DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 5/88 VOM 05.02.1988


BONN

Die Allgemeingenehmigung für das Errichten und Betreiben von Empfangsfunkanlagen für den Empfang von Normalfrequenz- und Zeitzeichensendungen wurde mit Verfügung 82 im BPM-Amtsblatt 9 vom 21.01.1988 veröffentlicht. Gegenüber der „Allgemeinen Genehmigung“ nach Amtsblatt-Verfügung 287 vom 20.03.1978 wurde die neue „Allgemeingenehmigung“ redaktionell überarbeitet, besonders in Bezug auf das 1986 neu gefaßte Gesetz über Fernmeldeanlagen, FAG § 5 a–e. Erlaubt ist hiernach der gebührenfreie Empfang von Normalfrequenz- und Zeitzeichensendungen mit besonders für deren Frequenz zugelassenen Spezialempfängern sowie mit Tonrundfunkempfängern, die den jeweils geltenden technischen Vorschriften für Tonrundfunkempfänger entsprechen.

Da diese Vorschriften aber keine Überlagerer für tonlose Aussendungen zulassen, dürfte diese großzügige Allgemeingenehmigung für Höramateure nutzlos sein. Lizenzierten Funkamateuren ist der Empfang der o. g. Aussendungen mit § 9, Absatz 1 der Durchführungs-Verordnung zum Amateurfunkgesetz gestattet.


WASHINGTON

Ein „Memorandum of Understanding“ wurde am 19.01. in Washington D. C. zwischen ARRL und dem Nationalen Wetterdienst der USA abgeschlossen, berichtet ARRL-Sekretär Perry Williams, W1UED. Für den Nationalen Wetterdienst unterzeichnete der stellvertretende Verwaltungschef, Dr. Richard Hallgren. Einzelheiten sollen in der QST folgen.


LUDWIGSHAFEN

Die Arbeitsgemeinschaft Mikrocomputer im DARC lädt zum Microcomputer-Meeting 1988 um 28./29.05. nach Ludwigshafen ein. Unter der Überschrift „Jubiläums-Microtreff“ wird diese Veranstaltung zum zehnten Mal durchgeführt. Entsprechend umfangreich ist das Angebot an diesem Wochenende mit Vorführungen, Vorträgen, einem Reparatur- und Serviceplatz, einer Bücherecke und einem Flohmarkt. Auf diese interessante Veranstaltung soll heute schon hingewiesen werden.


FARSTA

Schweden will die CEPT-Lizenz ab 01.03.1988 einführen, allerdings vorerst nur für UKW-Betrieb, wie der Traffic-Manager der SSA Lars Olson, SM3AVQ, mitteilt. Einzelheiten über Frequenzen und Betriebsarten werden in der cq-DL veröffentlicht, sobald genaue Angaben von der schwedischen PTT vorliegen. Der schwedische Amateurfunkverband SSA will sich weiter um die Zulassung der CEPT-Lizenzklasse 1 für KW-Betrieb bemühen.


BRÜSSEL

Ein königlicher Erlaß im belgischen Staatsanzeiger Moniteur Belge vom 08.12.87 setzt drei CEPT-Empfehlungen in belgisches Recht um. Bestimmte Funkanlagen aus anderen CEPT-Ländern dürfen danach durch Belgien transportiert bzw. dort errichtet und betrieben werden, entsprechend den Bedingungen der CEPT-Empfehlungen T/R 61-01 über Amateurfunkstationen, T/R 20-07 über typenzugelassene CB-Funkstationen und T/R 21-26 über unbenutzt Mitgeführte Stationen des belgischen Landfunkdienstes. Dabei ist nicht erforderlich, daß die CEPT-Herkunftsländer ihrerseits die CEPT-Lizenz bereits eingeführt haben. Das belgische PTT-Staatssekretariat wurde mit der Durchführung der königlichen Verordnung beauftragt. Bis Ende Januar 1988 lagen diese Durchführungsbestimmungen noch nicht vor. Weitere Informationen werden nach Vorliegen im DL-RS und in der cq-DL bekanntgegeben.


NEWINGTON

Auf seiner Tagung am 23.01. wählte der Board of Directors, vergleichbar mit dem Amateurrat des DARC, erneut Larry E. Price, W4RA, zum Präsidenten der ARRL. Wie immer befaßte sich dieses Gremium der ARRL mit vielfältigen nationalen und internationalen Themen. Ein Protokoll der Tagung soll in der QST-Ausgabe März erscheinen. Die cq-DL wird über allgemein interessierende Themen berichten.


KARLSRUHE

Mit einem Rückblick auf die Entdeckung der Funkwellen vor einhundert Jahren wurde am Mittwoch, dem 27.01., in Karlsruhe die Ausstellung „Heinrich Hertz – Werk und Wirkung“ eröffnet. Wichtigste Themen dieser Ausstellung sind das wissenschaftliche Werk von Heinrich Hertz und die Entwicklung des Rundfunks. Der OV Karlsruhe, A07, ist mit interessanten Exponaten und mehreren Clubstationen in verschiedenen Betriebsarten mit dabei, um in dieser Ausstellung den Amateurfunk vorzuführen. Die Ausstellung wird noch bis zum 31.03. zu sehen sein.


DARMSTADT (02.02.)

Seit dem 25.01. hat sich erneut eine Aufwärtsbewegung bei der Sonnenfleckenzahl durchgesetzt. Ihr Januar-Monatsmittel stieg infolgedessen auf 59,6 an. Die 10-cm-Strahlung erreichte mit 109 Einheiten einen monatlichen Mittelwert, der letztmals vor 3½ Jahren beobachtet worden war. Alle Anzeichen deuten darauf hin, daß sich der Anstieg der Sonnenaktivität nunmehr beschleunigen wird. Vermutlich läßt sich deshalb bereits im kommenden Herbst eine genauere Vorhersage über den wahrscheinlichen Vorlauf des Zyklus Nr. 22 machen, als dies gegenwärtig wegen der starken Aktivitätsschwankungen möglich ist. Am 01.02. beliefen sich Sonnenflecken-Relativzahl und 10-cm-Strahlung auf 84 bzw. 103 Einheiten. Nach einem kurzzeitigen Rückgang der F2-Grenzfrequenzen, der unmittelbar bevorsteht und bis zum 04.02. anhalten kann, ist in den darauffolgenden Tagen mit normalen bis angehobenen Ausbreitungsbedingungen zu rechnen. Eine weitere leichte Störung wird voraussichtlich zwischen dem 10. und 11. 02. auftreten.


Ende des DL-RS Nr. 5/88 vom 05.02.1988

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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