DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 4/89 VOM 03.02.1989


BAUNATAL/DÜSSELDORF

Die 1992 zu Ende gehende nationale Wirtschaftsordnung in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft wird durch die Marktwirtschaft des Gemeinsamen Marktes abgelöst. Handel und Industrie bereiten sich heute schon intensiv auf diesen Markt vor. Die Funkamateure in der EG tun gut daran, die Entwicklungen im Bereich des Amateurfunks in der EG aufmerksam zu beobachten und ihre Interessen wahrzunehmen. Aus dieser Sorge heraus hat der 1. Vorsitzende Karl Taddey, DL1PE, vorgeschlagen, daß sich die Präsidenten und die Fachleute der Verbände in der EG alsbald treffen, um ein gemeinsames Handeln zu beraten. Zu den Themen gehören nicht nur Fragen der Angleichung der Bedingungen bei der Lizenzierung, der Sendeleistung und der Arbeitsfrequenzen, sondern auch Fragen und Normen. Darunter fallen z. B. die der Störstrahlfestigkeit von Geräten der Unterhaltungselektronik und die Behandlung von Störfällen. Die Möglichkeiten der Kontaktpflege zu den Parlamentariern der Länder und die Verbindungen zum Europaparlament und zur EG-Kommission sollen ebenfalls besprochen werden. Dazu findet am 18./19.02. in Düsseldorf ein erstes Treffen statt, zu dem die Amateurfunkverbände der Europäischen Gemeinschaft eingeladen wurden.


BAUNATAL / TOURS

Die Clubzeitung des französischen Amateurfunkverbandes Radio REF berichtet in der neuesten Ausgabe vom Januar 1989 über den Besuch und die intensiven Gespräche, die im November letzten Jahres beim Besuch der Präsidentin Therese Normand, F6EPZ, in Baunatal geführt wurden. Diese Reise, so berichtet die Zeitschrift, hatte zum Ziel, zusammen mit dem deutschen Partner das Europa von 1992 vorzubereiten. Gegenstand des Besuches war, eine gemeinsame Plattform für einen nutzbringenden Austausch von Informationen und Anregungen zu finden. Beide Amateurfunkverbände haben eine enge Zusammenarbeit vereinbart.


BONN

Die Meldung im DL-RS 2/89 in Verbindung mit der Verfügung 854 über die Allgemeingenehmigung für das Errichten und Betreiben von Ton- und Fernseh-Rundfunkempfängern erweckt den Eindruck, daß damit die Ausklammerung des Frequenzbereiches oberhalb von 26,1 MHz in den Technischen Vorschriften für Rundfunkempfänger zumindest bei Geräten ausländischer Fertigung aufgehoben sei. Diese Aussage trifft in dieser Form nicht zu, wenngleich eine ergänzende Information in dieser Sache zur Klärung beitragen würde.


NEWINGTON

Das ARRL-Diplom-Komitee hat entschieden, die Fidji-Insel Rotuma als separates DXCC-Land zu führen. Der kürzliche Betrieb von 3D2XX wie auch frühere DXpeditionen wurden zur Zählung zugelassen. QSL-Karten können ab dem 01.06.1989 vorgelegt werden. Die Gesamtzahl der für das DXCC gültigen Länder erhöhte sich damit auf 321.


WASHINGTON

Die US-FCC hat den Amateurfunkbetrieb im 18-MHz-Band erstmalig ab 31.01.1989 für ihre Amateurfunkklassen General, Advanced und Extra zugelassen. Diese dürfen im gesamten Band CW betreiben und unterhalb 18.110 kHz digitale Sendungen wie RTTY (F1B), Fernwirken und Computer-Kommunikation. Oberhalb 18.110 kHz sind analoge Aussendungen wie Fonie, FAX und SSTV zugelassen. Der normale maximale Output wurde auf 1500 W begrenzt, doch müssen noch schädliche Störungen von US-Regierungsfunkstellen und ausländischen festen Funkdiensten vermieden werden.

Unter Berufung auf die Entscheidung der WARC Genf 1979 würde der Bereich 18.068–18.168 kHz am 01.07.1989 Amateurfunk-Exklusivband. Zu bezweifeln ist allerdings nach bisherigen Einschätzungen, ob die Verlagerung des Festen Funkdienstes aus diesem Bereich international bis zu diesem Termin abgeschlossen werden kann, so daß etwa eine generelle Freigabe zu erwarten wäre.


BONN

Eine Allgemeingenehmigung für Fernwirkanlagen kleiner Leistungen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL) erschien am 26.01.1989 als Verfügung 80 im BPM-Amtsblatt 13/89. Die gebührenfreie Genehmigung gilt für das Errichten und Betreiben zum Fernmessen, Fernregeln, Fernsteuern, zu Fernüberwachungs- oder Alarmierungszwecken. Die Übertragungen sollen vorzugsweise in einer Richtung zwischen mobilen und stationären bzw. ebenfalls mobilen Objekten dienen, in Ausnahmefällen auch zwischen ortsfesten Funkanlagen. Solche Funkanlagen kleiner Leistung müssen eine für diese Geräteart gültige BP-Zulassungsnummer oder Zulassungszeichen mit der Kennzeichnung „FW..“ tragen. Die freigegebenen Frequenzen sind die ISM-Bänder um 13,5 MHz, 27 MHz und 40,7 MHz sowie diejenigen in den Amateurfunkbändern um 433,9 MHz, 2450 MHz, 5800 MHz und 24,125 GHz, wie sie in der DV AFuG, Anlg. 2 unter Fußnote 2 zu Absatz 2.1 angeführt sind. Auch Halter solcher Fernwirkanlagen müssen Störungen durch andere in diesen Frequenzbereichen betriebene Geräte hinnehmen. Sie dürfen jedoch andere Fernmeldeanlagen und Telekommunikationseinrichtungen, die öffentlichen Zwecken dienen, nicht stören und gleichfalls nicht Funkanlagen, die außerhalb dieser Frequenzen betrieben werden.


BAUNATAL

Der DARC weist darauf hin, daß der Bereich 29,300–29,500 MHz für den Amateurfunkdienst über Satelliten reserviert ist. Die zunehmend guten Bedingungen auf dem 10-m-Band führen zu Störungen der Satelliten-QSOs, insbesondere durch FM-Stationen.


BAUNATAL

Der DARC veranstaltet vom 23.–25.06. das 40. Bodenseetreffen verbunden mit der HAM RADIO ’89. Was 1950 aus kleinen Anfängen heraus begann, hat sich zu einem bedeutenden europäischen Ereignis entwickelt, mit mehr als 15.000 Besuchern und über 100 Ausstellern. Der DARC wird auch in diesem Jahr ein interessantes Programm anbieten, mit Vortragen, Treffen und Wettbewerben.


DARMSTADT (31.01.)

Nach einem begrenzten Anstieg der Sonnenaktivität zwischen dem 24. und 28.01. ist ein erneuter Rückgang eingetreten, der zur Zeit zwar noch anhält, wegen der in Kürze zu erwartenden Wiederkehr aktiver Gebiete jedoch sehr bald abgebremst werden wird. Am 29.01. fiel der Energiefluß der 10-cm-Strahlung auf 193 Einheiten ab. Für den gleichen Tag wurde von Boulder/Colorado eine Sonnenfleckenrelativzahl von 198 gemeldet. Vom letzten Monatsdrittel an ist nun auch bei den Mittagswerten der F2-Grenzfrequenz, die zur Zeit bei 12 MHz liegen, ein Abfall zu erkennen, der allerdings teilweise saisonbedingt ist. Aller Voraussicht nach wird sich zwischen Anfang und Mitte Februar die Sonnentätigkeit wieder verstärken und damit eine Besserung der Ausbreitungsbedingungen auf den oberen Bändern herbeiführen. Die Wahrscheinlichkeit für Aurora, aber auch für Magnetstörungen, dürfte wieder ansteigen. Darüber hinaus werden periodische Störungen zwischen dem 07. und 08. sowie dem 11. und 13.02. erwartet.


Ende des DL-RS Nr. 4/89 vom 03.02.1989

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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