DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 43/90 VOM 14.12.1990


BAUNATAL

Im Kriminalfernsehspiel „Der Alte“, welches das Zweite Deutsche Fernsehen am 07.12. ausstrahlte, tötete ein Funkamateur einen Autofahrer durch Beeinflussung seines Herzschrittmachers über Funk auf einer nicht näher spezifizierten Frequenz.

Der DARC hat die Hersteller von Herzschrittmachern auf diese Sendung aufmerksam gemacht und sie gleichzeitig gebeten, beim ZDF auf die Einstrahlsicherheit ihrer Produkte gegenüber den Aussendungen von Funkamateuren hinzuweisen.

Dem ZDF teilte der DARC mit, daß die in der Sendung dargestellte Situation nicht möglich sei. Der DARC forderte das ZDF auf, vor der Ausstrahlung der nächsten Folge der Kriminalreihe eine entsprechende Korrektur auszustrahlen.


BAUNATAL

Private Rundfunk-Empfangsantennenanlagen, die nachträglich für den Anschluß an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost Telekom umgerüstet werden sollen, müssen bei der Anmeldung nach dem 01.01.1991 die vollen Anforderungen an die Störsicherheit erfüllen. Damit werden sie Anlagen gleichgestellt, die neu zu diesem Zweck geplant und errichtet werden. Das ist der Inhalt der BPMT-Verfügung 177 im Amtsblatt 87 vom 22.11.1990.

Bisher hatte die Deutsche Bundespost bei Altanlagen der sog. „Netzebene 4“ die Anwendung der Anforderungen nur für diejenigen Anlagenteile vorgeschrieben, die zusätzlich eingebaut wurden.

Dies war Gegenstand der BPM-Verfügung 1071 aus dem Jahre 1985. Nach FTZ-Richtlinie 1 R 8-15 wurde die Anwendung dieser Verfügung allerdings „dringend empfohlen“.

Begründet wird die neuerliche Verfügung mit bundesweit aufgetretenen Störungs- und Beeinflussungsfällen bei der zunehmenden Belegung des unteren Sonderkanalbereiches im Kabelnetz zumeist durch private Breitbandverteilanlagen.

Die deutschen Funkamateure werden diesen Schritt in die richtige Richtung sicher begrüßen. Es bleibt zu hoffen, daß die Deutsche Bundespost Telekom zunächst diese Verfügung in die Tat umsetzt.


FRIEDRICHSHAFEN

Der baden-württembergische Ministerpräsident Lothar Späth hat Ernst Haller, DG3GT, und Emil Igel, DF5UN, mit der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet.

Beide Funkamateure erhielten die Ehrennadel für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit für den DARC, insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung der HAM RADIO.

Die Verleihung fand im festlichen Rahmen im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen statt. Die Überreichung der Ehrennadeln und der Urkunden nahm Oberbürgermeister Bernd Wiedmann vor. Der DARC beglückwünscht beide Funkamateure zu dieser Auszeichnung.


BAD AIBLING

Bei der Distriktsversammlung des Distriktes Bayern-Süd erhielt Josef Huber, DL1ZI, die Ehrennadel des Distriktes Bayern-Süd. DL1ZI wurde damit für seinen unermüdlichen Einsatz für den Förderverein Amateurfunkmuseum e. V., Grafing, geehrt.


BAUNATAL

Anläßlich des zehnjährigen Bestehens des Ortsverbandes Niedergrafschaft, I43, wurde Stina Lübbermann, DL1BBT, mit der Ehrennadel des Distriktes Nordsee ausgezeichnet. Sie erhielt diese Ehrung in Anerkennung ihrer besonderen Verdienste um den Amateurfunk.


BAUNATAL

Staatsanwaltschaften führen derzeit Ermittlungen über den Verkauf und Kauf von solchen Funkanlagen durch, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Anlaß sind offenbar Inserate für sog. „Exportgeräte“.

Im Zuge der Ermittlungen, die sich über das gesamte Bundesgebiet, aber auch bis in den südfranzösischen Raum erstrecken, sollen bei einschlägigen Versandhäusern bereits Käuferlisten beschlagnahmt worden sein.

Dem Vernehmen nach sind auch deutsche Lizenzinhaber betroffen. Wie es heißt, hätten sie sich bei rechtzeitigem Einspruch möglicherweise einem Prozeß entziehen können, wenn sie sich auf die Verfügung 251/1987 im Amtsblatt des damaligen Bundespostministeriums berufen hätten. Diese enthält eine Allgemeingenehmigung für Inhaber von Amateurfunkgenehmigungen der deutschen Bundespost zum Errichten von Sendeanlagen, die nicht Amateurfunkstellen sind.

Nach dieser Genehmigung dürfen nicht für den Amateurfunk bestimmte Sendeanlagen dann errichtet werden, wenn sie zu Amateurfunkstationen umgebaut werden sollen. Dabei sind allerdings Geräte von der Art drahtloser Mikrofone ausdrücklich ausgenommen. Außerdem ist der Besitz solcher Geräte einem Fernmeldeamt anzuzeigen.

Eine Kurzfassung der seinerzeit erlassenen Verfügung wurde in der cq-DL 5/87, Seite 284, veröffentlicht. Der genaue Wortlaut steht im neuen Heft Bestimmungen über den Amateurfunkdienst, Seite 97.


FUNKWETTERBERICHT (11.12. de DJ2RE)

Gegenwärtig hat der erneute Aktivitätsschub der Sonne seinen Höhepunkt erreicht. Am 08.12. stieg die Sonnenfleckenrelativzahl auf 343 Einheiten nach der Skala von Boulder/USA an. Das ist der höchste Wert seit Mitte Oktober. Zwei Tage später übertraf der Energiefluß der 10-cm-Strahlung mit 239 Einheiten sogar alle Tageswerte seit Ende August.

Obgleich die F2-Grenzfrequenz der letzten Tage günstigenfalls 13 MHz nur unwesentlich überschritt, kam es zwischen dem 05. und 09.12. täglich zu begrenzten Öffnungen des 6-m-Bandes in Richtung Nordamerika und Afrika. Nach einer mäßig starken Sonneneruption, die sich am 10. morgens ereignete, sank die Grenzfrequenz merklich ab.

Die weiteren Aussichten: In Kürze wird wieder ein Rückgang der Sonnentätigkeit einsetzen, der bis etwa zum Jahresende anhalten wird und in dessen Verlauf es zu einer Beruhigung des Funkwetters kommen dürfte. Mit einer erneuten Aktivitätssteigerung ist voraussichtlich Anfang Januar zu rechnen.

Eine Analyse der Ereignisse auf der Sonne sowie der Ausbreitungsbedingungen während der letzten beiden Jahre bestätigen die schon früher geäußerte Vermutung, daß das Maximum des Sonnenfleckenzyklus Nr. 22 bereits im Juli 1989 auftrat.


Dies war der letzte Deutschland-Rundspruch in diesem Jahr. Die nächste Ausgabe des Rundspruchs erscheint am Freitag, dem 11.01.1991. Der DARC wünscht allen seinen Mitgliedern und Lesern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.


Ende des DL-RS Nr. 43/90 vom 14.12.1990

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1990 Rundspruch-Archiv