DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 5/89 VOM 10.02.1989


BONN

Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung dürfen Empfänger, auch ohne FTZ-Prüfnummer, und Transceiver besitzen und errichten, auch wenn der Empfangs- bzw. Sendebetrieb über die zugelassenen Amateurfunkbänder hinausgeht. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 27.12.1988 hervor. Der Betrieb solcher Anlagen wird durch § 9 bzw. § 6 DV-AFuG geregelt. Das bedeutet, daß auch Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung der Klasse C einen Kurzwellentransceiver besitzen und empfangsmäßig betreiben dürfen. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen ist der Empfang von Rundfunksendungen mit Amateurfunk-Transceivern und -Empfängern ohne FTZ-Prüfnummer unzulässig. Nach Auskunft des BPM ist jedoch eine entsprechende Erweiterung der DV-AFuG beabsichtigt.


BONN

§ 15 Absatz 2 a der neuesten Fassung des Fernmeldeanlagengesetzes regelt die Strafbarkeit bei Verletzungen von Verleihungsbedingungen für genehmigungspflichtige Funkanlagen. Danach wird eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe verhängt, wenn solche Funkanlagen errichtet, geändert oder betrieben werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1988 verstößt dieser Absatz gegen das Grundgesetz. Die Karlsruher Richter beanstandeten, daß solche Verleihungsbedingungen außerhalb des Rahmens des Gesetzes in einem postalischen Verwaltungsakt festgelegt werden. Nach ständiger Rechtsprechung des höchsten Gerichts müssen vielmehr die Voraussetzungen der Strafbarkeit eines Tatbestandes im Gesetz selbst konkret beschrieben werden. Demnach kann die Deutsche Bundespost nicht mehr gegen Verletzungen ihrer Verleihungsbedingungen vorgehen, ehe nicht der Bundestag das FAG in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz gebracht hat. Anlaß zu dieser Aufhebung war ein Urteil des Amtsgerichts Bad Cannstatt gegen einen CB-Funker gewesen, der nach Zeitungsberichten 1985 und 1986 monatlich einmal eine mit Musik untermalte Informationssendung für CB-Funker gesendet hatte. Das Urteil war zunächst vom Oberlandesgericht bestätigt worden.


LENINGRAD

Ausländische Funkamateure dürfen an sowjetischen Clubstationen unter direkter Aufsicht des Stationsleiters Betrieb durchführen. Das berichtet Den J. Andrews, G3MXJ, im FOC News Sheet Februar 1989. Danach sind außer dem Vorzeigen der eigenen Lizenzurkunde keine weiteren Formalitäten zu erledigen. Auch Ian Pritchard, G3WVG, hatte während seiner Tätigkeit im armenischen Erdbebengebiet Gelegenheit, an der Clubstation UG7GWO Funkbetrieb durchzuführen. Wegen der zumeist nur kurzzeitigen Aufenthalte der Amateurfunk-Touristen und der beschränkten Öffnungszeiten der Clubstation empfiehlt es sich aber, frühzeitig Arrangements für die Mitbenutzung zu treffen.


NEWINGTON

Einen neuen Entfernungsrekord auf 47 GHz stellen am 06./07.08.88 zwei US-Stationen auf. Wie erst jetzt bekannt wurde, überbrückten WA3RMX/7 und K7AUO während des ARRL-UHF-Contestes eine Entfernung von 105 km. Der Rekordpfad erstreckte sich zwischen Crater Lake und Mount Ashland, wo sich beide Funkamateure in etwa 2225 m über NN aufhielten. Die Ausrüstung bestand aus selbstgebauten Lineartransvertern. Die Sendeleistung betrug auf beiden Seiten etwa 4 mW, die verwendeten Parabolspiegel hatten einen Durchmesser von 72 bzw. 46 cm.


SAARBRÜCKEN

Im Saarland wurde 1988 die Landesbauordnung geändert. Danach können Funkamateure Antennenanlagen bis zu 10 m Höhe statt bisher 6 m genehmigungsfrei errichten. Die Landesbauordnung lehnt sich damit an die anderer Länder an. Es sei darauf hingewiesen, daß auch für genehmigungsfreie Bauvorhaben jeweils die örtliche Baubehörde zuständig ist. Danach kann in bestimmten Fällen, z. B. in Landschaftsschutzgebieten, die Errichtung durch die örtliche Baubehörde untersagt werden. Allen Interessenten, die einen Antennenmast errichten, wird empfohlen, sich vor dem Erwerb mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung zu setzen.


NÜRNBERG

Eine Packet-Radio-Mailbox wurde in Nürnberg installiert. Die Mailbox mit dem Call DBØBOX arbeitet auf der Frequenz 438,100 MHz und ist an den Digipeater DBØRT angebunden. Standort ist Nürnberg-Gaulnhofen, Locator JN59NJ. Die Sendeleistung beträgt 25 W an einem Rundstrahler in 25 m Höhe. DBØBOX kann auch über die Digipeater-Stationen DG9NBB-7, DL8NN-7 oder DK9DE-7 erreicht werden. Der DL-RS sowie der Mittelfranken-RS können aus der Mailbox abgerufen werden.


METTMANN

Nach mehrmonatigem Probebetrieb wurde Ende 1988 der Transponder DBØACU am endgültigen Standort in Mettmann-Metzkausen, Locator JO31LG, in Betrieb genommen. Die Installation auf dem Fernmeldeturm erfolgte durch Mitglieder des OV Düsseldorf, Z04. Die horizontal rundstrahlende Antenne ist 242 m über NN montiert. Der Nichtsatellitentransponder arbeitet auf den Eingabefrequenzen 432,550 MHz, 2320,550 MHz, 5760,550 MHz sowie 10.368,550 MHz. Die Ausgabe erfolgt auf 1296,615 MHz. Die Bake sendet auf 1296,657 MHz.


VEJLE

Das 5. europäische SHF-Meeting findet am 19.03. in Vejle, Dänemark, statt. Im Mittelpunkt des Treffens werden Fachgespräche über SHF-Stationen stehen. Interessenten werden gebeten, ihre SHF-Station mitzubringen. Tagungsort ist das Clubheim des Ortsverbandes Vejle, Dämningen 58, Vejle.


DARMSTADT (07.02.)

Seit dem 07.02. ist eine deutliche Zunahme der Sonnenaktivität zu verzeichnen, die u. a. auf die Wiederkehr des aktiven Gebietes zurückzuführen ist, von dem während seiner vorhergehenden Sichtbarkeitsperiode 33 mittlere und sechs starke Röntgenstrahlungsausbrüche ausgingen. Der Energiefluß der 10-cm-Strahlung erreichte am 06.02. bei steigender Tendenz 210 Einheiten, während in den letzten Tagen die Sonnenfleckenrelativzahlen um einen Mittelwert von ca. 190 stark schwankten. Der Aktivitätsanstieg wird sich bis etwa Monatsmitte fortsetzen. Ein merklich positiver Einfluß auf die Ausbreitungsbedingungen ist jedoch nicht zu erwarten, da mit den zahlreicher werdenden Sonneneruptionen auch die Häufigkeit von Ionosphärenstörungen steigt. Auch die Wahrscheinlichkeit für Aurora wird zunehmen. Bei weiterhin mäßigen nächtlichen DX-Bedingungen auf den niederfrequenten Bändern kann mit störungsfreien Tagen im höherfrequenten Bereich mit gutem Funkwetter gerechnet werden. Vereinzelte Öffnungen des 50-MHz-Bandes am Mittag und Nachmittag sind möglich. Periodische Magnetstörungen werden um den 13. sowie zwischen dem 17. und 22.02. erwartet.


Ende des DL-RS Nr. 5/89 vom 10.02.1989

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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