DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 13/89 VOM 07.04.1989


KASSEL

Zur UKW-Arbeitstagung hatte der UKW-Referent Günter König, DJ8CY, am vergangenen Wochenende eingeladen. Neben den UKW-Referenten der Distrikte waren auch anwesend der AR-Sprecher Hans-Christian Schütt, der BuS-Referent Ekkehard Plicht, DF4OR, der Referent für Funkverwaltungsfragen Rolf Kadau, DJ7CH, sowie die Distriktsvorsitzenden von Niedersachsen Karlheinz Vennekohl, DK5OD, und Klaus Neumann, DF8FR, vom Distrikt Saarland. Nach den Berichten der Mitarbeiter im UKW-Referat wurden die Tagesordnungspunkte behandelt. Die Versammlung befaßte sich unter anderem eingehend mit den Themen, die auf der bevorstehenden Region 1 VHF-Committee-Meeting am 08./09.04. in Düsseldorf diskutiert werden sollen. Die Versammlung empfahl die Ablehnung der beabsichtigten Nutzung des 2-m-Exklusivbandes durch Mikrosatelliten, wie z. B. im brasilianischen Dove. Die mögliche Nutzung des Frequenzbereiches 144,300–144,500 MHz für den Satellitenbetrieb wurde von der Versammlung nicht befürwortet. Die verstärkte Belegung des Sonderkanals S6 in verschiedenen Teilen der Bundesrepublik führt zunehmend zu Störungen im Bereich 144,000–146,000 MHz. Die Teilnehmer wurden darum gebeten, auch weiterhin in den Distrikten darauf einzuwirken, daß die Störungen in jedem Einzelfall den zuständigen Stellen der Deutschen Bundespost angezeigt werden. Weitere Themen der Tagung waren Conteste, Diplome, Packet-Radio und ATV sowie Europaweite Verbindung auf dem 3-cm-Band. Die Behandlung von FM Relaisstellenanträgen oder Änderungen nahm einen breiten Raum in der Arbeitstagung ein. Befürwortet wurden zehn 70-cm-Relais, sechs 23-cm-Relais und ein 13-cm-Relais. Die Tagung schloß mit einem Dank des Amateurrats-Sprechers und des UKW-Referenten an alle Teilnehmer für die geleistete gute Arbeit im UKW-Referat.


ESSEN/BAUNATAL

Die nächste öffentliche Versammlung des Amateurrats wird am 22./23.04. in Essen durchgeführt. Satzungsgemäß wird der Vorstand sowie der AR-Sprecher und dessen Stellvertreter neu gewählt. Karl Taddey, DL1PE, wird für das Amt des 1. Vorsitzenden nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Ausschüsse des Amateurrats werden ebenfalls auf dieser Versammlung neu bestellt. Der erste Tag der Versammlung des Amateurrats wird mit einem gemeinsamen Abendessen abschließen, der vom gastgebenden Distrikt Ruhrgebiet arrangiert wird. Dazu sind Gäste herzlich eingeladen. Näheres kann bei Frau Julia Winschermann, DF2EF, ....., erfragt werden. Der Sonder-DOK „HV 89“ wird im Monat April von folgenden Clubstationen vergeben: DLØDRG, DLØER, DKØEN, DLØUP und DLØDL.


DORTMUND

Anläßlich der „Hobby-tronic und Computer-Schau ’89“ wird auch der Amateurfunkdienst der Öffentlichkeit vorgestellt. Vom 12.–16.04. werden Funkamateure den Besuchern mehrere Betriebsarten des Amateurfunks vorführen. Vorgesehen sind Relais- und DX-Betrieb in Telefonie und Telegrafie sowie Funkfernschreiben, Satellitenfunk und Amateurfunkfernsehen.


WASHINGTON

Die Betriebsgewohnheiten von U4MIR beschreibt Ray Soifer, W2RS, im ASR (Amateur Satellite Report) vom 14.04. Danach hatte Alexander erstmalig am 09.02.1989 Kontakt mit ZS6AKV, danach mit Stationen aus Europa und Nordamerika, zeitweilig vier Umläufe hintereinander hindurch. Er arbeitet zumeist ab 19:00 UTC, manchmal bereits ab 15:30 UTC. Leider sind seine Englischkenntnisse nicht gut. Er läßt sich vieles wiederholen, besonders Rufzeichen, es ist daher unbedingt die Buchstabiertafel nach VO Funk anzuwenden. Wie G3IOR berichtet, soll im April eine neue Mannschaft in die Raumstation MIR einziehen, die bereits am Boden in den Amateurfunk eingewiesen wurde. Als QSL-Adresse wurde wieder Boris Stepanov angegeben unter ......


BAUNATAL

Das Fernmeldetechnische Zentralamt der Deutschen Bundespost hat dem DARC mit Schreiben vom 04.04.89 folgendes bekanntgegeben:

„Den Funkamateuren in der Bundesrepublik Deutschland, die im Besitz einer gültigen Amateurfunkgenehmigung der Deutschen Bundespost nach § 4 DV-AFuG sind, wird hiermit unter Hinweis auf § 9 Abs. 1 DV-AFuG die Genehmigung erteilt, mit den Empfangseinrichtungen ihrer Amateurfunkstellen Aussendungen der Ton- und Fernsehrundfunksender aufzunehmen. Dabei ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Wenn bei Änderungen der kennzeichnenden Merkmale von Ton- und Fernsehrundfunksendern sowie bei einer Änderung der Rundfunkversorgung zum Rundfunkempfang Änderungen an Amateurfunkanlagen notwendig werden, gelten zur Kostenfrage die entsprechenden Teile der Allgemeingenehmigung für das Errichten und Betreiben von Ton- und Fernsehrundfunkempfängern. Die DV-AFuG wird zu gegebener Zeit angepaßt.“

Diese Neuregelung berechtigt somit den aufgrund einer bundesdeutschen Amateurfunkgenehmigung lizenzierten Funkamateur, mit seinen Amateurfunkempfängern auch Rundfunk- und Fernsehsendungen zu empfangen, ohne daß diese Geräte eine FTZ-Zulassung oder FTZ-Nummer haben müssen. Voraussetzung ist aber, daß der Funkamateur die Rundfunkgebühren bezahlt hat. Sollte die Deutsche Bundespost in Zukunft die technischen Merkmale der Betriebsart Rundfunk- oder Fernsehsender ändern (z. B. Änderung der Frequenzen, der Modulationsart, Abgehen von PAL oder der Zeilenzahl etc.) und deshalb auch Änderungen an den Amateurfunkempfängern erforderlich sein, um solche neuen Betriebsarten empfangen zu können, so muß der Funkamateur die Kosten der Umstellung seiner Amateurfunkempfänger selber tragen.


DARMSTADT (04.04.)

Seit Monatsanfang hat bei der Sonnenaktivität eine deutliche Aufwärtsbewegung eingesetzt, nachdem in den letzten Tagen des Vormonats die Werte der Sonnenfleckenzahl und 10-cm-Strahlung auf 82 bzw. 158 Einheiten, d. h., auf das niedrigste Niveau seit Jahresbeginn abgesunken waren. Der Wiederanstieg scheint jedoch langsamer zu verlaufen, als die Aktivitätszunahme Anfang März, die zu dem schon mehrfach erwähnten intensiven Magnetsturm am 13./14.03. führte. Wie erst jetzt bekannt wurde, war während dieser Störung in den USA Nordlicht gesichtet worden, südlichster Beobachtungspunkt war hierbei die Südspitze Floridas.

Die Aussichten: Die DX-Bedingungen auf den höherfrequenten Bändern werden bis etwa zum 10.04. eine merkliche Besserung erfahren. Dies gilt auch für die nördlichen Verkehrslinien. Bei den unteren Bändern muß hingegen weiterhin mit Beeinträchtigungen gerechnet werden. Zwischen dem 11. und 15.04. kann es zu einer Wiederholung der großen Störung des Vormonats kommen. Die Intensität eines solchen Ereignisses hängt von dem gegenwärtig noch nicht sicher einzuschätzenden Zustand des Aktivitätsgebietes ab, das vor 2 Tagen erneut am Ostrand der Sonne auftauchte.


Ende des DL-RS Nr. 13/89 vom 07.04.1989

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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