Deutscher Amateur Radio Club e. V.
Mitglied der „International Amateur Radio Union“

Bericht über die Herbstversammlung des Amateurrats am 18./19.10.1980 in Friedrichsdorf im Taunus


INHALT:


Protokoll über die Herbstversammlung des Amateurrats am 18./19.10.1980 in Friedrichsdorf im Taunus

Versammlungsort: Friedrichsdorf im Taunus, Hollstein-Hotel

Versammlungszeiten: Samstag, den 18.10.1980, von 10:00–12:00 Uhr interne Vorbesprechung, von 14:00–18:00 Uhr öffentliche Versammlung des Amateurrats
Sonntag, den 19.10.1980, von 09:00–13:00 Uhr, öffentliche Versammlung des Amateurrats

Teilnehmer: siehe beigefügte Teilnehmerliste (Anlage 1 zum Protokoll)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Philipp Lessig, DK3LP
  2. Ehrungen
  3. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
  4. Eröffnung der Herbstversammlung des Amateurrats
  5. Genehmigung des Protokolls der Hauptversammlung des Amateurrats vom 26./27.04.1980
  6. Kurzbericht des Vorstandes
  7. Kurzbericht des AR-Sprechers
  8. a. Beratung und Beschlußfassung über die Streichung des § 7, Absatz 5 und die Änderung des § 7, Absatz 4 d) der Satzung des DARC
    b. Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung des § 2 der Satzung des DARC im Hinblick auf die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit
  9. Beratung und Beschlußfassung über einen Nachtrag zum Haushaltsplan 1980
  10. a. Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan 1981
    b. Beratung und Beschlußfassung über eine Anpassung der Mitgliederbeiträge
    c. Beschlußfassung über den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 1981
  11. Beratung von Maßnahmen über die Einbindung des Amateurfunkdienstes im Rahmen der WARC- Entschließung BN; Hilfe im Fall von Naturkatastrophen
  12. Beratung und Beschlußfassung über eine Ergänzung zum Abschnitt 9 der Geschäftsordnung des DARC vom 01.07.1978
  13. Anträge
  14. Hauptversammlung und Herbstversammlung des Amateurrats 1981
  15. Allgemeine Aussprache

Tagesordnung Punkt 1: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Philipp Lessig, DK3LP

Philipp Lessig, DK3LP, begrüßt die Teilnehmer und Gäste der Herbstversammlung, darunter als wiedergewählten Distriktsvorsitzenden des Distrikts Schleswig-Holstein Per Dudek, DK7LJ, als wiedergewählten 1. Vorsitzenden des VFDB Karl-Heinz Vogt, DL6YH, als neugewählten 2. Vorsitzenden des VFDB Hermann Gabler, DJ2XE und als wiedergewählten Beisitzer Heribert Kamps, DL9YP. Sein Dank gilt den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern des VFDB für die gute Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren, wie Wolfgang Erbe, DJ7QB als 2. Vorsitzenden, Rolf Meißler, DL1CO als Geschäftsführer und Gottfried Barnert als Kassenverwalter. Die Nachfolge von Rolf Meißler hat Günter Schupp, DL6IM, und die von Gottfried Barnert hat Kurt Vogel, DJ5ZF, angetreten. Als neuen Referenten für das Referat Bild- und Schriftübertragung stellt er Klaus Zielski, DF7FB, der Versammlung vor. Als Gast aus Polen begrüßt er Jurek Ledwig, SP6UK, der dem Verwaltungsrat des polnischen Amateurfunkverbandes PZK angehört und Vorsitzender des Distrikts Opole ist. Er wünscht der Versammlung einen guten Verlauf.

Tagesordnung Punkt 2: Ehrungen

Die Versammlung gedenkt der Verstorbenen, unter denen sich folgende Träger der Goldenen Ehrennadel befinden: Ernst Jungermann, DL3RX, Paul Konert, DL1SN, Wilhelm Ilse, DL1TJ, Alfred Wiemers, DL8NI, Alex Malinowski, DL7EQ, und Fritz Mayer, DL9FO.

Der 1. Vorsitzende ehrt durch Verleihung der Goldenen Ehrennadel Wolfgang Oepen, DL3OE, Referent für Jugend- und Ausbildung im DARC, Per Dudek, DK7LJ, Distriktsvorsitzender des Distrikts Schleswig-Holstein und Dieter Gohr, DK6OD, Distriktsvorsitzender des Distrikts Niedersachsen.

Der Versammlung wird der Weltmeister und Goldmedaillengewinner in der Juniorenklasse beim 80 m-Peilwettbewerb Jürgen Güttlich, DF6DX, vom Ortsverband Dortmund, O05, vorgestellt. Die herzliche Gratulation ergeht ebenfalls an Jens Stein vom Ortsverband Köln-Deutz, G24, der mit Jürgen Güttlich zusammen in der Juniorenklasse den 1. Platz in der Mannschaftswertung erreichte. Beide sind anwesend und erhalten für diese Leistung je ein Präsent überreicht. Jürgen Güttlich belegte außerdem beim 2-m-Peilwettbewerb den 6. Platz. in der Seniorenklasse erreichte Georg Schöne, DF7GL, ebenfalls den 6. Platz. Der 1. Vorsitzende weist darauf hin, daß der große Erfolg unserer Teilnehmer auf die vorbildliche Betreuung des Trainers Hans Rackwitz, DJ8FF, zurückzuführen ist, dem sein Dank gilt. Der anwesende Referent für Amateurfunkpeilen im DARC Karl-Heinz Mols, DL9ME, hat durch zahlreich durchgeführte Wettbewerbe eine gute Vorbereitung ermöglicht und dadurch eine Auswahl der Teilnehmer erleichtert.

Tagesordnung Punkt 3: Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers

Die Versammlung wählt einstimmig Hans-Peter Günther, DL9XW, Referent für Funkbetrieb im DARC zum Versammlungsleiter und Paul Schneider, DC6IR, Bereichsleiter Geschäftsstelle, zum Protokollführer.

Tagesordnung Punkt 4: Eröffnung der Herbstversammlung des Amateurrats

Der Versammlungsleiter eröffnet die Versammlung. Er stellt fest, daß die Herbstversammlung des Amateurrats satzungsgemäß einberufen wurde und daß sie beschlußfähig ist. Die Summe der gültigen Stimmen ergibt 73.

Tagesordnung Punkt 5: Genehmigung des Protokolls der Hauptversammlung des Amateurrats vom 26./27.04.1980

Antrag: Der AR möge beschließen, das Protokoll der Hauptversammlung des Amateurrats vom 26./27.04.1980 anzunehmen.

Beschluß: 69 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen

Damit ist das Protokoll der Hauptversammlung von 1980 angenommen.

Tagesordnung Punkt 6: Kurzbericht des Vorstandes

Der Bericht des Vorstandes ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

Der 1. Vorsitzende übermittelt am Ende seines Berichts die Grüße des erkrankten 3. Vorsitzenden Klaus Michel, DJ1AM, und wünscht ihm im Namen der Versammlung baldige Genesung.

Tagesordnung Punkt 7: Kurzbericht des AR-Sprechers

Entfällt.

Tagesordnung Punkt 8a: Beratung und Beschlußfassung über die Streichung des § 7, Absatz 5 und die Änderung des § 7, Absatz 4 d) der Satzung des DARC

Antrag des Satzungsausschusses: Der Amateurrat möge folgende Satzungsänderung beschließen:

1. Absatz 5 in § 7 der Satzung des DARC vom 5. März 1977 wird ersatzlos gestrichen.

2. Absatz 4 d) in § 7 der Satzung des DARC vom 5. März 1977 wird neu gefaßt und lautet jetzt:

Über den Einspruch entscheidet bei Ausschluß durch die Ortsverbands-Mitgliederversammlung der Distriktsvorstand, bei Ausschluß durch den Distriktsvorstand der Amateurrat. Die Entscheidungen über den Einspruch sind endgültig.

Beschluß: 73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag des Satzungsausschusses angenommen.

Tagesordnung Punkt 8 b: Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung des § 2 der Satzung des DARC im Hinblick auf die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit

Dazu führt der 1. Vorsitzende aus, daß dieser Antrag vorsorglich in die Tagesordnung aufgenommen wurde, um ggf. einen Beschluß fassen zu können, wenn das unter Umständen aus der Begründung über eine eventuelle Einspruchsentscheidung des Finanzamtes Kassel erforderlich gewesen wäre. Der Justitiar des DARC Boyke Dettmers, DJ4KD, erläutert Änderungen in den einzelnen Absätzen des § 2, die aus seiner Sicht die Satzung straffen könnten. Er empfiehlt, bei Festschreibungen den Umfang so gering wie möglich zu halten, um nicht die Flexibilität zu beeinträchtigen.

Der Vorstand zieht diesen Antrag zurück, da er aufgrund einer anderen Entwicklung gegenstandslos geworden ist.

Da bei der vorausgegangenen Beratung die Hilfeleistung durch Funkamateure im Falle von Naturkatastrophen mit einbezogen wurde, stellt der 1. Vorsitzende den Antrag, der Amateurrat möge beschließen, den Tagesordnungspunkt 11 sofort zu behandeln.

Beschluß; 73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen und der Tagesordnungspunkt 11 wird vorgezogen.

Tagesordnung Punkt 11: Beratung von Maßnahmen über die Einbindung des Amateurfunkdienstes im Rahmen der WARC-Entschließung BN: Hilfe im Fall von Naturkatastrophen

Der 2. Vorsitzende Hans Gschnaidner, DL8KG, berichtet über seine langjährige Tätigkeit im Katastrophendienst und zitiert auszugsweise das Bayerische Katastrophenschutzgesetz. Der Distriktsvorsitzende des Distrikts Schleswig-Holstein Per Dudek, DK7LJ, hat dem AR Planungsunterlagen bereits zur Verfügung gestellt. Die Vorbereitungen wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen in Schleswig-Holstein abgeschlossen. Per Dudek weist auf zwei sich grundsätzlich unterscheidende Ebenen der Hilfeleistung hin: die nationale und die internationale Ebene. Mit dem Relaisnetz in Deutschland hat der DARC etwas sehr Attraktives auf der regionalen Ebene anzubieten. Bei größeren zu überbrückenden Entfernungen muß man sich der Kurzwelle bedienen. Der Amateurfunk ist in der Lage, Kommunikationslücken der Hilfsdienste zu schließen. Karl-Heinz Vogt, DL6YH, erklärt, daß die Fernmeldebehörde auf unsere Vorschläge wartet und daher gilt es jetzt, ein Konzept zu finden. Zur Abstimmung durch den AR stellt er den Antrag:

Es sind Konzepte für a) regionale Fälle von Naturkatastrophen und b) für überregionale und internationale Fälle von Naturkatastrophen zu erstellen. Für a) wird das Modell Schleswig-Holstein vorgesehen. Zur Klärung der Maßnahmen für die Fälle von b) wird ein Ausschuß gebildet, der die Einzelheiten und Arbeitsweisen erarbeitet sowie die erforderlichen Ansprechpartner ermittelt. Die Umsetzung der erforderlichen organisatorischen Maßnahmen nach dem Konzept Schleswig-Holstein bzw. der zu b) erarbeiteten Konzepte ist Aufgabe der Distrikte.

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Die Versammlung legt eine Pause ein, die von 15:53–16:07 Uhr dauert. Danach wird der Antrag zur Beschlußfassung gestellt.

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Beschluß: 73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit hat der Amateurrat diesem Antrag zugestimmt.

Zur Erarbeitung der Konzepte wird ein Ausschuß gebildet.

Der AR-Sprecher Erwin Tiedemann, DJ9FY stellt den Antrag:

Der Amateurrat möge beschließen, dem Vorschlag zu folgen, folgende Mitglieder in den Ausschuß BN zu bestellen:

  1. Per Dudek, DK7LJ, DV Schleswig-Holstein, als federführendes Ausschußmitglied
  2. Hans Gschnaidner, DL8KG, 2. Vorsitzender des DARC
  3. Hans-Jürgen Pohl, DK3RI, DV Westfalen-Nord
  4. Alfred Müller, DL1FL, Referent für Funkverwaltungsfragen im DARC (nach dessen Einwilligung)

Beschluß: 73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen. Der UKW-Referent Jochen Schilling, DJ1XK, erklärt, daß das UKW-Referat sich mit der Einarbeitung artverwandter Details der gestellten Aufgabe bezüglich der WARC-Entschließung BN in die Contestbedingungen befaßt, womit gleichzeitig ein Anheben des Wettbewerbsniveaus erreicht werden soll.

Tagesordnung Punkt 9: Beratung und Beschlußfassung über einen Nachtrag zum Haushaltsplan 1980

Der Versammlung liegt bereits der folgende Kurzbericht zur Haushaltsentwicklung 1980 vor:

Für das Geschäftsjahr 1980 ist auf der Herbstversammlung des Amateurrats vom 20./21.10.1979 ein Haushalt in Höhe von DM 2.998.200 genehmigt worden.

Die Entwicklung der Ausgaben liegt – wie die beigefügte Gegenüberstellung der Soll-Zahlen zu den Ist-Zahlen zeigt – insgesamt gesehen innerhalb der Planung. Allerdings sind bei einzelnen Haushaltstiteln Abweichungen festzustellen.

Der Vorstand hat deshalb für das laufende Geschäftsjahr 1980 einen Nachtragshaushalt in Höhe von DM 82.000 erstellt. Ein Antrag dazu liegt der Herbstversammlung zu Punkt 9 der Tagesordnung vor. Die Mehrausgaben werden im Antrag im einzelnen näher erläutert.

Durch den Nachtragshaushalt erhöht sich der Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1980 auf DM 3.080.200.

Aus der Gegenüberstellung der voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen zum 31.12.1980 (Hochrechnung) und unter Berücksichtigung der AfA ist zu erkennen, daß der Haushalt 1980 mit einer Unterdeckung abschließen wird.

„Voraussichtliche Erträge 1980 – Hochrechnung“ ist als Anlage 3 beigefügt.
Die Gegenüberstellung Haushalt 1980 (Soll / Ist) ist als Anlage 4 beigefügt.
Die Einzelaufstellung des Nachtrags zum Haushaltsplan 1980 ist als Anlage 5 beigefügt.

In der Diskussion um einzelne Posten der vorgelegten Soll-Ist-Zahlen des Haushalts 1980 fragt der DV Württemberg Hans-Christian Schütt, DL9XN, nach der Herkunft der Beitragsrückstände, die auch in den Tabellierlisten herausgestellt sind, die den Distriktsvorständen per 30.06. d. J. zur Verfügung gestellt worden sind. Der Geschäftsführer Karl Diebold, DJ1BM, erklärt, daß in diesen Beträgen auch die Rückstände von 1978 und 79 und in Einzelfällen aus noch früheren Jahren enthalten sind. Diese Beitragsrückstände sind deshalb weitergeführt worden, um die OVVs über Rückstände zu informieren und ihnen darzulegen, daß hierfür Anstrengungen zur Geltendmachung der Forderungen notwendig sind. Bereits Ende 1979 sind gegen säumige Beitragszahler rund 600 gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet worden, die insgesamt gesehen mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden konnten. Auch in diesem Jahr ist vorgesehen, diese gerichtlichen Mahnverfahren durchzuführen. Bei allen höheren Beitragsrückständen erfolgt keine Lieferung der cq-DL mehr.

Im Verlauf der zum Teil sehr ins Detail gehenden Diskussion stellt der DV Bayern-Süd Bernhard Sturma, DJ9MF, den Antrag zur Geschäftsordnung! Der Amateurrat möge beschließen, nur noch Wortmeldungen zur Beratung des Haushaltsnachtrages zuzulassen.

Beschluß: 65 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Zur Begründung zum Nachtragshaushalt werden vom Vorstand folgende Punkte angeführt:

1. Clubzeitschrift
a) Druck Die Erhöhung des redaktionellen Teils der Ausgabe 2/80 von 48 auf 64 Seiten erforderte einen Mehrpreis von rund DM 10.000.
b) Versand für das Herstellen der Versandadressen und die Beanschriftung ist mit einem Mehraufwand zu rechnen.

5. Verwaltung DARC
d) Rechnungswesen
e) Datenerfassung
Stammdatei Zur schnelleren Umstellung der Programme ist ein zusätzlicher Programmieraufwand erforderlich. Diese Kosten können nur durch eine Aufstockung der Haushaltsmittel gedeckt werden.

QSL-Vermittlung
Entgegen der Planung konnte die Maschine 3790 einschließlich der übrigen Peripherie nicht Ende Mai 1980 abgemietet werden. Die Herstellung der neuen DOK-Sortieranlage hat sich durch technische Schwierigkeiten erheblich verzögert, so daß mit einer endgültigen Abmietung der Anlage nach dem derzeitigen Informationsstand voraussichtlich Ende dieses Jahres zu rechnen ist. Die erhebliche Zunahme der für die Mitglieder zu vermittelnden QSL-Karten bedingt für den Rest dieses Jahres einen größeren Aufwand bei der externen Sortierung.

18. Veranstaltungen
Der Mehraufwand bei diesem Haushaltstitel ist durch die Teilnahme eines Teams des DARC bei den Weltmeisterschaften im Amateurfunkpeilen vom 07.–13.09.1980 in Polen entstanden.

Antrag des Vorstandes: Der Vorstand stellt den Antrag, den in der Anlage beigefügten Nachtrag zum Haushaltsplan 1980 in Höhe von DM 82.000 zu genehmigen.

Die Mehraufwendungen aus dem Nachtrag zum Haushaltsplan 1980 können durch Einnahmen nicht voll gedeckt werden. Eine Unterdeckung des Haushalts 1980 ist deshalb zu erwarten.

Beschluß: 58 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Tagesordnung Punkt 10 a: Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan 1981

Der Vorstand legt in der Anlage den Haushaltsplan 1981 zur Beratung und Beschlußfassung vor.

Gleichzeitig wird ein Antrag (10 b) über eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt.

Die voraussichtlichen Erträge im Geschäftsjahr 1981 sind mit den derzeit geltenden Beitragssätzen mit DM 3.187.925 errechnet worden (Anlage 6). Den Erträgen stehen Ausgaben in Höhe von DM 3.347.400 gegenüber (Anlage 8), abzüglich DM 22.700 für nicht auszuschüttende OV- bzw. Distriktsanteile (siehe dazu Erläuterungen in Anlage 9), so daß der Haushalt mit einem Defizit von DM 159.475 abschließt.

Die voraussichtlichen Erträge im Geschäftsjahr 1981 anhand der Beitragssätze aus dem Antrag 10b (Anlage 7) sind mit DM 3.380.225 festgestellt worden. Dabei ergibt sich voraussichtlich ein Überschuß von DM 32.825.

Es ist die Pflicht des Vorstandes, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der Vorstand hat sich in Zusammenarbeit mit dem Haushaltsausschuß des Amateurrats darum bemüht, nur dort die Ausgaben anzuheben, wo dies unumgänglich ist bzw. die Clubpolitik dies als notwendig erscheinen läßt.

Bei der Durchsicht des Haushaltsplanes ist unschwer festzustellen, daß eine Reihe von Titeln in gleicher Höhe wie im laufenden Jahr oder sogar darunter angesetzt und andere nur geringfügig angehoben worden sind. Dabei darf auch nicht übersehen werden, daß sich im kommenden Jahr die Zahl der Mitglieder weiter erhöhen wird.

Die Mitglieder des Amateurrats werden gebeten, dem Haushalt in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

Die Aufstellung über die voraussichtlichen Erträge des Haushaltsplanes 1981 sind in der Anlage 6 und 7 beigefügt. Der Haushaltsplan 1981 ist als Anlage 8 beigefügt.

Während der Beratung wird nochmals herausgestellt, daß alle Möglichkeiten des Mahnverfahrens ausgeschöpft werden sollen, um die Beitragsrückstände so gering wie möglich zu halten.

Es wird dazu vom DV Niedersachsen Dieter Gohr, DK6OD, dazu ein Antrag eingebracht: „Der Amateurrat möge beschließen, Beitragsrückstände nach erfolgloser 2. Mahnung durch die Geschäftsstelle einem Anwaltsbüro zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens zu übergeben.“

Beschluß: 70 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Die Versammlung geht davon aus, daß durch den eben gefaßten Beschluß eine Abnahme der Forderungsausfälle in 1981 sichergestellt ist, so daß der unter Ziffer 3 des Haushaltsplanes ausgewiesene Betrag von DM 85.000 auf DM 45.000 herabgesetzt werden kann. Diese Position wird im Einvernehmen mit dem Vorstand geändert.

Die Darstellung der Verwaltungskosten ist unübersichtlich und kann von den Versammlungsteilnehmern nicht genügend beurteilt werden. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses haben eine Aufschlüsselung, die der Planung zugrundegelegen hat. Die Versammlung bittet darum, diese nachträglich zur Verfügung zu stellen.


Um 18:27 Uhr schließt die Versammlung.

Am Sonntag, dem 19.10., wird die Versammlung um 09:00 Uhr fortgesetzt.


Dieter Gohr, DK6OD, schlägt vor, den Haushaltsplan 1981 wie folgt zu beschließen: Der Haushaltsplan 1981 ist ausgabeseitig gegenüber dem Haushaltsplan 1980 einschließlich des Nachtrages um 2 % anzuheben. Das heißt, auf die Summe der Aufstellung in der Anlage 5 des Protokolls von DM 3.080.200 sind 2 % gleich ca. DM 62.000 zuzurechnen, so daß sich ein Gesamtbetrag von DM 3.142.000 ergibt. Einnahmeseitig entspricht der Haushaltsplan 1981 der Aufstellung, die in Anlage 7 des Protokolls beigefügt ist. Die Einnahmen sind mit der Maßgabe zu beschließen, daß die Mehreinnahmen für künftige Baumaßnahmen zurückgelegt werden. Karl-Heinz Vogt, DL6YH, stellt den Antrag; Der Amateurrat möge dem Vorschlag von Dieter Gohr, DK6OD, zustimmen.

Beschluß: 59 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen, so daß der Haushaltsplan in der vorgeschlagenen Weise festgelegt ist.

Tagesordnung Punkt 10 b: Beratung und Beschlußfassung über eine Anpassung der Mitgliederbeiträge

(Anlage 10 zum Protokoll)

Durch die vorhergehende längere Beratung kann nach kurzer Zeit über den Antrag abgestimmt werden.

Beschluß: 52 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Tagesordnung Punkt 12: Beratung und Beschlußfassung über eine Ergänzung zum Abschnitt 9 der Geschäftsordnung des DARC vom 01.07.1978

(Anlage 11 zum Protokoll)

Beschluß: 68 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Tagesordnung Punkt 13: Anträge

Antrag 13 a: Antrag des Distrikts Hessen (F)

(Anlage 12 zum Protokoll)

Beschluß: 73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Die Anträge 13 e und 13 n, die in der Anlage 13 und 14 des Protokolls beigefügt sind und die Fieldday- Belange zur gemeinsamen Grundlage haben, sollen zusammen beraten und beschlossen werden.

Dazu wird der Antrag; gestellt: Der Amateurrat möge den nachträglich eingebrachten Antrag 13 n zur Beratung und Beschlußfassung zulassen.

Beschluß: 65 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen

Damit ist der Antrag 13 n zugelassen.

Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG, stellt den Antrag; Der Amateurrat möge die Anträge 13 e und 13 n befürwortend an die Fachreferate überweisen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse soll rechtzeitig vor dem nächsten Fieldday erfolgen.

Beschluß: 73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG, gibt dazu folgende Absichtserklärung ab: Das DX-Referat möge dafür Sorge treffen, daß die 25-W-Klasse in SSB und CW im nächsten Jahr zumindest als nationale Wertung in den Ausschreibungen zum Fieldday enthalten ist.

Antrag 13 b: Antrag des Distrikts Hamburg (E) (Anlage 15 zum Protokoll)

Da der Vorstand in dieser Sache bereits tätig ist, wird der Antrag 13 b zurückgezogen.

Antrag 13 c: Antrag des Distrikts Hamburg (E) (Anlage 16 zum Protokoll)

Da der Vorstand mit dem UKW-Referenten bereits Schritte im Sinne dieses Antrages unternommen hat, wird der Antrag zurückgenommen.

Antrag 13 d: Antrag des Referates für Funkbetrieb (Anlage 17 zum Protokoll)

Beschluß; 73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Antrag 13 f: Antrag des Distrikts Bayern-Süd (C) Ortsverband Würmtal, C30 (Anlage 18 zum Protokoll)

Beschluß: 0 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag 13 g: Antrag des Distrikts Bayern-Süd (C) Ortsverband Isarwinkel, C07 (Anlage 19 zum Protokoll)

Beschluß: 68 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Antrag 13 h: Antrag des Distrikts Hamburg (E) (Anlage 20 zum Protokoll)

Beschluß: 4 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag 13 l: Antrag des Distrikts Rheinland-Pfalz (K) (Anlage 21 zum Protokoll)

Beschluß; 23 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag 13 j: Antrag des Distrikts Württemberg (P) (Anlage 22 zum Protokoll)

Die im Vorstandsbericht gemachten Ausführungen entsprechen dem Antrag, der damit als erledigt gilt.

Antrag 13 k: Antrag des Distrikts Württemberg (P) (Anlage 23 zum Protokoll)

Der 1. Vorsitzende Philipp Lessig, DK3LP, berichtet ausführlich über die Vorbesprechung über die Entsendung des DARC-Teams nach Brighton, die am 10./11.09. in Baunatal stattgefunden hat. Die Teilnehmer hatten an ähnlichen Veranstaltungen der IARU schon teilgenommen, so daß deren Erfahrungen die Vorbereitungen erleichterten.

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12:35 Uhr, Karl-Heinz Vogt, DL6YH, verläßt die Versammlung. Als ordnungsgemäßer Vertreter übernimmt Heribert Kamps, DL9YP, seinen Platz.

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Der 1. Vorsitzende legt der Versammlung die vorläufige Teilnehmerliste für die lARU-Region-1-Konferenz vor und geht auf den aufgestellten Themenkatalog ein. Am 12.11. wird in einer weiteren Besprechung in Baunatal entschieden, wer nach Brighton fährt. Außerdem wird der endgültige Text der Anträge in englisch formuliert, der bis zum 15.11. im lARU-Region-1-Sekretariat eingereicht sein muß. Der AR-Sprecher Erwin Tiedemann, DJ9FY, wird an dieser Besprechung teilnehmen, um dem Amateurrat auf dessen internen Versammlung Anfang nächsten Jahres berichten zu können.

Über die Ziele des DARC aus der Sicht des Auslandsreferates führt Dr. Jürgen Röttger, DJ3KR, aus; „Ein aktueller und wie wir meinen von allen Funkamateuren gewürdigter Beweis für die Existenz der IARU wurde durch das für den Amateurfunkdienst unerwartet .erfreuliche Ergebnis der WARC 1979 gegeben. Dieses Ergebnis konnte nur durch die sehr effektive Vorbereitung des Amateurfunkdienstes durch Gremien der IARU und ihrer Mitgliedsverbände gezeitigt werden. Der DARC identifiziert sich mit den generellen Aufgaben der IARU, fördert diese und wird seine Mitarbeit in der IARU und speziell die Aktivitäten während der kommenden lARU-Region-1-Konferenz entsprechend der lARU-Verfassung, nämlich der Förderung des Amateurfunkdienstes auf weltweiter Ebene, orientieren.

Auf internationaler Basis haben sich im Laufe der letzten Zeit einige Vorstellungen entwickelt, die Verfassung der IARU neueren Erfordernissen anzupassen. Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der generellen Grundsätze, sondern um eine Forderung aktiver Mitgliedsverbände, ihr Mitspracherecht noch mehr zu verbessern. Wir vertreten hier die Vorstellung, unsere quantitativ im Vordergrund stehende Unterstützung der IARU durch eine noch qualitativere Mitarbeit zu verstärken. Wir sind uns bewußt, daß hier ein diffiziler und langwieriger Prozeß angelaufen ist, der sich über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte erstrecken kann. Eine Kontinuität unserer konstruktiven Kooperation in der IARU ist dabei von besonderer Wichtigkeit.“ Dr. Jürgen Röttger, DJ3KR ergänzt, daß sich die Fachreferenten in Zusammenarbeit mit dem Vorstand unter dem Einverständnis des Amateurrats bewährt haben.

Über den Antrag 13 k braucht nicht mehr abgestimmt zu werden, da ihm durch die Aussprache bereits entsprochen wurde.

Antrag 13 l: Antrag des Vorstandes (Anlage 24 zum Protokoll)

Dazu wird der Antrag auf Zulassung gestellt.

73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Der Antrag 13 l zur Abstimmung zugelassen.

Beschluß: 0 Ja-Stimmen, 64 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen

Damit ist der Antrag des Vorstandes abgelehnt worden.

Der DARC-Diplomausschuß kann dem Amateurrat nur ein Diplom zur Anerkennung vorschlagen: SAARGAU-Diplom. Herausgeber ist der OV Merzig, DOK Q04.

Beschluß: 73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist das vorgeschlagene Diplom anerkannt.

Antrag 13 m: Antrag des Distrikts Franken (B) (Anlage 25 zum Protokoll)

Antrag auf Zulassung des Antrages 13 m:

Beschluß; 73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag 13 m zur Abstimmung zugelassen.

Beschluß: 15 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen

Bei dieser Abstimmung fehlt der DV Baden Karl Rautland, DJ8BU, so daß die Summe der Stimmen 69 ergibt.

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag 13 o: Antrag des Distrikts Franken (B) (Anlage 26 zum Protokoll)

Antrag auf Zulassung des Antrages 13 o:

Beschluß: 69 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit ist der Antrag 13 o zur Abstimmung zugelassen.

Beschluß: 68 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen

Damit ist der Antrag angenommen.

Antrag des Jugend- und Ausbildungsreferates im DARC: Der Amateurrat möge beschließen, das vom Jugend- und Ausbildungsreferat bei der Hauptversammlung 1980 in Kassel-Espenau vorgeschlagene „Deutsche Empfangs-Kennzeichen“ für Höramateure ab dem 01.01.1981 zu genehmigen.

Beschluß; 73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit Ist der Antrag angenommen.

Tagesordnung Punkt 14: Hauptversammlung und Herbstversammlung des Amateurrats 1981

Wie auf der Hauptversammlung des Amateurrats am 26./27.04.1980 bereits beschlossen, findet die Hauptversammlung des AR 1981 am 16./17.05. im Hotel Blesius-Garten in Trier statt.

Für die Herbstversammlung 1981 wird wieder das Hotel Schäferberg in Kassel-Espenau vorgeschlagen.

Antrag; Die Herbstversammlung des Amateurrats soll am 14./15.11.1981 im Hotel Schäferberg in Kassel-Espenau stattfinden.

Beschluß: 73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Damit stehen der Termin und der Ort der Herbstversammlung 1981 fest.

Tagesordnung Punkt 15: Allgemeine Aussprache

Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG, berichtet über die von ihm erstellte Arbeitsunterlage für Neulizenzierte, die er den Newcomern in seinem Distrikt nach bestandener Lizenzprüfung zur Verfügung stellt. Er regt an, .diese Unterlagen einem größeren Kreis zugänglich zu machen, was durch den DARC-Verlag geschehen könnte. Der 1. Vorsitzende dankt für diesen Vorschlag und ergänzt, daß alle aufgerufen sind. In unserem Club mitzuarbeiten und gute Ideen verwirklichen zu helfen.

Per Dudek, DK7LJ, erklärt, daß in Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Ausbildungsreferat die Ausbildungshilfe vom Distrikt Schleswig-Holstein überarbeitet wird und bei Fertigstellung der Vorarbeiten dem DARC-Verlag überstellt wird. Er berichtet weiter, daß ebenfalls von seinem Distrikt die geplanten 20-m-Empfängerbausätze noch vor Weihnachten fertiggestellt werden und zum Preis von DM 60,– bei ihm abgerufen werden können.

Der Referent für Jugend und Ausbildung Wolfgang Oepen, DL3OE, weist auf die von seinem Referat konzipierten Bausätze hin, über die auf den Referatsseiten der cq-DL laufend berichtet wird.

Erwin Tiedemann, DJ9FY, bittet, die Antragsblätter, die dem Protokoll als Anlage beigefügt sind, mit dem Abstimmungsergebnis zu versehen.

Der Justitiar Boyke Dettmers, DJ4KD nimmt noch einmal Stellung zu der Frage, ob und wann ein aus dem DARC ausgeschlossener Bewerber wieder aufgenommen werden kann. Er führt aus, daß für den Club keine Aufnahmepflicht besteht wie auch die Ablehnung eines Antrages keiner Begründung bedarf. Einem ausgeschlossenen Mitglied sollte eine Sperrzeit auferlegt werden, die beim Ausschluß dem Betroffenen mitzuteilen ist. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß er keinen rechtlichen Anspruch auf Wiederaufnahme hat.

Dieter Gohr, DK6OD, trägt einen Kurzbericht über ein Urteil des Landgerichts Göttingen vor und bittet um eine Stellungnahme. Dazu antwortet ihm der 1. Vorsitzende, daß der DARC dem unterlegenen Mitglied und seinem Rechtsanwalt für die nächste Instanz die Übernahme der Prozeßkosten zugesagt hat.

Der Versammlungsleiter Hans-Peter Günther, DL9XW schließt um 14:10 Uhr die Versammlung.

Der 1. Vorsitzende Philipp Lessig, DK3LP, dankt im Namen des Vorstandes allen Teilnehmern und wünscht eine gute Helmfahrt.

Baunatal, den 28.10.1980

gez. Hans-Peter Günther, DL9XW       gez. Paul Schneider, DC6IR
Versammlungsleiter Protokollführer

Anlage 1

Teilnehmer an der Herbstversammlung des Amateurrats am 18./19.10.1980

Vorstand:
Philipp Lessig, DK3LP, 1. Vorsitzender
Hans Gschnaidner, DL8KG, 2. Vorsitzender

Amateurrat:
Karl Rautland, DJ8BU, DV Baden
Hans Reyzl, DL2ZA, DV Bayern-Ost
Bernhard Sturma, DJ9MF, DV Bayern-Süd
Johannes Eckert, DL7CE, DV Berlin
Dr. Dietrich Seyboth, DJ2MG, DV Franken
Werner Völsing, DJ7HM, DV Hamburg
Wilhelm Losse, DK4ZO, DV Hessen
Dr. Uwe Döbereiner, DJ8PI, DV Köln-Aachen
Dieter Gohr, DK6OD, DV Niedersachsen
Eberhard Warnecke, DJ8OT, DV Nordrhein
Wolfgang Breyer, DF3BB, DV Nordsee
Günther Matz, DJ8BN, DV Rheinland-Pfalz
Hellmut Liebich, DL1OY, DV Ruhrgebiet
Klaus Neumann, DL8FR, DV Saar
Per Dudek, DK7LJ, DV Schleswig-Holstein
Ludwig Weigele, DJ7DW, DV Schwaben
Hans-Jürgen Pohl, DK3RI, DV Westfalen-Nord
Erwin Tiedemann, DJ9FY, DV Westfalen-Süd
Hans-Christian Schütt, DL9XN, DV Württemberg
Karl-Heinz Vogt, DL6YH, 1. Vorsitzender VFDB

Referenten:
Karl-Heinz Mols, DL9ME, ARDF-Referent
Dr. Jürgen Röttger, DJ3KR, Auslandsreferent
Klaus Zielski, DF7FB, BuS-Referent
Joachim Immelnkemper, DK2BI, DX-Referent
Wolfgang Oepen, DL3OE, Jugend- u. Ausbildungsref.
Heinz J. Schilling, DJ1XK, UKW-Referent

Mitarbeiter:
Boyke Dettmers, DJ4KD, Justitiar
Josef Kaiser, DK1QZ, Redaktion cq-DL
Prof. Dr. J. D. Elbers, DJ3XV, Redaktion cq-DL
Karl Diebold, DJ1BM, Geschäftsführer
Hellmut Vorländer, DJ8EG, Haushaltsausschuß
Paul Schneider, DC6IR, Bereichsleiter GS
Hans-Peter Günther, DL9XW, Versammlungsleiter
Heribert Kamps, DL9YP, Beisitzer VFDB


Anlage 2

Vorstandsbericht Friedrichsdorf

Für den Zeitraum zwischen Haupt- und Herbstversammlung des Amateurrats sieht die Satzung keinen Vorstandsbericht vor. Trotzdem hält es der Vorstand für notwendig, über diese Zeitspanne, in der die bundesweite Clubarbeit durch die in den Ländern verschiedenen Urlaubszeiten sehr erschwert war, einen Kurzbericht vorzulegen.

Vor allem die Angelegenheit Gemeinnützigkeit des DARC hat sich durch die Urlaubszeit sehr verzögert. Bereits in meinem letzten Vorstandsbericht bin ich ausführlich auf diese leidige Sache eingegangen, habe Ursachen und Wirkung aufgezeigt und über die Gegenmaßnahmen, soweit als öffentlich möglich, berichtet. In der Zwischenzeit haben sich die vom Vorstand eingeleiteten Maßnahmen, die auf eine gerichtliche Entscheidung drängten, als richtig erwiesen. Der von mir aufgestellte Ausschuß zur Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit des Clubs, hat dies ebenfalls bestätigt. Das Finanzamt Kassel hat das Vorverfahren zum Monatswechsel abgeschlossen und damit den Weg für das Rechtsbehelfverfahren freigemacht. Es kommt jetzt darauf an, die Anträge an das Finanzgericht so genau auf die einmaligen Leistungen des DARC zu fixieren, daß Trittbrettfahren und die damit verbundene erneute Gefährdung der Gemeinnützigkeit des Clubs verhindert werden.

Um die Genehmigung zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen zurückzuerhalten, was momentan das wichtigste ist, wird der Vorstand jetzt an das Finanzgericht Kassel einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (ADV) stellen. Soviel zur Gemeinnützigkeit des Clubs. Den Mitgliedern des Amateurrats liegen weitere Einzelheiten in Schriftform vor.

Lassen Sie mich einige Worte zur internationalen Zusammenarbeit sagen. Die vom DARC, auf Ersuchen des lARU-Präsidenten Noel Eaton, VE3CJ, ausgerichtete Tagung anläßlich des Bodenseetreffens des Clubs im Juli dieses Jahres, wurde von allen 14 nationalen Verbänden, darunter auch Japan, als Erfolg gewertet. Diese Tagung und ihre Ergebnisse haben weltweite Beachtung gefunden und das internationale Ansehen des DARC gestärkt.

Aber auch die erfolgreiche Teilnahme einer Clubmannschaft an der ersten Weitmeisterschaft der IARU im Amateurfunkpeilen, die vom 07.–13.09. in Cetniewo/Polen stattfand, bei der, der DARC im 80-m-Wettbewerb den Jugendweltmeister stellen und in der gleichen Klasse Weltmeister in der Jugend-Mannschafts-Wertung werden konnte, haben dieses Ansehen gefestigt.

Unseren jungen Weltmeistern, OM Jürgen Güttlich, DF6DX, der die 80-m Fuchsjagd-Weltmeisterschaft der Junioren und mit SWL Jens Stein gemeinsam auch die Mannschaftswertung in der gleichen Disziplin erringen konnten, auch an dieser Stelle nochmals Dank und Anerkennung des Vorstands für die hervorragenden Leistungen. Aber auch der gesamten DARC-Weltmeisterschaftsmannschaft sowie den Betreuern und dem Mannschaftskapitän, OM Karl-Heinz Mols, DL9ME, Dank und Anerkennung.

Im kommenden Frühjahr findet vom 27.04.–03.05. in Brighton/England die nächste IARU-Region-1-Konferenz statt. Dazu haben die Mitgliederverbände bis zum 15.11. ihre Anträge an das Regionssekretariat einzusenden. Ich habe bereits am 08.08. dieses Jahres den AR-Sprecher sowie alle Referenten um ihre Vorschläge für Brighton gebeten und verschiedene Teilnehmer der früheren IARU-Region-1-Konferenzen zu einer ersten Vorbesprechung am 10./11.09.1980 nach Baunatal eingeladen. Weder der Wortlaut der Vorschläge noch die Teilnehmer der Delegation konnten bisher endgültig festgelegt werden. Bei einer Arbeitstagung am 12.11.1980 in Baunatal soll die endgültige englische Fassung der Vorschläge fixiert und die Teilnehmer mit ihrer Aufgabe innerhalb der Delegation beauftragt werden. Der DARC wird voraussichtlich mit zehn Delegierten in Brighton vertreten sein.

Die Fertigstellung unserer neuen QSL-Sortieranlage zeichnet sich für Mitte November ab. Zur Zeit wird die posteigene Standleitung mit den notwendigen Modems aufgebaut und erprobt. Nach ihrer Fertigstellung wird von unserer EDV-Anlage IBM 4331 in Baunatal über diese Standleitung die Sortieranlage bei der FA Niebch in Göttingen gesteuert und erprobt. Erst wenn gewährleistet ist, daß die Anlage einwandfrei arbeitet, wird sie in Teile zerlegt nach Baunatal gebracht und im AFuZ, in dem dafür vorbereiteten Raum, montiert. Mit der Inbetriebnahme dieser großen, modernen Sortieranlage, die mit einem Kostenaufwand von ca. DM 350.000 im Auftrag des DARC entwickelt und als Einzelstück gebaut wurde, sichert der Club die reibungslose und vor allem bezahlbare QSL-Karten-Vermittlung für die Zukunft.

Von der im Frühjahr ’80 neu angemieteten EDV-Anlage IBM 4331 ist zu berichten, daß die Erstellung der DARC-eigenen Datenbank gute Fortschritte macht. Die Stamm- sowie die QSL-Datei sind bereits seit einiger Zeit in Betrieb. Die Organisations-Datei ist soweit fertiggestellt, daß sie demnächst in Betrieb genommen werden kann.

Die Erstellung des Buchhaltungsprogramms mußte aus finanziellen Gründen bis zum Beginn des neuen Geschäftsjahres zurückgestellt werden. Nach Abschluß der noch ausstehenden Programmierungsarbeiten steht dem Club eine der modernsten EDV-Anlagen für die Verwaltung und Betreuung seiner Mitglieder im eigenen Hause zur Verfügung. Mit dieser EDV und der neuen QSL-Vermittlung hat der Vorstand des DARC gemeinsam mit dem Amateurrat, der diese Entscheidung getragen hat, die Grundlage für ein erfolgreiches Bestehen des Clubs gegen die Herausforderungen der 80er Jahre geschaffen.

Soweit der Kurzbericht über die Vorstandsarbeit der letzten Monate. Es bleibt mir noch, mich bei meinen Freunden im Vorstand für ihre Mitarbeit zu bedanken. Ein Dankeschön auch an die Mitarbeiter des Vorstandes, an die Referenten und deren Mitarbeiter sowie an den Geschäftsführer und die Angestellten im AFuZ, die alle erst eine erfolgreiche Vorstandsarbeit durch ihre Leistungen ermöglicht haben.

DK3LP


Anlage 3

Voraussichtliche Erträge 1980 – Hochrechnung

...


Anlage 4

Gegenüberstellung Haushalt 1980 ( Soll / Ist )

...


Anlage 5

Einzelaufstellung des Nachtrages


Anlage 6

DARC Haushaltsplan 1981

...


Anlage 7

DARC Haushaltsplan 1981

...


Anlage 8

Haushaltsplan 1981

...


Anlage 9

Erläuterungen zum Haushaltsplan 1981

...


Anlage 10

Tagesordnung Punkt Nr. 10

Antrag b

Text des Antrages:

Antrag des Vorstandes

Der Vorstand beantragt, zur DARC-Beitragsordnung vom 23.10.1977 folgende neue Beitragstabelle ab 01.01.1981 zu beschließen:

Beitragsklasse Jahresbeitrag / DM
01 80,–
02 30,–
03 20,–
04 12,–
07 20,–
08 30,–

Aufnahmegebühr: höchstens 50 % der jeweiligen Beitragsklasse.

Der vorliegende Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 1981 weist aus, daß trotz aller Bemühungen um Einsparungen die Ausgaben durch Einnahmen mit der Basis der bisherigen Beitragssätze nicht gedeckt werden können.

Der Vorstand rechnet damit, daß der Kostenanstieg im Geschäftsjahr 1981 bei vorsichtiger Einschätzung der Lohn- und Preisentwicklung sich auf 7 bis 8 % belaufen könnte. Nur durch eine Anpassung der Beitragssätze in der beantragten Höhe kann der Haushalt im kommenden Jahr ausgeglichen werden.

Dabei liegt die Anhebung des Beitragssatzes in der Klasse 01 (von DM 75,– auf DM 80,–) bei 6,7 %.

Die Funktionsfähigkeit des Clubs kann nur dadurch sichergestellt werden, daß bei aller Beachtung von Maßnahmen zur Rationalisierung und Kostendämpfung der Haushalt ausgeglichen werden muß.

Beschluß: Antrag ist angenommen
Ja-Stimmen 52, Nein-Stimmen 21, Enthaltungen 0


Anlage 11

Tagesordnung Punkt Nr. 12

Antrag

Text des Antrages:

Antrag des Satzungsausschusses:

Der Amateurrat möge beschließen, in der Geschäftsordnung des DARC vom 01.07.1978 folgende Ergänzung vorzunehmen:

9.1.1. Funktionsbezeichnung der Vorstandsmitglieder im Ausland

Im Verkehr mit dem Ausland können sich die Vorstandsmitglieder Präsident oder Vicepräsident (englische Schreibweise) nennen.

Der Satzungsausschuß hat auf seiner Sitzung am 15.03.1980 beschlossen, dem Amateurrat diese vorgenannte Ergänzung der GO vom 1. Juli 1978 vorzuschlagen.

Aus technischen Gründen war es nicht mehr möglich, diesen Punkt in der Tagesordnung zur Hauptversammlung 1980 aufzunehmen.

Beschluß: Antrag ist angenommen
Ja-Stimmen 68, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 5


Anlage 12

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag a

Text des Antrages:

Antrag des Distrikts Hessen (F)

Der Distrikt Hessen bittet den Amateurrat zu beschließen:

Zur nächsten IARU-Region-1-Konferenz in Brighton soll ein Fachreferent für Kurzwelle des DARC in das Komitee A geschickt werden.

Begründung:

Die internationale Fieldday-Ausschreibung sollte so bald wie möglich geändert werden; bei den Beratungen hierzu soll der DARC als größter Verband der Region durch ein kompetentes Mitglied mit guten Englischkenntnissen beteiligt sein.

Beschluß: Antrag ist angenommen
Ja-Stimmen 73, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 0


Anlage 13

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag e

Text des Antrages:

Antrag des Distrikts Bayern-Süd (C) Ortsverband Erding, C25

Neue Ausschreibungen „IARU-Region-1-Fieldday“ in cq-DL 8 / 80, Seite 393 + 394

1. Anmerkungen:
Den Mitgliedern des Ortsverbandes Erding ist unverständlich, weshalb eine so wesentlich geänderte Ausschreibung erst im Monat vor dem Fieldday bekannt gemacht wird (cq-DL 8/80). Bei den meisten Ortsverbänden waren die Vorbereitungen bereits in vollem Gange oder – wegen der Ferienzeit – weitgehend abgeschlossen. Gegenüber der nur drei Monate vorher veröffentlichten Ausschreibung (cq-DL 5/80) wurde vor allem wegen der neuen Beteiligungsarten und der geänderten Punktbewertung eine grundsätzliche Neuplanung erzwungen, die sich auch auf Geräte, Antennen und Wahl des Standortes auswirkte.

Gemäß Punkt 2 der neuen Ausschreibungen dient der Fieldday „der Förderung des vom Stromnetz und festen Antennenanlagen unabhängigen Betriebes von Amateurfunkstationen“. Es ist uns unklar, weshalb die 25-Watt-Output-Klasse ganz entfiel und in der 200-Watt-Klasse nur noch eine Multibandantenne mit einem Element zugelassen ist. Gerade der Fieldday ist für viele von uns die einzige Möglichkeit, ohne Einschränkungen mit diversen Antennenkonstruktionen praktische Versuche zu unternehmen und zu beweisen, daß die Antenne halt doch der beste Hochfrequenzverstärker ist! Dazu muß unserer Meinung nach nicht immer eine Endstufe mit der maximal erlaubten Leistung vorhanden sein! Ohne diese ist jedoch mit ziemlicher Sicherheit in der „offenen Klasse“ nur eine Plazierung unter „ferner liefen“ zu erreichen. Das kann doch nicht die Absicht der neuen Ausschreibungen sein!

Sollte dies jedoch auf lARU-Absprachen beruhen, so sollte dennoch eine geänderte nationale Wertung möglich sein.

2. Antrag:

a) Zusätzliche Wiedereinführung der 200-Watt-Klasse mit freier Wahl der Antennen. Begründung s. Anmerkungen.

b) Neueinführung einer QRP-Klasse, die gegebenenfalls als Ausgleich und Anreiz das 160-m-Band einschließt. Leistung entsprechend der neuen DVO für das 160-m-Band. Freie Antennenwahl.

Falls Bedenken wegen der geringen Bandbreite für SSB bestehen, sollte dies zumindest im CW-Fieldday eingeführt werden.

Beschluß: Antrag ist angenommen
Ja-Stimmen 73, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 0


Anlage 14

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag n

Text des Antrages:

Antrag des Distriktes Franken (B)

Der Amateurrat möge beschließen:

Der DARC nimmt in Ausschreibungen für nationale und internationale Fielddays eine Wertungsklasse mit einer Maximalleistung von 25 Watt auf, sowohl in SSB als auch in CW. Der Clubvorstand wird beauftragt, diese Regelung international in der Region 1 der IARU durchzusetzen. Sollte dies scheitern, so ist diese nationale Regelung beizubehalten.

Begründung:
Eine Begründung dieses Antrages ist angesichts der WARC-Entscheidung „BN“ fast überflüssig. Ein Fieldday mit einem Leistungslimit von 25 Watt ist der ideale Anreiz, Geräte mit kleiner Leistung zu bauen oder zu erwerben und Fertigkelten mit kleinen Leistungen zu arbeiten zu üben. Damit werden in vielen Ortsverbänden Stationen für den Einsatz des Amateurfunkdienstes bei Naturkatastrophen aufgebaut und ihr Betrieb trainiert.

Eingegangen in der Geschäftsstelle am 13.10.1980
Verteilt an Amateurrat am 13.10.1980

Zustimmung auf Zulassung unter Punkt 13 der Tagesordnung:
65 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen

Beschluß: Antrag ist angenommen
Ja-Stimmen 73, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 0


Anlage 15

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag b

Text des Antrages:

Antrag des Distrikts Hamburg (E)

Der Distrikt Hamburg stellt den Antrag an die CV, den Vorstand des DARC zu beauftragen, zum Einholen eines rechtsverbindlichen Gutachtens einer unabhängigen Institution über den Begriff ISM im Hinblick auf die zweckentfremdende Auslegung seitens der DBP.

Gegenstand:
Der Begriff ISM (Industrial, Scientific, Medical and Household) ist dahingehend zu überprüfen, welche Art Hochfrequenzerzeugungseinrichtungen gemäß VO Funk in der künftigen Form, Stand 01.01.1982 – verabschiedet auf der WARC Genf 1979 – vorgesehen sind.

Begründung:
Inder Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ist der Bereich 430–440 MHz dem Amateurfunkdienst exklusiv auf primärer Basis zugewiesen. Gleichberechtigt ist in der VO Funk der nichtnavigatorische Ortungsfunkdienst vorgesehen. Im Bereich 433,92 MHz +0,2 % (433,05–434,79, also 1,74 MHz!) müssen Störungen durch ISM-Generatoren in unbegrenzter Höhe hingenommen werden. Hierzu hat die neue VO Funk in der Fußnote 3645 321 Add 5002 a, s. a. cq-DL 3 / 80, Seite 145, einschränkende Verschärfungen für ISM-Geräte vorgesehen (ab 01.01.1982).

Der Begriff ISM wird nach Auffassung des UKW-Referats-Schreibens von DJ1XK, u. a. an den Vorstand vom 23.04.1980 sowie Protokoll der UKW-Arbeitstagung vom April 1980 (s. a. cq-DL 7 / 80, S. 334), von der Deutschen Bundespost zu großzügig ausgelegt.

Das FTZ hat im Bestreben, jegliche Breitbandsendeverfahren in den ISM-Bereichen abzuschaffen, Ende 1977 ein Auflagenheft erlassen. Darin sind die technischen Daten und Meßverfahren für Datenübertragung, Funkfernsteuerungen usw. in Schmalbandtechnik mit Wirkung ab 1978 festgelegt.

Der Distrikt Hamburg (E) ist der Auffassung, daß Datenübertragung, Funkfernsteuerung, Funkmessung Funkdienste sind. Für Funkdienste sind die ihrer Definition entsprechenden Frequenzbereiche gem. VO Funk vorzusehen. Keinesfalls darf aus Gedankenlosigkeit unter Mißachtung der gesetzlichen Grundlage VO Funk der Frequenzraum des Amateurfunkdienstes durch andere, nicht zulässige Funkdienste unter dem Deckmantel ISM auf Dauer beeinträchtigt werden.

Es genügt nicht, illegale Bandbenutzer in entfernten Ländern zu Recht anzuklagen, wenn im eigenen Land die Verwaltung in aller Stille restriktiv vorgeht.

Der Distrikt Hamburg bittet um Zustimmung für das Rechtsgutachten einer unabhängigen Institution, z. B. Rechtsinstitut, Fachanwalt o. ä. Dabei ist ein möglichst kurzfristiger Termin zu beachten.

Beschluß: Antrag ist zurückgezogen


Anlage 16

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag c

Text des Antrages:

Antrag des Distrikts Hamburg (E)

Die Herbstversammlung möge beschließen!
Der Vorstand wird beauftragt, an die zuständigen Stellen der Fernmeldebehörden heranzutreten, damit den Funkamateuren in der Bundesrepublik Deutschland im 13-cm-Band derselbe Frequenzbereich für wissenschaftlich-technische Versuche zur Verfügung gestellt wird, wie den Funkamateuren in den übrigen Ländern der Region 1 zur Verfügung stehen.

Begründung:
Aus den dem Distrikt Hamburg vorliegenden offiziellen Unterlagen geht nicht eindeutig hervor, welche Schritte der Vorstand bzw. seine ihm unterstehenden Funktionsträger im Laufe der letzten zehn Jahre unternommen hatten, damit den Funkamateuren in der Bundesrepublik dasselbe Frequenzband im 13-cm-Band zur Verfügung steht, wie den Funkamateuren der übrigen Länder in der Region 1.

1. cq-DL 3/76, S. 89 „SWL- der Jungamateur“ !!??
Hier wird nur auf den Frequenzzuweisungsplan von Oktober 1975 hingewiesen. Auf Einzelheiten, speziell auf das 13-cm-Band, wird nicht eingegangen.

2. Schr. des UKW-Referates vom 24.10.1977 betr.: Aufträge für die Region-1-Tagung in Miskolc Ungarn “6. Bericht zu den Amsterdamer Aufträgen an den DARC a) Nichterstellung eines 12-cm-Bandplanes wegen Unsicherheit über das Aussehen der Zuteilung nach 1979 ...“

3. Niederschrift über die UKW-Tagung am 25./26.02.1978 in Baunatal

TOP D: SHF- Aktivitäten
DK2PDX erstattete einen Bericht ... Es wurde das 2304-MHz-Dilemma ausgiebig diskutiert, insbesondere legte DJ1XK dar, daß der DARC das BPM schon lange gebeten hat, eine Änderung der Zuteilung erst nach der WARC durchzuführen. Die Lage ist z. Z. unklar, zumal viele OPDen auf entsprechende Anfragen noch die alten Bestimmungen für den Amateurfunkdienst verteilen.

4. cq-DL 3 / 78, S. 137 „Fernausbreitung!!??“
– Neudruck „Bestimmungen über den Amateurfunkdienst“ (1977)
Während hier unter „Fernausbreitung“ der Allgemeinheit der Funkamateure zum ersten Mal deutlich gemacht wird, daß in der Bundesrepublik Deutschland im 13-cm-Amateurfunkband etwas geschehen ist, was wohl nicht als positiv bezeichnet werden kann, wurde den Distrikts-UKW-Referenten auf der UKW-Tagung am 25./26.02.1978 in Baunatal laut offiziellem Protokoll dieser Tagung fast noch vorgegaukelt: „Die Lage ist unklar“. Verwirrter muß der Funkamateur noch werden, wenn ihm aus einem Schreiben des VFDB / Hauptvorstand / UKW-Referats vom 03.11.78 bekannt wird, daß das FTZ schon mehrfach verkündet hatte, daß zukünftig nur der Bereich 2400 bis 2450 MHz in der Bundesrepublik Deutschland für die Funkamateure zur Verfügung stehen wird und die alten Bereiche bei 2300 MHz aufgehoben werden. Dieser Frequenzwechsel ist seit mindestens 1975 angekündigt worden.

Hier dürfte es wohl nicht ganz abwegig sein, wenn das SHF-Interessierte Mitglied Bedenken über das richtige Verhalten der Funktionsinhaber des DARC anmeldet, zumal auch die Insider, hier UKW-Distriktsreferenten, im Februar ’78 nicht korrekt unterrichtet wurden. Wenn hier bei dem OM die Frage aufkommen sollte, daß durch Unterrichtung unter „Fernausbreitung“ eventuell etwas manipuliert werden sollte, so ist diese Frage wohl schon rein äußerlich nicht ganz von der Hand zu weisen.

Ob hier nicht richtiges Taktieren von Funktionsträgern des DARC vorliegt, weiter nachzugehen, bringt uns in der anstehenden Hauptsache nicht weiter. Ein Fazit wäre aber zu ziehen. Die Information und Unterrichtung des Mitgliedes ist noch nicht In dem Maße erfolgt, wie es angebracht wäre. Das DARC-Mitglied hat Anspruch auf Unterrichtung und Information über den jeweiligen Stand einer Angelegenheit, und diesem Anspruch ist Rechnung zu tragen.

Der weiter angezogene CEPT-Arbeitsgruppen-R21-Vorschlag für die WARC 79 hat sich auf dieser, soweit bekannt, nicht durchgesetzt.

Nach Auffassung des Distrikts Hamburg müßte noch ein genügender Verhandlungsspielraum mit den Stellen der Fernmeldebehörden vorhanden sein, um den Amateurfunkdienst in der Bundesrepublik Deutschland, der doch wissenschaftlich-technischer Natur ist und dem Versuchsfunkdienst zuzurechnen ist, auf dem 13-cm-Band in irgendeiner Form – wenn nicht anders, dann durch Einzel- Sondergenehmigungen – ihren Versuchsbetrieb gemeinsam mit den Funkamateuren anderer Länder in der Region 1 durchführen zu können.

Beschluß: Antrag ist zurückgenommen


Anlage 17

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag d

Text des Antrages:

Antrag des Referates für Funkbetrieb

Vorschlag und Begründung zu Antrag 12 g der Tagesordnung Herbstversammlung des AR am 20./21.10.1979 in Bad Bentheim und Tagesordnung Punkt 5 der Hauptversammlung des AR am 26./27.04.1980 in Kassel.

Bereits kurz nach der Herbstversammlung des AR in Bad Bentheim sind Rücksprachen mit dem Auswerteteam der Clubmeisterschaft aufgenommen und durchgeführt worden, weil die Ausschreibung für die CM 1980 noch im November 1979 als Manuskript für die Veröffentlichung in der cq-DL Januar 1980 erstellt werden mußte.

Nach längeren Diskussionen kam es zu dem Beschluß, mit der Hereinnahme des 23-cm-Bandes versuchsweise eine teilnehmerbezogene Wertung einzuführen. Die vielfachen Vorschläge endeten in einem Kompromiß, wie ihn die Regelung für das Jahr 1980 ausweist. Der Kompromiß hat sich aber inzwischen als Fehlrechnung herausgestellt, weil er nicht bis in alle Möglichkelten durchgerechnet worden ist.

Seit Bestehen der Clubmeisterschaft haben die Teilnehmer der CM an den Wertungsfaktoren Kritik sowohl in positivem als auch im negativen Sinne – und das überwiegend – geübt; seit Jahren ist immer wieder an den Faktoren herumgebastelt worden. Als größte Ungerechtigkeit ist die bis 1979 geübte Regelung bezeichnet worden, auch für Wertungsgruppen unter 100 Teilnehmern die gleiche Formel anzuwenden, wie für Gruppen mit mehr als 100 Teilnehmern.

Bei den jetzt angestellten Überlegungen trat immer wieder die Meinung hervor, ein Anreiz zur Teilnahme an der CM könnte viel mehr von einer Wertung aller Teilnehmer in den einzelnen Wettbewerben ausgehen; auch der letztplazierte OP müsse einen CM-Wertungspunkt erhalten. Der alte Zopf, nur die ersten 100 Teilnehmer zu berücksichtigen, müsse endlich wegfallen.

Nach vielen Rechenexempeln und Abwägungen glauben wir, eine Formel für eine gerechte Punktverteilung gefunden zu haben, sie lautet:

100 (Teilnehmer + 1 - Platz)
–––––––––––––––––––––– = CM-Punktzahl
          Teilnehmer

Hieraus ergeben sich die Punktsprünge der einzelnen Teilnehmer mit der sehr einfach zu handhabenden Formel:

     100
––––––––– z. B.
Teilnehmer

bei 100 Teilnehmern also 1 1. = 100, 2. = 99 usw.
bei 200 Teilnehmern also 0,5 1. = 100, 2. = 99,5 (aufgerundet auf 100)
3. = 99, 4. = 99, 5. = 98 usw., der 200.
würde 0,5 aufgerundet = 1 Punkt erhalten.
bei 10 Teilnehmern also 10 1. = 100, 2. = 90, 10. = 10 (leider nicht 1)

Aus dem Vorstehenden wird dem Amateurrat folgender Vorschlag als Rahmenbestimmung für die DARC-Clubmeisterschaft. zur Abstimmung mit der Bitte um Annahme vorgelegt:

„Der Amateurrat möge als Rahmenbestimmung beschließen:

In künftigen CM-Ausschreibungen wird jede Wertungsgruppe innerhalb eines Wettbewerbs teilnehmerbezogen gewertet, d. h., der auf dem letzten Platz jeder Wertungsgruppe erscheinende Teilnehmer erhält mindestens 1 CM-Punkt, der Sieger auf dem 1. Platz erhält 100 Punkte. Dabei wird dieselbe Station in einem Wettbewerb bei Teilnahme in verschiedenen Wertungsgruppen nur einmal mit der höchsten erreichten Punktzahl für die GH-Punkte berücksichtigt. Ausnahme bleibt die Multiplikation der Wertungspunkte bei den Field- Days für Mehrmannstationen als Mannschaft.

Die Gesamtzahl der Wettbewerbe für die CM soll 10 nicht überschreiten; In den Haupturlaubsmonaten Juli/August stattfindende Wettbewerbe werden für die CM nicht berücksichtigt – ausgenommen der International renommierte WAE-CW-DX-Contest.“

Beschluß: Antrag ist angenommen
Ja-Stimmen 73, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 0


Anlage 18

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag f

Text des Antrages:

Antrag des Distrikts Bayern-Süd (C) Ortsverband Würmtal, C30

Der Vorstand des DARC wird gebeten, das Geräteselbstbaurecht, betr. alle zum Senden und Empfangen auf Amateurbändern verwendeten Hilfsmittel, Geräte und Antennen gegenüber allen Behörden zu bewahren und zu verteidigen. Diese Verpflichtung sei in die Satzung, etwa unter Zwecke, aufzunehmen.

Begründung:
Es steht zu befürchten, daß nach den Massenzulassungen, die mit der neuen ermäßigten Prüfungsordnung mit Tempo 30 auf die Kurzwellenbänder zurollen werden, das Selbstbaurecht seitens der Behörde eingeschränkt oder abgeschafft wird, weil die Post in Störungsfällen mangels ausreichenden Geräteparks und mangels Personal nicht mehr messend einschreiten kann. Eine generelle FTZ-Nummer und versiegelte Geräte würden die Post vom Meßdienst in Störungsfällen befreien. Das herkömmliche Recht des Amateurs zum Geräteselbstbau unterscheidet ihn seit je von allen anderen Funklizenzinhabern. Dieses Vorrecht sollte auch ohne unmittelbare Bedrohung vorsorglich geschützt werden.

Beschluß: Antrag ist abgelehnt
Ja-Stimmen 0, Nein-Stimmen 69, Enthaltungen 4


Anlage 19

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag g

Text des Antrages:

Antrag des Distrikts Bayern-Süd (C) Ortsverband Isarwinkel, C07

Der DV Bayern-Süd soll im AR einen Beschluß herbeiführen, wonach der DARC-Vorstand ersucht wird, in der Clubzeltschrift cq-DL eine ablehnende Stellungnahme zu den bandwidrigen Relais in OE und F abzugeben.

Beschluß: Antrag ist angenommen
Ja-Stimmen 68, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 5


Anlage 20

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag h

Text des Antrages:

Antrag des Distrikts Hamburg (E)

Die Satzung bzw. Geschäftsordnung sind dahingehend zu ändern bzw. anzupassen, daß mit der Einladung zur Amateurratssitzung neben der Tagesordnung die Beschlußvorlagen zugestellt werden und nur über diese Vorlagen Beschlüsse gefaßt werden dürfen.

Beschluß: Antrag ist abgelehnt
Ja-Stimmen 4, Nein-Stimmen 69, Enthaltungen 0


Anlage 21

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag i

Text des Antrages:

Antrag des Distrikts Rheinland-Pfalz (K)

Der Amateurrat möge beschließen:

Der Vorstand wird beauftragt, die Geschäftsstelle anzuweisen, künftig Rundschreiben und ähnliche allgemeine Informationen allen Distriktsvorstandsmitgliedern unmittelbar zu übersenden.

Gründe:
Im Interesse eines guten Arbeitsergebnisses ist die Vorstandsarbeit in den Distrikten auf die Mitglieder der Distriktsvorstände verteilt. Diese Aufgabenvertellung kann nur funktionieren, wenn die Informationen der Geschäftsstelle und des Vorstandes alle Vorstandsmitglieder schnell und sicher erreichen.

Die derzeitige Praxis, die Verteilung dieser Informationen den Distriktsvorsitzenden aufzubürden, bedeutet für diese nicht unerhebliche, aber vermeidbare Mehrarbeit und widerspricht den Bestrebungen des Amateurrates, Entlastungsmöglichkeiten für die Distriktsvorstände zu finden (siehe hierzu auch die Vorschläge des Distriktes Hessen zum „Problem großer Distrikte“).

Die infolge der Änderung dieser Praxis eintretende Mehrarbeit der Geschäftsstelle ist dagegen sehr gering, weil die genannten Informationen in den meisten Fällen zum Zwecke des Versandes an alle Ortsverbände ohnehin in hoher Auflage hergestellt und versandt werden. Im übrigen dürfte die entstehende Mehrarbeit wieder völlig ausgeglichen werden durch die Tatsache, daß besser informierte Distriktsvorstandsmitglieder weniger Anfragen an die Geschäftsstelle richten werden.

Beschluß: Antrag ist abgelehnt
Ja-Stimmen 23, Nein-Stimmen 41, Enthaltungen 9


Anlage 22

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag j

Text des Antrages:

Antrag des Distrikts Württemberg (P)

Der Distrikt Württemberg stellt den Antrag, der Vorstand möge der Versammlung einen Bericht vorlegen, welche Maßnahmen der Vorstand getroffen hat, die im Januar 1980 bekanntgewordene Aberkennung der Gemeinnützigkeit des DARC wiederzuerlangen.

Beschluß: Antrag hat sich durch die Ausführungen im Vorstandsbericht erledigt


Anlage 23

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag k

Text des Antrages:

Antrag des Distrikts Württemberg (P)

Der Distrikt Württemberg stellt den Antrag, der Vorstand möge dem Amateurrat auf dieser Versammlung einen Bericht vorlegen, mit welchen Vorstellungen und Zielen der Vorstand und gegebenenfalls seine Referenten auf den Tagungen der IARU-Region 1 im Frühjahr 1981 in England den DARC vertreten will.

Beschluß: Antrag wurde durch die Aussprache erfüllt, daher keine Abstimmung


Anlage 24

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag l

Text des Antrages:

Antrag des Vorstandes

Der Amateurrat möge beschließen, daß der Vorstand über Höhergruppierungen innerhalb des BAT bei denjenigen Mitarbeitern der Clubverwaltung entscheiden kann, die schon länger beim DARC beschäftigt sind bzw. durch gute Leistungen die Voraussetzungen (Bewährungsaufstieg) dafür erfüllen. Die Aufwendungen müssen sich im Rahmen des genehmigten Haushalts bewegen.

Erläuterung:
Über die Einrichtung und Einziehung von Planstellen entscheidet der Amateurrat. Ergänzend soll dazu die Möglichkeit geschaffen werden, durch eine Entscheidung des Vorstandes, im Falle der Bewährung und nur an die Person gebunden, eine Höhergruppierung festzusetzen. Bei einer Neubesetzung der Planstelle gilt dann wieder die ursprüngliche Eingruppierung.

In der Geschäftsstelle besteht seit 2½ Jahren ein Betriebsrat. Gemäß BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei personellen Angelegenheiten, insbesondere bei Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen.

Zu den Grundsätzen für die Zusammenarbeit im Rahmen der Mitwirkung und Mitbestimmung innerhalb des BetrVG gehören laufende Kontakte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§§ 74–113 BetrVG). Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes ist der gewählte Vorstand des DARC.

Zustimmung auf Zulassung:
73 Ja-Stimmen 0 nein- Stimmen 0 Enthaltungen

Beschluß: Antrag ist abgelehnt
Ja-Stimmen 0, Nein-Stimmen 64, Enthaltungen 9


Anlage 25

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag m

Text des Antrages:

Antrag des Distriktes Franken (B)

Der Amateurrat möge beschließen:

Die Auswahl der Wettbewerbe, die für die Clubmeisterschaft gewertet werden. ist so vorzunehmen, daß zwei wertbare Wettbewerbe nicht an einem Wochenende stattfinden.

Begründung:
Kleine Ortsverbände sind nicht in der Lage, an einem Wochenende zwei Wettbewerbe zu bestreiten.

Eingegangen bei der Geschäftsstelle am 13.10.1980
Verteilt an den Amateurrat am 13.10.1980

Zustimmung auf Zulassung unter Punkt 13 der Tagesordnung
73 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Beschluß: Antrag ist abgelehnt
Ja-Stimmen 15, Nein-Stimmen 40, Enthaltungen 14


Anlage 26

Tagesordnung Punkt Nr. 13

Antrag o

Text des Antrages:

Antrag des Distrikts Franken (B)

Der Vorstand wird beauftragt, die Geschäftsstelle anzuweisen, alle Mitglieder, die mit der Zahlung ihres Jahresbeitrags länger als ein halbes Jahr im Rückstand sind, umgehend zu streichen. § 2.2 der Geschäftsordnung ist einzuhalten. Die Rechtsmittel zur Eintreibung der offenen Forderungen sind voll auszuschöpfen. Eine Wiederaufnahme soll nur über ein Aufnahmeverfahren möglich sein, wie es § 1.1 der GO regelt. Die Mitgliedschaft wird dadurch unterbrochen.

Begründung:
Am 18.07.1980 hatten 303 Mitglieder im Distrikt Franken ihren Beitrag nicht bezahlt. Der Distrikt und die Ortsverbände haben dagegen keinerlei Handhabe. Es bestanden Beitragsforderungen in Höhe von DM 22.000,–, das sind 12,6 % des Beitragsaufkommens; 34,8 % der Forderungen bestehen seit mehreren Jahren. Mehrere „Mitglieder“ nehmen seit 1976 bzw. 1978 alle Leistungen des Clubs in Anspruch, obwohl sie noch nie einen Pfennig Beitrag bezahlt haben!

Wir gehen davon aus, daß es in anderen Distrikten ähnlich ist. Es Ist unverantwortlich, über Beitragserhöhungen zu beschließen, ohne vorher durch energische Maßnahmen berechtigte Forderungen einzutreiben.

Eingegangen in der Geschäftsstelle am 13.10.1980
Verteilt an Amateurrat am 13.10.1980

Zustimmung auf Zulassung unter Punkt 13 der Tagesordnung:
69 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Beschluß: Antrag ist angenommen
Ja-Stimmen 68, Nein-Stimmen 0, Enthaltungen 5


Eingescannt: DK3QW
Abschrift und Archiv-Bearbeitung: DC7XJ


Inhalt 1980 Rundspruch-Archiv