DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 8/91 VOM 01.03.1991

Redaktion: DK5JI


ÜBERSICHT:


RUDAK 2 EINSATZBEREIT

Wie berichtet, wurde der neue Amateurfunksatellit AMSAT-OSCAR 21 am 29.01. gestartet. An Bord befindet sich der von der AMSAT-DL entwickelte digitale Transponder RUDAK 2. Dieser Umsetzer wurde am 22.02. gegen 22:20 Uhr zum ersten Mal eingeschaltet. Wie von der AMSAT-DL verlautet, funktionieren alle Systeme einwandfrei.

Die zunächst geladene Betriebssoftware für den Packet-Radio-Testbetrieb ließ bereits am Abend des 23.02. einen ersten Probebetrieb zu. Dabei wurden innerhalb von zehn Minuten über 800 Packets übertragen. In den ersten Betriebsstunden konnten schon viele Stationen aus Europa und Übersee geloggt werden.

Eine besondere Attraktion von RUDAK 2 ist der digitale Sprachprozessor. Mit seiner Hilfe wurde schon Sprachübertragung in FM und Sprachausgabe demonstriert.

Nach Angaben der RUDAK-Gruppe in der AMSAT-DL soll in den nächsten Tagen der Testbetrieb noch fortgesetzt werden. Dabei kann es kurzfristig ohne Ankündigung zu Unterbrechungen des Packet- und Mailbox-Betriebs kommen. Es wird darum gebeten, die Uplink-Frequenzen nicht mehr zu benutzen, sobald der Packet-Mode abgeschaltet ist. Die Aufnahme des regelmäßigen Packet-Radio-Betriebs ist für Mitte März vorgesehen.


LUSAT IN BETRIEB

Der argentinische Amateurfunksatellit LUSAT ist seit dem 16.02. in Betrieb. In einer Mitteilung an alle Funkamateure der ganzen Welt grüßte der argentinische Staatspräsident, Dr. Carlos Saul Menem, die ersten Benutzer dieses Satelliten. Menem, selbst Funkamateur mit dem Rufzeichen LU1SM, drückte seinen Stolz darüber aus, daß Argentinien nun zu jener Gruppe von Ländern gehöre, die einen Amateurfunksatelliten betreiben.


BESITZ VON SENDEANLAGEN

Wie bereits berichtet, fanden im gesamten Bundesgebiet Aktionen der Staatsanwaltschaften statt, um gegen den widerrechtlichen Besitz von Sendeanlagen vorzugehen.

Davon betroffen waren teilweise auch Funkamateure, die Sendeanlagen besitzen, welche keine Amateurfunkgeräte sind, d. h. für keine Amateurfunkfrequenz eingerichtet sind.

Nach Auffassung des Funkverwaltungsreferates im DARC ist jedoch dem Funkamateur der Besitz jedweder Sendeanlage erlaubt, sofern diese Sendeanlage durch Umbau für die spätere Verwendung als Amateurfunksendeanlage geeignet ist. Diese Rechtsauffassung stützt sich auf das vom DARC seinerzeit in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Professor Ronnellenfitsch.

Auch auf die Aufsätze in der cq-DL 2/89 von OM Dettmers, 3/89 von OM Kadau und auf die Verfügung 251/87 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation wird nochmals hingewiesen.

Funkamateure, gegen die in diesem Zusammenhang ein Verfahren eingeleitet wurde, sollten über das Amateurfunkzentrum ihrem Rechtsanwalt das Rechtsgutachten zur Verfügung stellen.

Um einen Überblick über die Zahl der betroffenen Funkamateure zu erhalten, bittet das Funkverwaltungsreferat um Mitteilung.

Eine frühe Einschaltung des DARC kann eventuell helfen, Nachteile für den Funkamateur abzuwenden.


SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE AMATEURFUNK

Die Projektgruppe Amateurfunk traf sich am 15./16.02. in Hannover zu ihrer vierten Sitzung. Diskutiert wurden grundlegende Aspekte zu den §§ 7 und 8 der Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz unter besonderer Berücksichtigung digitaler Betriebsarten. Diese Paragraphen betreffen den Inhalt von Sendungen sowie nicht zugelassene Sendungen und Verbindungen mit anderen Fernmeldeanlagen.

Weiterhin wurden Grundsätze zu § 16 der DV AFuG besprochen. Hier geht es um Störungen und Maßnahmen bei Störungen. Die Projektgruppe kam dabei einvernehmlich zu dem Ergebnis, daß künftig wieder – wie in dem Vorgänger der jetzt gültigen DV-AFuG – nach Störungen und störenden Beeinflussungen unterschieden werden sollte. Die nächste Sitzung wird Ende April stattfinden.


PEILWETTBEWERB IN DER TSCHECHOSLOWAKEI

Ein internationaler Peilwettbewerb findet vom 05.–07.04. in Kromeriz/Tschechoslowakei statt. Der Wettbewerb beginnt am 05.04. mit Training auf beiden Bändern. Am 06. und 07.04. gibt es Peilwettbewerbe auf 80 m und 2 m mit Siegerehrung und einem HAM-Fest am Samstag abend.

Teilnehmer, die sich bis zum 21.03. beim Veranstalter melden, erhalten freie Unterkunft und Verpflegung. Die Unterkunft erfolgt in Ferienhäusern mit vier bis sechs Betten. Eine frühe Anreise oder eine spätere Abreise können organisiert werden. Da es sich um einen anspruchsvollen Wettbewerb handelt, wird die Teilnahme nur erfahrenen Peilamateuren empfohlen.

Interessenten sollten sich umgehend beim Referenten für Amateurfunkpeilen, Karl Heinz Mols, DL9ME, melden. Seine Telefonnummer lautet ......


40 JAHRE DISTRIKT WESTFALEN-NORD

Der DARC-Distrikt Westfalen-Nord feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Aus diesem Anlaß findet am 09.03. im Bürgerhaus der Stadt Telgte eine Festveranstaltung statt. Sie beginnt um 17:00 Uhr. Ab 20:00 Uhr ist ein großes HAM-Fest vorgesehen. Zu beiden Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich, die an folgende Anschrift zu richten ist: DARC-OV Telgte, Heinz Dieter Fälker, DD2QS, ...... Am 09.03. findet außerdem ab 08:00 Uhr ein Mobilwettbewerb statt.

Ferner gibt es im Bereich Bürgerhaus von 09:00-16:00 Uhr einen Amateurfunk-Flohmarkt sowie eine Amateurfunkausstellung. Um 10:00 Uhr beginnt die Distriktsversammlung des Distriktes Westfalen-Nord. Auch für den Amateurfunkflohmarkt ist eine Anmeldung notwendig. Sie geht an Hans Gertzen, DL5QM, ......

Vom 25.02.–15.03. ist darüber hinaus in der Sparkasse Telgte eine Ausstellung zu sehen, die den Amateurfunk im Wandel der Zeit zum Thema hat.


FUNKWETTERBERICHT (26.02. von DJ2RE)

Zwischen dem 22. und 24.02. erreichten die Sonnenfleckenzahl und die 10-cm-Strahlung mit 305 bzw. 311 Einheiten die höchsten Werte in diesem Monat. Die Flare-Aktivität blieb allerdings hinter den Erwartungen zurück. Lediglich am 25.02. ereignete sich vormittags auf der Sonne eine größere Eruption. Am Mittag desselben Tages stieg die F2-Grenzfrequenz auf 15 MHz an. Ansonsten schwanken ihre Höchstwerte derzeit zwischen 12 und 14 MHz.

Ab sofort ist mit einem allmählichen Rückgang der Ausbreitungsbedingungen zu rechnen, der bis zum 10.03. anhalten kann. Er dürfte sich besonders im oberen Frequenzbereich auswirken. Trotz der beiden seit Jahresbeginn aufgetretenen Aktivitätsschübe kann keineswegs bereits von einem Nebenmaximum des Zyklus 22 die Rede sein. Nur im Falle einer Fortsetzung ähnlicher Aktivitätssteigerungen über mehrere Monate hinaus wäre eine solche Einschätzung angebracht.


Ende des Deutschland-RS Nr. 8/91 vom 01.03.1991

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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