DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 1/82 VOM 08.01.1982


BOULDER

Während des Dezembers 1981 durchlief der solare Flux gleichermaßen den höchsten Wert des Jahres mit 305 am 09., wie auch einen der niedrigsten mit 134 nur zehn Tage später am 19. Nach einem relativ schwachen Aufschwung bis 192 am 30.12. ist er wiederum rückläufig. Es besteht kaum Aussicht auf einen raschen neuen Anstieg. Bis zum 15.01. ist mit zumeist guten Ausbreitungsbedingungen zu rechnen, wobei um den 09. und den 14.01. geomagnetische Störungen auftreten können. Die MUF wird im Vergleich zum Dezember niedriger liegen, was sich besonders auf Ost-West-Verbindungen in höheren Breiten auswirken wird. 50-MHz-DX ist nur noch auf Nord-Süd-Wegen zu erwarten, besonders wenn die geomagnetische Unruhe höher liegt.

Auf den neuen WARC-Kurzwellenbändern ist zur Zeit hauptsächlich tagsüber Europa zu hören, und das hauptsächlich auf 10 MHz, das in einer Reihe von Ländern bisher allein freigegeben ist. Auf diesem Band ist früh morgens auch VK und ZL vertreten, später auch VP8 und ZD8. Die Belegung der Bändern bei 18 MHz und 25 MHz ist noch recht dünn und wenn, dann mit niedrigen Signalstärken, verständlicherweise abhängig von der ungünstigen Entfernung des geringen Angebots.


BONN

Die zweite Verordnung zur Änderung der DV AFuG, unterzeichnet am 11.12. von BPM-Staatssekretär Elias, wurde am 19.12.1981 im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 55 veröffentlicht. Sie trat am 01.01.1982 in Kraft und gibt damit den Funkamateuren der Bundesrepublik Deutschland grünes Licht für CW-Betrieb mit 150 W in den „WARC“-Kurzwellenbändern 10.100–10.150 kHz, 18.068–18.168 kHz und 24.890–24.990 kHz, sowie mit 75 W im Zusatzbereich 1850–1890 kHz. Alle neuen Kurzwellenbänder werden dem Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis unter der strikten Bedingung zur Vermeidung aller Störungen bei den primären Benutzern überlassen.

Den Inhabern der Genehmigungsklasse A wurde in Anerkennung ihrer allgemein auch weiter anhaltenden Aufstiegsbestrebungen der Bereich 3600–3700 kHz für den SSB-Betrieb geöffnet. Alle Funkamateure der Bundesrepublik erhalten dazu neue UHF-Bänder zwischen 47 und 250 GHz.

Die aufgrund dieser Verordnung geänderte DV AFuG wird Anfang Januar im Amtsblatt des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen veröffentlicht werden. Ende Januar soll die zugehörige Verwaltungsanweisung folgen. Im Frühjahr soll dann allen Funkamateuren der Bundesrepublik ein neues Heft der Bestimmungen über den Amateurfunkdienst zugehen. Noch im Januar erhalten die Ortsverbände einen Auszug aus dem Bundesgesetzblatt mit dem Text der zweiten Verordnung zur Änderung der DV AFuG.


LUXEMBURG

DLs sind in Luxemburg allgemein sendeberechtigt. In einem Rundbrief mit Datum vom 11.12.1981 hat die Verwaltung des Post- und Fernmeldewesens des Großherzogtums Luxemburg ihre lizenzierten Funkamateure von der allgemeinen reziproken Amateurfunk-Betriebserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland in Kenntnis gesetzt. Von Seiten des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen erfolgte eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt des Ministeriums vom 16.11.1981. Die cq-DL berichtete auf Seite 32 der Januar-Ausgabe darüber. Nach Erläuterungen der Betriebsbedingungen der luxemburgischen Funkamateure in der Bundesrepublik heißt es in dem erwähnten Rundbrief weiter – Zitat: „In sinngemäßer Anwendung brauchen die Inhaber einer deutschen Amateursendegenehmigung der Klasse A und B nicht mehr um eine besondere Genehmigung bei der luxemburgischen Post- und Fernmeldeverwaltung nachzusuchen, wenn sie eine mobile oder tragbare Amateurfunkstelle vorübergehend auf dem Gebiet unseres Landes betreiben wollen. Sie müssen im Besitz ihrer deutschen Genehmigung sein und sich nach den in Luxemburg geltenden Vorschriften richten. Außerdem müssen die Besucher bei ihren Aussendungen ihrem deutschen Rufzeichen den Zusatz ‚LX/‘ voransetzen.

Die beiden vertragschließenden Verwaltungen behalten sich das Recht vor, die Vereinbarung rückgängig zu machen oder bestimmten Amateure in ihren betreffenden Ländern das Senden zu verbieten, insbesondere im Fall von Störungen anderer ordnungsgemäß ermächtigter Funkanlage oder eines öffentlichen Fernmeldedienstes. Die neue Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“ Zitat Ende.

Eine solche reziproke Betriebserlaubnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg, die weit über alle bisherigen Reziprokitätsabkommen hinausgeht, stellt einen Meilenstein auf dem Weg zu einer europäischen Integration auf dem Gebiet des Amateurfunkwesens dar und wird hoffentlich bald zahlreiche andere Fernmeldeverwaltung zu ähnlichen Schritten veranlassen. Es wird noch darauf hingewiesen, daß in Luxemburg eine Eingangsleistung von 100 W nicht überschritten werden darf. Die neuen Frequenzbänder nach der VO Funk 1982 sind in Luxemburg noch nicht freigegeben.


KOUROU

Der letzte Probeflug der ARIANE-Rakete L04 wurde am 20.12.1981 um 01:29 UTC mit einem Bilderbuchstart glücklich eingeleitet. Die Rakete beförderte den über eine Tonne schweren Seefunk-Satelliten MARECS A in den Einlauf in eine geostationäre Umlaufbahn um die Erde. Gespannt haben die deutschen Funkamateure den Start verfolgt, dessen Gelingen die Voraussetzung für einen baldigen Start des von DJ4ZC entwickelten Amateurfunksatelliten der Phase-III-b bedeutete.


SAN FRANCISCO

Auswertungen von Fotos der Erde aus US-Spezial-Satelliten aus 15.000 km Höhe zeigen die von den „Sonnenwinden“ hervorgerufenen Polarlichter als rotglitzernde Ringe von etwa 2000 km Durchmesser über beiden Polen. Außerdem sollen auf den Aufnahmen noch zwei rote Ringe in der Nähe des Erdäquators zu sehen sein.


BAUNATAL

Die Redaktion des Deutschland-Rundspruchs und ihr Sprecher hier am Mikrofon wünschen allen Mitgliedern und Freunden des DARC sowie allen Zuhörern ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.


Ende des DL-RS Nr. 1/82 vom 08.01.1982

Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ

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Inhalt 1982 Rundspruch-Archiv