Baunatal, den 08.01.1982
Die Mitgliederliste per 31.12.1981 ist über EDV ausgedruckt worden und geht Ihnen in der Anlage zu.
Ergänzt wird diese Auflistung durch eine gesonderte Übersicht der Zu- und Abgänge im zurückliegenden Jahr 1981 (siehe Anlage: Hinweise zur Verwendung der Ortsverbandsmitgliederliste 1980 / 1981).
2. Bericht über die Herbstversammlung des Amateurrats am 14./15.11.1981
In der Anlage erhalten Sie den ausführlichen Bericht über die Herbstversammlung des Amateurrats, die am 14./15.11.1981 in Espenau bei Kassel durchgeführt worden ist.
3. Neufassung des § 2 (Zweck des Clubs) der Satzung des DARC
Der Amateurrat hat auf seiner Herbstversammlung am 14./15.11.1981 eine Neufassung des § 2 der Satzung beschlossen. Dazu heißt es in der Begründung:
Die Änderung der Satzung soll die im Dienste der Allgemeinheit vom Club übernommene Aufgabe Dritten gegenüber leichter erkennbar werden lassen. Gleichzeitig wurden einige notwendig gewordene textliche Änderungen zur Anpassung an die geänderten Rechtsvorschriften vorgenommen. An der bisherigen Zweckbestimmung des Clubs ändert sich hierdurch nichts.
Der Text des neugefaßten § 2 der Satzung ist im Bericht über die Herbstversammlung auf Seite 7 und 8 abgedruckt.
Die neue Fassung des § 2 der Satzung des DARC ist am 10.12.1981 in das Vereinsregister eingetragen worden.
4. Änderung der Geschäftsordnung (GO) vom 01.07.1978
Abschnitt 1.3. Leistungen des Clubs wird ergänzt und hat jetzt folgenden Wortlaut:
1.3. Leistungen des Clubs
Mit Übersendung des Mitgliedsausweises und nach Bezahlung der Beitragsrechnung hat das Mitglied Anrecht auf die Teilnahme an der QSL-Vermittlung sowie auf die weiteren Leistungen des Clubs und kann seine vollen Rechte im Club wahrnehmen.
Die Anlage 2 zur GO Merkblatt zur Durchführung der QSL-Vermittlung ist anläßlich der Herbstversammlung neu gefaßt und vom Amateurrat beschlossen worden. Ein Exemplar des neuen Merkblattes für die Verwendung in der OV-Mappe ist mit dem letzten OV-Rundschreiben bereits versandt worden.
5. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk
Im Bundesgesetzblatt vom 19.12.1981 ist diese Verordnung veröffentlicht worden. Sie trat am 01.01.1982 in Kraft. Sie erhalten dazu einen Auszug aus dem Bundesgesetzblatt mit dem vollständigen Text der Verordnung.
Auf die wesentlichen Änderungen soll besonders hingewiesen werden:
- für alle Funkamateure stehen fünf neue UKW-Bänder zur Verfügung
47
47,2 GHz
75,5
81 GHz
119,98
120,02 GHz
142149 GHz
241
250 GHz
10.100 10.150 kHz
18.068 18.168 kHz
24.890 24.990 kHz
Diese Bänder sind allerdings nur für die Sendeart A1A (Morsetelegrafie) und mit einer Spitzenleistung von 150 Watt zugelassen. Der Amateurfunk arbeitet in allen drei Bändern auf sekundärer Basis.
Die weiteren Einzelheiten der neuen Verordnung können einem Bericht über die Neufassung der DVO auf den Seiten 17 bis 20 des Berichts über die Herbstversammlung des Amateurrats vom 14./15.11.1981 entnommen werden. Hier sei auch noch besonders auf die Änderung und Erweiterung der DVO im Hinblick auf die Einbindung des Amateurfunkdienstes bei Hilfeleistungen in Fällen von Naturkatastrophen hingewiesen. Weiterhin schreibt § 10 der geänderten DVO jetzt eine einheitliche Zeitangabe in koordinierter Weltzeit UTC für die Tagebuchführung vor.
6. VHF-UHF 1982 München 27./28.02.
Dem Rundschreiben ist ein Programm über diese Veranstaltung beigefügt. Bitte geben Sie das Programm an interessierte Mitglieder weiter.
Eingescannt: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
Inhalt 1982 | Rundspruch-Archiv |