Redaktion: DK5JI
SICHERHEITSMASSNAHMEN AUF DEN FLUGHÄFEN WERDEN BEIBEHALTEN
Funkgeräte können nach Durchführung der erforderlichen Kontrollverfahren grundsätzlich auf dem Luftwege befördert werden. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministers des Innern an den DARC hervor.
Danach hält zwar die derzeitige erhöhte Gefährdung des zivilen Luftverkehrs unvermindert an, so daß die angeordneten zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen weiterhin beibehalten werden müssen. Durch verstärkten Einsatz modernster Überprüfungstechnik sei es jedoch gelungen, auch in Zweifelsfällen sicher deren Ungefährlichkeit beurteilen zu können.
Hinsichtlich der Einzelheiten der Überprüfungsverfahren auf den einzelnen Flughäfen wird eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit den örtlich zuständigen Behörden empfohlen.
HILFSKONVOI DES ROTEN KREUZES AUS DER GOLFREGION ZURÜCK
Wie bereits berichtet, entsandte das Deutsche Rote Kreuz Ende Januar einen Hilfskonvoi in das Krisengebiet am Golf. Willy Werbrouck, DJ3EB, begleitete den Konvoi als Kurzwellenfunker des Deutschen Roten Kreuzes. Er war verantwortlich für die Kurzwellenverbindung zwischen dem Hilfskonvoi und dem Generalsekretariat in Bonn bzw. dem Internationalen Roten Kreuz in Genf. Die Kurzwellenverbindungen wurden nicht im Amateurfunkbereich, sondern auf Frequenzen des Roten Kreuzes abgewickelt.
LIZENZEN FÜR AUSLÄNDER IN THAILAND
Thailand und die USA haben ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunklizenzen geschlossen. Nach über zweijährigen Verhandlungen trat dieses Abkommen am 15.12.1990 in Kraft. Wie verlautet, sollen weitere Verhandlungsangebote mit Spanien und Chile vorliegen.
Wie die Radio Amateur Society of Thailand mitteilt, sind in Thailand inzwischen über 50.000 Amateurfunklizenzen ausgegeben. Sie gehören zum größten Teil der Novice-Klasse an, die im Bereich zwischen 144 und 146 MHz senden darf. 119 Thailänder sind im Besitz einer Lizenz der Intermediate-Klasse, die Betrieb auf den Kurzwellenbereichen 7, 14, 21 und 28 MHz sowie auf 144 MHz gestattet.
Nach einer Meldung der thailändischen Fernmeldebehörde können zeitlich begrenzte Lizenzen an ausländische lizenzierte Funkamateure ausgegeben werden. Voraussetzung ist, daß sie in Thailand ansässig sind oder ein Geschäft oder eine gültige Anschrift in Thailand besitzen. Ebenso erhalten ausländische Angestellte bei der thailändischen Regierung, bei einem Staatsunternehmen oder bei einer dortigen Gesandtschaft auf Antrag eine solche Lizenz. Auch Ehepartner von thailändischen Staatsangehörigen können Kurzzeitgenehmigungen beantragen. Anträge sind unter Beifügung einer Kopie der Lizenzurkunde an das Post and Telecommunications Department oder an die Radio Society of Thailand richten.
Für Kurzzeitgenehmigungen ist derzeit auf den Kurzwellenbändern nur der Betrieb an Clubstationen zugelassen. Dabei ist dem Heimatrufzeichen des Operators der Zusatz /HS mit der jeweiligen Kennziffer des thailändischen Rufzeichengebietes anzufügen.
Aus Anlaß der ersten Einwanderung ukrainischer Siedler nach Kanada vor 100 Jahren dürfen kanadische Funkamateure in den Monaten März und April folgende Sonderpräfixe verwenden: VE1 bis 8 wird zu VA1 bis 8; VO1 und 2 wird zu VO7 und 8; VY1, 2 und 9 wird zu VC1, 2 und 9.
MEHR ALS EINE HALBE MILLION FUNKAMATEURE IN DEN USA
Die Zahl der Funkamateure in den USA hat eine halbe Million überschritten. Nach Angaben des Westlink Report vom 15.02. verteilen sich die 500.243 Einzellizenzen wie folgt: Extra Class 53.836, Advanced 105.309, General 119.796, Technician 127.427 und Novice 93.875.
LIZENZEN FÜR AMERIKANISCHE MAILBOXEN VERLÄNGERT
Die amerikanische Fernmeldebehörde FCC hat die bisherigen Sondergenehmigungen für unbemannt betriebene Packet-Radio-Anlagen für eine Anzahl besonders qualifizierter Funkamateure bis zum 04.01.1992 verlängert.
KEIN LIZENZRÜCKRUF IN DEN USA IN KRISENZEITEN
In den USA wurden die Bestimmungen über das Fernmeldewesen in Kriegszeiten und bei nationalen Notständen geändert. Dies meldet die amerikanische Zeitschrift QST in ihrer Februarausgabe. Ab 11.12.1990 werden in solchen Fällen die dortigen Genehmigungen für Amateurfunkstellen nicht mehr automatisch zurückgezogen. Den Funkamateuren wird vielmehr auferlegt, darauf zu achten, welche Anweisungen und Auflagen die Fernmeldebehörde FCC im Interesse der nationalen Sicherheit und zur Regelung des Frequenzbedarfs herausgibt.
SPACE-SHUTTLE ATLANTIS NUR MIT FUNKAMATEUREN BESETZT
Das Space-Shuttle Atlantis wird auf seinem nächsten Flug ausschließlich mit Funkamateuren besetzt sein. Kommandant wird Steven R. Nagel, N5RAW, sein. Das Space- Shuttle wird gesteuert vom Piloten Kenneth D. Cameron, KB5AWP. Außerdem werden folgende Missionsspezialisten an Bord sein: Jay Apt, N5QWL; Linda M. Godwin, N5RAX, und Jerry L. Ross, KB5OHL. Der Start ist für den 08.04. geplant.
NEUER 80-M-BEREICH FÜR US-NOVICE-LIZENZEN
Der CW-Bereich im 80-m-Band für Inhaber amerikanischer Novice-Lizenzen wurde geändert. Er reicht nun von 36753725 kHz. Es wird darauf hingewiesen, daß alle US-Amateure in diesem Bereich nunmehr mit maximal 200 W senden dürfen.
Am 16./17.03. findet in Wülfrath die Oceanic 91 statt. Dabei handelt es sich um eine Gemeinschaftsausstellung des Ortsverbandes Wülfrath mit den Schiffsmodellbauern der Marinekameradschaft Graf Spee. Veranstaltungsort ist das Paul-Ludwig-Haus in Wülfrath-Rohdenhaus. Während der Ausstellung werden alle Betriebsarten des Amateurfunks vorgestellt.
FUNKWETTERBERICHT (05.03. von DJ2RE)
Obwohl die Sonnenfleckenzahl zwischen dem 25.02. und dem 04.03. von 246 auf 95 Punkte zurückgegangen war, lagen im gleichen Zeitraum die Mittagswerte der F2-Grenzfrequenz bei 14 bis 15 MHz. Infolgedessen konnten im 6-m-Band an mehreren Tagen erneut Afrika, Australien und Ostasien erreicht werden. Gleichzeitig war das 10-m-Band mehrfach bis in die Abendstunden für Kontakte mit der Westküste Nordamerikas offen. Weniger steil verlief der Abfall der 10-cm-Strahlung, die am 03.03. mit 211 Einheiten ihr bisheriges Monatsminimum erreichte und seitdem wieder ansteigt.
Offensichtlich steht ein Wiederaufleben der Sonnenaktivität, das am 04.03. mit zwei größeren Eruptionen eingeleitet wurde, unmittelbar bevor. Somit kann mit einer Fortdauer der angehobenen Ausbreitungsbedingungen, einschließlich einer Zunahme der Aurora-Wahrscheinlichkeit, gerechnet werden.
Ende des Deutschland-RS Nr. 9/91 vom 08.03.1991
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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