OV-INFO-DIENST

Nr. 6/92 vom 02.06.1992


ÜBERSICHT:


Hauptversammlung des Amateurrats in Ettal

Am 23./24.05.1992 fand in Ettal die öffentliche Sitzung des Amateurrats statt. Der Vorsitzende Günther Matz, DJ8BN, begrüßte die Versammlung, die zahlreichen Gäste und die Leiter der neuen und alten Referate. Für 40jährige DARC-Mitgliedschaft erhielt Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG, die Urkunde mit Nadel. Für besondere Verdienste um den Amateurfunkdienst verlieh der Vorsitzende die goldene Ehrennadel des DARC an Walfried Pfister, DL9CQ, Distriktsvorsitzender Bayern-Süd, und an Walter Michel, DJ3FC, ausgeschiedener Sprecher des BuS-Referates.

Mit einem besonderen Dank für die geleistete Arbeit und einem Geschenk verabschiedete sich der Vorsitzende von dem ausgeschiedenen UKW-Referenten Günter König, DJ8CY, dem ehemaligen Funkbetriebsreferenten Hans Peter Günther, DL9XW, und dem Sprecher des Referates für Bild- und Schriftübertragung Walter Michel, DJ3FC.

Der Amateurratssprecher Fritz Edinger, DL5FAU, bedankte sich für die geleistete Arbeit bei den ausgeschiedenen Distriktsvorsitzenden Bernhard Sturma, DJ9MF, Distrikt Bayern-Süd, Udo Grün, DL4JZ, Distrikt Nordrhein, sowie Norbert Reichelt, DK1GG, Distrikt Hamburg.

Der Vorsitzende berichtete über die Vorstandsarbeit im Arbeitsjahr 1991. Dieser Bericht ist diesem OV-INFO-DIENST als Anlage beigefügt.

Ebenso ist der Jahresbericht für 1991 des Bundesgeschäftsführers Bernd W. Häfner, DB4DL, diesem Rundschreiben beigefügt.

Nach der Entlastung des Vorstandes beschloß die Versammlung, in der Clubverwaltung eine Planstelle für einen weiteren Redakteur einzurichten. Der vorgelegte Nachtragshaushalt wurde ebenso genehmigt wie die Vorbereitung zur Gründung einer AFU-Service GmbH. Die Versammlung beschloß eine Satzungsänderung im § 9, Absatz 2, wonach die Vorstände nicht mehr Deutsche im Sinne der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften sein müssen. Im § 13 der Satzung wurde der Absatz 5 dahingehend ergänzt, daß Schwerbehinderte, die nicht an OV-Mitgliederversammlungen teilnehmen können, ihre Stimme an ein anderes Ortsverbandsmitglied ihres Vertrauens übertragen können. Die Jugendordnung wurde geändert in den Punkten 3.1.3. (2) und 4.1. (3). Die Wahlordnung wurde den Satzungsänderungen entsprechend angepaßt (s. u.).

Ausgiebig diskutiert hat die Versammlung einen Antrag über eine finanzielle Unterstützung beim Ausbau und der Modernisierung unserer funktechnischen Infrastruktur. Diesem Antrag hat die Versammlung nicht zugestimmt. Beschlossen wurde eine Änderung der Diplombedingungen. Danach müssen bei der Beantragung von Diplomen weiterhin QSL-Karten an ehrenamtliche Mitarbeiter zur Überprüfung eingeschickt werden. Die Beantragung von Deutschland-Diplomen (DLD) mit GCR-Listen ist ab sofort für Funkamateure aus DL nicht mehr möglich.

Unter Punkt „Verschiedenes“ wurde ausführlich über die S6-Thematik diskutiert und über die weitere Vorgehensweise zur neuen DV-AFuG gesprochen.


Verspätete Auslieferung der Juni-Ausgabe der cq-DL

In der vergangenen Woche gab es in einigen Betrieben Warnstreiks der Drucker. Davon betroffen ist auch die Fertigstellung der cq-DL. Durch den Feiertag am 28.05. konnte die Auslieferung in der 22. Woche nicht mehr vorgenommen werden. Der Versand der cq-DL Ausgabe Juni wird frühestens am Montag, dem 01.06., ab Kassel erfolgen.


Änderung der Satzung

§ 9 Organe lautet wie folgt:

  1. Die Organe des Clubs sind:
    a) der Amateurrat
    b) der Vorstand und für ihren Bereich
    c) die Distriktsversammlungen
    d) die Distriktsvorstände
    e) die Ortsverbands-Mitgliederversammlungen
    f) die Ortsverbandsvorstände
  2. Die Mitglieder der Organe und Vorstände sind ehrenamtlich tätig. Sie müssen Clubmitglieder sein.
  3. Die Mitglieder der Vorstände müssen eine Sende- und Empfangsgenehmigung nach dem Gesetz über den
    Amateurfunk besitzen. Ausnahmen hiervon können auf Ortsverbandsebene durch den Distriktsvorsitzenden zugelassen werden.

§ 13 Ortsverbands-Mitgliederversammlung und Ortsverbandsvorstand, Absatz 5 lautet wie folgt:

  1. In der Ortsverbands-Mitgliederversammlung sind alle ordentlichen und Ehrenmitglieder mit Ausnahme der Minderjährigen ohne Sende- und Empfangsgenehmigung stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
    Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes, die an der Ortsverbands-Mitgliederversammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme an ein anderes Ortsverbandsmitglied ihres Vertrauens zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Darüber hinaus ist eine Stimmübertragung nicht möglich.
    Bei der Abstimmung in der Ortsverbands-Mitgliederversammlung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Ja- oder Nein-Stimmen. Enthaltungen sind nicht mitzuzählen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.


Änderung der Wahlordnung

1.4. Wahlberechtigte lautet wie folgt:

Wahlberechtigt in der Ortsverbands-Mitgliederversammlung sind alle zum Ortsverband gehörenden ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder des DARC, mit Ausnahme der Minderjährigen ohne Sende- und Empfangsgenehmigung. Schwerbehinderte können in Abwesenheit gemäß § 13, Absatz 5, der Satzung des DARC an der Wahl teilnehmen. Darüber hinaus ist eine Stimmübertragung nicht möglich. Die Vorlage des Mitgliedsausweises berechtigt zur Wahl. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen auf dem Mitgliedsausweis (s. z. B. 4.3. GO) ist das Mitglied selbst verantwortlich.

1.5. Stimmabgabe lautet wie folgt:

Für jedes zur Wahl stehende Amt muß ein besonderer Wahlgang durchgeführt werden. Jedes anwesende wahlberechtigte Mitglied hat eine Stimme für jedes zur Wahl stehende Vorstandsamt. Die Wahl ist mittels Stimmzettel geheim durchzuführen. Das gilt auch dann, wenn lediglich ein Kandidat vorgeschlagen wird.

Die Stimmabgabe von Schwerbehinderten, die an der Wahl nicht teilnehmen können, erfolgt durch ein Ortsverbandsmitglied ihres Vertrauens. Eine schriftliche Beauftragung dazu ist dem Wahlleiter vor der Stimmabgabe vorzulegen.

3.3. Wahlvorschläge lautet wie folgt:

Wahlvorschläge für den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden können von den wahlberechtigten Amateurratsmitgliedern bis einen Monat vor der Wahl an den Wahlleiter gerichtet werden. Das schriftliche Einverständnis ist vorher einzuholen. Die eingegangenen Wahlvorschläge sind dem Amateurrat spätestens 14 Tage vor der Wahl bekanntzugeben.

3.4. Wahlberechtigte (dieser Absatz bleibt)

3.5. Stimmabgabe lautet wie folgt:

Im ersten Wahlgang ist der Vorsitzende zu wählen.

In einem weiteren Wahlgang sind die zwei stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. In diesem Wahlgang kann der Wahlberechtigte auf jedem Stimmzettel zwei Kandidaten wählen. Die Wahl ist mittels Stimmzettel geheim durchzuführen. Dies gilt auch dann, wenn nicht mehr Kandidaten als zu besetzende Vorstandsämter vorgeschlagen werden.

3.6. Stimmauszählung lautet wie folgt:

Die Auszählung der Stimmen nimmt der Wahlausschuß vor.

Gewählt ist derjenige Kandidat, der die einfache Mehrheit erreicht.

Bei der Wahl der zwei stellvertretenden Vorsitzenden sind die zwei Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl gewählt.

Sofern für die zu besetzenden drei Vorstandsämter jeweils nur ein Kandidat zur Wahl steht, so muß dieser die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen. Wird diese Stimmenzahl in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so ist die Wahl abzubrechen und zur folgenden Versammlung des Amateurrats erneut durchzuführen.


Änderung der Jugendordnung

3.1.3. (2) lautet wie folgt:

Jugendgruppenleiter, Stellvertreter und Kassenwart müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und Mitglieder des DARC sein.

4.1. (3) werden die Worte „aus ihrer Mitte“ gestrichen, so daß der neue Satz (3) lautet:

„Die Jugendgruppenleiter wählen einen Distriktsjugendleiter und seinen Stellvertreter. Diese bilden den Distriktsjugendvorstand“.


Anlagen

Bericht des Vorstandes des DARC
Bericht des Geschäftsführers des DARC


Redaktion: Bernd W. Häfner, DB4DL


Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1992 Rundspruch-Archiv