Anlage zum OV-Rundschreiben 2/80 vom 09.05.1980

Kurzbericht über die Hauptversammlung des Amateurrats 1980


Die Hauptversammlung des Amateurrats 1980 wurde am 26./27.04. in Espenau/Kassel durchgeführt. Nach einer internen Vorbesprechung des Amateurrats am Vormittag des 26.04. begann nachmittags um 14:00 Uhr die öffentliche Versammlung. Der 1. Vorsitzende des DARC Philipp Lessig, DK3LP, begrüßte die Teilnehmer. In einer Gedenkminute gedachte die Versammlung der verstorbenen Mitglieder des DARC und des in den letzten Tagen verstorbenen Präsidenten des ÖVSV, OM Helmut Hoschek, OE3HOW.

Dem langjährigen Justitiar des DARC, OM Walther Kawan, DL1UU, wurde die Ehrenmitgliedschaft des DARC verliehen. In seiner Laudatio würdigte der 1. Vorsitzende Philipp Lessig, DK3LP, die verdienstvolle Tätigkeit des Geehrten sowohl für den DARC als auch für den Amateurfunkdienst.

Die Versammlung des Amateurrats wählte sodann Wolfgang Oepen, DL3OE, zum Versammlungsleiter und Paul Schneider, DC61R, zum Protokollführer.

Nach der Eröffnung der Versammlung und der Genehmigung des Protokolls der Herbstversammlung 1979 gab Philipp Lessig, DK3LP, den Vorstandsbericht für das Jahr 1979 bekannt. Er führte unter anderem aus, daß die Arbeit des Vorstandes im vergangenen Jahr wesentlich von der WARC 79 in Genf geprägt worden sei. Diese für die Funkamateure in aller Welt so entscheidende Konferenz, so erklärte er, erforderte ein großes Maß an Vorbereitung, Koordinierung und weltweite Planung, ganz abgesehen von den immensen Summen, die für die Durchführung all dieser Maßnahmen und für die fast zwölf Wochen andauernde Konferenz selbst aufgebracht werden mußten.

Er ging in seinem Bericht auch auf die seit langem in Arbeit befindliche Änderungsverordnung zur DV-AFuG ein, die nun zum 01.06.1980 in Kraft treten soll. Dem Vernehmen nach ist die Verordnung bereits im Druck und soll demnächst veröffentlicht werden. Im Entwurf dieser Verordnung waren einige Änderungen enthalten, die den Bewegungsraum der Funkamateure stark eingeschränkt hätten, aber auf Anregungen und auch Forderungen des DARC wieder entfielen. Dadurch wurde natürlich die Fertigstellung stark verzögert, zuletzt noch durch eine Beschwerde an den Bundespostminister gegen die Erhöhung der Lizenzgebühren auf 5,– DM monatlich. Auch hier konnte ein Erfolg erzielt und die Beibehaltung der bisherigen Gebühr erreicht werden. Darüber verging natürlich wieder einige Zeit und verzögerte die Fertigstellung der Verordnung merklich.

Im Vordergrund seiner Erläuterungen zur internen Clubarbeit standen Bemühungen des Vorstandes für den weiteren Ausbau der Datenverarbeitung und der Modernisierung der QSL-Sortiereinrichtung. Während die neue EDV-Anlage bereits erwartungsgemäß gut arbeitet, verzögert sich die Fertigstellung der neuen QSL-Sortieranlage durch unvorhergesehene Schwierigkeiten beim Hersteller.

Der 1. Vorsitzende sprach dann in seinem Bericht das schwierigste Problem an, vor das der Vorstand seit der letzten Versammlung des Amateurrats gestellt worden sei. Mitte Januar dieses Jahres teilte das Finanzamt Kassel dem Vorstand des DARC mit, daß laut Erlaß des Hessischen Finanzministers die Vereine der Funkamateure nicht gemeinnützig im Sinne der Steuergesetze sind. Der Vorstand hat jedoch dazu alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet mit dem Ziel, die Anerkennung als gemeinnütziger Verband schnellstens wieder zu erlangen.

Der Sprecher des Amateurrats Erwin Tiedemann, DJ9FY, ging in seinem Bericht ebenfalls auf die WARC 79 in Genf ein, indem er die geleistete Arbeit der damit befaßten Funkamateure würdigte. Er hob insbesondere das vorbildliche Engagement des 1. Vorsitzenden des DARC wie auch des Ehrenmitglieds des DARC Alfred Müller, DL1FL, hervor. Er dankte den Delegationsmitgliedern der Deutschen Bundespost für ihren Einsatz zum Wohle des Amateurfunkdienstes.

Nach den Berichten der Referenten, der Ausschüsse und der Rechnungsprüfer wurde der Vorstand für das Geschäftsjahr 1979 einstimmig entlastet.

In einem weiteren Punkt der Tagesordnung befaßte sich dann der Amateurrat mit einer Schiedsgerichtsordnung, wie sie in § 7 Absatz 5 der Satzung des DARC gefordert wird. Der Satzungsausschuß hatte hierzu einen Vorschlag ausgearbeitet, alternativ dazu aber noch die Bestimmungen einer Ehrenausschußordnung festgelegt. In der Diskussion ergaben sich jedoch neue Gesichtspunkte, die ein erneutes Überdenken der Vorschläge notwendig machten. Die Herbstversammlung des Amateurrats wird sich nochmals damit befassen.

Der Hauptversammlung lagen anschließend Anträge zu Rechtsfragen vor, insbesondere zu den Problemen BCI/TVI und den Genehmigungen zum Bau von Amateurfunkantennen. Diese Thematik ließ Raum für eine breitangelegte Diskussion, wobei Vorstand und Amateurrat sich der Bedeutung dieser Probleme voll bewußt waren. Der neu berufene Justitiar des DARC Boyke Dettmers, DJ4KD, schlug seinerseits vor, eine Sammlung von Urteilen usw. zu publizieren, um so für das einzelne Mitglied die Möglichkeit zu schaffen, die für seinen speziellen Fall notwendigen Auskünfte zu bekommen. Zur technischen Seite wurden ebenfalls geeignete Vorschläge herausgearbeitet, die im Einzelfall wirksam helfen könnten. Der Vorstand wurde in einer Entschließung vom Amateurrat gebeten, ein Referat zu schaffen, das sich mit BCI/TVI- Problemen als Teil der Öffentlichkeitsarbeit befassen soll.

Der Antrag zur Einführung einer Beitragsklasse mit ermäßigtem Beitrag für Auszubildende, Studenten usw. fand nicht die Zustimmung des Gremiums. Die bisherige Lösung ist zwar nicht optimal, jedoch unter den derzeitigen Voraussetzungen als brauchbar anzusehen.

Negativ beschieden wurde ein weiterer Antrag, nämlich Relais-Funkverbindungen für Diplome nicht anzuerkennen. Es bleibt also dabei, daß auch QSL-Karten für diese Funkverbindungen für Diplome eingereicht werden können.

Der Amateurrat beschloß ferner, daß seitens des DARC eine Broschüre zusammengestellt und herausgegeben werden soll, in der alle derzeit geltenden Bestimmungen, den Funkamateur betreffend, enthalten sind, z. B. Selbstbau von Empfängern, Meßempfänger, Umbau von kommerziellen Geräten, Bestimmungen über Fahrzeug-Antennen (TÜV), Einbau von Funkgeräten in Fahrzeuge, grenzüberschreitender Verkehr. Dem Beschluß ging eine rege Diskussion über Form und Inhalt der Broschüre voraus. Eine derartige Broschüre ist Änderungen unterworfen und setzt demnach Ergänzungen, Nachträge, Korrekturen usw. voraus. Es soll deshalb erwogen werden, eine Lose-Blatt-Sammlung zu konzipieren und ggf. den DARC Verlag mit dem Druck und Vertrieb zu betrauen.

In einem weiteren Antrag behandelte die Versammlung die mögliche Bereitstellung von mehr Raum in der cq-DL für die Veröffentlichungen von Beiträgen, wie Bauanleitungen, technische und betriebliche Neuerungen in den Sonderbetriebsarten ATV, RTTY, SSTV sowie den Arbeitsgebieten SHF und Mikrocomputer. Für die Versammlung stellte sich hier zunächst die Frage der Finanzierung bei einer Erweiterung der Seitenzahl der cq-DL, da bei der Hereinnahme von zusätzlichen Beiträgen einfach mehr Raum geschaffen werden muß. Von der drucktechnischen Seite her gesehen müßte dann wiederum die bisherige Seitenzahl von 48 auf 64 erhöht werden. Denkbar wäre natürlich auch, den redaktionellen Teil jeweils im 2-Monatsabstand entsprechend zu erweitern. Der Amateurrat; stimmte einem geänderten Antrag zu, in der cq-DL erweiterten Raum für diese Beiträge vorzusehen.

Als Termin für die Hauptversammlung 1981 wurde der 16./17.05.1981 festgelegt. Als Versammlungsort wurde Trier bestimmt.

In der „Allgemeinen Aussprache“ entwickelten sich dann noch lebhafte Diskussionen zu einer Reihe von Fragen und Problemen.

Die Versammlung schloß am 27.04. kurz nach 13:00 Uhr mit dem Dank des AR-Sprechers an die Teilnehmer für die engagierte Mitarbeit. Der 1. Vorsitzende des DARC dankte in seinem Schlußwort der Versammlung für die Tagungsarbeit und wünschte allen Teilnehmern eine gute Heimreise.


Eingescannt: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


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