DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 43/86 VOM 05.12.1986


DARMSTADT (02.12.)

Seit dem 26.10. ist die uns zugekehrte Seite der Sonne frei von Flecken und aktiven Gebieten. Infolgedessen ist die 10-cm-Strahlung weiterhin rückläufig und hat am 01.12. 73 Einheiten erreicht. Eine weitere langsame Abnahme wird in den kommenden Tagen erwartet. Auf allen Bändern und Linien sank die Güte der Ausbreitungsbedingungen unter das Niveau des Vormonats. Diese Entwicklung wirkte sich besonders deutlich im Bereich oberhalb von 20 MHz aus. Die durch das Sonnenfleckenminimum geprägte Funkwetterlage wird sich auch in den kommenden Tagen fortsetzen. Wegen des im Dezember auftretenden Nebenmaximums der Sporadisch-E-Ausbreitung kann es gelegentlich auf den oberen Kurzwellenbändern zu einer Belegung durch Europaverkehr kommen. Mit größeren magnetischen Störungen auf der Basis der 27 Tage Wiederkehrtendenz ist während der Vorhersageperiode nicht zu rechnen.


KIRIBATI

161. Mitgliedsland der ITU ist die Republik Kiribati am 03.11. durch die Unterzeichnung des Internationalen Fernmeldevertrages Nairobi 1982 geworden. Kiribati wurde im Juli 1979 eine unabhängige Republik und hatte von der ITU den Präfix T3 erhalten. Sie besteht aus 33 Inseln mit einer Landmasse von etwa 700 km² in einem Seegebiet von fünf Millionen km² im Südwest-Zentralpazifik und hat rund 64.000 Einwohner. Das internationale Callbook verzeichnet 17 Funkamateure in Kiribati.


WASHINGTON

Das neue US-Gesetz über das Fernmeldegeheimnis ist am 21.10. vom Präsidenten der USA unterzeichnet worden. Es wird jetzt als „Public Law 99 508“ geführt. Zwar kann damit zum Beispiel den Benutzern von Autotelefonen keine Geheimhaltung garantiert werden, aber für ein erstes beabsichtigtes Abhören privater Gespräche wird eine Geldbuße von 500,– US$ angedroht. Ein zufälliger Empfang, der gleich wieder abgebrochen wird, wird nicht als strafwürdig angesehen. Ein Senat Report 541 mit Erläuterungen dazu befindet sich im Druck. Ein Bericht darüber ist für die QST Januar 1987 vorgesehen.


WIEN

Der Präsident des österreichischen Amateurfunkverbandes, Ronald Eisenwagner, OE3REB, informierte den DARC über Änderungen im 160-m-Band in Österreich. Danach ist Amateurfunk als sekundärer Funkdienst von 1810–1830 kHz nur in CW der Leistungsklasse A, von 1830–1840 kHz in CW der Leistungsklassen A und B erlaubt. Von 1840–1850 kHz ist Telegrafie und Telefonie der Leistungsklassen A und B erlaubt. Mit dieser Regelung hat sich die österreichische Fernmeldeverwaltung genau an die IARU-Empfehlung gehalten.

Weiter hat die österreichische Fernmeldebehörde den Begriff Digipeater festgelegt. Entsprechend der IARU-Empfehlung ist die Digipeater-Funktion durch einzelne Funkamateure so vorzunehmen, daß die Funkstation ständig unter Kontrolle des verantwortlichen Funkamateurs ist. Digipeater fallen unter die in Österreich geltenden Bestimmungen für Umsetzer. Danach muß ein Digitalumsetzer entsprechend einem Umsetzer betrieben werden, mit eingeschränkter Leistung und Fernabschaltbarkeit.


NÜRNBERG

Der Mittelfranken-Kurzcontest findet am 19.12. von 19:00–21:00 UTC statt. Gewertet werden alle Direktverbindungen in FM und SSB auf dem 2-m- und 70-cm-Band. Single-Operator-Stationen tauschen Rapport, QSO-NR. und DOK aus. Jedes QSO zählt zwei Punkte. Als Multiplikator zählt die Summe der gearbeiteten DOKs plus Anzahl der gearbeiteten Präfixe. Die maximale Ausgangsleistung beträgt 25 W. Logeinsendungen werden bis 31.12. erbeten an Günter Albrecht, DJ9UI, ...... Dort sind auch ausführliche Ausschreibungsbedingungen gegen einen frankierten Briefumschlag erhältlich.


HARSUM

Ein Fuchsjagdseminar speziell für lizenzierte Lehrer veranstaltete am 19.11. in Celle der Landesjugendverband Niedersachsen des DARC. Der Sachbearbeiter Amateurfunk in der Schule dieses Distriktes, Wolfgang Lipps, DL4OAD, konnte 18 Lehrer aus den Distrikten E, I, O und H zu dieser Veranstaltung begrüßen. Referent war Ulrich Hornig, DK1QR, der es ausgezeichnet verstand, Theorie und Praxis der Peiltechnik anschaulich zu vermitteln. Ziel der Veranstaltung war, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, an ihrer Schule im Rahmen einer Projektwoche oder Arbeitsgemeinschaft bei Schülern und unlizenzierten Kollegen Interesse für den Amateurfunk zu wecken. Die Abschlußbesprechung hat ergeben, daß sich die Radionavigation als Einstieg in den Amateurfunkdienst besonders gut eignet. Die Seminarreihe für lizenzierte Lehrer des Landesjugendverbandes Niedersachsen wird im März 1987 fortgesetzt. Geplant ist der praktische Aufbau eines 80-m-JR-Empfängers und ergänzende Meßgeräte. Interessierte Lehrer, die bisher keine Informationen über diese amateurfunkspezifische Fortbildungsreihe erhalten haben, wenden sich schriftlich an: Wolfgang Lipps, DL4OAD, ......


MAINZ

Am 29.10. unterzeichnete Rheinland-Pfalz als letztes Bundesland die Rahmenvereinbarung mit dem DARC, die die Mithilfe von Funkamateuren bei Naturkatastrophen regelt. Außer mit der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Stadt Berlin hat der DARC nun mit allen Bundesländern solche Vereinbarungen getroffen. Wie der Distriktsbeauftragte für Notfunk in Rheinland-Pfalz, Gerd Reuber, DK6PR, mitteilt, wird diese Vereinbarung in den nächsten Wochen an alle Städte, Kreise und betroffenen Behörden im Land verschickt. Anfang 1987 werden die Ortsverbände aufgefordert, ihren örtlichen Behörden Ansprechpartner zu benennen.

In dieser wie auch in den Vereinbarungen mit den übrigen Bundesländern wird festgelegt, in welchem Rahmen Funkamateure des DARC beim friedensmäßigen Katastrophenschutz zur Entlastung eventuell ausgefallener oder überlasteter behördlicher Fernmeldeverbindungen helfen können. Außerdem ist der Schadenersatz und die Unfallversicherung beteiligter Funkamateure geregelt.


Ende des DL-RS Nr. 43/86 vom 05.12.1986

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1986 Rundspruch-Archiv