DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 30/92 VOM 04.09.1992


ÜBERSICHT:


INTERNATIONALE DEUTSCHE ARDF-MEISTERSCHAFT IN SCHARBEUTZ

Vom 28.–30.08. fanden in Scharbeutz an der Ostsee die Internationalen Deutschen Meisterschaften im Amateurfunkpeilen statt. Über 140 Starter bedeuten eine neue Rekordbeteiligung. Da diese Meisterschaften erstmals ein Wertungslauf des Donau-Cups starts waren, kamen rund die Hälfte der Teilnehmer aus dem Ausland. Am Start waren Läufer aus Rußland, Polen, der CSFR und Schweden.

Die deutschen Meistertitel im 80-m-Wettbewerb gingen bei den Damen an: Britt Wovde, SWL, und den Junioren an Thomas Broneske, Y21HC, Senioren Jens Hennberg, Y49LF, und Oldtimern an Bernd Jürgens, DJ9NW. Den 2-m-Wettbewerb gewannen bei den Damen Katrin Geier, SWL, bei den Junioren Matthias Polzin, Y36BC, Senioren Hans-Jürgen Hauser, SWL, und den Oldtimern Bernd Jürgens, DJ9NW.

Der OV Scharbeutz, E35, hatte diese Veranstaltung hervorragend organisiert.


BESUCHERLIZENZ FÜR POLEN

Die polnische Fernmeldeverwaltung (Panstwowa Agencja Radiokomunikacyjna) hat die Common Licence Group (CLG) der IARU-Region 1 über eine baldige Erhöhung der Lizenzgebühren für Besucher informiert. Ab 01.01.1993 soll sie 200.000 polnische Zlotys betragen zuzüglich 15.000 PLZ für die Bearbeitung des Antrages und je 1500 PLZ Stempelgebühr für jede Beilage. Die Summe von 218.000 PLZ soll zum derzeitigen Wechselkurs knapp 25 DM entsprechen.

Mit der Einführung der CEPT-Lizenz in Polen soll diese Gebühr entfallen, doch wird bedauert, daß dafür ein Termin noch nicht abzusehen ist.

Neue Antragsformulare für polnische Besucherlizenzen werden vom DARC, Abt. International Affairs, in Baunatal erhältlich sein.


DARC-STELLUNGNAHME ZUR DV-AFUG

Bereits die erste vorläufige Stellungnahme des DARC zum vom BMPT vorgelegten Entwurf der Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz (DV-AFuG) war mit 13 Seiten sehr umfangreich ausgefallen.

Nachdem der Vorstand, die Referenten und die interne Arbeitsgruppe des DARC zu diesem Thema an zwei Tagen eine gründliche Diskussion vorgenommen hatte, hat im Auftrag des Vorstandes des Clubs der Justitiar Boyke Dettmers, DJ4KD, die DARC-Stellungnahme schriftlich abgegeben. Dabei wurde der gesamte Entwurf duchgearbeitet und zu jedem Paragraphen entweder exakte Änderungsvorschläge gemacht, Änderungen im Detail erläutert bzw. auch Vorschläge des BMPT übernommen. Erfreulicherweise treffen immer noch zahlreiche Stellungnahmen aus den Orstverbänden zur Vorlage der Fernmeldebehörde ein. Diese dienen noch weiterhin zur Vervollständigung der endgültigen DARC-Stellungnahme, die Ende d. M. abgegeben wird.


FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT FUNK E. V. GEGRÜNDET

Insgesamt 13 Organisationen und Unternehmen von Industrie, Netzbetreibern, Funk- und Funkdienstanbieter sowie Bundesbehörden haben am 01.09. in Frankfurt/M die Forschungsgemeinschaft Funk e. V. gegründet. Zweck des Vereins ist es, Forschungsvorhaben in Bezug auf die technischen und biologischen Auswirkungen der Funkdienste zu fördern und diese Ergebnisse im Rahmen einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit darzustellen. Sie fördert insbesondere die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirkung hochfrequenter Felder auf Mensch und Umwelt, Erarbeitung von Vorschlägen für nationale und europäische Festlegungen und Empfehlungen zum Schutz von Mensch und Umwelt, die Aufklärung der Öffentlichkeit über die elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt (EMVU) und die sachliche Diskussion über diese Themen. Mitglieder des Vereins können nur juristische Personen werden. Darüber hinaus können Vereinigungen, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Bedeutung in der Lage sind, den Vereinszweck zu fördern, als assoziierte Mitglieder aufgenommen werden. Der DARC hat am Tag der Gründung des Vereins beim neugewählten Vorstand die assoziierte Mitgliedschaft beantragt.


NOTFUNK BEIM HURRIKAN „ANDREW“

Während des Wütens des Hurrikans „Andrew“ seit dem 25.08. auf den Bermudas und besonders in den US-Bundesstaaten Florida und Louisiana waren in diesen und den angrenzenden Staaten Amateur-Notfunknetze der ARRL in Aktion getreten. Die ARRL gab deren Netzfrequenzen zwischen 3873 und 3940 kHz sowie zwischen 7230 und 7290 kHz bekannt und richtete an alle Funkamateure den dringenden Appell, diese Netzfrequenzen freizuhalten und ihren Verkehr nicht durch private Anfragen zu behindern. Für solche wurden für Florida zwei Telefonnummern aufgeführt. Der von den Notstandsgebieten ausgehende Netzverkehr beinhaltet Anforderungen zur Linderung der Notlagen und „health and welfare traffic“, wie auch Suchmeldungen zur Familienzusammenführung. Funkamateure, die zur Hilfeleistung anreisten, wurde empfohlen, Lichtbildausweise ihrer Hilfsorganisationen mit sich zu führen, um Zugang zu den Notstandsgebieten zu erhalten. In Louisiana sollten sie zuvor mit dem Katastrophenschutz-Beauftragten (emergency preparedness officer) in Baton Rouge Kontakt aufnehmen. Weitere Hinweise wären vom Field Service Department der ARRL zu erhalten.

Viele Funkamateure in DL waren standby und haben die Folgen des Hurrikans „Andrew“ in den Medien und über Amateurfunkbänder beobachtet. Im Bedarfsfall hätten Notrufe auch in DL aufgenommen und weitergeleitet werden können. Trotz der schweren Schäden, die „Andrew“ angerichtet hat, war der Einsatz deutscher Funkamateure nicht erforderlich.


FUNKWETTERBERICHT (01.09. de DJ2RE)

Während der vergangenen sieben Tage lag der Energiefluß der solaren Radiostrahlung nahezu konstant bei 95 Einheiten. Die Tageswerte der Sonnenflecken-Relativzahl schwankten zwischen 19 und 46 Punkten; auch die Röntgen-Hintergrundstrahlung blieb im gleichen Zeitraum auf niedrigem Niveau. In mittleren Breiten verhielt sich die Magnetik bisher ruhig. Etwa ab dem 03.09. muß mit gesteigerter Unruhe gerechnet werden. Sie kann kurzzeitig zu einem Abfall der F2-Grenzfrequenz führen, deren Tageshöchstwerte derzeitig im Durchschnitt 7 MHz betragen. Darüber hinaus ist keine wesentliche Änderung des Funkwetters zu erwarten.


Ende des Deutschland-RS Nr. 30/92 vom 04.09.1992

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1992 Rundspruch-Archiv