DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 36/88 VOM 14.10.1988


BONN/CHILE

Zwischen der Republik Chile und der Bundesrepublik Deutschland ist am 12.07. eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der von der Fernmeldeverwaltung des jeweiligen Landes ausgestellte Amateurfunkgenehmigung getroffen worden. Funkamateure aus der Bundesrepublik Deutschland, die in Chile eine Amateurfunkstelle errichten und betreiben wollen, müssen einen entsprechenden Antrag an die Fernmeldeverwaltung der Republik Chile richten. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 03.10. an den DARC hervor.


HANNOVER

Anläßlich der INTERRADIO in Hannover findet am 05.11. von 06:00–09:00 UTC ein Anreisemobilwettbewerb auf 2 m und 70 cm statt. Es werden jeweils 45 zusammenhängende Minuten gewertet. Die Wettbewerbsunterlagen sind gegen einen SASE ab sofort zu beziehen bei Alfred Lehmann, DC1AN, ......


KASSEL

Die Verbindungsbeauftragten zu den Oberpostdirektionen trafen sich am 08./09.10. in Kassel zu einem Seminar. Versammlungsleiter war der Funkverwaltungsreferent Rolf Kadau, DJ7CH. Als Gäste nahmen teil: Wendelin Reuter, DK6ZD, vom FTZ Darmstadt, der 1. Vorsitzende des DARC, Karl Taddey, DL1PE, der Amateurratssprecher, Hans-Christian Schütt, DL9XN, der Justitiar, Boyke Dettmers, DJ4KD, und der Geschäftsführer, Karl Diebold, DJ1BM. Themen der Unterredung mit Herrn Reuter waren z. B. die Organisation der Funkkontroll- und Funkstörungs-Meßdienste und die Auswirkungen des novellierten FAG im § 5 sowie das Verhalten der Funkamateure bei Störungen oder störenden Beeinflussungen. Als Sprecher der Verbindungsbeauftragten der OPD wurde Otto Krüger, DJ2EU, gewählt. OM Krüger wird die Arbeit der Verbindungsbeauftragten koordinieren und Ergebnisse an den Funkverwaltungsreferenten weiterleiten. Die Versammlung sprach sich dafür aus, mindestens einmal jährlich ein Treffen vorzusehen.


BONN

Neue Bestimmungen über das Errichten und Betreiben von Funkanlagen des Seefunkdienstes und des Ortungsfunkdienstes auf Schiffen wurden als Verfügung 789 im BPM-Amtsblatt Nr. 105 vom 07.09.1988 veröffentlicht. Mit der Neufassung wurden die Bestimmungen an die „Telekommunikationsordnung“ der Deutschen Bundespost angepaßt. Für das Errichten von Seefunkanlagen war bereits unter bestimmten Voraussetzungen eine „Allgemeine Genehmigung“ erteilt worden, die sich auf das im Juli 1986 erweiterte Fernmeldeanlagengesetz bezog. Sie soll es z. B. Reedern und Funkwerkstätten ermöglichen, solche Funkanlagen einzubauen, ohne wegen des Besitzes von Sendeanlagen mit dem FAG in Konflikt zu geraten. Eine Verfügung 790 im Amtsblatt 106 vom 07.09.1988 enthält die entsprechenden Bestimmungen für Fahrzeuge der Binnenschiffahrt, die einen Heimat- oder Registerort in der Bundesrepublik Deutschland haben.


GOSLAR

Am 07./08.10. führte der VFDB e. V. in Goslar seine diesjährige Hauptversammlung durch. Der 1. Vorsitzende, Karl-Heinz Vogt, DL6YH, konnte unter den Ehrengästen u. a. einen Vertreter der Stadt Goslar, namhafte Gäste des FTZ und der OPD Hannover/Braunschweig sowie den 1. Vorsitzenden und den Geschäftsführer des DARC begrüßen. Schwerpunkt der Tagesordnung war die Neuwahl des Vorstandes. Der Dank aller Anwesenden für seinen Einsatz für den VFDB und den Amateurfunk galt OM Vogt, der nach 16 Jahren Tätigkeit als 1. Vorsitzender nicht mehr kandidierte. Die Versammlung ernannte ihn einstimmig zum Ehrenvorsitzenden. Neuer 1. Vorsitzender des VFDB wurde Clemens Jacob, DL5FC. Für weitere vier Jahre in ihren Ämtern bestätigt wurden der 2. Vorsitzende, Hermann Gabler, DJ2XE, der Geschäftsführer, Günter Schupp, DL6IM, der Kassenverwalter, Kurt Vogel, DJ5FZ, sowie der Jugend- und Ausbildungsreferent, Eberhard Meier, DL1BCG. Neuer Beisitzer wurde Ludwig Krämer, DF5PO und als neuer UKW-Referent wurde Dieter Ernst, DL4FX, gewählt. Die Versammlung beschloß eine mäßige Beitragserhöhung von –,50 DM pro Monat für Vollmitglieder sowie eine neue Beitragsklasse ab 01.01.1989 für Mitglieder, die sich noch in der Ausbildung befinden.


BONN

Eine neue Allgemeingenehmigung für das Errichten und Betreiben von Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger erschien als Verfügung 854 im BPM-Amtsblatt 118 vom 29.09.1988. Diese Geräte sind nach der Verfügung für den Empfang und die Wiedergabe von Aussendungen für die Allgemeinheit bestimmt. Sendungen dieser Art umfassen Ton-, Bild- und Datensignale (wie z. B. Videotext) sowie „CQ-Sendungen“. Zu diesen heißt es im Text: Soweit technisch möglich, können auch solche Sendungen empfangen und wiedergegeben werden, für die ebenfalls eine allgemeine Genehmigung erteilt worden ist. Vorbedingung für die neue Allgemeingenehmigung ist die Einhaltung technischer Vorschriften, eine behördliche Zulassung der Geräte und eine Kennzeichnung mit einem amtlichen Zulassungszeichen. Bei Rundfunkempfängern, die andere ordnungsgemäß errichtete und betriebene elektrische Anlagen stören oder von solchen störend beeinflußt werden, müssen die jeweils neuesten technischen Vorschriften angewandt werden, soweit für die Entstörung erforderlich. Ein Widerruf der Allgemeingenehmigung kann allgemein bzw. auch örtlich für bestimmte Empfänger erfolgen, jedoch kann die DBP auch mit den Mitteln des Verwaltungs- und Vollstreckungsrechts die Einhaltung der Genehmigungsauflagen durchsetzen. Weiter wird erläutert, daß bei Rundfunkstörungen der Funkstörungsmeßdienst nur tätig wird, wenn die benutzten (Außen-) Antennen und ggf. Antennenverstärkeranlagen in Ordnung sind. Dies ist, wie es heißt, nur dann kostenlos, solange die DBP für ihren Aufwand eine Kostenerstattung auf anderem Wege erhält.


DARMSTADT (11.10.)

Bei mäßiger Sonnentätigkeit gestalteten sich die Ausbreitungsbedingungen während der letzten Tage recht wechselhaft. Im Zusammenhang mit Magnetstörungen trat am 06. und 10. über dem nördlichen Europa jeweils nachmittags Aurora auf. Infolge der erdmagnetischen Aktivität sanken die Mittagswerte der F2-Grenzfrequenz, die an den vorhergehenden Tagen um 12 MHz lagen, am 07.10. bis auf 8,8 MHz ab. Bereits am darauffolgenden Tage wurde die 12-MHz-Grenze wieder überschritten. Gleichzeitig erfolgte zwischen 14.30 und 19.30 UTC die erste länger anhaltende Bandöffnung im 50-MHz-Bereich im gegenwärtigen Sonnenfleckenzyklus, die Funkkontakte über die F2-Schicht zwischen Südafrika und Europa einschließlich Nordeuropa ermöglichte. Tag darauf wiederholte sich dieses Ereignis in leicht abgeschwächter Form und mit jeweils drei Stunden früherem Beginn und Ende. Der von der gestrigen Störung ausgelöste Rückgang der Grenzfrequenz, in dessen Verlauf die Mittagswerte zeitweise unter 6 MHz fielen, scheint bereits heute nahezu überwunden zu sein. Es kann weiterhin mit angehobenen Bedingungen gerechnet werden, die allerdings infolge einer periodischen Störung zwischen dem 15. und 16.10. eine kurzzeitige Unterbrechung erfahren können.


Ende des DL-RS Nr. 36/88 vom 14.10.1988

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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