RUNDSPRUCH Y61RSV VOM 02.12.1990


Liebe XYLs, YLs und OM!


ÜBERSICHT:


PRIVATER ANTENNENBESITZ IST MENSCHENRECHT

Am 22.05.1990 setzte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil das Recht auf private Antennen fest. Dieses Urteil führte in der Schweiz unlängst zu Revision einer Baurechtsverordnung. Die Gemeinde Cham hatte in einer neuen Bauverordnung vorschreiben wollen, da der Gemeinderat Anzahl und Form von Außenantennen beschränken oder solche ganz untersagen könne, sofern der Anschluß an eine Gemeinschaftsantenne möglich sei. Auf Einspruch eines ortsansässigen Funkamateurs sah sich der Gemeinderat von Cham bewogen, den Paragraphen aus der Bauordnung zu streichen.

In der Special-Information 02/19/2 des Herstellers für Antennentechnik-Erzeugnisse „Hirschmann“ ist weitergehend dazu zu erfahren, daß dies Anliegen bereits im Jahre 1982 akut wurde. In der o. g. Informationsschrift ist dazu zu lesen:

„Es begann im Jahre 1982...
Auf einer Ausstellung wollte die autronic ag zu Demonstrationszwecken die Fernseh-Programme eines sowjetischen Fernmeldesatelliten (Gorizont) am Bildschirm zeigen. Da die zuständigen sowjetischen Behörden auf eine Bewilligungsanfrage nicht reagierten, lehnte die PTT das Bewilligungsgesuch der autronic ag ab. Damit war die grundsätzliche Frage angeschnitten, ob es überhaupt zulässig sei, den Empfang unverschlüsselter Satelliten-Signale zu verbieten, bzw. von einer Erlaubnis des Absenders abhängig zu machen.

Artikel 10, Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention hält grundsätzlich fest: „Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten und Ideen ohne Eingriff öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf die Landesgrenzen ein. ...“

Aufgrund dieses Artikel beschritt die autronic ag den Rechtsweg um durch das Bundesgericht feststellen zu lassen, wie sich solche Einschränkungen mit den Menschenrechten vereinbaren lassen. Nachdem in der Schweiz alle Rechtsmittel ausgeschöpft waren (das Bundesgericht hatte in dieser Frage Nichteintreten beschlossen), zog die autronic ag mit ihrer Klage an den Europäischen Gerichtshof weiter. Aufgrund eingehender Hearings entschied die Menschenrechtskommission im August 1989 mit 11:2 Stimmen, daß die Klage zulässig und somit vom Gerichtshof zu behandeln sei. Die Zulassung der Klage gab bereits einen ersten, wichtigen Hinweis darauf, wie der Gerichtshof entscheiden würde. Mit ihrer Hartnäckigkeit hat die Schweizerische Hirschmann-Vertretung nicht nur für eine ganze Branche eine bedeutende Entscheidung erwirkt, sondern auch wesentliche Interessen der Radio- und Fernseh-Konsumenten erfolgreich durchgesetzt.“


VERSPÄTETE ZUSTELLUNG DER ZEITSCHRIFT CQ-DL

In einer Information der deutschen Bundespost/Postdienst vom 19.11. nimmt die Generaldirektion Postdienst dazu wie folgt Stellung:

„Sehr geehrte Postkundin, sehr geehrter Postkunde!
Falls Ihre Post zugestellte Zeitschrift Sie in letzte Zeit eventuell zunehmend mit Verspätung erreicht, liegt der Grund dafür nicht beim Zeitschriftenverlag, sondern bei der Post. Durch die staatliche Vereinigung Deutschlands ist besonders in der Verkehrsbeziehung West ./. Ost eine Zunahme des Postverkehrs von über 120 % eingetreten. Dies führt zwangsläufig an den Nahtstellen der Verkehrsgebiete West und Ost sowie in anderen Verkehrszentren des Bundesgebietes zu Stauungen des Postverkehrs, aus denen in nicht unerheblichem Umfang Verzögerungen in der Zustellung entstehen können. Das Interesse der westdeutschen Verlage ist natürlich, daß Sie als Leser/in Ihre Zeitschrift schnellstmöglich bekommen. Die Deutsche Bundespost unternimmt alle Anstrengungen, um auch in dieser Zeit einer kritischen Verkehrssituation eine schnelle Beförderung und damit eine pünktliche Zustellung zu erreichen.

Wir bitten die Empfänger von Zeitschriften um Verständnis, wenn diese Bemühungen teilweise nicht kurzfristig zu dem gewünschten Erfolg führen, vor allem nicht im traditionell erhöhten Weihnachtsverkehr.

Die Deutsche Bundespost als Partner ihrer Kunden, d. h. hier der Leser und der Verlag, versichert jedoch, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Empfängern von Zeitschriften die von der Post gewohnte Pünktlichkeit bieten zu können. Wir bitten um Nachsicht und um Geduld, wenn sich der übliche rechtzeitige Zustelltermin Ihrer Zeitschrift nur schrittweise wieder erreichen läßt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Bundespost Postdienst“


MITTEILUNG DER DISTRIKTSVORSITZENDEN

Distrikt Sachsen, Eike Barthels, Y22UL, teilt mit:

Im Distrikt Sachsen wurden folgende Referenten berufen:

Jugend und Ausbildung: Bernd Schönherr, Y27MN, L.-Ebersberg-Str. 10, Chemnitz O-9061
Amateurfunkpeilen: Stefan Meißner, Y21ML, A.-Bebel-Str. 17, Tharandt, O-8223
Bild und Schrift: Andreas Auerswald, Y25TN, Str. der DSF 25, Hohenstein-Ernstthal, O-9270
UKW: Norbert Rüdiger, Y24NL, Platz der Bauarbeiter 9/1406, Dresden, O-8038
Rundspruchredakteur und Rundspruchstation: Lothar Marx, Y23PM/Y47ZM/Y61M, Ziegelstr. 9, Eilenburg, O-7280.

Distrikt Thüringen, Manfred Schmidt, Y23QJ, teilt mit:

  1. Mitteilung: Ab sofort wird der Thüringenrundspruch eingerichtet. Dieser Rundspruch wird in der letzten Woche des Monats jeweils Freitag 18:00 Uhr von Y61J über Y21K (Relaiskanal R5) übertragen.
  2. Mitteilung: Es wurde ein neuer DOK aus der Wiege gehoben. Es ist der OV „Rennsteig“ mit dem Kenner: X43. Die Besonderheit dieses OVs ist, daß er bereits jetzt OM aus Thüringen und aus Franken integriert.


NEUE DVO ZUM AFU-GESETZ

Am 06./07.12. tagen die Vertreter des BMPT, DARC und des RSV in ihrer zweiten Runde zur Überarbeitung der DVO des Bundesdeutschen AFu-Gesetzes. Die dort zu behandelnde Thematik ist zuerst breit und erfaßt alle rechtlichen und betriebstechnischen Probleme des Amateurfunks von heute und morgen. Nachfolgende Gesichtspunkte werden von den Vertretern des RSV besonders nachhaltig vertreten, da wir hierbei für die Zukunft besondere Vorteile erkennen:

Während der Übergang von „A“ nach „B“ auf KW sowohl eine Technik als auch eine Telegrafieprüfung erfordert, wird beim Übergang von „C“ nach „D“ nur eine erweiterte Technikprüfung verlangt. D. h., „A“ und „C“ aber auch „B“ und „D“ sind identisch in Bezug auf die Technikanforderungen. Der Unterschied besteht im Nachweis der Telegrafiekenntnisse.

Neben diesen vier Klassen „A“ bis „D“, die alle in die sehr nutzvolle CEPT-Regelung eingebracht werden sollten, ist die Klasse „E“ als Einsteigerklasse von einer völlig neuen Qualität. Die Aufgabe der Klasse „E“ besteht in der einfachen Integration der Ehefrauen und jungen Anfänger, gewissermaßen gegen ein Abdriften von Familienmitgliedern in den CB-Bereich. Eine Ehefrau z. B., die über diese Klasse „E“ Funkamateur wird, steht unseren Freizeitinteressen viel aufgeschlossener gegenüber, als wenn sie, gewissermaßen namenlos, nicht zur Familie der Funkamateure gehört. Sie würde bei Amateurfunktreffen dazugehören und hätte obendrein über das Mittel des Funkens einen heißen Draht zu ihrem OM im Shack oder im Auto oder ... oder ... die Klasse „E“ könnte z. B. nur für FM und CW auf den Bändern 2 m und 70 cm für eine Leistung bis 10 W Spielraum geben. Als Technikprüfung wäre soviel zu verlangen, daß ein sicherer Umgang mit kommerziellen Geräten gewährleistet ist und Betriebskenntnisse nachgewiesen werden, die dieser Technik und eingeschränkter Leistung im Direkt-QSO oder über einen terrestrischen Repeater angepaßt ist.

Aufrechterhalten des Ausbildungsfunkbetriebes, wie er sich bei den Y2-Klubstationen bewährt hat. Die Bedeutung dieses Ausbildungsfunkbetriebes liegt nicht nur allein im praxisnahen Erlernen der betriebstechnischen Anforderungen sondern auch in einem leichteren Zugang zum Amateurfunk ansich. Heutzutage gibt es im Bereich der Freizeitbetätigungen ein so breites Angebot an interessanten Fähigkeiten, daß wir Funkamateure uns dafür einsetzen müssen, auch über diesen Weg Nachwuchs zu gewinnen.

Gewährleisten des Funkbetriebes auf dem 160-m-Band in den Grenzen von 1810–1950 kHz.

Neben diesen genannten Punkten, gibt es weitere, für die sich unsere Vertreter als Vertreter des DARC auch 1991 einsetzen werden, um eine den Erfordernissen der Gegenwart und der Zukunft entsprechende DVO zum AFu-Gesetz mitzugestalten.


RSV-VERBANDSTAG

Auf Beschluß des Präsidiums des RSV e. V. vom 10.11. wurde der RSV-Verbandstag für den 09.12. einberufen. Die Aufgabe besteht nun, im großen Forum der Vertreter aller Ortsverbände Resümee zu ziehen zu all dem, was im RSV e. V. seit seiner Gründung im März geleistet worden ist. Das Präsidium wird den angereisten OM vorschlagen, den Beschluß zur Auflösung des RSV e. V. zu fassen. Nach diesem Beschluß könnten dann die Voraussetzungen geschaffen werden, den RSV e. V. zu liquidieren, da er seine Aufgaben erfüllt hat.

Tagungsstätte: Konsum-Gaststätte Mecklenburg, Teterower Ring 63, Berlin-Hellersdorf, zu erreichen mit U-Bahn: Albert-Norden-Str., Richtung Hönow mit Auto: Str. der Befreiung bzw. F1, Otto-Buchwitz-Str., Albert-Norden-Str., Tollenser Str.

Bei Anreise mit Fahrzeug erfolgt die Einweisung via Y21O/Y63BLN (R5).

Tagungsablauf
09:00–11:00 Uhr Anreise, Frühstück, Auszahlung der OV-Rücklaufgelder
11:00–13:00 Uhr Bericht des Vorstandes, Diskussion
13:00–14:00 Uhr Mittagspause, Ausgabe von RSV- und DARC-Unterlagen an alle OVV
14:00–16:00 Uhr Begrüßung des DARC-Vorstandes, Diskussion, Beschlußfassung, Podiumsdiskussion „Wir sind jetzt DARC“

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Präsidenten Dr. Lothar Wilke, Y24UK
  2. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
  3. Eröffnung des Verbandstages durch den Versammlungsleiter
  4. Bericht des Vorstandes
  5. Diskussion zum Bericht des Vorstandes
  6. Beschlußfassung
  7. Podiumsdiskussion „Wir sind jetzt DARC“ mit den Vorständen von RSV und DARC

Das neue RSV-Präsidium hat auf seiner Sitzung am 10.11. in Kassel u. a. folgende Beschlüsse gefaßt:

  1. Das Präsidium beauftragt den Vorstand, einen RSV-Verbandstag kurzfristig einzuberufen. Der Verbandstag soll unter dem Motto stehen „Wir sind jetzt DARC“. Der Verbandstag soll seinen Mitgliedern den Beschluß der Auflösung des „RSV“ unterbreiten.
  2. Der Verbandstag soll auf einem geringen Kostenniveau geplant werden. Er ist für den 9. Dezember 1990 nach Berlin einzuberufen. Die Tagesordnung soll zwei Komplexe umfassen:
    a) Bericht des Vorstandes, Diskussion (ca. 11:00–13:00 Uhr)
    b) Begrüßung des DARC-Vorstandes und Diskussion (ca. 14:00–16:00 Uhr).
    Hinweis: 13:00–14:00 Uhr kleiner Imbiß
  3. Zum Verbandstag werden alle OVV eingeladen. Falls der OVV verhindert ist, ist demzufolge sein Stellvertreter oder ein Beauftragter zu entsenden. Dieser ist durch den OVV schriftlich zu legitimieren. Eine Wahl von Delegierten zum Verbandstag ist nicht erforderlich, da keine Wahlen stattfinden.
  4. Die fälligen Rücklaufmittel werden generell während des Verbandstages ausgehändigt. Es fehlen noch zahlreiche Konten-Mitteilungen und bei den dem RSV mitgeteilten OV-Konten fehlen die jetzt nötigen neu eingeführten Bankleitzahlen, so da o. g. Verfahrensweise sinnvoll erscheint.
  5. Die Kosten für die Anreise können aus den OV-Geldern erstattet werden.

Im Weiteren noch zwei Bemerkungen:

Auf dem Verbandstag werden DARC-Materialien verteilt, die der verbandsinternen Organisation dienen. Das Rücksenden der Anmeldescheine zum Verbandstag soll bitte nicht an den RSV-Vorstand sondern an ihren zuständigen DV erfolgen, damit dieser die Übersicht bewahrt.


10. KW-HÖRER-CONTEST, AUSGESCHRIEBEN VON DER „WHITE ROSE“-AMATEUR RADIO SOCIETY IN ENGLAND

Dieser KW-Hörer-Contest findet in der Zeit vom 12.01.1991, 14:00 GMT bis 13.01., 10:00 GMT statt. Der Contest ist ausgeschrieben für die zwei Teilnehmerkategorien CW und SSB. Dieser Hörer-Contest läuft auf folgenden Bändern: 160/80/40/17/12 m in SSB und 80/40/30/17/12 m in CW. Punkte: Je Land und Band dürfen maximal fünf Stationen geloggt und gewertet werden. Alle wertbaren Stationen im eigenen Kontinent werden mit einem Punkt bewertet. Stationen außerhalb des eigenen Kontinents werden mit 5 Punkten bewertet. Das wertbare Endergebnis ergibt sich aus der Summe der Ergebnisse der fünf Bänder. Auf jedem Band wird die Summe der Punkte dieses Bandes multipliziert mit der Summe der gehörten Länder dieses Bandes. Nichtwertbar sind cq- und QRZ-Rufe ebenso werden Stationen /mm und /am nicht gewertet. Das Log, soll folgende Eintragungen aufweisen: Datum, Zeit (GMT), Band, Call der gehörten Station und der Gegenstation und den SWL-Report vom eigenen QTH. Gewertet werden nur vollständige Aufzeichnungen. Die Logs sind einzusenden an: „White Rose Amateur-Radio-Society“, P.O.Box 73, Leeds LS1 5AR England. Die Einsendungen müssen beim Veranstalter bis zum 28.02. eingetroffen sein.


ZUSAMMENKUNFT DES DISTRIKTSVORSTANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN

Am 25.11. kam in Neubrandenburg der Vorstand des Distriktes Mecklenburg-Vorpommern zu seiner 1. Beratung zusammen. Auf dem Beratungsprogramm standen all die Dinge des Amateurfunks, die nun im Zusammenhang mit der Bildung des Distriktes zu diskutieren sind. Die wichtigsten Punkte waren:

An dieser Beratung des Distriktsvorstandes nahmen auch die bisherigen Regionalvorsitzenden teil.


1. PR-TAGUNG THÜRINGEN AM 01.12.

Vorausgegangen war dieser Veranstaltung ein Treffen in Nord-Thüringen. Vorgestellt wurde die Konzeption für ein PR-Netz in Thüringen basierend auf den bereits installierten Relaisstellen Y52K und Y51K und der Mailbox Y71RSV. Vorgestellt wurde das Konzept des Amateurfunkexperimentalsystems Y81DBS. Y25PI gab Vorstellungen von Nord-Thüringen bekannt – speziell zu Y51I und einem geplanten Digipeater im Erfurter Raum. Folgende Ergebnisse der Tagung sollen zusammengefaßt genannt werden:

Weitere Informationen dazu folgen. Alle an PR interessierten Funkamateure sind eingeladen.

Zur Förderung der Betriebsart PR wird zu Sachspenden aufgerufen. Anläßlich des Thüringen-Treffens am 12.01.1991 wird deshalb eine Tombola veranstaltet. Sachspenden sind sehr willkommen. Bitte diese Sachspenden an Mathias Fehr, Suhl, PSF 142, Hölderlinstr. 1.

Folgende OM werden für das BuS-Referat des Landes Thüringen vorgeschlagen:
Matthias, Y24KK, Eberhard, Y21ZK, Dieter, Y24HI, Jürgen, Y22LI, Wolfgang, Y27GI, Roland, Y26TJ.

Das erste Treffen des BuS-Referates Thüringen findet am 11.01.1991 um 18:00 Uhr statt, und zwar in den Räumen der Deutschen Technologie-Plattform Thüringen, Suhl, Hölderlinstr. 1. Übernachtungswünsche bitte bis 14.12.1990 an Y24KK. Abschließend bedankten sich die Teilnehmer dieser Tagung bei den bayrischen und niedersächsischen Funkamateuren für die gute Zusammenarbeit und ständige Hilfe.


AMATEURFUNKTREFFEN IN SUHL

Am 12.01.1991 findet in Suhl, Ringberghaus, ein Amateurfunktreffen statt, zu dem alle Funkamateure aus Suhl und Umgebung herzlich eingeladen sind. Anmeldungen richten Sie bitte an OM Bernd Schumann, Y43OK, L.-Frank-Str. 42, Suhl, 6012. Interesse für HAM-Fest und Übernachtung bitte bekunden.


OV-NEUGRÜNDUNGEN

OV-Neugründungen, Änderungen und Streichungen sind bitte den Distriktsvorsitzenden zur Bearbeitung zu melden.


DARC-MITGLIEDSCHAFT

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Anmeldung im DARC termingerecht vorzunehmen, damit Ihnen die Leistungen unseres neuen Amateurfunkverbandes nicht verloren gehen.


Dieser Rundspruch wurde über mehrere Y2-Relaisfunkstellen parallel übertragen. Eine Wiederholung erfolgt nicht. Das Manuskript dieses Rundspruches wird allen Distriktsvorsitzenden zugesandt.

Dieser Rundspruch wird, wie alle anderen RSV-Rundsprüche auch, in Mailboxen unter der Rubrik RSV eingespeist, so auch in Y71RSV.

Der nächste RSV-Rundspruch wird am 16.12., 10:00 Uhr, auf 3620 kHz ausgestrahlt.

Vielen Dank fürs Zuhören!


Redaktion: RSV-Vorstand (Y24UK, Y23EK, Y21FA)


Übernahme und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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