Baunatal, den 21.04.1982

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 2/82


ÜBERSICHT:


1. Rückständige Beiträge 1982

In diesen Tagen hat die Geschäftsstelle die 1. Mahnung an alle Mitgliederversandt, deren Mitgliedsbeitrag 1982 noch nicht bei uns eingegangen ist. Dazu übersenden wir Ihnen eine Auflistung dieser Mitglieder, die nach unseren Aufzeichnungen Ihrem Ortsverband angehören.


2. Satzung, Geschäftsordnung, Wahlordnung, Beitragsordnung, „Merkblatt zur Durchführung der QSL-Vermittlung“

Zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein Exemplar der neuesten Auflage Ausgabe Januar 1982.


3. Versicherungsschutz

Ausrichter von – insbesondere – Mobil- und Funkpeilwettbewerben und anderen DARC- Veranstaltungen sollten bei deren Veröffentlichung folgenden Hinweis aufnehmen: Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist freiwillig. Eine Haftung irgendwelcher Art kann vom Veranstalter nicht übernommen werden.


4. DE-QTC

Vom Jugend- und Ausbildungsreferat erhalten Sie das erste Heft DE-QTC. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus dem Anschreiben des Referenten Wolfgang Oepen, DL3OE.


5. Beitragsrechnungen

In der EDV-Anlage wurde ein neues System installiert. Die Beitragsrechnungen können daher erst Anfang Mai geschrieben und verschickt werden. Auf Rückfragen möchten wir Sie bitten, Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.

Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes ist nach Eingang der ordnungsgemäß ausgefüllten Beitrittserklärung sofort erfolgt und die QSL-Vermittlung aktiviert worden. Gleichzeitig wurde der Versand der cq-DL veranlaßt. In der Kopfzeile auf dem Adreßaufkleber ist die Mitglieds-Nummer angegeben.


6. Stationsversicherung

Von einigen Versicherungs-Gesellschaften liegen Angebote für eine Schwachstromversicherung (Stationsversicherung) vor. Danach können Funkanlagen und mobile Funkgeräte versichert werden, also einen Versicherungsschutz bieten, der über die übliche Hausratversicherung hinausgeht. Diese Versicherung schützt lückenlos bei Schäden und Verlusten durch

- Fahrlässigkeit und unsachgemäße Handhabung
- höhere Gewalt
- Kurzschluß, Blitzschlag
- Feuer und Explosionen aller Art
- Überschwemmungen und Wasser aller Art
- Einbruch, Diebstahl, einfachen Diebstahl
- Raub, Plünderung und Sabotage.

Nicht versichert sind Schäden durch Abnutzung, betriebsbedingte Einwirkung von Wasser- und Säuredämpfen, Krieg und Atomenergie. Der Umfang der Ersatzleistung umfaßt bei einer Fremdreparatur die Kosten nach Rechnung der Reparaturfirma, oder bei Eigenreparatur 120 % der für die Wiederherstellung der Anlage erforderlichen Teile.

Die Prämien betragen für stationäre Anlagen 8 ‰ und bei beweglichen Anlagen 17 ‰ des Neuwertes. Bei gebrauchten Anlagen ist vom Neuwert auszugehen. Der Mindest-Jahresbeitrag beträgt DM 40,– plus 5 % Versicherungssteuer.

Hier ein Beispiel:

Kurzwellenstation Neupreis DM 4000,–

8 ‰ =

DM 32,–
Mobilstation Neupreis DM 1100,– 17 ‰ = DM 18,70

DM 50,70
plus 5 % Versicherungssteuer DM 2,54

DM 53,24

Diese Preise gelten allerdings nur, wenn innerhalb eines Rahmenvertrages mindestens 100 Anlagen versichert werden. Um das Interesse an dieser Versicherung in Erfahrung zu bringen, möchten wir Sie bitten, uns beiliegende Rückantwort bis 30.06.1982 zurückzusenden.


Eingescannt: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1982 Rundspruch-Archiv