DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 6/89 VOM 17.02.1989


PHILADELPHIA

Wegen wiederholter Überschreitung der Grenzwerte zulässiger Ausstrahlungen aus ihrem Fernsehkabelnetz hat die Außenstelle der amerikanischen Fernmeldebehörde FCC in Philadelphia die Sendegesellschaft TV Cabele of Carlisle in Pennsylvania zu einer Geldbuße von 2000,– US$ verurteilt. Bei zwei Inspektionen waren 25 Leckstellen im Kabel gefunden worden, die den zulässigen Wert von 20 µV pro Meter in drei Meter Entfernung vom Kabel im Bereich zwischen 54 und 216 MHz überschritten. Eine angestrengte Revision war verworfen worden.


LAKE BLUFF

Das Radio Amateur Callbook 1989 hat gegenüber dem Vorjahr wieder an Inhalt und Umfang zugenommen. Bei der Nordamerika-Ausgabe macht der Zuwachs auf fast 499.000 Lizenzen gerade 1 % aus. Nach der Angabe „27.000 neue Lizenzen“, das sind 5 %, muß der gleichzeitige Abgang 4 % betragen haben. Die „International Listings“ sind um fast 12 % auf 561.000 Eintragungen angestiegen, die Seitenzahl auf 1668. Von Japan, das nach eigenen Angaben etwa 700.000 Lizenzen aufweist, führt das Callbook nur die 34.000 der obersten Klasse auf, weil die Masse der 5-W-Lizenzen kaum eine Chance hat, international eine Rolle zu spielen. Danach rangieren an erster Stelle die USA mit fast 449.000 Lizenzen, in weitem Abstand gefolgt von Indonesien mit 61.350, der Bundesrepublik Deutschland mit 60.900 und Großbritannien mit 58.270. Es folgen Spanien mit 37.000, Kanada mit 24.000 und Venezuela mit 22.000 Lizenzen. Daß die UdSSR mit 18.570 Eintragungen um etwa 63 % zu niedrig liegt, ist sicherlich mit unzureichender Information zu begründen. Die DL-Rufzeichen füllen mit 158 Seiten 9,5 % der International Listings. Das entspricht einem Kaufpreisanteil von 5,60 DM. Möglich wird das durch die Massenauflage und den extremen Kleindruck; die besser lesbare DL-Rufzeichenliste zu 16,– DM hat mit 735 Seiten den 4,6fachen Umfang.


GOSLAR

Lizenzierte Lehrer treffen sich am 11./12.03. in Goslar zu einem Wochenendseminar. Dazu hat das Jugend- und Ausbildungsreferat Sachgebiet Amateurfunk in der Schule eingeladen. In Zusammenarbeit mit der Heim-Volkshochschule Goslar soll den Lehrern die Möglichkeit gegeben werden, Experimente aus dem Bereich des Amateurfunks kennenzulernen. Die Teilnehmer werden selbst einen Kurzwellenempfänger und eine Rauschbrücke aufbauen. Darüber hinaus gibt es einzelne Arbeitsgruppen von Rundfunkfernempfang über Experimente mit dem Zeitzeichensender DCF77 bis zur Errichtung von Amateurfunkschulstationen. Die Erfahrungen aus dem Bundestreffen können von Lehrern im Fachunterricht, in Arbeitsgemeinschaften und in Projektwochen genutzt werden. Das Seminar ist mit rund 80 Teilnehmern bereits ausgebucht. Informationen über weitere Seminare können beim Sachgebietsleiter Amateurfunk in der Schule, Wolfgang Lipps, DL4OAD, ....., erfragt werden.


BAUNATAL

Im Rahmen der Fernsehserie „Nachbarn in Europa“ im ZDF werden auch Funkamateure mitwirken. Am 08./09.02. wurden im OV Baunatal, im Amateurfunkzentrum sowie bei Yüksel Temiz, DJØTI, in Niedenstein Aufnahmen für die nächste Sendung hergestellt. Bei den Aufzeichnungen war auch der Präsident des türkischen Amateurfunkverbandes, Aziz Sasa, TA1E, beteiligt. TA1E berichtete in diesem Zusammenhang, daß auch das türkische Fernsehen eine Sendung mit Funkamateuren aufzeichnen wird. Der Beitrag wird am 25.02., um 12:10 Uhr im ZDF gesendet.


BAUNATAL/BONN

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 22.07.1988 § 15 Abs. 2, Buchstabe a, des Gesetzes über Fernmeldeanlagen in der Bekanntmachung vom 17.03.77 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Diese Vorschrift hatte folgenden Wortlaut: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer a) genehmigungspflichtige Fernmeldeanlagen unter Verletzung von Verleihungsbedingungen errichtet, ändert oder betreibt,“. Der übrige Inhalt des § 15 FAG ist durch diese Entscheidung nicht berührt. Für den lizenzierten Funkamateur hat der Fortfall dieser Gesetzesbestimmung allenfalls Bedeutung bei etwaigem strafbaren Verhalten. Die Entscheidung hat jedoch keinen Einfluß auf die Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung.

Dies bedeutet, daß der lizenzierte Funkamateur nach wie vor verpflichtet ist, die gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über den Amateurfunk und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung zu beachten, insbesondere auch § 8 der Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz.


NEWINGTON

W1WA, die Rundspruchstation des amerikanischen Amateurfunkverbandes ARRL, hat die RTTY-Aussendungen der von der AMSAT zur Verfügung gestellten Satelliten-Daten wieder aufgenommen. Die AMSAT fordert aber Packet-Radio-Benutzer auf, die ursprüngliche „buletin identification number“ – BID – beizubehalten, um nicht stark in Anspruch genommene Funknetze zusätzlich zu belasten. „SysOps“ werden aufgefordert, die Meldungen in ihrem Übermittlungsnetz auf entfernte „BIDs“ zu überprüfen und diese ggf. wieder einzufügen.


MOSKAU

Unter „IARU News“ berichtet A. Gusev, UA3AVG, in der sowjetischen Zeitschrift Radio Dezember 1988 über den Amateurfunk in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu werden Angaben über die Zahl der Amateurfunkstellen in DL veröffentlicht. Ferner geht der Autor auf den Stand der Lizenzierung im Rahmen der CEPT ein.


BAUNATAL

Im Rundspruch der vergangenen Woche wurde über die neue Mailbox DBØBOX in Nürnberg berichtet. Wie aus dem Referat für Bild- und Schriftübertragung dazu verlautet, wurde die Mailbox für die Frequenz 433,625 MHz mit einer Strahlungsleistung von 15 W ERP genehmigt. Es ist eine Anbindung an den Digipeater DBØRT geplant.


DARMSTADT (14.02.)

Seit dem 07.02. hat die erwartete Steigerung der Sonnentätigkeit eingesetzt, in deren Verlauf am 10.02. die 10-cm-Strahlung 179 Einheiten erreichte. Gegenwärtig zeichnet sich ein zögernder Rückgang ab, der voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche eine Beschleunigung erfahren wird. Wie bisher, sind die Ausbreitungsbedingungen auf den höherfrequenten Bändern durchweg gut. Seit Monatsbeginn kam es bisher an vier Tagen zu kurzen Öffnungen des 6-m-Bandes in Richtung Afrika, Mittel- und Südamerika. Die nächtlichen DX-Bedingungen gestalten sich im Zusammenhang mit überwiegend unruhiger Magnetik recht wechselhaft. Einer mäßigen Magnetstörung, die voraussichtlich zwischen dem 18. und 22. auftreten wird, dürfte sich eine bis zum Monatsende anhaltende ruhige Periode anschließen. In dieser Zeit muß mit einem leichten Abfall der Grenzfrequenzen sowie mit einem Rückgang der Aurora-Häufigkeit gerechnet werden.


Ende des DL-RS Nr. 6/89 vom 17.02.1989

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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