DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 30/89 VOM 15.09.1989


HAMBURG

Nach der probeweisen Einschaltung des Sonderkanals S6 in Hamburg im Monat Juni hat am 30.08. noch einmal ein Gespräch zwischen der OPD Hamburg und Vertretern des DARC und des VFDB stattgefunden.

Die Funkamateure machten deutlich, daß es in Hamburg während der Probeeinschaltung an vielen Stellen erhebliche Störungen des Amateurfunkverkehrs gegeben hat, die dazu führten, daß in manchen Straßenzügen das Hamburg-Relais auf der Frequenz 145,750 MHz nicht aufnehmbar war. Die Gesprächsteilnehmer seitens des DARC und VFDB wiesen außerdem auf die hohe Empfindlichkeit der Amateurfunkempfänger hin, die auch in anderen Bereichen des 2-m-Bandes gestört werden, so daß auch Beeinträchtigungen im SSB-Band zu verzeichnen sind. Die Vertreter der OPD zeigten Verständnis für die Sorgen der Funkamateure und haben aus diesem Grunde den Kanal S6 bisher nicht belegt. Die OPD Hamburg hat auch wie einige andere OPDen die Beschwerden der Funkamateure an das Bundespostministerium weitergeleitet. Sie wiesen aber darauf hin, daß ihr letztlich in dieser Frage durch Weisungen die Hände gebunden seien, und da demnächst keine anderen Kabelkanäle mehr frei seien, muß voraussichtlich ab 19.10. auch in Hamburg der Kanal S6 belegt werden.

Die OPD hat durch Messungen überprüft, daß aus dem posteigenen Netz keine Störungen des Amateurfunkverkehrs entstehen. Sie hat zugesichert, daß alle Störungen des Amateurfunkverkehrs, die durch die Netzebene 4, also durch Hausverteilanlagen verursacht werden, verfolgt und mit Auflagen versehen werden. Der DARC teilt allerdings die optimistische Einschätzung des Funkstörmeßdienstes nicht, daß nämlich die Störungen der Hausverteilanlagen bzw. die störenden Beeinflussungen dieser Anlagen durch entsprechende technische Maßnahmen in angemessener Zeit zu beheben seien. Die OPD hat bei dem Gespräch den Vorschlag des DARC aufgegriffen, die mangelhaften Hausverteilanlagen mit Sperrfiltern für den Kanal S6 zu versehen.


BAUNATAL

In Zusammenhang mit der vorausgegangenen Meldung stellt der DARC fest, daß auch im Bereich der übrigen Oberpostdirektionen Versuchssendungen auf dem Kanal S6 laufen bzw. bereits Programme angeboten werden. In der cq-DL 7/89 hat der DARC auf Seite 445 das Formular „Funkstörungsmeldung“ abgedruckt. Die Mitglieder sind aufgerufen, diese Meldung bei Auftreten von Störfällen auszufüllen und an die Geschäftsstelle des DARC abzusenden. Dieses Formular kann auch bei der Geschäftsstelle des DARC angefordert werden.


GESEKE

Der Landesjugendverband Hessen im DARC veranstaltet in Verbindung mit dem BuS-Referat ein Seminar über die Betriebsart Packet-Radio im Schloß Ehringerfeld in der Nähe von Geseke am 07./08.10. Das Seminar soll Anfängern die Möglichkeit geben, sich umfassend mit der Technik und der Software vertraut zu machen. Folgende Seminarpunkte sind vorgesehen: Vorstellung, Prinzip und Arbeitsweise von Packet-Radio, Stationsaufbau, Digipeaterprinzip, Übertragungstechnik, Praktische Vorführungen und Erläuterung von Soft- und Hardware. Anmeldung an den Vorsitzenden des Landesjugendverbandes Hessen Erich Behrens, DL6FAL, ......


BONN

Die Technischen Vorschriften für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger von 1981 werden ab 01.10.1989 liberalisiert, offenbar im Zuge der Harmonisierung innerhalb der europäischen Gemeinschaft. Jetzt „empfiehlt“ das BMPT mit Verfügung 868 im Amtsblatt 97 vom 31.08.1989 einen Empfangsbereich auf Kurzwelle bis 30 MHz anstelle der bisherigen Regelung bis nur 26,1 MHz. Vorhandene Geräte alter Norm dürfen auf 30 MHz umgestellt werden. – Die bundesdeutschen Kurzwellenhörer werden diesen überfälligen Schritt begrüßen.


KASSEL

Der Einladung zu einem Seminar folgten am vergangenen Wochenende die OPD-Verbindungsbeauftragten der Distrikte. Die Leitung oblag dem Funkverwaltungsreferenten Rolf Kadau, DJ7CH. Der Vorstand war durch den 3. Vorsitzenden Karlheinz Vennekohl, DK5OD, und die Distrikte durch den AR-Sprecher Hans-Christian Schütt, DL9XN, vertreten. Die Themen dieses Seminars reichten von Fragen der Gestaltung der Amateurfunkprüfung über Störungen und störende Beeinflussungen bis zu der Nutzung der Amateurfunkfrequenzen und zu Problemen in Verbindung mit dem Amateurfunkbetrieb. Die Teilnehmer konnten ihre Anliegen und Sorgen vorbringen und Anregungen für ihre Arbeit mitnehmen.


BONN

Funkamateure aus dem Raum Bonn gestalteten – wie im letzten Jahr – einen informativen Stand auf dem Münsterplatz in Bonn. Anlaß war der Informationstag Dritte Welt – initiiert vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Ein ganzes Netz, vor allem afrikanische Amateurfunkstationen, war ständig mit der Tagungsstation DKØBNN verbunden. Prominente Gäste und viele Besucher auf dem Münsterplatz nahmen die Gelegenheit wahr, sich über die Aktivitäten der Funkamateure zu informieren.


BONN

Im § 15 des neuen Fernmeldeanlagengesetzes in der seit Juli 1989 geltenden Fassung werden Strafandrohungen ausgesprochen, so z. B. im Absatz 2b wegen Nichtbefolgung der Anordnung zur Beseitigung von Fernmeldeanlagen bei Fortfall ihrer Genehmigung oder im Absatz 2d gegen ihre Überlassung an Nichtbefugte. Dazu heißt es im § 15 (3): „… die Tat wird nur auf Antrag des Bundesministers für Post und Telekommunikation oder von ihm hierzu ermächtigten Behörde verfolgt“.

Hierzu bestimmte das BMPT mit Verfügung 847 im Amtsblatt 95 vom 24.08.1989: „Die Oberpostdirektionen werden hiermit ermächtigt, das dem Bundesminister für Post und Telekommunikation im § 15 Absatz 3 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen zugewiesene Recht zur Strafantragsstellung auszuüben.“


DARMSTADT (11.09.)

Im Zusammenhang mit den im letzten Funkwetterbericht erwähnten sehr eindrucksvollen Fleckengruppen überstiegen die Tageswerte der Sonnenfleckenrelativzahl in der vergangenen Woche die 300 Einheitenmarke. Nach amerikanischer Zählung wurden teilweise sogar Werte über 400 erreicht. Am 09.09. wurden mit 305 Platzeinheiten die höchsten Tageswerte der 10-cm-Strahlung seit Mitte Juni gemessen. Die Flare-Aktivität war hingegen nur mäßig bis hoch. Ein Rückgang der Sonnenaktivität, der bis etwa Monatsende anhalten kann, steht unmittelbar bevor. Diese Entwicklung dürfte jedoch die Höchstwerte der F2-Grenzfrequenzen kaum beeinflussen. So ist ab Mitte des Monats mit einer merklichen Besserung des Funkwetters auf den oberen Bändern zu rechnen. Darüber hinaus sind sogar vereinzelte Öffnungen des 6-m-Bandes in Richtung Südafrika und Südamerika während der Nachmittagsstunden möglich.


Ende des DL-RS Nr. 30/89 vom 15.09.1989

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1989 Rundspruch-Archiv