DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 12/90 VOM 30.03.1990


DARMSTADT

Ab sofort erteilt das Fernmeldetechnische Zentralamt Sondergenehmigungen für den Betrieb von Amateurfunkstellen im 50-MHz-Bereich. Diese Sondergenehmigungen gelten für den Frequenzbereich von 50,080–50,400 MHz und sind bis zum 01.04.1991 befristet. Sie sollen in der Anzahl begrenzt werden. Es darf nur Betrieb in den Sendearten A1A und J3E, also CW und SSB, durchgeführt werden. Die maximal zulässige Strahlungsleistung beträgt 25 W ERP. Die vorgeschriebene Antennenpolarisation ist horizontal. Andere Funkdienste und Fernmeldeanlagen dürfen weder national noch international gestört werden. Störungen durch andere Funkdienste und Fernmeldeanlagen müssen hingenommen werden. Relaisfunk, Datenfunk oder Contestbetrieb sind nicht gestattet. Der Genehmigungsinhaber muß während des Sendebetriebes jederzeit telefonisch erreichbar sein, um im Störungsfall die störende Aussendung sofort abzuschalten. Um die Fernsehsender Biedenkopf, Grünten/Allgäu und Saarbrücken auf Kanal 2 einschließlich der durch diese Sender im Breitbandkabel versorgten Gebiete gibt es Schutzzonen. Hier darf nur außerhalb der Programmzeiten Sendebetrieb abgewickelt werden. Antragsberechtigt sind Funkamateure, die im Besitz einer Amateurfunkgenehmigung der Klasse B sind. Genehmigungen gelten nur für den ortsfesten Betrieb am eingetragenen Standort der Amateurfunkstelle. Clubstationen der Klasse B sind antragsberechtigt, wobei der Funkbetrieb nur von Inhabern der Lizenzklasse B abgewickelt werden darf. Die Mitbenutzung einer Amateurfunkstelle mit 50-MHz-Sondergenehmigung ist für Genehmigungsinhaber der Klasse B unter den Bedingungen nach § 5 (3) der DV-AFuG statthaft. Die Regelung nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 gilt nicht für die 50-MHz-Sondergenehmigung. Genehmigungsanträge mit den genauen geographischen Koordinaten des eingetragenen Standortes sind zu richten an das Fernmeldetechnische Zentralamt, ...... Für jede erteilte Sondergenehmigung ist ein Erfahrungsbericht zu erstellen, der Auskunft über die Störungssituation, Reichweite und Anzahl der erfolgreichen Funkverbindungen enthält. Dieser Erfahrungsbericht ist dem Deutschen Amateur-Radio-Club e. V., ....., zur Auswertung für den Bundesminister für Post und Telekommunikation zu übersenden.


WINDHOEK

Am 21.03.1990 feierte der südwestafrikanische Staat Namibia seine Unabhängigkeit. Amateurfunkstationen in diesem Land verwendeten bisher Rufzeichen mit dem südafrikanischen Präfix ZS3. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) hat Namibia vorläufig die Rufzeichenreihe V5A bis V5Z zugewiesen. Es konnten bereits die Sonderstation V51NAM und weitere Stationen mit V51 gehört werden.


BERLIN

Am 24.03. fand in Neuenhagen bei Berlin der außerordentliche Verbandstag des Radiosportverbandes der DDR (RSV) statt. An der Tagung nahmen 112 Delegierte aus allen Bezirken der DDR teil. Ziel war es, eine neue Clubleitung zu wählen und die Richtlinien für die weitere Verbandsarbeit festzulegen. Die Versammlung beschloß den Austritt aus dem derzeitigen Dachverband, der Gesellschaft für Sport und Technik (GST-VTSV), am Vorabend des Gründungstages des neu zu gründenden Bundes technischer Sportverbände (BTSV). Damit soll ein rechtloser Zustand verhindert werden, der vor allem die Existenz der Clubstationen und Relaisfunkstellen bedrohen würde. Ferner soll beantragt werden, daß die derzeit den Funkamateuren durch die GST zur Verfügung gestellte Technik an den RSV übertragen werden kann. In einem Brief teilen die Delegierten der Volkskammer mit, daß sich der neu gegründete Verband der Funkamateure und Funkpeilsportler als nichtmilitärische Organisation versteht und gemeinnützige Ziele verfolgt. Zum Präsidenten des RSV e. V. wurde Dr. Lothar Wilke, Y24UK, gewählt. Stellvertreter wurden Dr. Horst Weißleder, Y23EK, und Hardy Zenker, Y21FA. Der neue Vorstand wurde damit beauftragt, den RSV als e. V. eintragen zu lassen und eine Anerkennung als gemeinnützige Vereinigung zu erwirken. Mit großer Mehrheit wurde die Festlegung des Mitgliedsbeitrages auf 120,– Mark gebilligt. Mit dem 24.03.1990 haben sich die Computersportler vom Radiosportverband der DDR getrennt und am gleichen Tage ihre eigene Organisation gegründet.


BONN

DDR-Bewohner dürfen bei ihrem Besuch in der Bundesrepublik CB-Funk ausüben. Dies geht aus einer Verfügung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 22.03.1990 hervor. Die entsprechende Allgemeingenehmigung zum Errichten und Betreiben von CB-Funkgeräten für Bewohner der DDR wurde auf Gegenseitigkeit erlassen.


MERCHWEILER

Der Ortsverband Merchweiler, Q20, veranstaltet in diesem Jahr die dritte „Ham 20“. Sie findet statt am 07. und 08.04. in der Zentralschule in Merchweiler. Im Rahmen dieser Amateurfunkveranstaltung gibt es am 07.04. einen Funkflohmarkt, eine Geräteausstellung und Vorführungen von Sonderbetriebsarten. Für den Nachmittag stehen Vorträge über SSTV und FAX, UKW-Ausbreitung und ATV auf dem Programm. An diesem Tag werden auch das Telefonmobil und der Funkmeßwagen der Deutschen Bundespost vorgeführt. Weitere Informationen erteilt Manfred Lang, DK6VH, ......

Am 08.04. werden zwei Funkpeilwettbewerbe und ein Mobilwettbewerb durchgeführt. Die Fuchsjagden werden um 10:00 Uhr auf 80 m und um 14:00 Uhr auf 2 m gestartet. Der Mobilwettbewerb beginnt um 10:00 Uhr. Der Verantwortliche ist Dieter Maschke, DB1VP, ...... Eine Einweisung erfolgt durch die Clubstationen DLØOVM und DAØHAM auf 145,500 MHz und über das Relais DBØSR auf Kanal RØ.


FUNKWETTERBERICHT (27.03.)

Der im letzten Funkwetterbericht angekündigte Magnetsturm löste am 21.03. über Nordeuropa Aurora aus und führte zu einem erneuten Abfall der F2-Grenzfrequenz. Während der darauffolgenden fünf Tage blieb das Erdmagnetfeld aktiv. Sowohl am 25. als auch am 26. trat wieder Aurora auf. Das bisherige Maximum der Sonnenfleckenrelativzahl dieses Monats wurde am 24. mit 333 nach der Skala von Boulder/USA erreicht. Am gleichen Tage belief sich die 10-cm-Strahlung allerdings nur auf 229 Einheiten. Die auf ein mäßiges Niveau angestiegene Sonnentätigkeit wird voraussichtlich am Monatsende wieder zurückgehen, weil bis dahin die aktivsten Gebiete hinter dem Westrand der Sonnenscheibe verschwunden sein werden. Vom 01.–07.04. ist mit überwiegend ruhigem Funkwetter zu rechnen.


Ende des DL-RS Nr. 12/90 vom 30.03.1990

Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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