DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 31/84 VOM 31.08.1984


BOULDER / PRAG

Nach dem unerwartet niedrigen Maximum von nur 93 am 10.08. sank der solare Flux pendelnd auf 74 am 19., um bis zum 27. wieder auf 89 anzusteigen. In der letzten August-Dekade waren neben stark gestörten Tagen vom 24. und 25. mit Polarkappen-Absorption morgens teilweise gute Bedingungen aufgetreten, so am 22. und 23. auf 14 MHz bis in den pazifischen Raum und am 25. und 26. auf 7 MHz in die Karibik.

Im Sommer verlagert sich die MUF der F2-Schicht auf der nördlichen Erdhalbkugel stets auf niedrigere Bänder, aber dieser Sommer hat nach vielen besseren Jahren wirklich ein Minimum an DX-Angebot auf 28 und 21 MHz gebracht. Sicher wird das nicht in den nächsten Jahren durchweg so anhalten, sondern es wird auch jahreszeitlich durchaus bessere Perioden geben. Das 21-MHz-Band wird schon im September deutlich günstigere Bedingungen bieten, und im Verlauf des Herbstes wird sich auch das 28-MHz-Band beleben. Hoffnungen auf 50-MHz-DX über die F2-Schicht darf man sich in diesem Sonnenfleckenzyklus 21 aber wohl nicht mehr machen. Mit noch bis zum 07.12. ansteigender Sonnenaktivität und wahrscheinlich schwächeren Flares zwischen dem 05. und 09. worden wieder sprunghafte Schwankungen der Ausbreitungsbedingungen mit Absorptionen erwartet, besonders vom 05.–06.09. und vom 10. bis 12. Als gute DX-Tage werden die vom 02.–04.09. eingestuft, und kurze „positive Phasen“ vor geomagnetischen Stürmen könnten am 05. und 08. auftreten. Gute herbstliche DX-Bedingungen stehen um die Monatsmitte in Aussicht.


ANKARA

Aufgrund des türkischen Funkgesetzes vom 07.04.1983 (siehe cq-DL 7/83, Seite 355) wurden am 30.07.1984 die Ausführungsbestimmungen für den Amateurfunk im türkischen Regierungsblatt veröffentlicht. Jedoch wurden sie weder vom Amateurfunkverband TRAC noch von der türkischen Fernmeldeverwaltung akzeptiert. Beide wenden sich u. a. gegen den unrealistischen Schwierigkeitsgrad der Amateurfunkprüfungen, die jeweils für die Monate April und Oktober vorgesehen sind. Bei einem Telegrafie-Prüfungstempo von 100 BpM für eine Kurzwellen-Lizenz würden sich derzeit wohl nur zwei Kandidaten melden, hieß es. Kritisiert wird auch, daß dagegen Berufsfunker auch ohne Nachweis von Betriebskenntnissen im Amateurfunk eine Lizenz ohne Prüfung erhalten sollten. Völlig unverständlich sei, weshalb die neue Fernmeldedirektion nicht den vorbesprochenen Vorschlägen des TRAC und der PTT gefolgt sei. Offensichtlich sind neue Verhandlungen in Aussicht genommen.


BERLIN (OST)

Der 20-Pfennig-Wert einer DDR-Sonderbriefmarkenreihe aus Anlaß des 35jährigen Bestehens der DDR am 07.10.1984 demonstriert die technischen Errungenschaften der DDR. Überdimensional herausgestellt ist dabei die Mikro-Elektronik, repräsentiert durch einen 20beinigen Mikrochip des VEB Robotron.


WASHINGTON

Die US-FCC hat die Telefoniesegmente in den Amateurfunkbändern in den USA mit Wirkung vom 01.09.1984 erweitert beziehungsweise verlagert, wie es die ARRL in ihrem Kommentar zum „proposed rulemaking docket 8283“ vorgeschlagen hatte. In drei Bändern wird dadurch die Obergrenze der CW-Bereiche nach unten verlegt, so von bisher 3800 auf 3775 kHz, von 21.250 auf 21.200 kHz und von 28.500 auf 28.300 kHz. Die genaue Unterteilung für die drei auf Kurzwelle telefonieberechtigten Klassen Extra = E, Advanced = A und General = G ist folgende: für E, A und G von 3850–4000 kHz, von 21.300–21.450 kHz und von 28.300–29.700 kHz, für die Klassen E und A von 3775–3850 kHz und von 21.225–21.300 kHz und für die Klasse E von 3750–3775 kHz sowie von 21.200–21.225 kHz.

In Bezug auf das 7-MHz-Band stimmte die FCC mit der Auffassung der ARRL überein, daß eine Erweiterung des Foniebandes den Telegrafiebetrieb zu sehr beeinträchtigen würde. Jedoch genehmigte die FCC Foniebetrieb von 7075–7100 kHz in Hawaii und in an die ITU-Region 3 angrenzenden Gebieten wie Alaska.


BERLIN (OST)

Das Ministerium für das Post- und Fernmeldewesen der DDR hat auf Antrag des Zentralvorstandes der GST, Gesellschaft für Sport und Technik, zwei neue Amateurfunk-Klassen eingerichtet. Diese können durch Ablegung entsprechend reduzierter Amateurfunkprüfungen erworben werden. Die neue Genehmigungsklasse 3 gilt für das Herstellen, Errichten und Betreiben von Amateurfunkstellen für Peilwettbewerbe auf den dafür zugelassenen Bereichen auf Kurz- und Ultrakurzwellen, die Klasse 4 nur für UKW. Die normale DDR-Kurzwellenlizenz der Klasse 1 beinhaltet die Peilfunkklassen 3 und 4, die Amateur-UKW-Lizenz der Klasse 2 schließt auch die Peilfunkgenehmigung der Klasse 4 ein Damit ist der Betrieb von Peilfunksendern nicht mehr nur an Klubstationen der GST gebunden. Die Funkpeilsender dürfen nur unter Leitung des Funkamateurs betrieben werden, in dessen Genehmigungsurkunde diese Anlagen eingetragen sind. Die Bedienung und Überwachung der Sender kann aber auch durch eingewiesene Mitglieder der GST ohne Amateurfunkgenehmigung erfolgen. Ein Einsatz von Peilsendern ohne Aufsicht ist jedoch nicht zulässig.


BONN

Die Bedenken des DARC dagegen, daß nach CEPT-Richtlinien bisher keine Störfestigkeitsmessungen an „Schnurlosen Telefonen“ im Bereich unterhalb 30 MHz vorgesehen sind, werden jetzt auch im BPM geteilt (siehe cq-DL 5/84 S. 235). Diese Bedenken sollen jetzt auch der CEPT zur Kenntnis gegeben werden, teilte das BPM dem 1. Vorsitzenden des DARC mit Schreiben vom 30.07.1984 mit. Unabhängig davon will das BPM künftig bei den noch in der Entwicklung befindlichen Geräten solche Messungen durchführen lassen. Auf das Angebot einer meßtechnischen Mithilfe des DARC kann das BPM wegen zu geringer Stückzahlen an Prototypen nicht eingehen; es bedankt sich aber für die grundsätzliche Bereitschaft des DARC, an der Bereinigung solcher Störprobleme mitzuwirken.


KASSEL

Bei herrlichem Wetter fanden am vergangenen Wochenende die ersten Nordhessischen Amateurfunktage (NAT) statt. Der OV Kassel, F12, stellte in der Innenstadt den Amateurfunk der Öffentlichkeit vor. Diese Aktion wurde im 1. Hörfunkprogramm des Hessischen Rundfunks 30 Min. lang live übertragen. Am Samstag und Sonntag galt das Hauptinteresse der Besucher den Fachvorträgen, dem Flohmarkt und dem HAM-Fest. Beim Oldtimer-Stammtisch wurden nicht nur alte Erinnerungen geweckt, sondern neue Kontakte geknüpft. Viele Amateurfunkinteressierte konnten auf die neu beginnenden Ausbildungslehrgänge bei DLØJK hingewiesen worden.


WEINHEIM

Anläßlich der 29. Weinheimer UKW-Tagung veranstaltet das Mobilreferat Baden im Auftrag des DARC-UKW-Referates zwei Mobilwettbewerbe. Der Anfahrtswettbewerb findet am Sonnabend, dem 15.09., auf 70 cm und 23 cm und der Abfahrtswettbewerb am Sonntag, dem 16.09., auf 2 m statt. Ausschreibungen für diese Wettbewerbe sind gegen Freiumschlag erhältlich bei Wolf-Dieter Gläser, DK4IO, ......


Ende des DL-RS Nr. 31/84 vom 31.08.1984

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1984 Rundspruch-Archiv