DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 37/84 VOM 12.10.1984


PRAG

Die Sonnenaktivität bleibt weiter auf einem sehr niedrigen Niveau. Der solare Flux wird sich um den Wert 75 bewegen ohne Sonnenausbrüche und Sonnenflecken an der sichtbaren Oberfläche. Die geomagnetische Aktivität ist häufig höher mit K-Indexen zwischen 2 und 4 und A-Indexen bis über 20. Die weiteren Ausbreitungsbedingungen sind charakterisiert durch niedrigere hörbare Frequenzen und unregelmäßige Dämpfungen. Die letzte Besserung wurde ab 09.10. beobachtet. Das geomagnetische Feld wird zwischen dem 15. und 29.10. aktiv sein, wobei größere Störungen mit Aurora-Möglichkeiten um den 16. und vom 21. bis 23. zu erwarten sind. Bessere Ausbreitungsbedingungen mit geringfügigen Störungen sind um den 14. und 31.10. zu erwarten. Nach einer Störungsphase um den 15.10. wird eine stärkere und längere negative Phase zu erwarten sein.


WASHINGTON

Die US-Fernmeldebehörde FCC nimmt im November 1984 zum letzten Mal reguläre Amateurfunkprüfungen ab. Diese Aufgaben werden künftig drei speziell benannte, erfahrene Funkamateure als „VEs – volunteer examiners“ – übernehmen. Seit Ende 1983 sind in vier FCC-Distrikten schon lokale Clubs als VECs – volunteer examiner coordinators – anerkannt worden.

In der Bundesrepublik Deutschland ist durch das bisherige System der Prüfungsbeisitzer ein hohes Maß an Mitwirkung durch den DARC bei Amateurfunkprüfungen gesichert. Die zumeist mindestens monatlichen Prüfungstermine lassen kaum Wünsche offen. Der größte Vorteil bei der hiesigen Verfahrensweise ist aber, daß der erfolgreiche Prüfling seine Genehmigungsurkunde normalerweise gleich mitnehmen kann. Von unseren Nachbarländern ist nur aus Dänemark bekannt, daß dort der Amateurfunkverband EDR die Telegrafieprüfung abnimmt. Mit Einführung der neuen Lizenzklassen „groupes“ A und B für 14- bis 16jährige in Frankreich sollen für diese auch anerkannte lokale Club-Ausbilder eingesetzt werden, während bei Prüfungen höherer Klassen keine Beisitzer des REF zugelassen sind.


NEWINGTON

In den „IARU News“ der QST Oktober 1984 beschreibt DARC-Auslandsreferent Hans Berg, DJ6TJ, die Prüfungs- und Lizenzbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei zeigt er den Unterschied zum System in den USA auf. Es ist sehr selten, daß in den IARU-News derart ausführlich über die Lizenzbedingungen in einem anderen Land berichtet wird.


LOS ANGELES

Zu ihren Erfolgen bei der diesjährigen Olympiade in Los Angeles gratuliert die QST Oktober 1984 zwei US-Funkamateuren. Gewinner einer Goldmedaille im Bogenschießen war Darell Pace, N8FTS, während Sheila Conover, KB6CZX, im 500-m-Frauen-Einer-Kajak immerhin auf den 6. Platz kam.


WASHINGTON

Dem US-Kongreß liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die böswillige Störungen von Funkverbindungen direkt der Aburteilung durch Gerichte unterstellen sollen. Bisher wurden sie nur auf dem Verwaltungswege als Verstoß gegen die FCC-Bestimmungen geahndet. Eingebracht wurden diese Vorlagen im House of Representatives durch den Abgeordneten Jim Bates aus Kalifornien, im Senat durch Senator Barry Goldwater, K7UGA, aus Arizona.

Die US-FCC wies eine Eingabe gegen die Begrenzung von Doppelseitenband-AM-Aussendungen auf maximal 1500 W Output zurück. Sie behandelt aber noch eine Eingabe der ARRL, die Leistungsgrenzen und die Art ihrer Messungen neu zu überdenken. Weiter wird ein Antrag der ARRL diskutiert, die FCC möge eine Verordnung erlassen, die dem Bundesrecht bezüglich der Errichtung und des Betriebs von Amateurfunkstationen und -antennen Vorrang vor Vorschriften der Bundesstaaten und Lokalbehörden verschafft.


BONN

Die CB-Funkbestimmungen, postalisch: Bestimmungen über Sprechfunkanlagen kleiner Leistung im Frequenzbereich 26.960 bis 27.410 kHz wurden im BPM-Amtsblatt 113 vom 18.09.84 neu gefaßt. Sie sollen am 01.12.1984 in Kraft treten. Dazu wurden drei Allgemeine Genehmigungen bekanntgegeben, nach denen jetzt alle FM-Geräte antrags- und gebührenfrei betrieben werden dürfen, auch die stationären. Nur stationäre AM-Anlagen sind noch antrags- und gebührenpflichtig. Überraschung bot eine Allgemeine Genehmigung für den vorübergehenden beweglichen Betrieb von CB-Geräten, „die von anderen Fernmeldeverwaltungen genehmigt sind“. Sie gilt gleichfalls ab 01.12. zunächst für mit bestimmten Prüfnummern gekennzeichnete CB-Geräte mit Einzelgenehmigungen der niederländischen Fernmeldeverwaltung und für die Allgemeine Genehmigung zur Prüfnummer PR27A der Bundesrepublik Österreich. Wie schon im Amateurfunkdienst zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg und Frankreich macht die Liberalisierung im grenzüberschreitenden Funkbetrieb jetzt auch im CB-Funk anscheinend Fortschritte.


ERKELENZ

Der Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost führte am 05./06.10. in Lenggries bei Bad Tölz seine Hauptversammlung durch. Teilnehmer waren der Verbandsrat sowie der Hauptvorstand und die Fachreferenten. Die zur Wahl anstehenden Mitglieder des HV wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Neuer UKW-Referent des VFDB wurde Kurt Eckert, DJ3EN, vom BV Freiburg. Wichtigste Beschlüsse der Versammlung waren Änderungen der Satzung und Geschäftsordnung sowie Einführung einer Beitragsklasse 18 für schwerbehinderte Mitglieder. Die geänderte Satzung wird allen BVV des VFDB nach Eintragung im Vereinsregister von der Geschäftsstelle zugesandt. Die nächste Hauptversammlung findet Anfang Oktober 1986 im Raum Hamburg statt.


BONN

Das Jugend- und Ausbildungsreferat des DARC, Sachgebiet Behindertenbetreuung, möchte nochmals auf seine Rundsprüche hinweisen. Unter der Leitung von Alfons Bourauel, DL5KH, ist die Behindertenrunde wie folgt QRV: Am 1. Samstag im Monat um 08:30 Uhr auf 3690 kHz und am 3. Samstag im Monat um 08:30 Uhr auf 7070 kHz.


BAUNATAL / BONN

Die Bundesregierung hat Mitte dieses Jahres ein vom Bundesrat vorgelegtes Gesetz zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen beraten. Dabei ist der Text des § 5 a Fernmeldeanlagengesetz, abgekürzt FAG, verändert worden, und zwar zu ungunsten des Amateurfunks. In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Bundestags-Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen Karl Liedtke, SPD, hat der 1. Vorsitzende des DARC Philipp Lessig, DK3LP, den Standpunkt des DARC zu dieser Sache dargelegt. Wie inzwischen zu erfahren war, wird das Gesetz noch in Ausschüssen beraten, wobei die erheblichen Bedenken des DARC mit einbezogen werden.


Ende des DL-RS Nr. 37/84 vom 12.10.1984

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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