Redaktion: DK5JI
ROHENTWURF ZUR DV-AFUG NICHT MEHR DISKUSSIONSGRUNDLAGE
Wie bereits in der vergangenen Woche berichtet, fand am 04.05. in Bonn das Hearing zur neuen Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Amateurfunk statt. Dazu hatte der DARC eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Der Text dieser Stellungnahme ging inzwischen an alle Ortsverbandsvorsitzenden.
Im Anschluß an das Hearing tagte am 05./06.05. die Projektgruppe Amateurfunk. Im Mittelpunkt der Beratung stand die Frage nach den Ermächtigungsgrundlagen für die Bestimmungen der DV-AFuG. Außerdem wurden die Möglichkeiten der Straffung und Liberalisierung der Vorschriften sowie die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes erörtert. Dabei fanden die schriftlich eingegangenen sowie die beim Hearing mündlich vorgetragenen und erläuterten Stellungnahmen zum Rohentwurf Berücksichtigung.
Aufgrund der Komplexität des Rohentwurfs und der abgegebenen Stellungnahmen wurde in erster Linie die noch geltende Durchführungsverordnung als Richtschnur betrachtet. Dazu wurde die geltende DV-AFuG auf ihre weitere Anwendbarkeit hin untersucht. Hier zeigte es sich, daß einige Bestimmungen nicht benötigt werden, da deren Inhalte bereits im Amateurfunkgesetz oder in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind. Im Rohentwurf enthaltene vorteilhafte Neuerungen wurden dagegen berücksichtigt.
Die Themenkreise elektromagnetische Verträglichkeit und Grenzwerte sowie Clubstationen und Relaisfunkstellen wurden zur weiteren Beratung an Expertengruppen verwiesen. Diese bestehen aus Mitgliedern der Verwaltung und aus Funkamateuren verschiedener Amateurfunkvereinigungen. Ihre Einrichtung war im Hearing bereits angekündigt worden.
Zum Thema Gebühren erläuterte das BMPT, daß ihre Höhe aufgrund einer Vorgabe des Bundesministers für Finanzen kostendeckend sein müsse. Es werde geprüft, ob durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes die Gebühren entsprechend gesenkt werden können. Dazu erklärte der 1. Vorsitzende des DARC, Günter Matz, DJ8BN, er strebe eine soziale Regelung an. Insbesondere Clubstationen und Relaisstationen seien von den Gebühren auszunehmen.
Obwohl eine Beteiligung der Verbände in dieser intensiven Form im Gesetzgebungsverfahren nicht vorgeschrieben und auch nicht üblich ist, wird die Arbeit der Projektgruppe am Rande der HAM RADIO in Friedrichshafen fortgesetzt. Die Arbeitsergebnisse der Beratungen werden in einem vorläufigen Entwurf der Amateurfunköffentlichkeit zugänglich gemacht. Hieraus sich ergebende Stellungnahmen werden in einem weiteren Hearing am 07.09. im BMPT vorgestellt.
TAGUNG DES EXEKUTIV-KOMITEES DER IARU-REGION 1
Vom 01.03.05. fand in Budapest die Tagung des Exekutiv-Komitees der IARU-Region 1 statt. Der DARC war durch den Vorsitzenden des Kurzwellen-Komitees der IARU-Region 1, Hans Berg, DJ6TJ, vertreten.
Unter anderem wurden die Beschlüsse der KW- und UKW-Arbeitsgruppen von Wien bestätigt. Diese Beschlüsse gelten somit bis zur nächsten Konferenz der IARU-Region 1 im September 1992. Danach ist Packet-Radio nunmehr, wie in der Region 3, zusätzlich im Bereich 14,10114,112 MHz zugelassen. Dabei ist hauptsächlich an Store-and-Forward-Verkehr gedacht.
Die IARU-Region 1 beschloß ferner, der AMSAT-DL 10.000, SFr für die weitere Projektierung von Amateurfunksatelliten zur Verfügung zu stellen.
LIBERALISIERUNG VON FUNKEMPFÄNGERN
Am 10.04. fand im Bundesministerium für Post und Telekommunikation in Bonn ein Hearing zur allgemeinen Zulassung von Funkempfängern auch mit bisher in Deutschland nicht freigegebenen umfassenden Frequenzbereichen statt. Die angestrebte Liberalisierung ist im Zusammenhang zu sehen mit der Harmonisierung von Rechtsvorschriften durch die EG. Das Hearing wurde geleitet von Ministerialrat Einmahl vom BMPT, der zusammen mit Regierungsdirektor Waltemathe, DK9OX, das Treffen moderierte. Außer Vertretern der Länder nahmen u. a. der zweite Vorsitzende des DARC und ein Sprecher der AGDX am Hearing teil.
Vertreter von vier Bundesministerien sprachen sich im Prinzip für eine Liberalisierung der Empfangsgeräte auch von Scannern aus. Das Fernmeldegeheimnis müsse jedoch für sensible Funkdienste durch Abhörverbote geschützt werden. Dabei müsse man vermehrt auf elektronische Verschlüsselungsmethoden zurückgreifen, wobei die Umrüstung allerdings hohe Kosten und Zeit erfordere.
Vom BMPT verlautete, daß die Planung auch Auswirkungen auf das Fernmeldeanlagengesetz mit sich bringen werde.
Die Anhörungen werden vermutlich fortgesetzt. Erwartet wird, daß jedes Gerät, das auch nur einen Rundfunkbereich enthält, als Rundfunkempfänger definiert wird.
Die AMSAT-NA hat die Termine für die nächsten ZRO-Tests über AMSAT-OSCAR 13 bekanntgegeben.
Nachfolgend sind außer den Terminen jeweils die Elevation und der Winkel der Mißweisung der Satellitenantennen, der sog. Squint-Winkel, für Mitteleuropa in Grad genannt. Günstigste Bedingungen liegen vor bei großer Elevation und geringem Squint-Winkel.
16.05., 01:20 UTC - Mode L, Elevation 20°, Squint 8°;
23.05., 05:00 UTC - Mode L, Elevation 6°, Squint 10°;
24.05., 04:00 UTC - Mode B, Elevation 6°, Squint 10°;
30.05., 17:45 UTC - Mode B, Elevation 59°, Squint 20°;
30.05., 20:00 UTC - Mode L, Elevation 55°, Squint 40°.
Die nächsten ZRO-Tests erfolgen erst wieder im Herbst 1992. Der ZRO-Test ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Überprüfung der eigenen OSCAR-Station. Ziel ist das Erkennen von technischen Fehlern der Empfangsanlage und der Optimierung des OSCAR-Empfangs. Eine ausführliche Anleitung zur Teilnahme an den ZRO-Tests wurde in der cq-DL 8/89, Seite 495, und im AMSAT-DL-Journal 2/91, Seite 27, veröffentlicht. Die Frequenzen sind 145,840 MHz für Mode B und 435,945 MHz für Mode L.
FUNKWETTERBERICHT (12.05. de DJ2RE)
Am Nachmittag des 08.05. ereignete sich nahezu im Zentrum der Sonnenscheibe eine starke Eruption, in deren Folge am 10.05. Aurora auftrat. Im 50-MHz-Band waren von 10:30 bis etwa 17:00 UTC Aurora-Übertragungen möglich. Die magnetische Kennziffer Ak stieg am gleichen Tage bis auf 142 Einheiten. Magnetstürme vergleichbarer Intensität waren bisher im gegenwärtigen Fleckenzyklus nur fünfmal beobachtet worden.
Die Magnetstörung sowie der mit ihr gekoppelte Protonensturm, der am 09./10.05. in der Polarzone erhöhte Dämpfung verursachte, klingt zur Zeit rasch ab. Sonnenfleckenzahl und 10-cm-Strahlung bleiben weiter auf niedrigem Niveau. Am 11.05. wurde 55 bzw. 126 Einheiten registriert. Ohne Berücksichtigung des auf die Störung zurückzuführenden Abfalls schwankte das Mittel der Tageshöchstwerte der F2-Grenzfrequenz gegenwärtig um 89 MHz. Weiterhin muß mit mäßigen Ausbreitungsbedingungen gerechnet werden.
Ende des Deutschland-RS Nr. 17/92 vom 15.05.1992
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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