DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 47/84 VOM 21.12.1984


BOULDER / PRAG

Der solare Flux stieg von 75 am 06.12. auf 81 am 11, sank aber bis zum 17. wieder auf 75 zurück. Er war damit zwar höher als bei der vorigen Sonnenrotation im November, aber für wirklich gute Ausbreitungsbedingungen auf der nördlichen Erdhalbkugel müßte er wenigstens einen Wert von 90 erreichen. Am 13.12. setzte ein geomagnetischer Sturm ein, der am 16. den beachtlichen Ak-Wert von 41 erreichte. Die sich parallel dazu verschlechternden Bedingungen führten zu Polarkappen-Absorptionen am 16. und 17.12., und noch am 18.12. wurde selbst der Europa-Verkehr auf 7 MHz noch durch Tief-Fadings beeinträchtigt. Bis zum Weihnachtsfest soll eine langsame Besserung eintreten. Da zum Wochenende die Sonnenregion der Erde zugewandt ist, die im November ein Flux-Maximum von 86 hervorrief, wird vom 23.–26.12. wieder ein Flux-Anstieg mit höheren maximum usable frequencies erwartet mit guten Signalstärken und geringen Fadings. Nur mäßige Bedingungen sind vom 27.12.–04.01. zu erwarten, erst danach wieder einige gute Tage.


ANKARA

Eine neuerliche Verhandlung des Türkischen Amateur Radio Club -TRAC- mit der Lizenzbehörde „Direktion für Fernmeldewesen“ fand Ende November 1984 in Ankara statt. An ihr nahm auch Bahri Kacan, DJØUJ, aus München teil.

Zur Amateurfunk-Verordnung, die am 24.07.1984 im türkischen Regierungsanzeiger veröffentlicht worden war, hatten die Vertreter des TRAC rund 10 Änderungswünsche vorzutragen. Sie gewannen den Eindruck, Verständnis für ihre Einwände gefunden zu haben. Bisher zeichnet sich ab, daß nach bestandener Prüfung der Funkamateur eine Operator-Lizenz erhält und danach eine Stationslizenz mit Rufzeichen erhalten kann. Das Rufzeichen soll mit dem Landeskenner TA und einer Ziffer gebildet werden. TA1 steht für die europäische Türkei und TA2 bis 8 für die 7 Verwaltungsgebiete der asiatischen Türkei. Dazu ist zunächst ein zweistelliger Suffix vorgesehen. Die zugewiesenen Frequenzbänder entsprechen in etwa den in der Bundesrepublik gebräuchlichen. Der maximal zulässige SSB-Output beträgt für die höchste Klasse A in den Kurzwellenbändern von 7–21 MHz 400 W (ERP). Die Klasse B (mit Morsetempo 50 BpM) darf im 28-MHz-Band Telegrafie und SSB mit 150 W Output betreiben. Auf UKW dürfen die Klassen C wie auch A und B nur mit 5 W CW und Fonie in FM durchführen. Großer Wert wird offenbar auf die Möglichkeit von „Emergency Traffic“ im Amateurfunkdienst gelegt, wozu noch ausführliche Bestimmungen erwartet werden.

Nach der Amateurfunk-Verordnung sind Prüfungen im April und im Oktober jeden Jahres vorgesehen, die ersten im März 1985. Es ist geplant, dem Sekretär des TRAC, Dr. med. Unal Akbal, ex TA1UA, als Inhaber eines Seefunk-Patents 1. Klasse voraussichtlich im Januar 1985 vorweg eine Amateurfunk-Lizenz zu erteilen. Im 70-cm-Band ist Betrieb über OSCAR 10 vorgesehen.

Am 13.12. wurde bei Bahri Kacan von Reportern der „Deutschen Welle“ ein Interview über die Entwicklung des Amateurfunkdienstes, besonders in der Türkei, in türkischer Sprache aufgezeichnet, das übers Jahresende in Richtung Türkei abgestrahlt werden soll.


BERLIN/DDR

Wie verlautet, werden in der DDR am 01.01.1985 auch die Amateurfunkbänder bei 18 und 24 MHz freigegeben. Die bisherigen „neuen“ Bänder bei 1,8 MHz und 10 MHz werden dort wenig genutzt, da die Abwägung über den zusätzlichen Nutzen zum Aufwand beim erforderlichen Selbstbau hemmend wirkt. Im Frühjahr 1985 geht die 5jährige Laufzeit der meisten Y2-Lizenzen zu-Ende. Wenig aktive Lizenzinhaber müssen befürchten, daß ihre Genehmigungen nicht erneuert werden. Das betrifft besonders die Senioren aus der AM-Zeit, die nicht in der Lage waren, dem Übergang auf modernere Betriebsverfahren zu folgen. Ein großer Teil der Erstlizenzierten aus dem Jahr 1953 sind bereits im weniger aktiven Seniorenalter.


BERGISCH-GLADBACH

Zum Jahresausklang und um die lange Saisonpause zu überbrücken, veranstalten DF3KT und DL5KBI am Sonntag, dem 30.12., eine 2-m-Übungsfuchsjagd im Raum Wuppertal. Treffpunkt ist das Restaurant Haus Ehrenberg, Ehrenberger Straße in Wuppertal-Ehrenberg. Start ist um 10:00 Uhr. Eine günstige Autobahnausfahrt ist Wuppertal-Süd, dann über die B51 Richtung Witten. Bitte frühzeitig weiteren Weg erfragen oder bei Peter Gierlach, DF3KT, ....., um Zusendung einer Einladung bitten.


BAUNATAL

Das Referat für Funkbetrieb möchte auf den DARC-Weihnachtswettbewerb 1984 hinweisen. Dieser findet am 2. Weihnachtstag von 08:30–11:00 UTC auf 40 und 80 m statt. Es werden CW- und SSB-Betriebsarten getrennt gewertet. Die detaillierten Ausschreibungsbedingungen sind in der cq-DL 12/84, Seite 625, nachzulesen.


DARMSTADT

Noch in letzter Zeit war wiederum von Polizeistellen bemängelt worden, daß nirgends ausdrücklich festgelegt war, daß Amateurfunkgeräte keiner postalischen Zulassungsnummer bedürfen. Dankenswerterweise erteilte deshalb das FTZ, Dienststelle S21b, dem DARC unter dem 17.12.1984 folgende Bestätigung:

„Für Funkanlagen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über Fernmeldeanlagen errichtet und betrieben werden sollen, besteht grundsätzlich ein „Zulassungszwang“! Das heißt, die für das Errichten und Betreiben erforderliche fernmelderechtliche Genehmigung wird nur erteilt und wirksam, wenn vom Gerätehersteller für die Funkanlagen der Nachweis erbracht worden ist, den sie den technischen Vorschriften der Deutschen Bundespost entsprechen. Als „zugelassen“ gelten die Funkanlagen, die – äußerlich gut erkennbar – mit einer gültigen Zulassungsnummer, zum Beispiel FTZ-Prüfnummer, gekennzeichnet sind.

Amateurfunkanlagen, die im Geltungsbereich des Gesetzes über den Amateurfunk errichtet und betrieben werden, unterliegen keinem Zulassungszwang. Funkamateure, die im Besitz einer gültigen Amateurfunkgenehmigung sind, dürfen Amateurfunkanlagen im Eigenbau selbst herstellen oder industriell gefertigte Amateurfunkanlagen in technisch geänderter Form errichten und betreiben, sofern die technischen Bedingungen der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk eingehalten werden. Es bedarf keiner Kennzeichnung der Funkgeräte. Es ist nicht beabsichtigt, Amateurfunkanlagen einer Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht zu unterwerfen.“


BAUNATAL

Der Vorstand und die DARC-Geschäftsstelle möchte sich für die vielen eingegangenen Glückwunschkarten und Briefe zu den bevorstehenden Feiertagen und zum Jahreswechsel recht herzlich bedanken. Allen Mitgliedern und Freunden wünscht der Vorstand des DARC und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Die Redaktion dankt allen Mitarbeitern, die zur Gestaltung des Deutschland-Rundspruchs beigetragen haben, insbesondere Alfred Müller, DL1FL. Der nächste Rundspruch erscheint am 11.01.1985.


Ende des DL-RS Nr. 47/84 vom 21.12.1984

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1984 Rundspruch-Archiv