DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 1/85 VOM 11.01.1985


BOULDER / PRAG

Im November und Dezember 1984 hatte der Mittelwert des solaren Flux eben über 76 gelegen, ein wenig höher als im Oktober mit 73,7, aber wesentlich unter den für den Herbst und Winter angenommenen Werten. Daher ist das 28-MHz-Band nur in den niedrigen Breiten und in Nord-Süd-Richtung brauchbar, und auf 21 MHz ist es nicht viel besser. Selbst das 14-MHz-Band ist in Mitleidenschaft gezogen, und der DX-Betrieb hat sich weiter auf 7 MHz und selbst 3,5 MHz verlagert.

Der solare Flux erreichte in der letzten Dezemberwoche 75, in der ersten Januarwoche betrug er durchweg 70 mit Ausnahme von 69 am 05.01. Vergleichsweise anhaltend niedrige Werte hatte es letztmalig im März 1976 gegeben in den Schlußmonaten des Sonnenfleckenzyklus 20. Jetzt sollen wir uns aber noch 18 Monate vom Minimum des Zyklus 21 entfernt befinden.

Trotz kurzzeitigem Anstieg des solaren Flux wird er im Prinzip noch weiter fallen, was auch weiteres Sinken der MUFs bedeutet. Vom 09.–13.01. dürfte die geomagnetische Aktivität zu sprunghaften Ausbreitungsbedingungen führen, ebenso vom 23.–29.01. Gute Bedingungen werden dagegen vom 15.–18.01. erwartet.


NEWINGTON

Um ihrer Service-Leistungen zu verbessern und verstärkte Mitgliederwerbung durchführen zu können, hat die ARRL den Betrieb ihres Headquarters neu organisiert. Ab sofort gliedert es sich in fünf Abteilungen, deren Leiter dem General-Manager K1ZZ unterstehen:

  1. Das „Office of Publications“ koordiniert Fertigung und Verteilung des ARRL-Veröffentlichungen, die Anzeigenverwaltung und die Zusammenarbeit mit den technischen Abteilungen;
  2. das „Office of Volunteer Resources“, die Abteilung für die Koordinierung ehrenamtlicher Tätigkeiten, betreut die – anders als bei uns – zumeist nur korporativ angeschlossenen örtlichen Clubs, das System freiwilliger Prüfer und die Durchführung nationaler und überregionaler Amateurtreffen und Hamfeste;
  3. das „Office of Membership Communications Services“ ist zuständig für den individuellen Verkehr mit den Mitgliedern, die Rundsprüche von W1AW, das Funktionärs-Mitteilungsblatt ARRL Newsletter, Conteste und Preise einschl. des DXCC-Diploms sowie Informationen über Funkverwaltungsfragen;
  4. das „Office of Development“ soll Mitgliederwerbung und -Förderung auf breiter Basis betreiben, wie sie der Amateurrat der ARRL kürzlich beschlossen hat (siehe cq-DL 2/85) sowie Informationsmaterial für die Öffentlichkeit herausgeben und die verschiedenen Hilfsfonts verwalten;
  5. das „Office of Administrative Services“ ist für das kaufmännische und Rechnungswesen zuständig sowie für den Betrieb der hauseigenen Computer-Anlage und für den Gebäudeunterhalt.

Mit der gut dreifachen Mitgliederzahl im Vergleich zum DARC und einem Stab von rund 100 Mitarbeitern wächst natürlich der Organisationsbedarf entsprechend.


TRIER

Wie das DX-Referat mitteilt, kann der bisherige Redakteur des DX-Rundspruchs Willi Nietmann, DJ8CR, aufgrund unerwarteter neuer anderweitiger Verpflichtungen den DX-Rundspruch nicht mehr gestalten und ausstrahlen. Das DX-Referat ist bemüht, kurzfristig einen neuen Rundspruch-Redakteur einzuarbeiten, so daß der Rundspruch wieder zur gewohnten Zeit stattfinden kann. Besonderer Dank gilt aber DJ8CR für die Durchführung von mehr als 300 DX-Rundspruchsendungen in den letzten sechs Jahren, deren Qualität und Zuverlässigkeit auch über die Grenzen von DL hinaus gewürdigt wurden.


BONN

Da es immer mehr Funkamateure beruflich in die Antarktis zieht, hat das BPM eine grundsätzliche Regelung für Antragsteller auf eine entsprechende Kennzeichnung getroffen. Danach erhalten Clubstationen, die von mehreren Funkamateuren genutzt werden können, in der Antarktis den Präfix „DPØ“, für Individuallizenzen der Klasse B ist „DP1“ vorgesehen, für die Klasse A „DP2“ und für die Klasse C (insbesondere für OSCAR-Betrieb gedacht) der Präfix „DP3“. Die Suffixe können zwei- oder dreistellig sein und können, müssen aber nicht, mit dem Suffix des Heimatrufzeichens übereinstimmen.

Mit der Zuweisung eines Rufzeichens aus der bundesdeutschen Rufzeichenreihe ist der Genehmigungsinhaber natürlich auch im Antarktisgebiet in die Regelungen des Amateurfunkgesetzes eingebunden.


KIEL

Wie die OPD Kiel leider feststellen muß, häufen sich die Fälle, in denen Lizenzinhaber ihren Wohnungswechsel nicht bei der OPD anzeigen oder trotz Mahnung nicht ihrer Genehmigungsurkunde zur Änderung einreichen. Sie verstoßen damit gegen die Bestimmungen der DV-AFuG § 4a, Abs. 3 und bereiten der Funkaufsichtsbehörde eine Menge vermeidbarer Mehrarbeit. Es wäre dem Verhältnis zum Amateurfunk sicher abträglich, wenn die Post ihrer Aufgabe erst auf dem Verwaltungswege durch die Verhängung von Zwangsgeld nachkommen könnte. Weisen Sie daher bitte unerfahrene wohnungswechselnde Lizenzinhaber darauf hin, daß die Verleihung des Privilegs einer Sendegenehmigung auch Pflichten auferlegt. Dabei dient die berichtigte Genehmigungsurkunde dem Inhaber ja auch zum Nachweis der Berechtigung seines Tuns. Wenn das erneut geforderte „Anti-Wanzen-Gesetz“ eines Tages zu einschneidenden Ergänzungen im Fernmeldeanlagengesetz führt, wird mit mehr polizeilichen Kontrollen im Mobilverkehr zu rechnen sein.


BAD VILBEL

Zum 100. Geburtstag Marconis hat die Firma Marconi in London einen Preis für besondere Verdienste um die Erforschung der Mikrowellen vergeben. Der Preis wurde einer Gruppe von Funkamateuren des DARC für den Aufbau von Funkverbindungen im 2,3-GHz-Bereich verliehen, bei denen der Mond als passive Relaisstation benutzt wurde. Bei den Versuchen fanden ein Sender, ein sehr empfindlicher Empfänger und ein Parabolspiegel von 10 m Durchmesser Verwendung. Die mit dem Preis ausgezeichnete Gruppe mit der Clubstation DFØEME begannen die Erde-Mond-Erde-Verbindungen Anfang der 70er Jahre. Zur DFØEME-Gruppe gehören Fritz, DL5FAU; Jürgen, DJ4AU; Gerhard, DJ4UR; Gisela, DF5FBE, und Franz, DJ8QL. Die DL-RS-Redaktion möchte dieser Gruppe herzliche Glückwünsche zu dieser Auszeichnung aussprechen.


DARMSTADT

53.680 Amateurfunkstellen waren am 01.01.85 in der Bundesrepublik Deutschland lizenziert, rund 1650 oder 3,2 % mehr als zum Jahresbeginn 1984. Das ist der gleiche prozentuale Zuwachs wie im Jahr 1983. Die jetzt 51.145 Individuallizenzen gehören zu 57 % zur Klasse B, zu 2,5 % zur Klasse A und zu gut 40 % zur Klasse C. Der Anstieg im Jahr 1984 betrug in der Klasse B 3,7 %, in A 22 % und in C 1,5 %. Zum Teil sicher ein Zeichen für das Bemühen um Aufstieg in höhere Klassen. Die Zahl der lizenzierten YLs nahm um 6 % auf 3.266 zu, sie erreichte damit 6,4 % der Individuallizenzen.


Ende des DL-RS Nr. 1/85 vom 11.01.1985

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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