DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 3/83 VOM 21.01.1983


BOULDER

Es gewinnt den Anschein, daß sich die solare Aktivität in den letzten Wochen grundlegend geändert hat. Zwischen dem 01. und 06.01. stieg der solare Flux auf „kümmerliche“ 170, um bis zum 12./13. schon wieder auf 140 abzusinken. Bis zum 17. pendelte er zwischen 146 und 143, aber für einen stärkeren Anstieg gibt es keinen Augenschein. Daher ist zu vermuten, daß die Flux-Werte weiterhin rund 110 Einheiten unter den Registrierungen der vorigen Sonnenrotation liegen. Dafür hatte aber auch die Flare-Tätigkeit der Sonne Anfang Januar unter den Dezember-Werten gelegen, wodurch die DX-Übertragungsbedingungen besonders in höheren Breiten stabiler wurden. Die MUF lag Anfang Januar niedriger als zuvor, doch waren die DX-Bedingungen durchweg als gut zu bezeichnen, von einer Periode hoher Absorption am 10./11.01. abgesehen. Nach einigen Tagen höherer Unruhe werden stabilere und allgemein bessere Ausbreitungsbedingungen nach dem 22.01. erwartet.


DAMASKUS

Die erste Syrische Amateurfunk-Lizenz wurde 1947, vor 35 Jahren an Rasheed Jalay, den Präsidenten des dortigen Technical Institute of Radio, unter dem Rufzeichen YK1AA erteilt. Aus diesem Anlaß durften vier syrische Funkamateure einschl. Rasheed selbst im Dezember 1982 die Sonderrufzeichen 6C35A, 6C35M, 6C35N und 6C35O benutzen.


LONDON

Für Besucher-Lizenzen in Großbritannien werden künftig nicht mehr eigene G5-Rufzeichen erteilt. Entsprechend der IARU-Empfehlung der Konferenz in Miskolc-Tapolca ist dort vielmehr ab Januar 1983 das Heimat-Rufzeichen mit vorangestelltem Landeskenner G4 zu benutzen, also z. B. G4/DF2AA.


NEWINGTON

Die IARU wendet sich an ihre Mitgliedsverbände, um alle Funkamateure auf die Anwendung unzulässig hohe Leistung hinzuweisen. Die rohe Anwendung solcher „Excessive Power“ steigert nicht nur das Störpotential beträchtlich, sie verstößt nicht nur gegen die Amateurfunk-Vorschriften der VO Funk Artikel 32 und gegen die nationalen Lizenzbedingungen, sondern auch gegen den kameradschaftlichen Geist des „HAM-Spirit“, da sie solchen Funksündern ungerechtfertigte Vorteile gegenüber weniger begünstigten, legal arbeitenden Funkamateuren verschafft. Vollends schädlich ist es natürlich, solch überhöhte Leistung im Nahverkehr einzusetzen. Die VO Funk schreibt für alle Funkdienste im Artikel 18 „Störungen“ vor: § 3) Alle Funkstellen sind verpflichtet, ihre abgestrahlte Leistung auf das Mindestmaß zu beschränken, das erforderlich ist, um einen zufriedenstellenden Funkdienst durchzuführen. § 4 besagt: Um Störungen zu vermeiden, muß die Abstrahlung nach und der Empfang aus unnötigen Richtungen immer wenn es die Art des Funkdienstes zuläßt, unter bester Anwendung der Eigenschaften von Richtantennen auf das geringste Maß beschränkt werden.


NEWINGTON

In ihrem Calendar 114 vom 31.12.1982 macht die IARU auf die Gefahr aufmerksam, die dem Amateurfunkdienst durch die Benutzung der Amateurfunkbänder durch „heimatlose Yachtbesitzer“ entsteht, die sich in internationalen Gewässern durch keine Lizenzbestimmungen und Regelungen betroffen fühlen. Hier gelte es, aufmerksam auf die Einhaltung der hohen Amateurfunk-Normen zu achten, wozu auch das Verbot des Verkehrs mit Schwarzsendern zählt. Es wird vorgeschlagen, daß die Amateurfunk-Verbände die Rufzeichen „echter“ Maritime-Mobil-Amateurfunkstationen veröffentlichen. Leider wird dabei der romantische Nimbus unterschätzt, der solchen vielfach unlizenzierten Outsidern meist anhängt, wie auch die Bindungen zu alten Freunden an Land.


MÜNCHEN

Zu einem Vorbereitungsgespräch für die im April 1984 in Cefalu/Sizilien stattfindenden IARU-Region-1-Konferenz trafen sich am 07.01. in München der Beauftragte für die Konferenz, Dr. Salvatore Alescio, IT9AZS, und das Vorstandsmitglied der ARI Sergio Pesce, I1ZCT, mit dem 1. Vorsitzenden des DARC Philipp Lessig, DK3LP. Gesprächspunkte waren u. a., Maßnahmen über die praktische Durchführung der Konferenz sowie Themen, die auf dieser Konferenz behandelt werden sollen.


DARMSTADT

Das Zentralbüro des Funkkontrollmeßdienstes der Deutschen Bundespost teilte der Bandwacht des DARC am 27.12.1982 mit: „Aufgrund Ihrer Ermittlungen und den Untersuchungen der Funkkontrollmeßstelle Konstanz haben wir die griechische Fernmeldeverwaltung zweimal angeschrieben und um Beseitigung der Störungen durch Radio Athinai auf 7095 kHz gebeten. Am 17.12. wurde uns mitgeteilt, daß die Aussendungen auf 7095 kHz eingestellt werden. Unsere Beobachtungen vom 17.12.–27.12.1982 bestätigen diese Aussage. Radio Athinai wurde im Amateurfunkband 7000–7100 kHz nicht mehr festgestellt.“

Ein neuer Erfolg der DARC-Bandwacht und vielleicht auch ein Anlaß, sich an dieser nützlichen Einrichtung zu beteiligen.


BAUNATAL

Beim DARC Verlag gehen zur Zeit überdurchschnittlich viel Aufträge für kostenlose Kleinanzeigen von DARC-Mitgliedern ein. Um Mißbräuchen vorzubeugen, werden Kleinanzeigen nur veröffentlicht, wenn der Adreßaufkleber der letzten cq-DL beigefügt ist. Mitglieder ohne cq-DL-Bezug werden gebeten, ersatzweise ihre Mitglieds-Nummer mit Beitragsschlüssel anzugeben. Bei augenfälliger Überschreitung von haushaltsüblichen Mengen, z. B. Verkauf mehrerer gleicher Geräte, Industrie-Restposten und Software werden Anzeigen grundsätzlich als gewerblich eingestuft.


BAUNATAL

Das Rufzeichen DL3QZ wurde in den letzten Jahren häufig von einem Piraten mißbraucht, der sich Manfred nennt und als QTH Verden angibt.


BAUNATAL

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit den Distrikten Bayern-Süd, Bayern-Ost, Franken und Schwaben eine Vereinbarung über die Mitwirkung der Distrikte in Katastrophenfällen getroffen. Inzwischen werden bereits die Einzelheiten hinsichtlich Benachrichtigung im Katastrophenfall sowie Art und Umfang der möglichen Hilfeleistung mit den zuständigen Behörden festgelegt. Bayern ist damit nach Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland das fünfte Bundesland, mit dem eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Katastrophenfällen vereinbart worden ist.

Damit sind bereits 14 Distrikte des DARC in die Vereinbarungen über Mitwirkung der Funkamateure in Katastrophenfällen eingebunden. Mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz laufen noch die Verhandlungen.


BAUNATAL

Im „World Communications Year 1983“ wurde vom Diplom-Ausschuß das DARC-WCY-Diplom herausgegeben. Für das Diplom sind auf Kurzwelle 15 und auf UKW fünf WCY-Sonderstationen zu arbeiten. Alle Betriebsarten sind zugelassen. Das Diplom kann vom 01.06.1983–31.12.1984 mit GCR-Liste, das ist eine von zwei lizenzierten Funkamateuren geprüfte Aufstellung vorhandener QSL-Karten, und der Diplom-Gebühr von DM 5,– beantragt werden beim Funkbetriebsreferat des DARC Hans-Peter Günther, DL9XW, ......


Ende des DL-RS Nr. 3/83 vom 21.01.1983

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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