DARMSTADT
Seit drei Wochen sind auf der uns zugewandten Seite der Sonne keine Flecken mehr aufgetreten. Der solare Flux hingegen erreichte am 09. und 10.01. ein Zwischenmaximum von 75 Einheiten wohl, infolge der Wiederkehr eines Aktivitätsgebietes, das während der vorherigen Sonnenrotation durch eine Fleckengruppe markiert war, nun aber fleckenfrei ist. Es übte nur einen geringfügigen positiven Einfluß auf die Funkwetterlage aus. Nach einer kurzen Störung am 14./15.01. werden zwischen dem 16. und dem 22.01. ruhige Magnetik und damit normale Ausbreitungsbedingungen vorherrschen. Vom 23.01. an dürfte es erneut zu einer bis etwa zum 27.01. anhaltenden Verschlechterung des Funkwetters kommen. Insgesamt gesehen scheint der Tiefstand der Ausbreitungsbedingungen im gegenwärtig auslaufenden Zyklus 21 erreicht zu sein. Aufgrund von Langzeitprognosen wird sein Ende noch in diesem Jahr oder spätestens Anfang 1987 erwartet.
LAKE-SIDE-PARK
Der 6. US-Berufungsgerichtshof hob zugunsten des Amateurfunks ein Urteil des Distriktsgerichts in Ost-Kentucky auf. Der Distriktsgerichtshof hatte ursprünglich ein Verbot von Amateurfunk-Antennen in der Stadt Lake-Side-Park bestätigt, weil diese in den Stadt-Statuten nicht als Sondernutzungsrecht aufgeführt waren. In der Begründung wurde auf das Bundesrecht der FCC-Bestimmungen Bezug genommen. Einzelheiten sollen in der QST erscheinen, meldete W1AW.
WASHINGTON
Ab 24.01.86 dürfen in den USA Personen, deren Operator-Lizenz ausgesetzt oder deren Stations-Lizenz widerrufen wurde, sich auch nicht mehr am Drittenverkehr über andere Amateurfunkstationen weiter am Amateurfunk beteiligen, Die US-FCC gab diese Ergänzung zu den dortigen Amateurfunkbestimmungen bekannte die in der QST Februar veröffentlicht werden soll.
VADUZ
Beim Betrieb in Liechtenstein müssen Funkamateure mit schweizerischem Rufzeichen jetzt den Liechtensteiner Landeskenner HBØ mit Bruchstrich voranstellen, anstatt ihn wie bisher anzuhängen. Die reziproke Regelung gilt ebenfalls für Liechtensteiner in der Schweiz. Ist ein Aufenthalt über 14 Tage geplant, so muß die zuständige Konzessionsbehörde vorher benachrichtigt werden.
DARMSTADT
Die Aufwärtsbewegung der Zahl der Amateursendegenehmigungen in der Bundesrepublik Deutschland behielt auch im Jahr 1985 wie bereits im Jahr zuvor mit gut 3 % ihren Trend bei. Bei einem Zuwachs um rund 1680 wurde am 31.12.1985 eine Gesamt-Lizenzzahl von 55.360 erreicht. Von den 52.768 Individual-Lizenzen entfallen 57 % auf die Klasse B, 3 % auf die Klasse A und 49 % auf die Klasse C. Die stärkste prozentuale Steigerung hatte die Klasse A mit gut 12 % auf jetzt 1400 Genehmigungen. Die Zahl der B-Lizenzen ist um 3,6 % auf rund 30.100 angewachsen, offensichtlich auf Kosten der C-Lizenzen, die bei einem Stand von 21.250 nur um 2 % gestiegen sind. In dieser Aufschlüsselung sind 2 % lizenzierte zivile Ausländer enthalten, nicht jedoch die 650 DA-Stationen der Stationierungsstreitkräfte und ihrer 53 Clubstationen. Die Zahl der Relaisfunkstellen nahm 1995 um 3 % auf 335 zu. 1985 verzeichnete das FTZ in der Lizenzstatistik 3478 Zugänge und andererseits 1817 Löschungen, dazu 2993 Veränderungen. Zusammen sind das fast 8300 Bewegungen, 16 % der Lizenzzahl vom 01.01.1985, pro Monat durchschnittlich 690. Um so bedauerlicher ist es, daß die Deutsche Bundespost für das Jahr 1986 noch keine neue Rufzeichenliste herausgeben will, weil noch zu viele Bestände der Liste 1985 vorhanden sind.
DARMSTADT
In den vergangenen Monaten wurden an alle bundesdeutschen Funkamateure die Hefte der Ausgabe 1985 der Bestimmungen über den Amateurfunkdienst versandt.
BAUNATAL
Von einer neuen 9G2-Station wurde offensichtlich ein falscher QSL-Manager angegeben. DK8AW möchte darauf hinweisen, daß er kein QSL-Manager für 9G2AW ist und eingehende QSL-Karten an den Absender zurücksendet.
BAUNATAL
In der Dokumentationsreihe Netzwerk berichteten NDR und SFB am 06.01. in einer 45minütigen Fernsehsendung über den Amateurfunk im Spacelab anläßlich der D1-Mission. Ein überaus positives Echo zu dieser interessanten Sendung kam nicht nur aus den Reihen der Funkamateure. Auch außenstehende Personen und Institutionen haben den DARC zu dieser ansprechenden Sendung beglückwünscht. Der DARC möchte den Dank an die Autoren Günter Kunz und Kurt Goldberg, DL5MDB, weitergeben. Als erste Anstalt nach NDR und SFB wird der Hessische Rundfunk die Sendung am Freitag, dem 07.02., von 20:4521:30 Uhr im 3. Fernsehprogramm ausstrahlen.
Ende des DL-RS Nr. 2/86 vom 17.01.1986
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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