AKTUELLER NACHTRAG ZUM DL-RS NR. 36/89 VOM 27.10.1989


BONN/BAUNATAL

Der DARC wird wieder gemeinnützig. Diese Entscheidung traf der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am Mittwoch dieser Woche in einer abschließenden Beratung zum Vereinsförderungsgesetz. Damit wird die Tätigkeit des Club insbesondere auf dem Gebiet der Jugend- und Erwachsenenbildung, der Betreuung von Schwerbehinderten und Blinden und der Völkerverständigung durch den Gesetzgeber anerkannt. Abgeordnete des Bundestages aus allen Fraktionen haben das Anliegen des DARC in den letzten Wochen nachdrücklich unterstützt. Es ist sicher, daß auch viele Mitglieder des Clubs aufgrund von Zeitungsmeldungen, daß der Amateurfunk – entgegen früheren Verlautbarungen – nicht gemeinnützig werden soll, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für das Anliegen des Clubs eingesetzt haben.

Das Vereinsförderungsgesetz wird noch in diesem Jahr vom Parlament beschlossen werden und am 01.01.1990 in Kraft treten.


Ende des Nachtrags zum DL-RS 36/89 vom 27.10.1989

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1989 Rundspruch-Archiv