Baunatal, den 30.07.1980
1. OV-Mitgliederliste per 30.06.1980
Die halbjährliche Feststellung der Mitgliederzugehörigkeit zu den Ortsverbänden erfolgt durch die beigefügte OV-Mitgliederliste.
2. Rückständige Mitgliedsbeiträge
In einer gesonderten Auflistung geben wir Ihnen Auskunft über die rückständigen Mitgliedsbeiträge aus Ihrem Ortsverband. Diese Mitglieder haben inzwischen ein Mahnschreiben zugesandt bekommen.
Mit OV-Rundschreiben Nr. 2/80 vom 09.05. haben wir Sie über den geänderten Berechnungsmodus für den OV-Anteil 1980 unterrichtet. Die entsprechende Richtlinie zur Beitragsordnung des Clubs ist vom Amateurrat auf der Herbstversammlung 1979 in Bentheim mit Wirkung ab 01.01.1980 beschlossen worden.
Diese Richtlinie lautet wie folgt:
Beitragsanteil an Ortsverbände (OV-Anteile)
Der Ortsverband erhält aus dem Beitragsaufkommen seiner Mitglieder einen Anteil von 11 %. Maßgebend für die Errechnung des Beitragsanteils für das Kalenderjahr ist die Summe der bis zum 30. Juni eines Jahres entrichteten Beiträge der Mitglieder, unabhängig von der Beitragsklasse. An jeden Ortsverband, der am 01.01. eines Jahres besteht, wird zusätzlich ein Sockelbetrag von DM 75, ausbezahlt.
Die Geschäftsstelle des Clubs wird angewiesen, jeweils zum 30. Juni eines Jahres die Beitragszahlungen sowie die Beitragsrückstände je OV festzustellen, in einer Liste auszudrucken und an die Ortsverbände zu versenden.
In der Anlage übersenden wir Ihnen die Berechnung des OV-Anteils für 1980.
Dabei sind berücksichtigt:
Sofern die Freigabe für die Auszahlung des OV-Anteils 1980 durch die Distriktsvorsitzenden bereits erfolgt ist, fügen wir der Abrechnung einen Scheck über den errechneten Betrag bei.
Die Auszahlung ist davon abhängig, daß die Rechnungslegung des Ortsverbandes für das Geschäftsjahr 1979 gegenüber dem Distriktsvorsitzenden gemäß 4.8.3 der Geschäftsordnung abgegeben worden ist.
Zu der OV-Anteils-Berechnung selbst möchten wir anmerken:
In der Spalte Eintrittsdatum fehlen teilweise noch die Angaben. Die interne Erfassung dieser Daten ist noch nicht abgeschlossen. Die Unterlagen, wie Aufnahmeformulare, Karteikarten werden noch laufend überprüft und die Daten ergänzt. Sofern keine Unterlagen mehr vorhanden sind, werden wir zur gegebenen Zeit bei den einzelnen Mitgliedern anfragen.
In der Spalte Beitragsforderungen sind alle rückständigen Beiträge also auch aus den zurückliegenden Jahren aufgeführt. Die rückständigen Beiträge sind mit einem Minuszeichen hinter dem Betrag versehen.
4. Beitragszahlung bei Neuaufnahme
Antragsteller, die eine Beitrittserklärung unterschrieben und dem zuständigen Ortsverband übergeben haben, sind darauf hinzuweisen, daß der Beitrag erst nach Erhalt einer Rechnung von der Geschäftsstelle bezahlt bzw. überwiesen werden kann.
5. Hinweis auf den Datenschutz
Die vorliegenden Auflistungen unterliegen dem Datenschutz nach den dafür erlassenen gesetzlichen Bestimmungen. Wir bitten Sie, darauf zu achten, daß diese Unterlagen in Ihren Händen bleiben. Sie dürfen nicht Dritten überlassen werden.
Eingescannt: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ
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