TRIER
Der langjährige Redakteur des DX-Rundspruchs Hans-Georg Göbel, DK1RV, hat das DX-Referat aus persönlichen Gründen gebeten, den DX-Rundspruch in neue Hände zu legen. Die deutschen DX-Amateure sind DK1RV zu großem Dank verpflichtet für die zuverlässige Gestaltung des DX-Rundspruchs in den vergangenen Jahren. Gleichzeitig teilt das DX-Referat mit, daß der DX-Rundspruch des DARC und des RSV ab sofort über die Station Y62DXR abgestrahlt wird. Redaktion und Bearbeitung liegen bei Ulf Ehrlich, Y42MK. Der Rundspruch wird wie bisher freitags um 17:00 UTC auf etwa 3745 kHz abgestrahlt. Die zentrale Lage der Rundspruchstation in Thüringen garantiert optimale Empfangsmöglichkeiten zu allen Jahreszeiten. Der Rundspruchredakteur wird in nächster Zeit ebenfalls mit dem DX-Packet-Cluster verbunden sein, so daß aktuelle Informationen direkt verarbeitet werden können.
DUISBURG
Am 27.06.1990 fand vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die Verwaltungsrechtsberufungssache Gerd Kautz, DL5JP, gegen die Deutsche Bundespost Telekom statt. Seit 1985 verursachte der Kläger in verschiedenen Empfangsanlagen seiner Nachbarn erhebliche Störungen. Messungen der Funkstörungsmeßstelle Duisburg ergaben, daß sowohl die mit FTZ-Nummer versehenen Empfangsanlagen der Nachbarn als auch die Gerätschaften des Funkamateurs in Ordnung waren. Gemäß § 16 Absatz 4 DV-AFuG wurde dem Funkamateur zur Auflage gemacht, eine Sendeleistung von maximal 10 W einzuhalten oder außerhalb der ortsüblichen Fernsehsendezeiten Funkbetrieb durchzuführen. Bei der Verhandlung im November 1988 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde vorgeschlagen, die Leistungsbeschränkung von 10 W in 100 W abzuändern. Das akzeptierte seinerzeit der Kläger. Diese abgeänderte Leistungsbeschränkung war jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht annehmbar. Im Berufungsprozeß vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wurde neu verhandelt, ob derartige verfügende Maßnahmen überhaupt berechtigt seien. Dank der guten Argumentation des DARC-Justitiars Boyke Dettmers, DJ4KD, gegen diese Leistungsbeschränkung hob die Deutsche Bundespost vor dem Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster die Ordnungsverfügung vom 17.12.1987 und den Widerspruchsbescheid vom 12.12.1989 komplett auf.
DARMSTADT
Im ersten Halbjahr 1990 stieg die Zahl der Amateurfunklizenzen in der Bundesrepublik Deutschland um 840 auf 64.013, d. h. um 1,3 %. Die Verteilung der 61.024 Individuallizenzen blieb prozentual gleich, das heißt 54 % in der Klasse B, 3 % in der Klasse A und 43 % in der Klasse C. Club- und Relaisfunkstellen verzeichneten einen Zuwachs von 2 %. 1164 zivile Ausländer stellen weiter 1,9 % der Individuallizenzen.
FRIEDRICHSHAFEN
Vom 29.06.01.07. fand in Friedrichshafen die 15. HAM RADIO statt. Mit 16.429 Besuchern aus über 30 Ländern, 160 Direktausstellern aus neun Ländern sowie der erstmals großen Beteiligung aus der DDR wurde eine neue Dimension dieser Ausstellung erreicht. Über 31 % der Gäste kamen aus dem Ausland.
Gleichzeitig mit der HAM RADIO 90 beging der DARC als ideeller Träger das 41. Bodenseetreffen. Neben zahlreichen Vorträgen und Treffen wurden vor allem die aktuellen Probleme des Amateurfunks in der Bundesrepublik diskutiert. So warnte der erste Vorsitzende des DARC, Günther Matz, DJ8BN, in seiner Eröffnungsrede davor, allein aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus das 70-cm-Band zu Gunsten anderer Bedarfsträger zu beschneiden. Ebenso verfolge man, so DJ8BN, die Belegung der Sonderkanäle im Breitband-Kabelnetz der Deutschen Bundespost mit großer Sorge. Die HAM RADIO 91 findet vom 28.30.06. auf dem Friedrichshafener Messegelände statt.
TOURS
Im Rahmen einer Montblanc-Expedition im August soll eine Amateurfunkstation vom Gipfel des mit 4810 m höchsten Berges Europas betrieben werden. Die Expedition wird zwischen dem 10. und 20.08.1990, abhängig von der Wetterlage, aufbrechen und mindestens vier Tage, bei gutem Wetter zwei Tage länger, dauern. Dabei ist ein 24stündiges Biwak auf dem Gipfel vorgesehen. Unter dem Rufzeichen F8UFT werden die Operateure versuchen, mit möglichst vielen Funkamateuren in Kontakt zu treten. Als Arbeitsfrequenzen sind vorgesehen: 144,100 MHz in CW, 144,330 MHz in SSB, 145,550 MHz in FM, 145,350 MHz via Relais FZ8VHB, 145,725 MHz via Relais HB9G, 438,500 MHz in ATV mit der Rückruffrequenz 144,170 MHz in SSB und 144,150 MHz in FM. Außerdem wird eine CW-Bake auf 144,050 MHz installiert. Vom Basislager gibt es aktuelle Informationen um 21:00 Uhr Ortszeit auf 3610 kHz in SSB sowie um 21:30 Uhr Ortszeit auf 3545 kHz in CW. QSL-Karten gehen via FD1JMH.
DÖBRIACH
Vom 21.07.12.08. findet in Döbriach am Millstätter See in Kärnten/Österreich das diesjährige DX-Camp statt. Obwohl das DX-Camp in erster Linie für Freunde des Kurzwellen- und UKW-Rundfunks gedacht ist, sind auch Funkamateure sehr willkommen. Vom 29.07.03.08. stellt die ADXB-OE eine Amateurfunkstation für Kurzwelle und UKW mit dem Rufzeichen OE8XBC zur Verfügung.
FUNKWETTERBERICHT (03.07.)
Der ausgeprägte periodische Verlauf der Sonnenaktivität, der sich seit Jahresanfang herausgebildet hatte und der mit dem Monatsrhythmus zusammenfiel, scheint nun zu Ende zu gehen. Ursache war eine sehr ungleichmäßige Verteilung der Aktivitätsgebiete auf der Sonne. Ob diese Umorientierung eine Erhöhung der Sonnentätigkeit mit sich bringen wird, läßt sich zur Zeit noch nicht abschätzen. Der Anstieg der Sonnenfleckenzahl und der 10-cm-Strahlung, der Ende Juni begonnen hatte, setzt sich weiter fort. Am 02.07. erreichte die Radiostrahlung 252 Einheiten. Wegen Verzögerungen bei der Datenzustellung liegen keine aktuellen R-Werte hier vor. Jedoch dürfte Ende Juni nach der Skala von Boulder/Colorado die Grenze von 300 Einheiten überschritten worden sein. Die Magnetik war bisher ruhig, allerdings sind schnelle Änderungen dieses Zustandes jederzeit möglich. Infolgedessen muß im Vorhersagezeitraum mit sehr wechselhaftem Funkwetter gerechnet werden.
BAUNATAL
Für den Deutschland-Rundspruch beginnt jetzt eine mehrwöchige Sommerpause. Der nächste Rundspruch wird am 24.08. herausgegeben. Allen Lesern wünscht die Redaktion eine erholsame Urlaubszeit.
Ende des DL-RS Nr. 26/90 vom 06.07.1990
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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