DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 33/90 VOM 05.10.1990


BONN

Mit dem 03.10.1990 haben auch die den Amateurfunk betreffenden gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland für das Gebiet der ehemaligen DDR Gültigkeit erlangt. Im Vorfeld dieses Termins erarbeitete eine Projektgruppe bestehend aus Vertretern des Ministeriums für Post und Telekommunikation, des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen, des Deutschen Amateur-Radio-Clubs e. V. und des Radiosportverbandes der DDR e. V. eine Übergangsverfügung für den Amateurfunkdienst. Sie wurde als Verfügung BMPT 132/1990 im Amtsblatt des Bundesministers für Post und Telekommunikation vom 27.09.1990 veröffentlicht.

Danach gelten die bis zum 03.10.1990 im Beitrittsgebiet erteilten gültigen Amateurfunkgenehmigungen unbefristet weiter. Die vor dem 03.10.1990 zugeteilten Rufzeichen bleiben bis auf weiteres unverändert. Die bisherigen Mitbenutzerrufzeichen gelten ab 03.10. als Individualrufzeichen. Clubstationsleiter ohne eigenes Rufzeichen erhalten auf Antrag ein Individualrufzeichen. In der Ausbildung zum Funkamateur befindliche Personen dürfen bis auf weiteres an Clubstationen im Beitrittsgebiet unter Aufsicht des verantwortlichen Funkamateurs Ausbildungsverkehr durchführen.

Die Zuordnung der bisherigen Genehmigungsklassen wird wie folgt vorgenommen: Bisherige Klassen 1A und 2A gelten nun als Klasse B nach der Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz. Die Klassen 1B und 2B werden nun als Klasse C gewertet. Für Klasse 3 sind Genehmigungen mit Zusatzprüfungen bis 31.12.92 möglich. Diese Genehmigungen verlieren mit dem 01.01.93 ihre Gültigkeit. Genehmigungen der Klasse 4 sind mit dem 03.10.90 ungültig geworden.

Bis auf weiteres wird geduldet, daß im Beitrittsgebiet das 160-m-Band wie folgt genutzt werden darf: 1810–1815 kHz mit 10 W Spitzenleistung in den Sendearten A1A, F1B und J3E; 1815–1832 kHz mit 75 W in A1A sowie mit 10 W in F1B und J3E; 1832–1835 kHz mit 75 W in A1A und J3E sowie mit 10 W in F1B; 1835–1850 kHz mit 10 W in A1A, F1B und J3E; 1850–1890 kHz mit 75 W in A1A sowie mit 10 W in F1B und J3E; 1890–1950 kHz mit 10 W in A1A, F1B und J3E. Im 10-MHz-Bereich ist Funkbetrieb mit einer Spitzenleistung von 300 W in A1A und F1B gestattet.

14- bis 16jährige Funkamateure dürfen zusätzlich andere Amateurfunkstellen an ihren eingetragenen festen Standorten mitbenutzen. Vor dem 03.10.1990 erteilte Sondergenehmigungen sind bis zum 31.12.1991 befristet.

Zur Teilnahme am CEPT-Lizenz-Verfahren können die Genehmigungsurkunden zur Eintragung eines entsprechenden Vermerks der zuständigen Genehmigungsstelle übersandt werden.


ERFURT

Am 29.09.1990 trafen sich die Vorstände des DARC und des RSV zur Festlegung der Verfahrensweise einer Zusammenführung beider Verbände. Entsprechend dem Wunsch, in einem einheitlichen deutschen Amateurfunkverband zu wirken, wurde dazu eine Vereinbarung abgeschlossen. Darin rufen beide Vorstände die Mitglieder des RSV auf, in den DARC einzutreten. Der DARC wird alle RSV Mitglieder aufnehmen, die eine solche Aufnahme wünschen. Eine Beitragspflicht entsteht erst ab Januar 1991.

Außerdem stellt der Vorstand des DARC zur außerordentlichen Sitzung des Amateurrates am 28.10.1990 den Antrag auf die Einrichtung neuer DARC-Distrikte. Gemäß dem Vorschlag des RSV-Präsidiums sollen die RSV-Distrikte Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen parallel als DARC-Distrikte gebildet werden. Außerdem sollen die Grenzen des DARC-Distriktes Berlin auf den Gesamtbereich des Landes Berlin ausgedehnt werden.

Die RSV-Distriktsvorsitzenden werden kommissarisch mit der Wahrnehmung der Geschäfte als stimmberechtigte DARC-Distriktsvorsitzende beauftragt. Lediglich im Distrikt Berlin finden im März 1991 Neuwahlen statt, damit die neu hinzukommenden Ortsverbandsvorsitzenden ihr satzungsgemäßes Wahlrecht wahrnehmen können.

Die Referenten des RSV-Präsidiums werden Mitarbeiter der entsprechenden DARC-Referate.

Der RSV führt Anfang Dezember 1990 einen Verbandstag durch, auf dem die Auflösung des RSV zum 31.12.1990 beschlossen werden soll. Der volle Wortlaut der Vereinbarung wird in der Novemberausgabe der cq-DL veröffentlicht.


BAUNATAL

Die Antragsfrist für die Beitragsklasse 05 läuft am 31.10. ab. Die cq-DL veröffentlichte in der Oktoberausgabe einen entsprechenden Hinweis. Leider wurde dort ein falsches Höchstalter angegeben. Die Beitragsklasse 05 gilt für Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Grundwehr- und Zivildienstleistende zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr. Die Anhebung des Höchstalters erfolgte auf Beschluß des Amateurrates anläßlich seiner diesjährigen Hauptversammlung in Friedrichsdorf.


DORTMUND

Die Studiengruppe Funktechnik an der Universität Dortmund wird ab dem 07.10. wieder den Dortmunder Universitätsrundspruch abstrahlen. Dieser Rundspruch berichtet über Neuigkeiten aus Wissenschaft, Forschung und Technik. Die Sendung erfolgt am jeweils ersten Sonntag des Monats um 15:00 Uhr auf 7098 kHz sowie um 19:00 Uhr auf 3685 kHz und 144,390 MHz.


ST. ENGLMAR

Das 36. BBT-Treffen 1990 findet am 13./14.10. in St. Englmar statt. Tagungsort ist, wie im Vorjahr, der Gasthof Kraus in Markbuchen. Für den Samstag ist ein Flohmarkt und ein Mobilwettbewerb auf 2 m sowie ein YL-Treffen vorgesehen. Abends gibt es ein gemütliches Beisammensein. Für Sonntag stehen eine Fuchsjagd und ein technischer Frühschoppen auf dem Programm.


FUNKWETTERBERICHT (01.10.)

Der kontinuierliche Rückgang der Sonnenaktivität, der Mitte September begonnen hatte, scheint nunmehr zum Stillstand zu kommen. In seinem Verlauf waren die Tageswerte der Sonnenfleckenzahl und der 10-cm-Strahlung am Monatsende bis auf etwa 150 Einheiten abgesunken. Infolgedessen stiegen die Mittagswerte der F2-Grenzfrequenz langsamer an, als man aufgrund des jahreszeitlichen Ganges erwarten sollte. Außerdem erreichten sie nicht das Niveau der entsprechenden Werte vom September 1989. Am Nachmittag und am Abend des 29.09. kam es im 50-MHz-Bereich erneut zu Bandöffnungen in Richtung Afrika. Bei überwiegend ruhiger Magnetik ist mit einer merklichen Besserung des Funkwetters zu rechnen, die sich voraussichtlich bis Mitte Oktober auswirken wird.


Ende des DL-RS Nr. 33/90 vom 05.10.1990

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

..._._


Inhalt 1990 Rundspruch-Archiv