OV-INFO-DIENST

Nr. 10/92 vom 30.11.1992


ÜBERSICHT:


Zinsen für Ortsverbände – Verfahren für die Ortsverbände

Das Finanzamt hat die uns mündlich übermittelten Verfahrensvorschläge wiederzurückgenommen.

Nach einer soeben von der Oberfinanzdirektion Frankfurt erlassenen Verfügung AZ S 2400 A-34-ST II 11 sind die Ortsverbände steuerlich selbständige Objekte. Das hat zur Folge, daß die ursprünglich geplante Nichtveranlagungsbescheinigung doch nicht zum Zuge kommt, sondern im Rahmen des Zinsabschlaggesetzes eine Freistellungsbescheinigung für jeden Ortsverband beantragt werden kann.

Vorgehensweise:

  1. Die Konten der Ortsverbände müssen lauten: Deutscher Amateur-Radio-Club (DARC) e. V., Ortsverband XY, Zeichnungsberechtigte, wie vor Ort gewünscht.
  2. Mit dieser Kontobezeichnung und einer Satzung (liegt diesem Schreiben bei) gehen Sie bitte zur Bank, lassen das Konto so entsprechend eintragen/umschreiben und stellen einen Antrag auf Freistellung bei Ihrer Bank.
  3. Damit hat jeder Ortsverband die maximale Zinsfreistellungshöchstgrenze von DM 6100,–.
  4. Dieses Verfahren ist, obwohl ursprünglich vom Finanzamt nicht so vorgesehen, jetzt allerdings für den Club das beste und effektivste.
  5. Für die Eintragung benötigen Sie evtl. einen Auszug aus dem Vereinsregister. Da wir z. Z. aktuell keinen Vorstand haben, kann dieser Auszug erst nach erfolgter Neuwahl und Eintragung erstellt werden. Wir werden diesen Auszug aus dem Vereinsregister automatisch allen Ortsverbänden mit dem nächsten OV-INFO-DIENST zusenden. Eine Anforderung ist nicht notwendig.
  6. Da die Freistellung auch erst in Kraft tritt, wenn die Zinsgutschrift erfolgt, ist in der Regel – Festgeldkonten ausgenommen – auch nicht unbedingt höchste Eile geboten. In Sonderfällen empfehlen wir Rücksprache mit Baunatal.

P.S. Das Verfahren hat sich solange hingezögert, weil man wohl an die Vereine bei dieser Gestzgebung nicht gedacht hat.


Treuhand und ein Ende!

Die Verhandlungen mit der Treuhand in Berlin sind am 24.11.1992 zum Abschluß gekommen. Es ist dem DARC gelungen, die beweglichen Grundmittel für den Amateurfunk zu erhalten. Über die Einzelheiten sind die OVVs in den neuen Bundesländern gesondert schriftlich unterrichtet worden.


Bericht über die Herbstversammlung des Amateurrats am 24./25.10.1992 in Oberhof

Über die Ergebnisse der Herbstversammlung des Amateurrates informierten wir Sie mit unserem OV-INFO-DIENST Nr. 9/92 vom 02.11.1992.

Diesem Rundschreiben ist der vollständige Bericht – wie üblich – mit allen Unterlagen beigefügt.


Satzung

Auf den beiden letzten Mitgliederversammlungen des Amateurrates wurden Änderungen der Satzung, Geschäftsordnung und Wahlordnung beschlossen. Einzelheiten wurden Ihnen mit den OV-INFO-DIENSTEN und in der cq-DL mitgeteilt.

Für die OV-Vorstandsarbeit erhalten Sie anbei eine neue Ausgabe der Satzung mit Stand Dezember 1992.


Körperschaftssteuer

Der DARC e. V. ist seit 01.01.1990 wieder gemeinnützig. Das Finanzamt Kassel hat dem DARC einen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid für das Kalenderjahr 1991 zugestellt. Aus dieser Unterlage geht hervor, daß der DARC gemeinnützig ist. Viele Banken gewähren gemeinnützigen Vereinen eine kostenlose Kontoführung. Sollte Ihre Bank Kontoführungsgebühren von Ihnen verlangen, empfehlen wir Ihnen, beiliegende Bescheinigung Ihrer Bank vorzulegen und um eine kostengünstigere Kontoführung zu ersuchen.


DV-AFuG-Entwurf

Der neue Entwurf der DV-AFuG liegt noch nicht vor. In Fragen der EMVU fanden am 19.11. und 02.12. Fachgespräche mit Experten der Amateurfunkvereinigungen und dem BMPT statt.

Ein neuer vollständiger Entwurf der DV-AFuG wird voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr erscheinen.


Mitgliederversammlung des Amateurrats am 13.12.1992

Die nächste Mitgliederversammlung des Amateurrates findet am Sonntag, dem 13.12., von 13:00 bis ca. 15:00 Uhr im Hotel Gude, Frankfurter Str. 299 in 3500 Kassel statt. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Wahl des Vorstandes. Als gültige Wahlvorschläge sind eingegangen für den Vorsitzenden Dr. Horst Ellgering, DL9MH, und Dr. Hellmut Schmücker, DK5ML. Für die stellvertretenden Vorsitzenden sind gültige Wahlvorschläge eingegangen für Prof. Dr. Jodi Elbers, DJ3XV, Rolf Kadau, DJ7CH, und Dr. Hellmut Schmücker, DK6ML.


Datenschutz für DARC-Mitglieder wie immer gewährt

Aufgrund einer Postzustellung mit dem Angebot der DARC-Visacard sind einige Fragen gestellt worden, die wir gerne beantworten.

Wir bitten Sie diese Hinweise entsprechend am OV-Abend auch bekanntzugeben.

Wenn der DARC Post an seine Mitglieder verschickt, so verwendet nur der DARC diese Anschriften. Adressen werden weder an eine Bank verkauft oder weitergegeben. Dies ist auch diesmal nicht der Fall gewesen. Das dies so ist, ist auch mit dem Hersteller der Druckunterlagen sowie den Verantwortlichen für den Versand sogar schriftlich vereinbart. Erst wenn ein Interessent die Karte haben möchte und diesen Vertrag unterschreibt, ist die Quelle-Bank zum ersten Mal und dann auf Wunsch des Unterzeichners im Besitz der Anschrift. Kosten sind dem DARC nicht entstanden. Zu jeder Zeit waren sowohl die rechtlichen, als auch die finanziellen Interessen des Clubs gewahrt. Teile der Umsatzprovision, die Visa erhält, zahlt Visa an den DARC. Das war auch im Anschreiben mitgeteilt. Sollte es OM oder YLs geben, die das mailing nicht erhalten haben, senden wir es auch gerne zu.

Rückfragen: OM Häfner, DB4DL, .....


Das Team in Baunatal wünscht Ihnen frohe Weihnachtsfeiertage, alles Gute und viel Erfolg und Freude bei Ihrer Arbeit für den DARC im neuen Jahr.


Anlagen:

Bericht über die Herbstversammlung
Satzung des DARC
Bescheinigung über den Körperschaftsfreistellungsbescheid


Redaktion: Bernd W. Häfner, DB4DL


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1992 Rundspruch-Archiv