BRÜSSEL
Die CEPT-Regelung wird von einem weiteren Land angewendet. Der belgische Amateurfunkverband UBA teilte dem DARC per Telex mit, daß der belgische geschäftsführende Ministerrat des Königreichs eine Gesetzesänderung zum Fernmeldegesetz erlassen hat. Damit wird in Belgien seit dem 20.11. auch die CEPT-Regelung angewendet. Deutsche Funkamateure benötigen somit ab sofort keine Gastlizenz mehr in Belgien.
NIEDERLANDE
In den Niederlanden wird das 6-m-Band zeitlich begrenzt vom 01.03.1988 bis 31.12.1989 freigegeben. Dies berichtete das VHF-Bulletin der VERON. Die Genehmigung soll nur auf Antrag erteilt werden und wird jeweils nur für ein Jahr gültig sein. Anträge können ab dem 01.02.1988 für die Lizenzklassen A, B und C gestellt werden. Genehmigt wird nur die Betriebsart CW im Bereich 50,00050,450 MHz mit einer maximalen Ausgangsleistung von 30 W.
BONN
Für die fünf Oberpostdirektionen mit Funkkontrollmeßstellen werden insgesamt 15 jüngere Mitarbeiter im Schichtdienst gesucht. Diese sollen in der nationalen und internationalen Funküberwachung im Frequenzbereich von 10 kHz bis 40 GHz eingesetzt werden. Dabei sind Grundkenntnisse der englischen Sprache erforderlich. Die ausgesuchten Bewerber sollen ab Frühjahr 1988 an einer 19wöchigen Fortbildungsmaßnahme, u. a. an der Funkkontrollmeßstelle Itzehoe, teilnehmen. Der Schwerpunkt soll dabei im Erlernen der Morsetelegrafie liegen. Bewerbern, die solche Kenntnisse z. B. aufgrund ihrer Tätigkeit bei der Bundeswehr oder als Funkamateur nachweisen können, bleibt der Fortbildungskursus erspart; sie werden sofort bei ihrer Funkkontrollmeßstelle in den Dienstbetrieb eingeführt.
LAATZEN / HANNOVER
AMSAT-OSCAR 10 steht seit dem 16.11. wieder allgemein für Funkbetrieb zur Verfügung. Bitte beachten Sie aber die nachfolgenden Zeiten in MA/256, in denen der Transponder nicht benutzt werden darf: im November vom 16.23. von MA60 bis MA130, vom 23.30. von MA70 bis MA140, im Dezember vom 01.07. von MA100 bis MA170, vom 14.21. von MA110 bis MA190, vom 21.28. von MA120 bis MA200 und vom 28.12.04.01. von MA140 bis MA220. Zu den angegebenen Zeiten befindet sich OSCAR 10 im Erdschatten, und Transponderbetrieb ist nicht erlaubt. Die Benutzer werden außerdem aufgefordert, besonders im Perigäum so wenig Sendeleistung wie möglich zu verwenden. Mit optimalem Sonnenwinkel und guten Signalen ist um die Weihnachtsfeiertage zu rechnen.
BAUNATAL
Das Diplom 60 Jahre Amateurfunk in Deutschland kann auch über den 31.12.1987 hinaus gearbeitet werden. Entsprechend den in der cq-DL 5/87 veröffentlichten Bedingungen sollte dieses Diplom nur bis zum 31.12.1987 zu arbeiten sein. Auf vielfachen Wunsch, besonders von ausländischen Funkamateuren, kann dieses Diplom auch über den 31.12.1987 hinaus gearbeitet werden. Die elf in der Ausschreibung aufgeführten DARC/VFDB-Sonderstationen führen ab 01.01.1988 nicht mehr den Zusatz /60 im Call, zählen aber nach wie vor je einmal fünf Punkte für das Diplom.
PARIS
Der französische Amateurfunkverband REF hat seinen Mitgliedsbeitrag für 1988 von 270, auf 300, FFr, das sind etwa 90, DM, erhöht. Er plant, nach einem Angebot der Toulouser Stadtverwaltung, seine Geschäftsstelle in Toulouse unter einem Dach zu vereinigen. Die REF-Geschäftsstelle ist zur Zeit in Paris, die QSL-Vermittlung in Mazamet und die Warenabteilung in Auxerre. Vorgesehen für den Umzug ist ein Termin im Januar 1988, doch muß vorher der REF-Verwaltungsrat noch seine Zustimmung geben.
BREMEN
Auf seiner Sitzung vom 11.13.09. in Bremen verlieh das Exekutiv-Komitee der IARU-Region 1 fünf IARU-Region-1-Medaillen an folgende verdiente Funkamateure: Stein R. Barlaug, LA4ND, für 6jährige Tätigkeit als Schatzmeister der IARU-Region 1; H. Walcott-Benjamin, EL2BA, für seine 15jährige Tätigkeit als Beisitzer im Exekutiv-Komitee sowie Jaap den Herder, PAØYJ, Frank Walthouse, F6DBG, und Jan Broere, PAØNOS, für ihre ausgezeichnete Vorbereitung, Einrichtung und Betreuung des Amateurfunkstandes auf den Weltfernmeldeausstellungen Telecom 79 und Telecom 87 in Genf.
BERN
Neue Urkunden mit eingedruckter CEPT-Lizenzklasse gab die Generaldirektion der schweizerischen PTT ab Oktober 1987 an alle Amateurfunkkonzessionen 14 aus. Die Konzessionsklasse 1 und 2 mit 200 W bzw. 1 kW PEP Output auf KW und UKW entsprechen dabei der CEPT-Klasse 1, die Konzessionsklassen 3 und 4 mit 200 W bzw. 1 kW nur auf UKW der CEPT-Klasse 2. Beigefügt war eine Liste der Präfixe, die bei Nutzung der CEPT-Lizenz in den bisher 16 Ländern, die sie eingeführt haben, zu benutzen sind. Gleichzeitig wurden die Betriebsvorschriften für den Amateurfunkbetrieb in der Schweiz vereinfacht. Nicht mehr vorgeschrieben sind danach: die Standortangabe im QSO, die Verwendung der Rufzeichenzusätze /P, /M, /MM oder /AM beim Betrieb an einem anderen als dem gemeldeten Standort, die Angabe des eigenen Rufzeichens oder Namens des Operators, wenn an der Anlage eines anderen Funkamateurs gearbeitet wird, die Meldepflicht für Teilnehmer an Wettbewerben und beim Betrieb in Liechtenstein, sofern dieser nicht länger als 14 Tage dauert.
DARMSTADT
Der seit Monatsmitte zu beobachtende Anstieg der Sonnenfleckenzahlen und der solaren 10-cm-Strahlung hält zur Zeit noch an. Zwischen dem 22. und 23.11. haben diese beiden Sonnenaktivität kennzeichnenden Meßgrößen die 120-Einheitenmarke überstiegen. Vergleichbar hohe Tageswerte wurden letztmals vor 33½ Jahren registriert. Die Höchstwerte der F2-Grenzfrequenzen lagen in dem erwähnten Zeitraum in unserem Gebiet überwiegend zwischen 8 und 10 MHz. Dementsprechend waren die Ausbreitungsbedingungen, insbesondere auf den höheren Frequenzen, bemerkenswert gut. Täglich waren alle Kontinente im 29-MHz-Band zu erreichen. Bedingt durch die Jahreszeit wird ab Dezember ein leichter Rückgang der Mittagsgrenzfrequenzen einsetzen, der durch die gegenwärtige Aufwärtsentwicklung jedoch teilweise kompensiert werden kann. Die im letzten Funkwetterbericht vorhergesagte Magnetstörung, die am 23. begann und von einer Verschlechterung der Ausbreitungsbedingungen begleitet war, wird bis zum Wochenende abgeklungen sein. Deshalb kann mit einer Fortdauer der angehobenen Bedingungen während der Vorhersageperiode gerechnet werden.
Ende des DL-RS Nr. 41/87 vom 27.11.1987
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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