BONN
Die Amateurfunkbänder bei 18 und 24 MHz dürfen in der Bundesrepublik Deutschland ab sofort mit 750 W in allen in der DV-AFuG für diese Bereiche aufgeführten Sendearten benutzt werden. Dies gilt auch für Funkamateure mit gleichwertigen Genehmigungen aus den CEPT-Ländern und aus der DDR bei vorübergehendem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Mit Verfügung 9/1990 im BMPT Amtsblatt 10 vom 25.1.90 wurden die bisher bestehenden Beschränkungen für diese Bänder aufgehoben. Die Frequenzbereiche 18.06818.168 kHz und 24.89024.990 kHz waren von der Funkverwaltungskonferenz (WARC) Genf 1979 dem Amateurfunkdienst und dem Amateurfunkdienst über Satelliten auf primärer Basis zugewiesen worden. Voraussetzung war die abgeschlossene Verlagerung des seinerzeit dort bevorrechtigten festen Funkdienstes. Als eine der ersten Verwaltungen gab das Bundespostministerium in der ab 01.01.1982 geltenden Fassung der DV AFuG den Betrieb auf diesen Bändern in A1A mit 150 W PEP Output auf sekundärer Basis frei. Ab 01.07.1989 erklärte der Internationale Ausschuß für Frequenzregistrierung der ITU die Verlagerung für abgeschlossen. Folgende Bandunterteilungen hatte die IARU-Region 1 auf ihrer Konferenz in Noordwijkerhout 1987 vorsorglich festgelegt: CW im gesamten Band, RTTY von 18.10018.110 kHz bzw. 24.92024.930 kHz, Fonie von 18.11018.168 kHz bzw. 24.93024.990 kHz. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Amateurfunkbereich bei 10 MHz von dieser Regelung ausgenommen bleibt. Hier ist in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor nur A1A, also CW, erlaubt.
BAUNATAL
Die WARC-Bänder sind in Portugal ab sofort für den Amateurfunkdienst freigegeben. Der Bereich 10.10010.150 kHz wurde auf sekundärer Basis zugewiesen, es ist A1A oder F1A mit maximal 60 W zugelassen. In den Bereichen 18.06818.168 kHz und 24.89024.990 kHz ist der Amateurfunkdienst primärer und exklusiver Benutzer, mit Ausnahme eines sekundären Bereichs zwischen 18.155 und 18.168 kHz.
BRÜSSEL
Seit dem 01.01.1990 ist in Belgien das 6-m-Band im Bereich von 50,00050,450 MHz für den Amateurfunk auf sekundärer Basis freigegeben. Voraussetzung ist die Beantragung einer Sondergenehmigung, die bis zum 31.12.1993 befristet ist. Es ist nur Betrieb an einem festen Standort gestattet. Die maximal zulässige Leistung beträgt 30 W. Die genehmigten Betriebsarten richten sich nach der jeweiligen Lizenzklasse. Antragsberechtigt sind alle Lizenzinhaber der belgischen Klassen B und C. Dies betrifft ebenfalls in Belgien lebende Ausländer mit Rufzeichen der Reihen ON9B und ON9C. Dem Antrag ist ein komplettes Schaltbild des 50-MHz-Senders beizufügen. Im Falle von Störungen des in diesem Bereich bevorrechtigten primären Funkdienstes müssen die Sendungen unverzüglich eingestellt werden.
BAUNATAL
Die überhandnehmenden Störungen des Amateurfunks im 2-m-Amateurfunk-Exklusivband und die Art der Behandlung der Störmeldungen der Funkamateure durch die zuständigen Fernmeldeämter haben den Vorstand veranlaßt, in einem deutlichen Brief an Bundesminister Dr. Schwarz-Schilling die sofortige Einstellung des Versuchsbetriebes auf dem Sonderkanal S6 zu fordern. Der Vorstand betont in seinem Schreiben, daß er entschlossen sei, notfalls die Rechte der Funkamateure gerichtlich geltend zu machen.
DARMSTADT
Die Lizenzklasse 2A der DDR berechtigt dort zum Mitbenutzen anderer Amateurfunkstellen auf allen Amateurfunkbändern mit allen zugelassenen Betriebsarten. Da zu ihrem Erwerb geringere technische Kenntnisse als für die höchste DDR-Klasse 1A verlangt werden, wurde sie im Bereich der Deutschen Bundespost nur in die Klasse C eingestuft. Wie vom FTZ in Darmstadt verlautet, wird Inhabern der DDR-Lizenzklasse 2A als Ausnahmeregelung die Möglichkeit geboten, durch Zusatzprüfungen im Bereich Technik mit 65 Punkten die Klasse A bzw. mit 75 Punkten die Klasse B der Bundesrepublik Deutschland zu erwerben. Dafür wird die übliche Gebühr für Zusatzprüfungen in Höhe von 20, DM erhoben.
BAUNATAL
Der Start des japanischen Amateurfunksatelliten JAS-1B sollte planmäßig am 01.02. zwischen 01:25 und 02:00 UTC erfolgen.
BERLIN
Der diesjährige Sommer-Intensivlehrgang der Behindertenbetreuung findet vom 03. bis 24.08. im Jugendgästehaus in Oberwesel am Rhein statt. Das Jugendgästehaus ist für Rollstuhlfahrer und Blinde geeignet. Es stehen moderne Zwei-Bett-Zimmer mit Naßzelle zur Verfügung. Wie jedes Jahr gibt es Teilnehmerplätze für 20 Behinderte und Nichtbehinderte. Die Prüfung durch die Oberpostdirektion Koblenz erfolgt im Jugendgästehaus am 23.08.1990. Interessenten werden um baldige Anmeldung gebeten, da etwa ein halbes Jahr an Selbststudium erforderlich ist, um problemlos und erfolgreich die Prüfung abzulegen. Anfragen und Anmeldungen sind zu richten an Günter Zellmer, DL7ZG, ......
DORSTEN
Am Samstag, dem 10.02., findet in Dorsten die 13. Gigahertz-Tagung statt. Veranstaltungsort ist die Volkshochschule Dorsten, Maria Lindenhof, an der B224 gelegen. Neben einer Reihe von Vorträgen zu Themen aus dem Bereich der Mikrowellenbänder gibt es in diesem Jahr wieder einen Gerätewettbewerb. Alle Besucher der Tagung sind aufgefordert, ihre Selbstbaugeräte, Baugruppen, Module und Antennen aus dem Umfeld der Mikrowellentechnik mitzubringen und Auszustellen. Eine Jury wird die Exponate begutachten und die besten prämieren. Daneben wird ein rechnergestützter Rauschzahlmeßplatz für Messungen an Konvertern und Vorverstärkern zur Verfügung stehen. Weitere Hinweise zur Gigahertz-Tagung wurden in der Februarausgabe der cq-DL veröffentlicht.
FUNKWETTERBERICHT (Darmstadt, 30.01.)
Trotz hoher Fleckenzahlen erreichte die Sonnenaktivität im letzten Monatsdrittel ein nur mäßiges Niveau. Dementsprechend lag im selben Zeitraum der Energiefluß der 10-cm-Strahlung im Mittel bei 245 Einheiten und damit vergleichsweise niedrig. Seit dem 21.01. ist sowohl bei der 10-cm-Strahlung als auch bei der Röntgenstrahlung ein deutlicher Rückgang eingetreten, der einen Abfall der Mittagswerte der F2-Grenzfrequenz, die gegenwärtig rund 12 MHz betragen, nach sich zog. Für den 30.01. wurden von Boulder/USA folgende Tageswerte gemeldet: Sonnenfleckenrelativzahl 329, 10-cm-Strahlung 229. Da die derzeit größte Fleckengruppe mit dem höchsten Flare-Potential am 04.02. genügend weit hinter den Westrand der Sonne gewandert sein wird, dürfte sich spätestens von diesem Zeitpunkt an überwiegend ruhiges Funkwetter durchsetzen. Vor diesem Zeitpunkt hingegen sind zumindest mittelstarke Eruptionen möglich.
Ende des DL-RS Nr. 4/90 vom 02.02.1990
Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
..._._
Inhalt 1990 | Rundspruch-Archiv |