DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 34/92 VOM 02.10.1992

Redaktion: DK5JI


ÜBERSICHT:


GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES VON PERSONEN IN ELEKTROMAGNETISCHEN FELDERN

Durch Amtsblattverfügung Nr. 95/1992 hat das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) ein Verfahren zum Schutz von Personen vor der Einwirkung elektromagnetischer Strahlung erlassen. Dieses Verfahren sieht eine Begutachtung der Sendeanlage zur Einhaltung der Vorschriften durch das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) vor.

Das BAPT hat seine Außenstellen angewiesen, Funkamateure nach Bestehen einer Amateurfunkprüfung auf die Amtsblattverfügung Nr. 95/1992 hinzuweisen und sie aufzufordern, mit dem BAPT einen Vertrag zur Begutachtung abzuschließen, falls sie eine Sendefunkanlage errichten wollen.

Der Vorstand des DARC empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Begutachtungsverträge in Empfang zu nehmen, aber die Verträge nicht abzuschließen, weil die Verhandlungen zwischen BMPT und DARC-Vorstand über eine amateurfunkspezifische Regelung noch nicht abgeschlossen sind.

Auch der Vorstand des VFDB hat das BMPT mit Schreiben vom 23.09. gebeten, das BAPT zu einer Rücknahme der Anweisung aufzufordern.

Am 24.09. hat der VFDB ein Informationsschreiben an seine Bezirksverbandsvorsitzenden verteilt. Darin werden die in Prüfungsausschüssen tätigen VFDB-Mitglieder gebeten, Prüflinge nicht zum Vertragsabschluß mit dem BAPT aufzufordern. Vielmehr sollten die Prüflinge darüber informiert werden, daß sie zum Vertragsabschluß nicht verpflichtet seien.


NEUE GEBÜHRENVORSCHRIFTEN FÜR DAS GENEHMIGEN VON FERNMELDEANLAGEN

Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation hat neue Gebührenvorschriften für das Genehmigen von Fernmeldeanlagen (ausgenommen Funkanlagen) erlassen. Die Veröffentlichung erfolgte als Verfügung 148 im BMPT-Amtsblatt 18/92 vom 23.09.1992.

Für Schall- und Datenübertragungen können den Teilnehmern im Fernmeldenetz private Leitungsanschlüsse für unterschiedliche Bandbreiten bzw. Bitraten zu Monatsgebühren zwischen 5 DM und 300 DM zur Verfügung gestellt werden.

Nach Absatz 2.6 der Verfügung kann das Fernmeldeleitungsnetz auch mit nichtöffentlichen Funkanlagen zusammengeschaltet werden. Dabei ist das Anschalten von Amateurfunkanlagen an leitergebundene Fernmeldeanlagen nach Abschnitt d gebührenfrei.

Im vorläufigen Entwurf des BMPT für eine neue Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk vom 24.07.1992 ist bereits die Möglichkeit einer solchen Anschaltung unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Allerdings darf dabei keine Sprachübermittlung stattfinden.

Die Verfügung 148 über Gebührenvorschriften tritt zum 01.01.1993 in Kraft.


4U1UN MIT SONDERRUFZEICHEN

Anläßlich der 47. Generalversammlung der Vereinten Nationen verwendet die Clubstation 4U1UN das Sonderrufzeichen 4U47UN. Diese Regelung gilt bis Ende Oktober.


ALLE BAPT-AUSSENSTELLEN IN BETRIEB

Am 03.08. nahm die BAPT-Außenstelle Konstanz ihren Betrieb auf. Damit sind alle 55 BAPT-Außenstellen in Deutschland arbeitsbereit. Prüfungen und Lizenzerteilungen für den Amateurfunkdienst obliegen nominell bis zur Inkraftsetzung einer neuen DV-AFuG den bisherigen Oberpostdirektionen der Telekom. Funkstörungen und EMV-Kollisionsfälle gehören aber schon jetzt offiziell zum Aufgabengebiet der BAPT-Außenstellen.


NEUE MITARBEITER IM DARC-REFERAT FÜR AUSBILDUNG, JUGENDARBEIT UND WEITERBILDUNG

Im DARC-Referat für Ausbildung, Jugendarbeit und Weiterbildung gibt es zwei neue Mitarbeiter. Das Sachgebiet „Amateurfunk in der Schule“ wird ab sofort von Jochen Hindrichs, DL9KCX, betreut. Es wird darum gebeten, diesbezügliche Anfragen nicht mehr an den Referatsleiter zu richten, sondern an den neuen Sachbearbeiter. Hier seine Anschrift: Jochen Hindrichs, DL9KCX, ...... DL9KCX ist auch in Packet-Radio über DKØMWX bzw. DBØMKA zu erreichen.

Der Platinenservice des Referats wird nicht mehr vom Landesjugendverband Niedersachsen durchgeführt. Ab sofort betreut ihn Thomas Rollmann, DL9RBB. Anfragen und Bestellungen sind an folgende Anschrift zu richten: Thomas Rollmann, DL9RBB, ......


WETTBEWERB „JUGEND FORSCHT“ ANGELAUFEN

Seit Juli läuft der diesjährige Wettbewerb „Jugend forscht“. Dieser Wettbewerb wird in diesem Jahr erstmals gemeinsam durch die Stiftung „Jugend forscht“ und den Verein Deutscher Ingenieure (VDI) durchgeführt. Dabei betreut der VDI das Fachgebiet Technik. Teilnehmen können alle Jugendlichen, die nicht älter als 21 Jahre sind. Für Mädchen und Jungen unter 16 Jahren gibt es daneben die Juniorsparte „Schüler experimentieren“. Bei dem in den vergangenen Jahren ausgeschriebenen VDI-eigenen Schülerwettbewerb „Jugend und Technik“ hatte es noch eine Altersbegrenzung auf die Klassen 8 bis 13 gegeben.

Weitere Informationen sind erhältlich beim Verein Deutscher Ingenieure, Öffenlichkeitsarbeit, ....., oder bei der Stiftung „Jugend forscht“ e. V., ......


ULF MERBOLD EHRENBÜRGER VON GREIZ

Der deutsche Astronaut Ulf Merbold ist zum Ehrenbürger seiner Geburtsstadt Greiz in Thüringen ernannt worden. Merbold nahm erstmals 1986 an einem Raumflug mit dem amerikanischen Space-Shuttle teil.


38. BAYERISCHER BERG-TAG IN SANKT ENGLMAR

Die diesjährige Preisverleihung für den Bayerischen Berg-Tag findet am 10./11.10. in Sankt Englmar statt. Diese Veranstaltung stellt den traditionellen Abschluß der BBT-Wettbewerbe dar. Einzelheiten zum Programm des Treffens und Quartierhinweise wurden in der cq-DL 9/92, Seite 567, veröffentlicht.


FUNKWETTERBERICHT (29.09. de DJ2RE)

Seit dem 22.09. sind die Tagesmaxima der F2-Grenzfrequenz schnell angestiegen. Sie schwankten in den darauffolgenden sechs Tagen zwischen 9,1 und 9,6 MHz. Infolgedessen haben sich die Ausbreitungsbedingungen auf dem 28-MHz-Band gegenüber der ersten Monatshälfte deutlich gebessert.

Auf dem 50-MHz-Band kam es zu den ersten Trans-Äquator-Übertragungen in diesem Herbst. Vermutlich wird ein am 29.09. aufgetretener, mittelstarker Magnetsturm, der von verstärktem Sonnenwind ausgelöst wurde, diese positive Entwicklung kurzzeitig bremsen.

Am 28.09. betrugen die Tageswerte der Sonnenfleckenzahl und der 10-cm-Strahlung 64 und 116 Einheiten.

Der erwähnten Störung dürfte sich in Kürze eine weitere Besserung der DX-Bedingungen anschließen.


Ende des Deutschland-RS Nr. 34/92 vom 02.10.1992

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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