-Archiv