DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 40/92 VOM 13.11.1992

Redaktion: DK5JI


ÜBERSICHT:


ANTENNEN IN WOHNGEBIETEN GENERELL ZULÄSSIG

Antennen sind, unabhängig von ihrer Größe, auch in reinen Wohngebieten generell zulässig. So entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Presseberichten zufolge in einem Urteil.

In seltenen Fällen könne eine solche Antenne wegen ihrer Größe und Ausgestaltung gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen. Dies gelte jedoch nicht, wenn es sich lediglich um eine Beeinträchtigung oder auch den völligen Verlust einer schönen Aussicht durch die Antennenanlage handelt.

Vorangegangen war eine Klage des Besitzers eines noch unbebauten Grundstückes gegen die Stadt Mössingen. Die Stadt hatte sich geweigert, den Abbruch einer Antenne anzuordnen. Der Kläger hatte geltend gemacht, daß die Anlage die Aussicht von seinem Baugrundstück auf die Schwäbische Alb erheblich störe und damit den Wert des Bauplatzes beeinträchtige.

Die Mannheimer Richter stellten bei einer Ortsbesichtigung fest, daß es sich um eine unschöne, aber hinzunehmende Beeinträchtigung handele. Die Gestaltung der Antenne sei jedoch durch die vom Grundgesetz garantierte Informations- und Meinungsfreiheit geschützt.


70 JAHRE RSGB

Am 20.11. feiert die Radio Society of Great Britain (RSGB) ihr 70jähriges Bestehen. An diesem Tage erhielt vor 70 Jahren der bis dahin als Wireless Society of London tätige Verband seinen noch heute gültigen Namen.

Die Wireless Society of London war am 23.09.1913 aus dem zwei Monate zuvor gegründeten London Wireless Club entstanden. Dies berichtet die britische Amateurfunkzeitschrift Radio Communication in ihrer Novemberausgabe.

Für britische Funkamateure hatte der damalige Generalpostmeister bereits im Jahre 1905 Antragsformulare „zur Benutzung der drahtlosen Telegrafie für experimentelle Zwecke“ herausgegeben. Im kaiserlichen Deutschen Reich wurden solche Erkenntnisse der Allgemeinheit vorenthalten und gelangten erst nach Ende des ersten Weltkrieges an die Öffentlichkeit.


RUFZEICHENSYSTEM IN KROATIEN

Wie bereits gemeldet, verwenden Funkamateure in Kroatien Rufzeichen mit dem Landeskenner 9A. Dabei werden für Kurzwellenlizenzen die Präfixe 9A2, 9A3, 9A4 und 9A5 benutzt.

UKW-Lizenzen erhalten Rufzeichen mit den Präfixen 9A6 und 9A7. Clubstationen haben Rufzeichen mit 9A1, während Rufzeichen mit 9AØ für Stationen des kroatischen Amateurfunkverbandes HRS reserviert sind.


OV-INFO-DIENST VERSANDT

Am 02.11. wurde der OV-Info-Dienst Nr. 9/92 an alle Ortsverbände versandt. In dieser Ausgabe gibt es eine Meldung zum Rücktritt des Vorstandes. Ebenso wird das Verfahren zur Nichtveranlagungsbescheinigung und zur Spendenbescheinigung für Ortsverbände beschrieben. Ferner enthält der OV-Info-Dienst einen Bericht über die Herbstversammlung des Amateurrates in Oberhof.


TRANSPONDER-FAHRPLAN VON FUJI-OSCAR 20

Der japanische Amateurfunksatellit Fuji-OSCAR 20 wird an jedem Mittwoch in JA-Mode in SSB betrieben. Dies gilt vom 18.11., 01:05 UTC, bis zum 19.11., 01:25 UTC, sowie vom 25.11., 01:30 UTC, bis zum 26.11., 00:00 UTC. Zu allen anderen Zeiten wird der JD-BBS-Mode eingeschaltet. Die Uplinkfrequenzen für Mode JA liegen im Bereich von 145,900–146,000 MHz, während der Downlinkbereich von 435,900–435,800 MHz reicht. Die Bake ist in Mode JA auf 435,795 MHz zu empfangen.


INTERRADIO MIT NEUEM BESUCHERREKORD

Am 07./08.11. fand in Hannover die INTERRADIO ’92 statt. Mit über 10.000 Besucher wurde ein neuer Rekord erreicht. Der DARC und seine Referate waren mit Ausstellungsständen ebenso vertreten wie namhafte Firmen aus der Amateurfunk- und Elektronikbranche. In einem umfangreichen Vortragsprogramm gab es technische Informationen zum Schwerpunktthema Wellenausbreitung und Antennen sowie zu digitalen Übertragungsverfahren. In Einzelveranstaltungen stellten sich der DARC-Vorstand wie auch Vertreter des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation den Fragen des Publikums. Abgerundet wurde die INTERRADIO mit zahlreichen Treffen und Gesprächsrunden aus den einzelnen Interessengebieten sowie einem großen Flohmarkt.


AKTIVITÄTSCONTEST DES DISTRIKTES NORDSEE

Am 21./22.11. veranstaltet der DARC-Distrikt Nordsee seinen 11. Aktivitätscontest. Er findet zu folgenden Zeiten statt:

Zugelassen sind die Betriebsarten CW und SSB.

Der Contest wird in zwei Klassen abgewickelt: Klasse A für Stationen aus dem Distrikt Nordsee und Klasse B für Stationen außerhalb des Distriktes Nordsee. Pro Band und Klasse gibt es eine getrennte Wertung.

Ausgetauscht werden der Rapport, eine laufende QSO-Nummer ab 001, der Locator und der DOK. Jedes QSO mit einer Station im eigenen Locator-Großfeld ergibt einen Punkt, in den das eigene Großfeld umgebenen Feldern zwei Punkte, in Feldern des nächsten Ringes drei Punkte und so weiter. Stationen aus dem Distrikt Nordsee mit Sonder-DOK zählen zusätzlich zehn Punkte. QSOs mit Stationen aus dem eigenen Ortsverband zählen nicht. Für jedes Locator-Großfeld gibt es einen Multiplikatorpunkt, ebenso für jeden I-DOK sowie jeden Z-DOK und jeden Sonder-DOK aus dem Distrikt Nordsee. Auf 23 cm zählt jeder DOK-Multiplikator zwei Punkte.

Logs sind bis zum 07.12. einzusenden an das Funkreferat des Distriktes Nordsee, Werner Möller, DL1BKK, ......

Bei der Layoutgestaltung der Novemberausgabe der cq-DL, die außerhalb der Redaktion erfolgte, wurde die Ausschreibung dieses Wettbewerbs versehentlich übersehen.


FUNKWETTERBERICHT (10.11.)

Im Anschluß an eine starke Sonneneruption, die am Abend des 30.10. stattgefunden hatte, ist ein Protonenereignis in Gang gekommen, das zur Zeit noch andauert. Infolgedessen hat die Dämpfung auf den in höheren Breiten verlaufenden Funklinien erheblich zugenommen. Außerdem wurde von verstärkt auftretendem Sonnenwind am 09.11. in Nordeuropa Aurora ausgelöst. Trotz dieser Störungen war die F2-Grenzfrequenz am 09.11. bis auf 11,6 MHz angestiegen. Am gleichen Tage betrug die Sonnenfleckenrelativzahl 85 und die Energiefluß der 10-cm-Strahlung 132 Einheiten. Nach dem in Kürze zu erwartenden Rückgang der Protoneneinstrahlung ist mit einer Besserung der DX-Bedingungen zu rechnen. Hinweise auf unmittelbar bevorstehenden Magnetstörungen liegen nicht vor.


Ende des Deutschland-RS Nr. 40/92 vom 13.11.1992

 

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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