DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 14/84 VOM 06.04.1984


BOULDER / PRAG

Nach dem Absinken des solaren Flux auf 112 am 25.03. stieg er rasch auf 144 am 30. und 31. an. Dadurch Erreichte der Mittelwert für den Monat März 122, einen höheren Wert als in fünf Monaten des vergangenen Jahres. Nachdem sich aber am 01.04. die aktivsten Sonnenfleckengebiete bereits westlich des Zentralmeridians der Sonne befand, werden die Werte des Flux und der MUF wieder zurückgehen, wozu auch noch der Jahreszeitliche Trend beiträgt. Mit dem Anstieg ab 26.03. hatten auch geomagnetische Störungen bis zu einem Sturm am Abend des 20. eingesetzt, was besonders die Ausbreitungswege in hohen geographischen Breiten stark beeinträchtigte. Dafür gab es aber fast täglich nachmittags 50-MHz-Bandöffnungen in Nord-Süd-Richtung. Kurz vor dem Einsetzen geomagnetischer Turbulenzen treten morgens oft „long path conditions“ auf, zumeist auf niedrigeren Frequenzen, zum März-Monatsende aber auch auf 28 MHz. Nach sich ankündigenden geomagnetischen Störungen am 08./09.04. sollen sich die Ausbreitungsbedingungen mit geringen Absorptionswerten vom 10.–17. wesentlich bessern. Dabei wird ein neues Maximum des solaren Flux am 14. erwartet. Als beste Tage werden der 13. und der 15.04. erwartet, möglicherweise auch der 19. und 20.. Danach steht wieder eine Periode sprunghafter Bedingungen in Aussicht.


WASHINGTON

Ein Amateurfunk-Drittenverkehrsabkommen zwischen den USA und Dominica, Landeskenner J7, ist bereits in Kraft getreten, wie das US-State Department der ARRL am 28.03. mitgeteilt hat.


ROM

Die unerwartet scharfe postalische Handhabung bei zuvor geduldeter Überschreitung enger Teilbereiche des internationalen 3,5-MHz-Amateurfunkbandes in Italien, über die wir im DL-RS vom 10.02. berichteten, hatte aus Protest zum Rücktritt von fünf Mitgliedern des ARI-Amateurrates geführt. Daraufhin hatte der PT-Generaldirektor Ugo Monaco, IØUMI, den ARI-Vorstand und die restlichen Ratsmitglieder zum 19.01. in die Generaldirektion in Rom eingeladen. Beim 2. Teil der Unterredung war auch der italienische Minister für das Post- und Fernmeldewesen Antonio Gava, I8XNG, zugegen. Es stellte sich heraus, daß die Durchgriffe des italienischen Funkkontrollmeßdienstes offenbar auf Störungsbeschwerden eines NATO-Funkdienstes zurückzuführen waren. Die ARI machte dagegen ein jahrelanges Gewohnheitsrecht geltend, das auf frühere mündliche Absprachen mit dem Ministerium zurückgeführt wird. Offenbar soll eine Klärung bis zu einer neuen Zusammenkunft am 02.04. erfolgen. Es scheint, daß auch die bevorstehende Konferenz der IARU-Region 1 in Cefalù Anlaß gibt, nach einer befriedigenden Lösung zu suchen, die auch eine Wiederaufnahme der Tätigkeit der zurückgetretenen ARI-Ratsmitglieder einschließen soll.


BREMEN

Am Sonntag, dem 15.04., ab 10:00 Uhr, findet die 16. ATV-Tagung der AGAF im Mehrzweckhochhaus der Universität in Bremen statt. Auf dem Programm stehen u. a. Vorträge über TV-Satellite Gorizont, ATV-Relais mit 12-cm-Ausgabe, 23-cm-ATV-Transverter, Satellitenfernsehen für Funkamateure und Vorstellung des Bremer ATV-Umsetzers DBØDP. Die gleichzeitig stattfindende Ausstellung zeigt METEOSAT-Wetterbildempfang in Betrieb, Direktempfang des TV-Satelliten Gorizont und mechanische Baugruppen für eine 23- und 70-cm-PA mit Senderöhre 2C39, ATV-Konverter für 70, 23 und 12 cm sowie Antennen, Filter und Weichen. Ab 16:00 Uhr findet die Mitgliederversammlung der AGAF statt.


OTTAWA

Nachdem der Betrieb des Navigationssystems „Loran A“ in Kanada eingestellt worden ist, hat die Canadian Radio Relay League beim DOC, dem Department of Comunications, die Freigabe des gesamten 1,8-MHz-Bandes an kanadische Funkamateure beantragt.


BONN

Bei einem Höflichkeitsbesuch im Auswärtigen Amt am 20.03. bedankte sich der 1. Vorsitzende des DARC Philipp Lessig, DK3LP, und der Funkverwaltungsreferent Alfred Müller, DL1FL, für die Unterstützung des Amtes in Fällen im Ausland verunglückter deutscher Funkamateure – z. B. bei der Spratley-Expedition –, um sich auch für – hoffentlich vermeidbare – künftige Fälle der Hilfe des Auswärtigen Amtes zu versichern.


BONN

Ein seit 1967 geplantes Gesetz zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen ist erneut vom Freistaat Bayern im Bundesrat eingebracht worden. Es wendet sich nicht nur gegen den Betrieb, sondern bereits gegen den Besitz von Mini-Spionen, bezieht aber praktisch alle ungenehmigten Sendeanlagen ein. Beim vorangegangenen entsprechenden Antrag des Bundesrates hatte der DARC beanstanden müssen, daß bei der Nennung der vom Gesetz nicht betroffenen Anlagen nur die nach § 2 des FAG genehmigten erwähnt wurden. In der neuen Fassung sind entsprechend dem Vorschlag des DARC auch die aufgrund des Amateurfunkgesetzes genehmigten Sendeanlagen freigestellt. Für Nicht-Genehmigungsinhaber ist allerdings nach dem neuen Gesetzentwurf bereits der Besitz von Bausätzen oder vorgearbeiteten wesentlichen Teilen einer Sendeanlage verboten. Das bedeutet offenbar eine endgültige Absage auf den vom DARC eingebrachten Antrag, geprüften Höramateuren den Betrieb von Transceivern mit stillgelegtem Sendeteil zu gestatten. Da aber erworbene Rechte der lizenzierten Funkamateure durch diese neue Fassung offenbar nicht mehr geschmälert werden, werden die Funkamateure mit ihr leben.


KIEL

Auf einen angekündigten, erstmaligen Aufruf als Notfall-Probealarm nach dem üblichen Schleswig-Holstein-Rundspruch am 02.04. ab 18:30 UTC nur über die Relaisfunkstellen DBØZA-Aschberg und DBØUL-Kiel meldeten sich 135 Amateurfunkstellen. Von 32 DOKs in Schleswig-Holstein wurden 26 erreicht. Der Funkbetriebsreferent Schleswig-Holstein Horst Szyza, DJ9FC, will diese Aktion demnächst ohne Ankündigung wiederholen.


MÜNCHEN

Der Regisseur und Autor des Films „CQ DX“ Kurt Goldberger ist mit dem Rufzeichen DL5MDB in der Luft. Der Film wurde zwischenzeitlich von vielen Sendeanstalten abgestrahlt. In dem Film werden menschliche Beziehungen zwischen Funkamateuren hervorgehoben. Der Film ist überall sehr gut angekommen. Der DARC wünscht dem Neulizenzierten viele nette DX-QSOs und hofft auf weitere Filme über den Amateurfunk.


Ende des DL-RS Nr. 14/84 vom 06.04.1984

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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