DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 1/89 VOM 13.01.1989


BAUNATAL

Um 1,3 % auf 50.365 stieg die Zahl der Mitglieder des Clubs im vergangenen Jahr. Das weist die Statistik per 01.01.1989 auf. Zwischen –1,6 und +3,7 % schwanken die Zahlen in den Distrikten. Über 85 % der Mitglieder sind Inhaber einer Amateurfunk-Sende- und Empfangsgenehmigung.


BAUNATAL

Der Notfunkreferent des DARC, Thomas Feise, DC6XT, hat mit Schreiben vom 04.01.1989 seinen Rücktritt von diesem Amt erklärt. Der Vorstand bedauert die Entscheidung von DC6XT. Für seine engagierte Mitarbeit im Club spricht ihm der Vorstand seinen besonderen Dank und Anerkennung aus.


BONN

Im BPM-Amtsblatt 150 vom 19.12.1988 ist die Verfügung 1106/1988 erschienen. Der Titel lautet: Technische Spezifikationen für Rundfunk-Empfangsantennenanlagen und private Breitbandverteilanlagen und für Baueinheiten, die in diesen Anlagen verwendet werden. Durch diese Verfügung werden die Vornormen der technischen Spezifikation für Antennenanlagen DIN-VDE 0855 Teil 10, 11 und 12 vom November 1988 erteilt. Sie steht im Einvernehmen mit dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung, CENELEC. Die Normen betreffen Baueinheiten zum Empfang bzw. zur Verteilung von Ton- und Fernseh-Rundfunksignalen, Rundfunk-Empfangsantennen-Anlagen mit Satelliten-Empfangseinrichtungen und Baueinheiten für Rundfunk-Empfangsantennenanlagen mit Satelliten-Empfangseinrichtungen. Die Einhaltung der technischen Spezifikation soll anhand von „Zulassungszeichen“ in- und ausländischer Behörden kontrolliert werden, die von der Deutschen Bundespost anerkannt sind. Möglich sind auch „Herstellerselbstbescheinigungen“, die der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in der EG auf der Baueinheit, der Gebrauchsanweisung, dem Garantieschein oder der Verpackung anbringt. Diese Vornormen sollen für Anlagen gelten, die ab 01.01.1990 errichtet werden und später durch die endgültigen europäischen Normen ersetzt werden.


LONDON/ONTARIO

Bei den kanadischen Bundestagswahlen wurde der bisherige Fernmeldeminister MacDonald nicht wiedergewählt. Die Handlungsvollmacht für dieses Amt wurde daher dem Regierungsleiter im Senat, Lowell Murray, übertragen. Die Canadian Radio Relay League erwartet daraus keine Verzögerung in der projektierten Neustrukturierung der kanadischen Amateurfunkbestimmungen (siehe cq-DL 12/88, S. 770), die zum September 1989 abgeschlossen werden sollte.


ROM

Vom 09.–12.01. tagte in Rom eine Arbeitsgruppe der CEPT. Zur Diskussion stand unter anderem der niederländische Vorschlag einer neuen CEPT-Empfehlung. Wie im DL-RS vom 25.11.1988 berichtet, sollte damit eine erweiterte CEPT-Lizenz für Daueraufenthalte und für eine Anfänger-Klasse geschaffen werden. Außerdem sollten CEPT-einheitliche Prüfungsbedingungen festgelegt werden.


GRONINGEN

Die niederländische PTT wurde am 01.01.1989 weitgehend privatisiert. Die hoheitsrechtlichen Aufgaben der Lizenzerteilung für Funkamateure wurden dem Verkehrsministerium übertragen. Mit neuen gesetzlichen Bestimmungen über das Fernmeldewesen wurden auch neue Lizenzbestimmungen für Funkamateure herausgegeben. Wie verlautet,wurde das Mindestalter für die Erteilung von Amateurfunklizenzen auf 14 Jahre herabgesetzt. Die Zuweisung im 160-m-Band wurde auf 1830–1850 kHz mit 100 bzw. 400 W Output für alle Betriebsarten festgelegt. Beim Packet-Radio-Betrieb wurde das Protokoll AX.25 zur Identifizierung zugelassen. Für alle Aussendungen wurden Maximalwerte zulässiger Nebenausstrahlungen eingeführt. Es wird vermutet, daß die Planungen für eine erweiterte CEPT-Lizenzierung auch von der neuen Lizenzabteilung weiterverfolgt werden.


POTTERS BAR

Inhaber der CEPT-Lizenzklasse 1 dürfen in Großbritannien auch auf den Frequenzbändern um 50 MHz und 70 MHz Funkbetrieb durchführen. Dies geht aus einem Artikel hervor, den der britische Amateurfunkverband in der Dezemberausgabe seiner Zeitschrift Radio Communication veröffentlicht. Dagegen gilt die CEPT-Lizenzklasse 2 erst für Frequenzen oberhalb von 144 MHz. Nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist bei der Klasse 1 die Benutzung aller dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzen gestattet, die in demjenigen Land zugelassen sind, in dem die Funkstelle betrieben werden soll. Dies betrifft natürlich nicht die übrigen europäischen Länder, in denen 50-MHz-Betrieb nur mit Sondergenehmigung zugelassen ist.


SEOUL

Auf der 7. Konferenz der IARU-Region 3 vom 10.–14.10.1988 in Seoul wurden wiederum Ziele und Planungen für den Amateurfunkdienst für die nächsten drei Jahre festgelegt. Dabei wurde auch das Prinzip einer länderumfassenden „Common Licence“ zur Zielvorstellung erklärt. Die RSGB – durch britischen Besitz in Fernost engagiert – hatte ein Konferenz-Dokument über die neuen Lizenzbestimmungen in Großbritannien eingebracht. Einzelheiten über die CEPT-Lizenz erläuterten die Vertreter der IARU-Region 1. Der australische Amateurfunkverband WIA sah den Einstieg in ein CEPT-Lizenz-konformes Verfahren als wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zu einem künftigen universellen Lizenzierungssystem an. Die Konferenz sprach sich auch für die Beibehaltung der Anforderungen an Morsekenntnissen für Lizenzen unterhalb 30 MHz aus.


DARMSTADT (10.01.)

Die günstigen Ausbreitungsbedingungen, die in der zweiten Hälfte des Vormonats auf den höherfrequenten Bändern auftraten, sind auf das überraschend schnelle Anwachsen der Sonnenaktivität in jenen Tagen zurückzuführen. Sonnenfleckenzahl und 10-cm-Strahlung erreichten am 22.12. mit 320 bzw. 255 Einheiten die bis dahin höchsten Werte im Zyklus 22. An mindestens sechs Tagen kam es während dieser Zeit zu Öffnungen des 6-m-Bandes in Richtung Nord-, Mittel- und Südamerika. Das Monatsmittel der Sonnenfleckenzahl stieg im Dezember 1988 auf 179,4.Nach einem Rückgang der Aktivität in den letzten Dezember- und den ersten Januartagen setzte am 07.01. eine weitere Steigerung der Sonnentätigkeit ein. Ein neuer Höchstwert von 268 Fluxeinheiten wurde am 08.01. registriert. Am gleichen Tage wie auch zuvor am 05.01. trat über Nordeuropa nachmittags Aurora auf. Die gesteigerte Sonnentätigkeit wird voraussichtlich bis über die Monatsmitte hinaus anhalten. In dieser Zeit ist mit überwiegend angehobenen Bedingungen im oberen Frequenzbereich einschließlich gelegentlicher Öffnungen des 6-m-Bandes zu rechnen. Dagegen wird der nächtliche DX-Verkehr im niederfrequenten Bereich bei zeitweilig erhöhter magnetischer Unruhe recht wechselhaft verlaufen. Es bestehen erhöhte Aussichten auf Aurora.


Ende des DL-RS Nr. 1/89 vom 13.01.1989

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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