DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 2/89 VOM 20.01.1989


BONN

Als Verfügung 854 erschien im BPM-Amtsblatt 118 vom 29.09.88 eine neue Allgemeingenehmigung für das Errichten und Betreiben von Ton- und Fernseh-Rundfunkempfängern. Diese Geräte sind nach der Verfügung bestimmt für den Empfang und die Wiedergabe von Aussendungen für die Allgemeinheit, nämlich Ton-, Bild- und Datensignalen (wie z. B. Videotext) sowie „CQ-Sendungen“. Zu diesen heißt es im Text: Soweit technisch möglich, können auch solche Sendungen empfangen und wiedergegeben werden, für die ebenfalls eine Allgemeine Genehmigung erteilt worden ist. Vorbedingungen für die neue Allgemeingenehmigung sind die Einhaltung „Technischer Vorschriften“, die behördliche Zulassung der Geräte und eine Kennzeichnung mit einem amtlichen Zulassungszeichen. Die Zulassung erfolgt primär unter der Regie der Deutschen Bundespost, aber auch seitens der EG und sogar anderer europäischer oder außereuropäischer Länder, soweit sie von der DBP als gleichwertig anerkannt werden. Damit wird offensichtlich die Ausklammerung des Frequenzbereiches oberhalb 26,1 MHz in den „Technischen Vorschriften für Rundfunkempfänger“ zumindest bei Geräten ausländischer Fertigung praktisch aufgehoben. Bei Rundfunkempfängern, die andere ordnungsgemäß errichtete und betriebene elektrische Anlagen stören oder – und das ist neu! – von solchen störend beeinflußt werden, müssen die jeweils neuesten „Technischen Vorschriften“ angewandt werden, soweit für die Entstörung erforderlich! Derzeit gelten noch die Verfügungen 478 und 479 aus dem BPM-Amtsblatt 69 vom 10.06.81. Ein Widerruf der Allgemeingenehmigung kann allgemein bzw. auch örtlich für bestimmte Empfänger erfolgten,jedoch kann die DBP auch mit den Mitteln des Verwaltungs- und Verwaltungsvollstreckungsrechts die Einhaltung der Genehmigungsauflagen durchsetzen. In der Verfügung wird außerdem erläutert, daß bei Rundfunkstörungen der Funkstörmeßdienst nur tätig wird,wenn die benutzten (Außen-)Antennen und ggf. Antennenverstärkeranlagen in Ordnung sind. Dies ist durch ein Attest eines Rundfunkfachmannes zu bestätigen, ist aber nur kostenlos, „solange die DBP für ihren Aufwand eine Kostenerstattung auf anderem Wege erhält.“


GRENOBLE

Der französische Amateurfunkverband Réseau des Emetteurs Français (REF) wird seine diesjährige Generalversammlung am 13./14.05. in Grenoble abhalten. Der DARC wird dort erstmalig mit einem eigenen Stand vertreten sein. Auf ihm wird über die Aktivitäten des Amateurfunks in DL informiert. Schwerpunkte werden die Satellitenkommunikation via OSCAR 13 und die Jugendarbeit des DARC sein. Auf dem Stand wird die Möglichkeit geboten, den Morseübungsgenerator JR-01 des Jugendreferats zu bauen. Im Rahmen der Veranstaltung werden auch die französischen Amateurfunk-Peilmeisterschaften „Championnat de France“ wiederum unter starker Beteiligung deutscher Funkamateure durchgeführt.


DARMSTADT

60.967 Amateurfunkstellen gab es am 01.01.89 in der Bundesrepublik Deutschland. Die Steigerung im Jahr 1988 betrug 2051 = 3,7 %. 1987 waren es 3,3 % gewesen. Die jetzt 58.144 Individual-Lizenzen teilen sich in folgende Klassen auf: 56 % Klasse B, 41 % Klasse C und 3 % Klasse A. Davon sind 74 % Mitglieder des DARC und des VFDB. Der Anteil der Klasse C wuchs in den letzten Jahren um knapp 1 % jährlich. Die Zahl der Clubstationen nahm um 5 % auf 1787 zu, die der Relaisfunkstellen um 10 % auf 460, die der DA-Stationen blieb annähernd gleich mit 576. Der Anteil ziviler Ausländer an den Individual-Lizenzen betrug rund 2 %.


BAUNATAL

Die Bearbeitung von Gastlizenzen in der Geschäftsstelle des Clubs ist nach Einführung der CEPT-Lizenz in den letzten Jahren stark zurückgegangen. So wurden im vergangenen Jahr noch 269 Gastlizenzen an ausländische Funkamateure ausgegeben. Immerhin kamen die Besucher aus 34 Ländern, darunter die USA mit 133 Genehmigungen, gefolgt von Japan mit 24 Genehmigungen. Elf Gastlizenzen wurden an israelische Funkamateure ausgegeben. Mit jeweils zehn Gastlizenzen waren die Länder Australien und Kanada vertreten. Von den Ostblockländern kamen zehn Funkamateure aus Ungarn, neun aus der Tschechoslowakei, sechs aus Polen und drei aus der DDR.


FRIEDRICHSHAFEN

Der DARC wird in diesem Jahr das 40. Bodenseetreffen organisieren. In Verbindung mit der HAM RADIO ’89 wird diese Veranstaltung vom 23.–25.06. auf dem Messegelände in Friedrichshafen durchgeführt. Die Initiatoren des ersten internationalen HAM-Meetings am 10./11.06.1950 auf der Insel Reichenau konnten damals nicht ahnen, welche Entwicklung dieses Treffen nehmen würde. Heute ist das Bodenseetreffen aus dem internationalen Veranstaltungskalender der Funkamateure nicht mehr wegzudenken. Informationen, Kontakte und Begegnungen sprechen heute für den besonderen Wert dieser Veranstaltung. Auch in diesem Jahr wird der DARC wieder mit einem attraktiven Programm aufwarten.


BÜDINGEN

Zu einem Seminar über Satzungsfragen und Haftung bei Veranstaltungen lädt der Landesjugendverband Hessen im DARC e. V. am 25./26.02. ein. Tagungsort ist die Jugendherberge in Büdingen. Anmeldungen werden erbeten an den Vorsitzenden des Landesjugendverbandes Hessen, Erich Behrens, DL6FAL, ......


LUXEMBURG

Am 20.01.1989 vollendete der „dienstälteste“ Funkamateur Europas, Jean B. Wolff, LX1JW, sein 85. Lebensjahr. LX1JW ist Gründungsmitglied der IARU von 1924. Möge er weiterhin so vital bleiben und sich in gleichem Maße wie bisher für den Amateurfunk engagieren können.


DARMSTADT (17.01.)

Die Sonnenaktivität ist weiterhin hoch. In der ersten Hälfte dieses Monats haben sich nicht weniger als 60 mäßig starke und fünf starke Röntgenstrahlungsausbrüche ereignet. Infolgedessen war das Erdmagnetfeld vielfach unruhig bis aktiv, und an mindestens sechs Tagen kam es über Nordeuropa zu Aurora. Während die nächtlichen DX-Bedingungen auf den niederfrequenten KW-Bändern bisweilen sehr beeinträchtigt waren, herrschten im oberen Frequenzbereich überwiegend gute Ausbreitungsbedingungen vor. Einen neuen Rekord im gegenwärtigen Zyklus erreichte der Energiefluß der solaren 10-cm-Strahlung mit 299 Einheiten ab 16.01.

Die weiteren Aussichten: Voraussichtlich schon in den nächsten Tagen wird ein allmählicher Rückgang der Sonnenaktivität einsetzen,der zu einer Beruhigung des Funkwetters allerdings auch zu einem leichten Absinken der F2-Grenzfrequenzen führen kann. Somit ist während der Vorhersageperiode mit einer Besserung der Bedingungen im unteren und einer leichten Verschlechterung im oberen Frequenzbereich zu rechnen. Zwischen dem 22. und 25.01. wird eine periodische Magnetstörung erwartet.


Ende des DL-RS Nr. 2/89 vom 20.01.1989

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1989 Rundspruch-Archiv