Baunatal, den 17.11.1980

ORTSVERBANDS-RUNDSCHREIBEN

Nr. 5/80


ÜBERSICHT:


1. Bericht über die Herbstversammlung des Amateurrats am 18./19.10.1980 in Friedrichsdorf im Taunus

Anbei übersenden wir Ihnen das Ergebnisprotokoll der Herbstversammlung in der bekannten Heftform zu Ihrer Information.


2. Neue Beitragssätze ab 01.01.1981

Der Amateurrat hat auf der Herbstversammlung eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge beschlossen. Eine Beitragstabelle in Form einer Karte ist diesem OV-Rundschreiben beigefügt.


3 . Beitragsrechnung – Versand

Die Beitragsrechnung für das Kalenderjahr 1981 wird Anfang Dezember 1980 zum Versand kommen. Die Beitragsrechnung enthält neben den vorbereiteten Zahlungsbelegen für Bank- und Postscheckkonten den Mitgliedsausweis für 1981.


4. Nachsenden der Clubzeitschrift

Die Deutsche Bundespost sendet Zeitungen und Zeitschriften bei Umzug seit dem Januar dieses Jahres nicht mehr nach. So jedenfalls gilt es für die sogenannten Postvertriebsstücke, zu denen auch unsere Clubzeitschrift cq-DL mit den aufgeklebten Anschriften gehört. In manchen Fällen händigen die Postämter in der Bundesrepublik den Postkunden noch immer die alten Sammel-Ummeldungsformulare für Nachsendeanträge aus, woraus nach wie vor hervorgeht, daß man sich außer Briefen und Päckchen auch die Zeitungen nachschicken lassen kann. In Wirklichkeit aber geschieht das nicht mehr, so daß die Postkunden auf die Zeitungen dann vergeblich warten.

Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder bei den OV-Abenden daran zu erinnern, Anschriftenänderungen rechtzeitig an die Geschäftsstelle des Clubs in Baunatal zu melden. Änderungsformulare liegen den Ortsverbänden vor, können aber bei Bedarf jederzeit bei uns angefordert werden. Reklamationen können so in manchen Fällen vermieden werden, die durch zusätzliche Schreiben, Telefongesprächen, Nachversand der cq-DL weitere Kosten verursachen.


5. Änderung der Satzung durch den Beschluß des Amateurrats auf der Herbstversammlung

Auf der Herbstversammlung des Amateurrats am 18./19.10.1980 wurde beschlossen, den Absatz 5 im § 7 der Satzung des DARC vom 05.03.1977 ersatzlos zu streichen. Weiterhin wurde beschlossen, den Absatz 4 d) im § 7 der Satzung des DARC vom 05.03.1977 neu zu fassen, der jetzt lautet: „Über den Einspruch entscheidet bei Ausschluß durch die Ortsverbandsmitgliederversammlung der Distriktsvorstand, bei Ausschluß durch den Distriktsvorstand der Amateurrat. Die Entscheidungen über den Einspruch sind endgültig.“


6. Spendenaktion; DARC hilft AMSAT-DL

Sie alle haben den Aufruf des Vorstandes und des Amateurrats in der cq-DL 9/80 gelesen. An die Ortsverbände des Distrikts Schleswig-Holstein wurde dazu eine ergänzende Information verteilt, die wir aus aktuellem Anlaß auch Ihnen bekanntgeben möchten:

„Liebe OM, Überlegungen über mögliche Abhilfe hat wohl jeder Funkamateur geführt, als er vom schweren Unglück unseres Amateurfunkdienstes durch den Verlust von AMSAT-OSCAR 9 erfuhr. Besonders anläßlich internationaler Konferenzen hat man erleben können, welchen Achtungsgewinn das Projekt von Amateurfunksatelliten aus eigener Leistung dem Amateurfunkdienst eingebracht hat, besonders auch in Ländern der 3. Welt, in denen Funkamateure oft die ersten Anwender des zukunftsträchtigen Satellitenfunks waren. – Die Tage der jetzigen Satelliten OSCAR 7 und 8 sind sicher gezählt; sollen wir wirklich auf die Erschließung der UKW-Bänder für den DX-Verkehr und auf weitere weltweite Anerkennung in Zukunft verzichten?

Die deutsche AMSAT-Entwickler-Gruppe mit OM Dr. Karl Meinzer, DJ4ZC, die Jahre ihres Lebens an das Projekt moderner Amateurfunksatelliten gewendet hat, ist nach Überwindung des ersten Schock zu seiner Fortführung entschlossen, wenn sie von der Sorge um rechtzeitige Finanzierung entlastet wird. Wohl wird versucht, zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen, aber stets erhebt sich dabei die berechtigte Frage: ‚Wie steht es mit den bisher gerühmten Eigenleistungen des Amateurfunkdienstes?‘

Als 1908 das Luftschiff des Grafen Zeppelin durch einen Sturm zerstört wurde, ermöglichte ihm eine spontane Nationalspende von 6 Millionen damaliger Mark die Fortsetzung seiner Konstruktionen. Gute Vorsätze bei allen Funkamateuren scheinen aufgrund des späten Aufrufes, der Urlaubszeit und der Anforderungen des Tages verblaßt zu sein.

Weckt die guten Vorsätze wieder auf! In vielen OV-Sparstrümpfen ist Geld angesammelt, für das bisher keine sinnvolle Einsatzmöglichkeit gefunden wurde; hier wäre es für den gesamten Amateurfunkdienst nutzbringend eingesetzt! Unabhängig davon gilt es auch, die einzelnen Mitglieder entsprechend zu motivieren, um die eigene Fähigkeit des Amateurfunkdienstes zur Bewältigung seiner Aufgaben wirksam zu demonstrieren.

Der cq-DL 9/80 (S. 419) ist eine Zahlkarte beigeheftet, die für diesen Zweck verwendet werden kann.“


Eingescannt: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1980 Rundspruch-Archiv