DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 1/91 VOM 11.01.1991


BONN

Der Bundesminister für Post und Telekommunikation hat eine vorübergehende Lockerung der Amateurfunkbestimmungen bekanntgegeben. Danach ist es den deutschen Funkamateuren nun erlaubt, Meldungen von sowjetischen Funkamateuren an deutsche Hilfsstellen zu empfangen und diese Nachrichten an die vorgesehenen Empfänger weiterzuleiten. Durch diese Neuregelung wird eine schnelle Weiterleitung von Meldungen zur Abwicklung der laufenden Hilfsmaßnahmen vielfach erst ermöglicht.

In einer Pressemitteilung weist das BMPT darauf hin, daß besonders in ländlichen Gebieten der Sowjetunion eine Infrastruktur der Telekommunikation nur eingeschränkt vorhanden sei. Daher werde im Rahmen der Hilfsmaßnahmen in der UdSSR auch auf die Unterstützung einheimischer Funkamateure zurückgegriffen. Die neue Regelung, so die Mitteilung der Post, ermögliche nun den deutschen Funkamateuren die Unterstützung der Sowjetunion-Hilfe. Der Postminister wies ebenfalls darauf hin, daß gelegentlich von seiten deutscher Hilfsorganisationen der Wunsch an Funkamateure herangetragen werde, Hilfsgütertransporte in die Sowjetunion mit ihrer Amateurfunkanlage zu begleiten. Für einen derartigen Einsatz ist die Genehmigung einer offiziellen Regierungsstelle der UdSSR erforderlich.

Wie die deutsche Botschaft dem DARC auf Anfrage mitteilte, genehmigt das sowjetische Postministerium Anträge auf Einsatz von Amateurfunkgeräten bei Konvoibegleitung auf unbürokratische Weise. Allerdings müsse jeder Einsatz von Amateurfunkgerät aus zollrechtlichen Gründen individuell genehmigt werden. Interessenten können ihre Anträge in englischer Sprache richten an den Leiter der Auslandsabteilung des Ministeriums für das Post- und Fernmeldewesen der UdSSR, Herrn Kurakow, Fernschreibnummer ....., Telefax ......

Anträge auf Genehmigung müssen folgende Angaben enthalten: technische Beschreibung der Geräte, benutzte Frequenzen, Name des Verantwortlichen für die Geräte, Beschreibung der Reiseroute, bei der die Geräte eingesetzt werden, und Benennung der Grenzübergangsstelle, damit das sowjetische Postministerium den dortigen Zoll unterrichten kann.


BERLIN

Die alliierte Kommandantur in Berlin, die auch bei der Nutzung von Funkfrequenzen mit besonderen Privilegien ausgestattet war, wurde zum 03.10.1990 aufgelöst. Danach wurden die Vorrechte der Alliierten für Berlin aufgehoben. Dadurch können im Raum Berlin dringend benötigte zusätzliche Frequenzen durch zivile Bedarfsträger wie Polizei, Hilfsdienste, Taxis, Energieversorgungsunternehmen und andere Firmen genutzt werden. Bei Gesprächen des BMPT im November und Dezember 1990 in Bonn zeigten sich Vertreter der Alliierten schon jetzt bereit, eine Vielzahl der bisher für ihre Zwecke reservierten Frequenzen ersatzlos freizugeben. Hiervon sollen vorrangig Frequenzen aus den Bereichen um 70 MHz und 150 MHz an die Bedarfsträger zugeteilt werden.


ROSTOCK

Seit dem 01.12.1990 verwendet die Küstenfunkstelle Rügen-Radio das Rufzeichen DHS anstelle von bisher Y5M und Rostock Radio DHT statt bisher Y5R.


BAUNATAL

Von der sowjetischen Raumstation Mir wird wieder regelmäßig Amateurfunkbetrieb durchgeführt. Nach dem 18.11.1990 wurde der Kosmonaut Gennady Strekalov unter dem Rufzeichen U9MIR gehört. Anfang Dezember 1990 wurde er von Mousa Manarov abgelöst, der bereits früher an Bord der Station arbeitete. Unter dem Rufzeichen U2MIR wurde er in den letzten Wochen häufiger auf der Frequenz 145,550 MHz gehört.


WASHINGTON, DC

Am 27.12.1990 gab die amerikanische Fernmeldebehörde FCC mehrere Verfügungen über den Amateurfunkdienst heraus. Auf Antrag des amerikanischen Amateurfunkverbandes ARRL wurden die Sondergenehmigungen für eine Reihe von Packet-Radio-Digipeatern im Kurzwellenbereich um ein Jahr verlängert.

Wie von der ARRL beantragt, kann ab 14.02.1991 Behinderten auf ein ärztliches Attest hin die Morseprüfung von 65 bzw. 100 Buchstaben pro Minute erlassen werden.

Ab 14.02. wird eine neue Lizenzklasse geschaffen. Es handelt sich um die „Codefree Technician Class“, mit der ohne Morseprüfung Funkbetrieb im Frequenzbereich oberhalb von 30 MHz gestattet ist. An den anderen bestehenden Lizenzklassen soll sich dadurch nichts ändern. Bisherige Technician-Lizenzen behalten ihre Gültigkeit.


TOKIO

Japanische Forscher unternehmen derzeit die 32. Forschungsreise in die Antarktis. Am 14.11.1990 verließ der Eisbrecher Shirage Tokio, um ein 55köpfiges Team für zwei Jahre ins Südpolargebiet zu bringen. Elf von ihnen besitzen eine japanische Amateurfunkgenehmigung. Von den Stationen Showa, 8J1RL, und Asuka, 8J1RM, soll auch Amateurfunk über Satelliten durchgeführt werden. Auf den Kurzwellenbändern 7, 14 und 21 MHz ist Betrieb von 09:30–10:30 UTC geplant.


FUNKWETTERBERICHT (08.01. von DJ2RE)

Seit Anfang Dezember gestaltete sich bei niedriger Sonnenaktivität das Erdmagnetfeld ruhig. Besonders die Fernausbreitung auf den niederfrequenten Bändern wurde von dieser Entwicklung begünstigt. Am 07.01. erreichten Fleckenzahl und 10-cm-Strahlung 120 bzw. 204 Einheiten. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Die Wiederkehr zweier Aktivitätsgebiete, in denen sich während der letzten Rotation 13 mittlere und zwei große Eruptionen ereigneten, steht unmittelbar bevor. Infolgedessen ist in Kürze mit einer erneuten Zunahme der Sonnentätigkeit und der magnetischen Aktivität zu rechnen, die voraussichtlich bis zur Monatsmitte wechselhafte Ausbreitungsbedingungen nach sich ziehen dürfte. Hier noch ein Hinweis: Ab sofort werden die Sonnenflecken-Relativzahlen in der europäischen Skala angegeben. Diese Werte liegen um 10 bis 30 % unter der bisher verwendeten Skala von Boulder/USA.


Ende des Deutschland-RS Nr. 1/91 vom 11.01.1991

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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