Y2-RUNDSPRUCH

des Radiosportverbandes der DDR vom 04.02.1990

(Auszug)


ÜBERSICHT:


GST-ZENTRALVORSTAND ZURÜCKGETRETEN

Der Zentralvorstand der Gesellschaft für Sport und Technik und das Sekretariat ist auf seiner außerordentlichen Tagung am 27.01. zurückgetreten. Wie in einer Mitteilung dazu betont wurde, wollte das alte Gremium den Weg für einen glaubhaften Erneuerungsprozeß, der von der Basis, aber auch von Kräften außerhalb der Organisation unterstützt wird, freimachen. In Zukunft sollen ausschließlich die traditionellen Sportarten mit technisch-sportlichem Profil entwickelt und gefördert werden. Im Ergebnis einer über das Wirken der GST als Dachorganisation der Sportverbände geführten Diskussion wurde ein Arbeitsausschuß mit 40 Mitgliedern gewählt, um unverzüglich die derzeit anstehenden Probleme zu klären wie:

Zum Leiter des Arbeitsausschusses wurde D. Sommer gewählt. Bis zum außerordentlichen Sporttag am 28.04. führt die Organisation den Namen GST-VTSV (Vereinigung Technischer Sport Verbände).


ZUM AUSSERORDENTLICHEN VERBANDSTAG DES RSV

Die zeitweiligen Arbeitsgruppen leisten derzeit in Vorbereitung der außerordentlichen Bezirksradiosporttagungen und des außerordentlichen Verbandstages des Radiosportverbandes eine umfangreiche Arbeit, von der wir in den letzten Rundsprüchen und auch heute berichten. Den Arbeitsgruppen gingen zu ihren bisherigen Ausarbeitungen nahezu 500 Stellungnahmen und Änderungsvorschläge zu. Wir wollen an dieser Stelle daran erinnern, das es nicht Aufgabe des außerordentlichen Verbandstages ist, diese 500 Anträge zu behandeln. Wir möchten darauf verweisen, daß diesbezügliche Anträge auf den außerordentlichen Radiosporttagungen der Bezirke behandelt und mehrheitlich verabschiedet werden.


ÜBERARBEITUNG DER ANORDNUNG ÜBER DEN AMATEURFUNKDIENST

Die überregionale Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Vorschlages für eine neue Anordnung über den Amateurfunkdienst in der DDR tagte am 27.01. im Radioklub in Berlin. Im Vordergrund der behandelten Themen standen die Textfassungen der §§ 1–7 und 11. Desweiteren wurden die Entwürfe der Anlagen über die technischen Bedingungen und Genehmigungsklassen/Prüfungsbedingungen abgestimmt. Thema der nächsten Beratung, die am 03.03. stattfindet, soll dann die Abstimmung über die zusammenhängende Form des Vorschlages zur neuen Anordnung sein.

In Anlehnung an bereits erfolgte Zulassungen des 6-m-Bandes in G, PA, SM und OE (seit 01.02.) hat die AG zur Überarbeitung der AFu-Anordnung vorgeschlagen, den Bereich 50–52 MHz für die Nutzung durch Funkamateure der DDR zuzulassen.


ARBEITSGRUPPE FINANZEN

Die Arbeitsgruppe Finanzen unterbreitete weitere Vorschläge zu Grundsätzen der Finanzierung des RSV der DDR. Dabei geht sie in Anerkennung der Satzung des RSV von der Voraussetzung der vollständigen Eigenfinanzierung aller existenzentscheidenden Funktionen und Organe des Verbandes aus. Die Arbeitsgruppe stellt dazu sogenannte Finanzierungsmodelle vor, die sich einander ergänzen sollen:

1. Eigenfinanzierung
Die Haupteinkünfte basieren auf den jährlich an den RSV gezahlten Mitgliedsbeiträgen. Dabei dürfte es sich empfehlen, daß die Mitgliedsbeiträge von jedem Mitglied in Form eines Jahresbeitrags direkt an eine künftige Geschäftsstelle des RSV eingezahlt werden. So existiert gleichzeitig eine optimale Übersicht über den aktuellen Mitgliederstand (wichtig für die QSL-Vermittlung) und ein minimaler Organisationsaufwand ist gewährleistet. Die Regionalräte und die Radioklubs erhalten ihre Mittel als Jahresgesamtbeitrag vom Präsidium.

2. Beitragshöhe
Die Mitgliedsbeiträge sollten 120,– M pro Jahr betragen. Der Beitrag reduziert sich für Lehrlinge, Studenten und Rentner auf 60,– M; für Schüler, Familienmitglieder und Behinderte auf 30,– M. Kein Beitrag soll für blinde OM erhoben werden. Dabei sollte man beachten, daß der Jahresbeitrag für 1990 noch dieses Jahr in voller Höhe fällig wäre. Allerdings setzt dies eine entsprechende Entschließung des außerordentlichen Verbandstages, der am 24.03.1990 in Berlin stattfindet, voraus. Weitere Einkünfte des Verbandes sind möglich durch:

3. Ausgaben
Nach Ansicht der AG Finanzen teilen sich die Ausgaben in drei Teilbereiche:

a) Mittel, die dem Präsidium zur Verfügung stehen, zur

b) Rücklaufmittel an die Regionalräte

c) Rücklaufmittel an die Radioklubs

4. Zuschüsse
Nach Meinung der AG sollen die Zuschüsse über einen Dachverband organisiert werden und durch den Rat des RSV objektgebunden und basiswirksam eingesetzt werden. Dabei empfehlen sich Aufgaben wie:

5. Sponsorentätigkeit
Wer in der Lage ist, Sponsoren zu bekommen, kann die vorhandenen Mittel selbst verwalten; es besteht keine Pflicht zu einer Zentralisierung.

6. Gebühren
Da die Aufnahme von Mitgliedern und deren Ausbildung zu Funkamateuren in den Radioklubs realisiert wird, verbleiben die so erzielten Einnahmen vollständig bei diesen. Die Gebühren werden von den Radioklubs selbst festgelegt wobei die Aufnahmegebühr max. 50 % des Jahresbeitrages und die Ausbildungsgebühr max. ein Jahresbeitrag sein soll.


ZUM VERKAUF VON FUNKGERÄTEN

Ab sofort sollen Funkanlagen, die bisher durch die Bezirksorganisationen auf der Grundlage von durch den ZV der GST ausgestellten Vollmachten übernommen wurden, ausschließlich über den Radioklub der DDR vertrieben werden.

Funkamateure, die künftig Funkanlagen käuflich erwerben möchten, richten bitte ihre Anträge mit Name, Rufzeichen, Anschrift, Typ der Funkanlage, Vorbereitung zum Amateurfunk ja/nein – direkt an den Radioklub der DDR. Die Funkamateure erhalten einen Registrierbescheid, die weitere Bearbeitung erfolgt dann entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten. Zur Zeit sind im Radioklub UFT 420 vorrätig. In Kürze werden auch Technikzuführungen aus aufgelösten Ministerien erwartet, u. a. Empfänger vom Typ EKV 12. Die Preise werden sich dabei um 1 % des Neuwertes bewegen.


GRÜNDUNG EINER INTERESSENGEMEINSCHAFT TELEGRAFIE

Am 10.03. soll im Radioklub in Berlin auf Wunsch vieler OM eine Interessengemeinschaft -Telegrafie- ins Leben gerufen werden. Mitinitiatoren sind Y21UH und Y21UO. Zuerst wird es zu einem Gedankenaustausch über die zukünftigen Arbeitsrichtlinien und Zielstellungen kommen. Gleichzeitig soll ein Arbeitsgremium gebildet werden. Wer echtes Interesse an dieser Interessengemeinschaft in Y2 verspürt, sollte sich an OM Ron Günther, Y21UH, Helbraer Str. 108, Eisleben 4250, wenden.


GASTGENEHMIGUNG IN Y2

Nachdem die Fernmeldeverwaltung der DDR am 22.12.1989 eine allgemeine Anerkennung der Amateurfunkgenehmigungen der BRD und Berlin (West) ausgesprochen hat, wurde Ende Januar 1990 erstmals einem österreichischen Funkamateur eine Gastgenehmigung erteilt. OM Karl, OE5AKN, erhielt das Rufzeichen Y29OL und wird im Februar aus dem Raum Bautzen im 2-m-Band QRV sein.


KREISKENNER-AKTIVIERUNG

Mitglieder der Klubstation Y64ZH unternehmen vom 12.–17.02. eine KK-Expedition in den unbesetzten Kreis H16. Es wird vorwiegend auf 80 m in SSB gearbeitet. Für eventuell geplante KK-Aktivierungen seien nochmals die auf Kurzwelle unbesetzten Kreise genannt: C04 - Altentreptow, C11 - Röbel, H05 - Köthen und H16 - Querfurt.


SONDERAMATEURFUNKSTELLE

Im Zeitraum vom 11.–18.03. arbeitet anläßlich der Leipziger Frühjahrsmesse die Sonder-Amateurfunkstelle Y9ØLMM von der Klubstation Y35ZM aus. Die Station ist täglich von 07:00–19:00 UTC besetzt. Gäste sind herzlich willkommen.


DIPLOMINFORMATIONEN

Die ersten 200 von der Domowina bearbeiteten Diplome „Festival der Sorbischen Kultur“ trafen in Y2-Award-Büro ein und werden zum Versand gebracht.


Weitere Informationen im Y2-RS (der am 07.02. um 17:00 Uhr auf 3620 kHz und R5 wiederholt wird) waren: Satelliten-Neuigkeiten, Länderliste, Contest-Informationen, Contest-Vorschau und DX-News.


RS-Redaktion: Y61Z (Y25ZO)


Übernahme und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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