Nr. 9/92 vom 02.11.1992
Wie sicher bereits bekannt, möchten wir Sie hiermit offiziell davon unterrichten, daß der gesamte DARC-Vorstand auf der Herbstversammlung des Amateurrates am 24.10. seinen Rücktritt erklärt hat. OM Konrad Krecher, DL4BZ, ist vom Amtsgericht beauftragt worden, einen neuen Wahlvorstand zu berufen. Diese Berufung hat inzwischen stattgefunden. Für Sonntag, den 13.12., hat der Amateurratssprecher den Amateurrat zu einer erneuten Amateurratssitzung mit dem Haupttagesordnungspunkt Wahl eines DARC-Vorstandes eingeladen.
Wahlvorschläge sind bis 13.11. an den Geschäftsführer des DARC, Bernd W. Häfner, DB4DL, als Wahlleiter über den jeweiligen DV und mit schriftlicher Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen abzugeben. Die Sitzung findet am 13.12. im Hotel Gude, Frankfurter Str. 299 in 3500 Kassel zwischen 13:00 und ca. 15:00 Uhr statt. Sie ist wie immer öffentlich.
Ortsverbände und Zinsabschlagsteuer
Der DARC hat für den Gesamtverband eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt. Nach mündlicher Auskunft des Finanzamtes wird das Finanzamt für den DARC eine Nichtveranlagungsverfügung erlassen. Da die Formulare aber erst gegen November erwartet werden, kann diese Verfügung schriftlich erst später uns überstellt werden. Wir werden diese Verfügung dann rund 1300 mal beglaubigen lassen und Ihnen im Ortsverband ein Exemplar zur Verfügung stellen. Gleichzeitig erhalten Sie die Kopie eines Schreibens des Finanzamtes für Ihre Bank, damit Ihre Bank genau weiß, wie zu verfahren ist. Fest steht allerdings jetzt schon eins: Die Kontobezeichnungen werden zukünftig für diese Nichtveranlagungsbescheinigung nur wie folgt lauten können: DARC e. V., Ortsverband XY. Die erforderlichen Unterlagen gehen umgehend in die Ortsverbände, wenn sie uns vom Finanzamt zur Verfügung gestellt worden sind.
Für DARC-Ortsverbände sind viele Geldspenden bei der Stadtverwaltung in Baunatal eingegangen und über den DARC e. V. an den jeweiligen Ortsverband überwiesen worden. Die Stadtverwaltung hat gleichzeitig dem Spender für Beträge ab DM 100, eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Für Spendenbeträge bis DM 100, gilt der Einzahlungsbeleg beim Finanzamt als Spendenquittung.
Für Ende Oktober hat das BMPT einen neuen Entwurf der DV-AFuG angekündigt. Nach Rücksprache mit dem BMPT wird dieser Entwurf nicht vor der 2. November-Hälfte vorliegen. Sobald dieser in der Geschäftsstelle eingegangen ist, erhalten alle Ortsverbände ein Exemplar.
Herbstversammlung des Amateurrats in Oberhof
Am 24./25.10.1992 fand in Oberhof die Herbstversammlung des Amateurrats statt. Der Vorsitzende Günther Matz, DJ8BN, ernannte den ehemaligen Vorsitzenden des DARC Karl Taddey, DL1PE, zum Ehrenmitglied des DARC. Nach dem Rücktritt des Vorstandes führte der Versammlungsleiter die Versammlung. In der vorangegangenen öffentlichen Arbeitstagung des Amateurrats wurden alle vorliegenden Anträge in Arbeitsgruppen diskutiert. In der Versammlung des Amateurrats lagen von den jeweiligen Arbeitsgruppen die Ergebnisse vor. Eine aus früheren Versammlungen zeitraubende Diskussion in der Versammlung konnte dadurch verkürzt werden. Danach befaßte sich die Versammlung mit den vorliegenden Anträgen.
Der Amateurrat genehmigte Änderungen der Satzung, der Geschäfts- und Wahlordnung sowie den Haushaltsvoranschlag 1993. Desweiteren wurde eine Beitragsanpassung zum 01.01.1994 beschlossen. Beschlossen hat der Amateurrat, sich für die Erweiterung des 160-m-Bandes einzusetzen sowie dem Weiterbestehen exklusiver Amateurfunkbänder im Rahmen der IARU. Das HF-DX-Funksportreferat wurde gebeten, Richtlinien für Sonder-DOKs zu erstellen.
Abgelehnt wurden Anträge zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit im DARC, eine Professionalisierung der cq-DL einzuleiten sowie einen verminderten Bezugspreis der cq-DL in DL. Nicht zugestimmt hat der Amateurrat Anträgen mit dem Ziel, OVVs in den neuen Bundesländern als Diplomauswerter einzusetzen und ausgeschiedene Distriktsvorsitzende und Referenten weiterhin mit sämtlichen Informationen des DARC zu versorgen.
Rechnungslegung Inventarliste
Für die Rechnungslegung 1992 finden Sie in der Anlage zwei Exemplare der Rechnungslegung und die Inventarliste mit der Bitte, diese bis spätestens 31.03.1993 an Ihren DV zu senden. Die Auszahlung der OV-Anteile ist gemäß Geschäftsordnung 4.8.3. von der rechtzeitigen Einsendung der Rechnungslegung mit Inventarliste abhängig!
Alle in der DARC-Geschäftsstelle bisher eingegangenen Anträge auf Einstufung in die Beitragsklasse 05 sind berücksichtigt worden. Für Mitglieder mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, in Härtefällen einen Zuschuß zum Mitgliedsbeitrag zu beantragen. Die beiliegenden Anträge müssen bis zum 05.02.1993 über den OVV beim zuständigen Distriktsvorsitzenden eingegangen sein. Bei Bedarf können die beiliegenden Formulare kopiert oder in der DARC-Geschäftsstelle angefordert werden.
Änderungen im Ortsverbandsvorstand
In den nächsten Monaten finden wieder ordentliche Mitgliederversammlungen in den Ortsverbänden statt. Bitte senden Sie die beiliegenden OV-Vorstandslisten mit Protokoll gemäß Geschäftsordnung 4.6.2. umgehend an Ihren Distriktsvorsitzenden und an die DARC-Geschäftsstelle.
Exklusiv für die Vorstände der Ortsverbände findet während der INTERRADIO in Hannover am Sonntag, dem 08.11.1992, um 11:45 Uhr eine Diskussionsrunde zum Thema Zusammenarbeit Ortsverbände-Geschäftsstelle statt.
Anlagen:
Änderung der Satzung, GO und WO
Das bietet der DARC seinen Mitgliedern
Rechnungslegung
Inventarliste
Antrag auf Zuschuß zum Mitgliedsbeitrag
OV-Vorstandsliste
Redaktion: Bernd W. Häfner, DB4DL
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1992 | Rundspruch-Archiv |