DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 27/90 VOM 24.08.1990


BONN

Zur Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und dem DARC fand am 17.07. eine weitere Besprechung in Bonn statt. Beide Seiten waren bemüht, in kooperativer Zusammenarbeit die diskutierten Probleme zu lösen. Ein Thema war die beschränkte Freigabe des 50-MHz-Bereiches in DL. Der DARC erläuterte die positiven Erfahrungen seit der Lizenzerteilung. Das BMPT teilte mit, daß das FTZ etwa 500 Lizenzen ausgegeben habe und zu diesem Zeitpunkt noch etwa 150 in Bearbeitung seien. Damit ist sei die Anzahl von Lizenzen erreicht, die für den Probebetrieb geplant waren. Störfälle seien nicht bekannt geworden. Aufgrund der hohen Resonanz und der interessanten Ausbreitungsbedingungen bekräftigte der DARC sein Interesse, nach Ablauf der einmaligen Befristung eine allgemeine und unbefristete Freigabe zu erreichen.

Ein wichtiges Thema war die Belegung des Sonderkanales S6. Das BMPT berichtete über die Stellungnahme der DBP-Telekom. Danach wird die Forderung des DARC auf Nichtbelegung des S6 als unverhältnismäßig abgelehnt. Aus Gründen der Programmvielfalt und Wirtschaftlichkeit könne auf die volle Ausnutzung der Kabelkapazität nicht verzichtet werden. Der DARC machte deutlich, daß die vom BMPT vorgeschlagenen Maßnahmen – nachrangige Belegung des S6, Pegelabsenkung soweit möglich, Trägerversatz des Tonträgers und Nachbesserung von störenden Hausverteilanlagen – völlig unzureichend seien. Der DARC verlange von der DBP-Telekom die konsequente Anwendung der Bestimmungen der Telekommunikationsordnung. Er bestehe darauf, daß eine störende Breitbandverteilanlage so ausgerüstet werde, daß sie nicht mehr stört bzw. nicht mehr gestört wird. Solange der Betreiber einer fehlerhaften Anlage diesen Bestimmungen nicht nachkomme, sei sie nach einschlägigen Bestimmungen der Telekommunikationsordnung außer Betrieb zu setzen. Das grundsätzlich garantierte Recht der Informationsfreiheit könne nach Ansicht des DARC nicht in Anspruch genommen werden bei technisch fehlerhaften Anlagen, die dabei andere an der Ausübung ihrer Rechte hindern. Der DARC stellte eindeutig klar, daß er nun alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen wird, das Recht der Funkamateure gegenüber der DBP-Telekom durchzusetzen.

Zur Situation des 70-cm-Bandes stellte der DARC fest, daß eine Reduzierung des Bereiches für die Funkamateure unannehmbar sei. Nach einer längeren Diskussion gab das BMPT eine Erklärung ab, nach der in den nächsten fünf Jahren nicht mit einer Entscheidung über eine Beschneidung des 70-cm-Bandes zu rechnen ist.

Zur Wahrnehmung von administrativen Aufgaben der Hoheitsverwaltung durch den DARC erklärte sich das BMPT bereit, derartige Aufgaben, z. B. aus dem Bereich der Amateurfunkprüfungen sowie der Rufzeichenverwaltung, gegebenenfalls auf den DARC zu übertragen. Hierzu erwartet das BMPT noch in diesem Jahr Vorschläge des DARC. Außerdem wird das BMPT den DARC frühzeitig an der Erarbeitung einer neuen Durchführungsverordnung beteiligen. Zu diesem Zweck sollte eine Arbeitsgruppe gebildet werden, deren Aufgabe die Erarbeitung von Übergangsvorschriften im Rahmen der Verwirklichung der deutschen Einheit bis zum Jahresende ist. Daran anschließend sollen Vorschläge für eine neue DV-AFuG vorgelegt werden.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Schaffung einer Interessenvertretung aller deutschen Funkamateure. Das BMPT möchte künftig nur noch mit einer Interessenvertretung sprechen. Daher wird erwartet, daß der DARC die koordinierende Rolle innerhalb der Amateurfunkverbände in Deutschland übernimmt. Zu einem klärenden Gespräch in dieser Angelegenheit wird im Herbst dieses Jahres eingeladen.


BAUNATAL

Der DARC hat einen neuen Geschäftsführer. Am 20.08.1990 nahm Diplom-Betriebswirt Bernd Wolfgang Häfner seine Tätigkeit in der Geschäftsstelle in Baunatal auf. Häfner verfügt bereits über Berufserfahrungen auf dem Gebiet der Verbandsarbeit und strebt den Erwerb einer Amateurfunklizenz an.


HARARE/ZIMBABWE

Von Ende August bis Ende September werden vier Sonderstationen in Zimbabwe Amateurfunkbetrieb über OSCAR 13 bzw. OSCAR 10 durchführen. Geplant sind folgende Aktivitäten: 31.08.–02.09. Z21SAT von Pamuzinda Safari Lodge, 14.–16.09. Z22SAT von den Victoria-Fällen, 21.–23.09. Z23SAT von Bulawayo, 28.–30.09. Z24SAT von Harare. Die Stationen werden durch Des, Z21GH, und Günther, Z21HJ/R, betrieben. Auf beiden Satelliten wird als Frequenz 145,905 MHz verwendet. Alle QSLs via Büro oder direkt an Günther, ....., Zimbabwe.


BAUNATAL

Für den Monat Oktober ist ein Wettkampf in Schnelltelegrafie für alle Interessenten aus DL und Y2 geplant. Nähere Informationen für Ort und Zeit gibt es zu einem späteren Zeitpunkt. Der Telegrafiewettkampf besteht aus folgenden Teildisziplinen: Hören von Buchstaben-, Ziffern- und Klartexten von je einer Minute Länge; Geben eines Buchstaben- und eines Zifferntextes von je einer Minute Länge; Geben eines Klartextes drei Minuten lang. Ermittelt werden die Sieger und Plazierten im Geben, im Hören und in der Gesamtwertung. Alle Interessenten können die ausführliche Ausschreibung für den Wettkampf erhalten beim Referenten für Schnelltelegrafie, Frank Dreyer, Y24IB, ......


DARMSTADT

Die Funkprognose des Forschungsinstituts der Deutschen Bundespost beim Fernmeldetechnischen Zentralamt in Darmstadt kann nun auch via BTX abgerufen werden. Die 16 BTX-Seiten werden werktags jeweils um 07:30, 11:00 und 15:00 Uhr aktualisiert. Die Seiten bieten Informationen über das Funkwetter beeinflussende Vorgänge wie auch den Funkwetterdienst. Die Daten stehen auf der BTX-Seite *150300003#.


FUNKWETTERBERICHT (21.08.)

Im Juli hat der Mittelwert der Sonnenfleckenrelativzahl wieder zugenommen und mit 147 Einheiten den zweithöchsten Wert des Jahres erreicht. Gleichzeitig blieb jedoch die Sonnentätigkeit gering bis mäßig. Lediglich am 28./29.07. trat ein Magnetsturm auf, der in höheren Breiten Aurora auslöste. Nach kurzer Beruhigung steigen seit Mitte August sowohl die Sonnenfleckenzahl als auch der Energiefluß der 10-cm-Strahlung erneut steil an. Von Boulder/Colorado wurden für den 18.08. eine Fleckenrelativzahl von 394 und für den 19.08. ein Fluxwert von 277 gemeldet; beides sind bisherige Jahreshöchstwerte. Im Gegensatz war bis jetzt keine übermäßige Beeinflussung der Kurzwellenausbreitung zu beobachten. Die Tageswerte der F2-Grenzfrequenz reichten im Durchschnitt bis 8 MHz. Bis über das kommende Wochenende hinaus ist mit Sonneneruptionen und möglicherweise nachfolgenden Magnetstörungen zu rechnen.


Ende des DL-RS Nr. 27/90 vom 24.08.1990

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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