INFORMATION ZUR ARBEIT DER BISHERIGEN GESCHÄFTSSTELLE DES RSV
Aus dem definitiven Beschluß des Außerordentlichen Verbandstages des RSV vom 24.03. (siehe Sondermeldung), am 27.04. aus der GST-VTSV auszutreten, ergeben sich einige Konsequenzen hinsichtlich der weiteren Arbeit der Geschäftsstelle des RSV.
Ab 28.04. ist die GST-VTSV nicht mehr für die Sicherstellung der Arbeiten in einer
Geschäftsstelle des RSV zuständig. Mit diesem Tage stellen das bisherige Y2-Diplombüro
und das Y2-QSL-Büro ihre Arbeit ein.
Die Funkwerkstatt und das Nachrichtentechnische Labor werden nach dem 28.04.90 aufgelöst.
Aus arbeitsrechtlichen Gründen wurden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten unverzüglich über die mit Stichtag 27.04.1990 notwendig gewordene Aufhebung ihres Arbeitsrechtsverhältnisses mit der GST-VTSV informiert.
Eine für den 03.04.90 vereinbarte Konsultation des neuen Vorstandes mit den Verantwortlichen der bisherigen Geschäftsstelle zu Fragen der weiteren Sicherung der notwendigen Arbeiten, wurde vom Vorstand aus Termingründen kurzfristig abgesagt.
Am 30.03. wurde mit dem Präsidenten des RSV telefonisch abgestimmt, daß die Postbox 30 in 1055 Berlin als Adresse des Verbandes bestehen bleibt.
Nach Auskunft des neuen Vorstandes erfolgt Mitte April eine schriftliche Information an alle Mitglieder über die weitere Arbeit im RSV e. V.
An dieser Stelle bedanken sich die hauptamtlichen Mitarbeiter der bisherigen Geschäftsstelle bei allen Verbandsmitgliedern, die, zum Teil in vielen Jahren gemeinsamer Arbeit (Anm.: Drei Mitarbeiter arbeiteten länger als 25 Jahre für die Funkamateure der DDR) mit dazu beigetragen haben, daß trotz nicht immer guter Bedingungen der Amateurfunk der DDR lebte und internationales Ansehen genoß.
Heute beginnt in Toromelinos in Spanien die IARU-Region-1-Konferenz, die eine Woche dauert. Der RSV hatte für seine Vertretung auf der Konferenz drei Teilnehmer vorgesehen und dementsprechend Plätze gebucht, die später aufgrund der Situation im Verband sowie der Finanz- und Devisenlage storniert wurden. Wie vor Redaktionsschluß zu erfahren war, hat das neugewählte Präsidium sich kurzfristig zu einer Teilnahme entschlossen und wird mit zwei Vertretern präsent sein. Teilnehmen werden nach vorliegenden Informationen der Präsident Dr. Lothar Wilke, Y24UK, sowie der 1. Stellvertreter Dr. Horst Weissleder, Y23EK.
OM Max Perner, Y21UO, teilte mit, daß er mit der Entlastung des bisherigen Präsidiums die Arbeit als Leiter des Diplombüros nicht mehr weiterführt. Als Grund gab OM Perner an, daß er, beruhend auf seiner jahrelangen Erfahrung einschätzen muß, daß die Beschlüsse des Verbandstages keine Basis für eine Arbeit im Sinne der Diplominteressenten bieten.
Im Laufe der letzten Tage gingen der RS-Redaktion etliche schriftliche Reaktionen von Klubstationen und Kollektiven zu den Ergebnissen des Verbandstages zu. Sie alle (!) äußerten sich kritisch hinsichtlich der Entscheidung über einen Dachverband und der ungenügend genutzten Möglichkeiten der Einflußnahme auf Änderungen am Statut-Entwurf eines reformierten Dachverbandes (Bund Technischer Sport-Verbände). Die RS-Redaktion wurde nach Absprache mit dem neuen Präsidenten ermächtigt, stellvertretend für alle schriftlichen Zusendungen, folgenden Appell im Wortlaut zu publizieren:
Appell an alle Funkamateure der DDR
Im Ergebnis des Außerordentlichen Verbandstages des RSV vom 24.03., meldeten sich viele Funkamateure aus allen Teilen der Republik und brachten zum Ausdruck, daß sie mit dem gefaßten Beschluß zum Austritt aus dem Dachverband nicht einverstanden sind. Keinen Anlaß zur Kritik bilden die auf dem Verbandstag bestätigten Dokumente Satzung, Geschäftsordnung und Wahlordnung.
Nach Meinung dieser Funkamateure werden die Delegierten des Außerordentlichen Verbandstages als nicht kompetent angesehen, zu diesem Zeitpunkt, eine für alle Funkamateure der DDR verbindliche Aussage zu einer Mitarbeit des RSV in einem Dachverband zu treffen. Die Begründung dafür ist:
Nicht, oder nur stark eingeschränkt realisierbar durch einen selbständigen Radiosportverband sind:
Unter diesen finanziellen Bedingungen ist nicht einmal der Druck der RSV-Dokumente,
geschweige denn eine langfristige Sicherung selbst eines Amateurfunkteiles in der
Fachzeitschrift FUNKAMATEUR möglich.
Mit diesen stark eingeschränkten Möglichkeiten kann der in der Satzung formulierte
Anspruch der Gemeinnützigkeit nicht realisiert werden und das bisher gute
internationale Ansehen des RSV der DDR aufrecht erhalten werden. Viele Funkamateure aus
der ganzen Republik erklären sich mit dem auf dem Außerordentlichen Verbandstag des RSV
voreilig gefaßten Beschluß zum Austritt aus der Dachorganisation nicht einverstanden.
Wir schlagen vor:
Wir bitten alle Radiosportler der DDR, d. h. alle Funkamateure, Funkpeilsportler, Schnelltelegrafisten und unseren Nachwuchs diesen Appell durch ihre Unterschrift mitzutragen! Diese Willenserklärungen, mit Unterschrift und Rufzeichen, bzw. Angabe der Radiosportart, schickt Ihr bitte bis 20.04. an folgende Adresse:
Y25PO, B. Flemming, W.-Könen-Str. 19, Berlin 1153
Erstunterzeichner des Appells:
Y21GO, Lutz Elsner
Y51ZO, Gerold Reichenbach
Y22HC, Günter Broneske
Y55ZO, Siegfried Schreiber
Y25PO, Bernhard Flemming
Y77VN, Olaf Öhme
Y47PO, Udo Rahn
Y31HO, Reinhard Schulz
Y51ZE, Roland Stange
ZUR NEUEN ANORDNUNG ÜBER DEN AMATEURFUNKDIENST
(Nach Informationen von OM Zenker, Y21FA)
Der Vorschlag (Text) der neuen Anordnung über den Amateurfunkdienst in der DDR geht davon aus, daß jeder in der DDR wohnhafte Bürger ein Recht auf die Erteilung einer Amateurfunk-Genehmigung hat, wenn er einen Antrag an die Deutsche Post stellt, das 18. bzw. 14. Lebensjahr vollendet und eine Amateurfunkprüfung bestanden hat. Mitbenutzer in der bisherigen Art soll es nicht mehr geben. Jeder Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung soll sowohl seine eigenen Geräte wie auch die der Klubstation unter seinem eigenen Rufzeichen nutzen können. Der Vorschlag für die neue Amateurfunkordnung enthält folgende Klassen:
Die Rufzeichen jetzt gültiger Genehmigungen sollten weitestgehend erhalten bleiben. Eine Unterscheidung der Rufzeichen nach erteilten Genehmigungsklassen soll es nicht geben; es bleibt beim 2-buchstabigen Suffix für alle. Ein genereller Rufzeichenumbruch im Zusammenhang mit der Bildung von Ländern in der DDR wäre unzweckmäßig und wird abgelehnt. Damit wäre auch die Voraussetzung gegeben, daß nach einer Vereinigung beider deutscher Staaten und Einführung eines möglicherweise neuen Landeskenners die Wiedererkennung am Rufzeichen gewährleistet ist. Die neue Anordnung über den Amateurfunkdienst wird die Forderung nach Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation sowie den gesetzlichen Auftrag an eine Organisation zur organisatorischen Zusammenfassung, Betreuung und Ausbildung der Funkamateure nicht mehr enthalten. Diese Streichung des Ausbildungsauftrages hat jedoch zur Folge, daß eine generelle Genehmigung für den Ausbildungsfunkbetrieb in der neuen Afu-Ordnung nicht mehr fixiert werden kann. Alle Afu-Genehmigungen behalten nach dem Inkrafttreten der neuen Anordnung über den Amateurfunkdienst ihre Gültigkeit wobei der Vorschlag vorsieht, daß die Genehmigungen 1A und 2A in der neuen Klasse A und die Genehmigungen 1B und 2B in der neuen Klasse B zusammengefaßt werden sollten. Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen ist bemüht, die neue Anordnung möglichst bald zu verabschieden.
RS-Redaktion: Y25ZO (Y61Z)
Übernahme und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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