DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 46/91 VOM 22.11.1991

Redaktion: DK5JI


ÜBERSICHT:


CW AUF 144 MHZ FÜR INHABER EINER C-LIZENZ FREIGEGEBEN

Inhaber einer C-Lizenz dürfen ab sofort im 2-m-Band Amateurfunkbetrieb in CW durchführen. Dies geht aus der Verfügung 236/1991 hervor, die im BMPT-Amtsblatt 59/1991 vom 13.11.1991 erschienen ist.

Danach ist für diese Klasse der Betrieb in Morsetelegrafie im Bereich zwischen 144,125 und 144,150 MHz genehmigt. Der Genehmigungsinhaber ist für eine korrekte Anwendung der Morsetelegrafie verantwortlich. Wie es in der Verfügung weiter heißt, muß die Qualität der gesendeten Morsezeichen in jedem Fall derart sein, daß Rufzeichen und Nachrichteninhalte von in Morsetelegrafie geprüften Funkamateuren problemlos verfolgt werden können.

Die Genehmigung kann allgemein oder einem einzelnen Genehmigungsinhaber gegenüber widerrufen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der durch diese Verfügung genehmigte Amateurfunkbetrieb mangelhaft abgewickelt oder der übrige Amateurfunkverkehr unzumutbar beeinträchtigt wird.

Die Anwendung von Morsetelegrafie durch Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung der Klasse C ist bisher in der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk nicht vorgesehen. Ob diese Einschränkung zukünftig entfallen kann, soll eine bis zum Inkrafttreten der geplanten Neufassung der DV-AFuG befristete Erprobung zeigen.


BUNDESKABINETT STIMMT ENTWURF ZUM EMV-GESETZ ZU

Das Bundeskabinett hat am 14.11. dem vom Bundesminister für Post und Telekommunikation, Dr. Christian Schwarz-Schilling, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit – kurz EMVG – zugestimmt. Dieses Gesetz ist im Zusammenhang zu sehen mit der Verpflichtung zur Umsetzung entsprechender EG-Richtlinien in nationales Recht.

Nach Darstellung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation werden mit dem EMV-Gesetz unter anderem Regelungen bereitgestellt, die einen störungsfreien Radio- und Fernsehempfang gewährleisten sollen. Das Gesetz legt die Anpassung elektrischer und elektronischer Geräte aus der Sicht der elektromagnetischen Verträglichkeit fest und regelt die Folgen bei Verstößen.

Nach der Zustimmung des Bundesrates wird das EMV-Gesetz dem Bundestag zugeleitet. Nach den Plänen des BMPT soll es bereits vom 01.01.1992 an gelten.


TAGUNG DER CEPT-ARBEITSGRUPPE RR

Vom 18.–22.11. tagte in Paris die Arbeitsgruppe RR der CEPT. Am ersten Tag wurde die Einsetzung einer Ad-hoc-Unterarbeitsgruppe über das Thema der Erweiterung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 auf Länder außerhalb der CEPT beschlossen. Diese Unterarbeitsgruppe besteht aus den Vertretern Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens und der Schweiz. Die IARU-Region 1 ist durch den Covenor der Common Licence Group, Jaap Dijkshoorn, PAØTO, vertreten. Er erläuterte die Stellungnahme zur Aktualisierung des bisherigen Textes der Empfehlung. Dem deutschen Delegierten liegt ein entsprechendes Papier des DARC vor.


NEUE RUNDSPRUCHSENDUNG AUS SÜDAFRIKA

Am 01.12. will der südafrikanische Amateurfunkverband SARL eine neue Rundspruchsendung aufnehmen. Dieser Rundspruch ist Teil des IARU-Region-1-Programms zur Unterstützung von Amateurfunk in Entwicklungsländern. Die Sendung trägt den Titel „News Focus Afrika“ und wird unter dem Rufzeichen ZS6NFA von Johannesburg aus abgestrahlt. Produzenten und Moderatoren sind Hans van de Groendaal, ZS6AKV, und Gerald Klatzko, ZS6BTD.

Wie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe der IARU-Region 1 für Amateurfunk in den Entwicklungsländern, Hans Welens, ON6WQ, mitteilte, wird das Programm aus aktuellen Nachrichten aus dem Gebiet des Amateurfunks, technischen Vorträgen und der Ausbildung im Amateurfunk dienenden Beiträgen bestehen.

„News Focus Afrika“ wird wie folgt ausgesendet: sonntags um 07:15 UTC und montags um 17:00 UTC. Die Frequenzen sind 14.282 kHz und 21.282 kHz.

Anfragen und Beiträge werden an folgende Anschrift erbeten: News Focus Africa, ....., Südafrika. Die Redaktion ist auch über Packet-Radio zu erreichen über die Rufzeichen ZS6NFA bei ZU8NRC oder ON6WQ bei ON7RC.


BESTIMMUNGEN ZUM FLUGFUNK ÜBERARBEITET

Die Bestimmungen über das Genehmigen von Funkanlagen des beweglichen Flugfunks und des Flugnavigationsfunks sind überarbeitet worden. Mit Verfügung 222, veröffentlicht im BMPT-Amtsblatt 58 vom 30.10.1991 wurden sie sofort in Kraft gesetzt. Sie ersetzen entsprechende Verfügungen aus den Jahren 1979 und 1980. Aus der gleichzeitig veröffentlichten Gebührenvorschrift geht hervor, daß die Gebühren unverändert geblieben sind. Danach gelten monatliche Gebühren von 5,– DM für Luftfunkstellen und für Bodenfunkstellen für sportliche Zwecke, 2,– DM für ortsfeste Flugnavigationsfunkstellen und für Empfangsfunkanlagen für den Flugfunk sowie 1,– DM für bewegliche Navigationsfunkstellen.


INTERRADIO IN HANNOVER MIT NOCH MEHR BESUCHERN

Am 09./10.11. fand in Hannover die diesjährige INTERRADIO statt. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft des medienpolitischen Sprechers der Europäischen Volkspartei und Mitglied des Europäischen Parlaments, Dr. Karsten Hoppenstedt. Im Ausstellungsbereich war der DARC mit einem großflächigen Informationszentrum vertreten.

Das Vortragsprogramm umfaßte in diesem Jahr die Schwerpunkte „Digitaler Übertragungsverfahren“, „Amateurfunktechnik“ und „Ausbildung und Amateurfunk in der Schule“.

Am Sonntag fanden die Diskussionsrunden besondere Beachtung. Die Funkamateure erhielten die Möglichkeit, den Vorstand und den Amateurrats-Sprecher zu aktuellen Problemen zu fragen. In einer weiteren Runde stand der Handel des Besuchern Rede und Antwort. Außerdem gab es Gesprächsrunden mit dem Jugend- und Ausbildungsreferat sowie zur Öffentlichkeitsarbeit im Ortsverband. Ein besonderer Anziehungspunkt war wiederum der Flohmarkt. Mit fast 12.200 Gästen erlebte die diesjährige INTERRADIO einen neuen Besucherrekord.


FUNKWETTERBERICHT (19.11. de DJ2RE)

Infolge der erhöhten magnetischen Unruhe der letzten Tage konnte sich der erwartete Anstieg der F2-Grenzfrequenz nur langsam durchsetzen. Lediglich am 13. und am 15.11. wurde mit 14,3 und 14,6 die 14-MHz-Marke überschritten. Seitdem ist die Sonnenfleckenrelativzahl unter 100 Punkte abgefallen. Ein ähnlicher Rückgang hat bei der 10-cm-Strahlung eingesetzt. Am 18.11. wurden 163 Flux-Einheiten registriert.

Besonders auf den höherfrequenten Bändern kam es zu recht wechselhaften Ausbreitungsbedingungen. Auf dem 50-MHz-Band konnte erstmals in dieser Saison wieder Nordamerika erreicht werden. Das unbeständige Funkwetter wird sich weiter fortsetzen. Vom 23.–29.11. muß mit verstärkter magnetischer Unruhe und erhöhter Aurora-Wahrscheinlichkeit gerechnet werden.


Ende des Deutschland-RS Nr. 46/91 vom 22.11.1991

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1991 Rundspruch-Archiv