Redaktion: DK5JI
ANWENDUNG DER CEPT-LIZENZ FÜR AUSSEREUROPÄISCHE LÄNDER ERWOGEN
Der DARC hat sich für die Anwendung der CEPT-Lizenz auch in solchen Ländern ausgesprochen, die nicht Mitglied der CEPT sind.
Einen entsprechenden Vorschlag hat das Exekutiv-Komitee der IARU-Region 1 an die CEPT-Arbeitsgruppe für Funkregelungen weitergeleitet.
Es wird damit gerechnet, daß dieses Thema auf einer Tagung der Arbeitsgruppe beraten wird, die vom 03.07.06. im schwedischen Kiruna stattfindet. Auf dieser CEPT-Tagung wird der Amateurfunkdienst erstmalig vertreten sein. Vorausgegangen war eine Änderung der Geschäftsordnung der CEPT, nach der Nutzer bestimmter CEPT-Empfehlungen an solchen Tagungen teilnehmen dürfen.
Inzwischen hat der Wiesbaden Amateur Radio Club, eine Gruppierung von US-Funkamateuren in Deutschland, den Inhalt des DARC-Vorschlags der amerikanischen Fernmeldebehörde FCC zugeleitet. Die FCC machte dies am 27.03. bekannt. Gemäß den FCC-Bestimmungen kann jeder US-Bürger dazu innerhalb von 30 Tagen Kommentare einreichen.
Ohne Zweifel wäre zur Tagung der CEPT eine unterstützende Meinungsäußerung seitens der FCC hilfreich.
KANADA ERHEBT GEBÜHREN FÜR BESUCHERLIZENZEN
Seit dem 01.04. verlangt die kanadische Fernmeldeverwaltung Gebühren für die Erteilung von Besucherlizenzen. Für 30 Tage Gültigkeitsdauer werden 7, kanadische Dollar erhoben. Bei Aufenthalten von über 30 Tagen ist ein Anteil an der kanadischen Jahresgebühr von 29, CAD zu zahlen, der sich nach der Zeitdauer richtet.
Anträge sind nunmehr mit einem Formblatt beim Department of Communications zu stellen. Es wird empfohlen, dabei gleichzeitig eine Kopie des Radio Information Circular 25 anzufordern. In ihm sind die Betriebsbestimmungen enthalten.
Für Inhaber der deutschen Klasse C gibt es eine kanadische Lizenz entsprechend der CEPT-Lizenzklasse 2. Inhaber der Klasse A erhalten eine entsprechende kanadische Lizenz. Für B-Lizenzen wird eine Lizenz erteilt, die der CEPT-Klasse 1 entspricht. Diese Angaben teilte der General Manager des kanadischen Amateurfunkverbandes CRRL, Ray Staines, VE3ZJ, mit.
VERBESSERTE LIZENZBEDINGUNGEN IN GROSSBRITANNIEN
Eine Reihe von Verbesserungen der Lizenzbedingungen hat die britische Lizenzbehörde am 05.04. in Kraft gesetzt. Danach wurde die maximale PEP-Ausgangsleistung auch für Telegrafie für die Amateurbänder zwischen 3,5 und 28 MHz sowie für 144 MHz und die Bänder oberhalb von 432 MHz auf 400 W festgelegt.
Auf 1,8 MHz sind 32 W zugelassen, auf 50 MHz 100 W und auf 70 MHz 160 W. Von 430432 MHz sind 40 W erlaubt. Im Band von 5052 MHz ist in Großbritannien jetzt auch vertikale Antennenpolarisation und Mobilbetrieb erlaubt.
Weitere Regeln betreffen den Inhalt von Packet-Radio-Meldungen und die Rufzeichenanwendung in Funknetzen.
STÖRUNGEN IM SATELLITENBAND AUF 28 MHZ
Der Mode-A-Betrieb über die sowjetischen Satelliten RS12 und RS13 wird häufig gestört. Dies berichtete die amerikanische Rundspruchstation W1AW am 09.03. Ursache sind offensichtlich FM-Aussendungen im Satellitenbereich auf 10 m.
Es wird darauf hingewiesen, daß laut Bandplan der IARU-Region 1 der Bereich von 29,329,55 MHz als Downlinkbereich ausgewiesen ist und von anderen Aussendungen freizuhalten ist.
MONGOLEI IST MITGLIED IN DER IARU
Der mongolische Amateurfunkverband MRSF wurde Mitglied in der IARU. Dem Antrag auf Mitgliedschaft wurde am 19.03. mit 77 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme entsprochen.
Der Verband zählt etwa 1300 Funkinteressierte mit 24 Amateurfunkstationen und 39 Funkamateuren mit eigenem Rufzeichen. Die MRSF ist der 127. Mitgliedsverband der IARU.
STATION DES MALTESER-RITTERORDENS WIRD AKTIVIERT
Der Malteser-Ritterorden betreibt in Rom eine Amateurfunkstation mit dem Rufzeichen 1AØKM. Nachdem diese Station seit längerer Zeit nicht mehr gehört wurde, ist nun Amateurfunkbetrieb für den Zeitraum vom 27.04.01.05. vorgesehen. Es ist Betrieb auf allen Bändern geplant.
ZAHL DER FUNKAMATEURE IN DER SCHWEIZ GESTIEGEN
Die Zahl der Mitglieder im schweizerischen Amateurfunkverband USKA nahm im Jahre 1990 um 55 auf 4635 zu, das entspricht einer Steigerung um 1,2 %. Davon besitzen 3629 eine Amateurfunklizenz, dies sind 78 % der Mitglieder. Damit sind 86 % der 4542 schweizerischen Lizenzinhaber Mitglied in der USKA. Jeder 1470. Einwohner der Schweiz ist Funkamateur.
FREQUENZÜBERWACHUNG DES DARC ÜBER PACKET-RADIO ERREICHBAR
Die Frequenzüberwachung des DARC ist ab sofort auch über Packet-Radio erreichbar. Aktuelle Meldungen über Bandeindringlinge in den Amateurfunkbereichen können an die Mailbox DBØAAA via Digipeater DBØAAU oder an die Mailbox DBØCZ via Digipeater DBØHP gesendet werden. Meldungen der Frequenzüberwachung des DARC stehen jeweils unter der Rubrik Monitor.
BUNDESTREFFEN DER FUNKAMATEURE IM POLIZEIDIENST
Vom 09.12.05. findet das elfte Bundestreffen der Funkamateure im Polizeidienst statt. Sie sind im Radioclub der Internationalen Polizei-Assoziation zusammengefaßt. Veranstaltungsort ist Oberaula bei Bad Hersfeld. An der Tagung nehmen zahlreiche Polizeibedienstete und Funkamateure aus dem In- und Ausland teil. Innerhalb des Rahmenprogramms ist der Betrieb der Clubstation DLØIPA vorgesehen.
FUNKWETTERBERICHT (23.04. de DJ2RE)
Die Periode erhöhter Sonnenaktivität, die Ende Januar begann und die im März zum bisherigen Monatsmaximum an Eruptionen im Zyklus 22 führte, scheint nun zu Ende zu gehen. Seit dem 17.04. hat ein steiler Abfall der Sonnenfleckenzahlen und der 10-cm-Strahlung eingesetzt, der voraussichtlich erst Anfang Mai zum Stillstand kommen wird. Am 22.04. waren beide Größen bis auf 110 bzw. 166 Einheiten abgesunken.
Bei den F2-Grenzfrequenzen zeichnet sich ein zunächst langsamer Rückgang ab, der jedoch durch den jahreszeitlichen Verlauf zunehmend verstärkt werden wird. Während der Vorhersageperiode dürfte sich überwiegend ruhiges Funkwetter einstellen. Bis auf gelegentlich auftretende Öffnungen in Richtung Afrika sind im 50-MHz-Band vorerst keine größeren DX-Ereignisse mehr zu erwarten.
Ende des Deutschland-RS Nr. 16/91 vom 26.04.1991
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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